Wann darf auf (Einkaufs-)Parkplatz abgeschleppt werden?

Hallo Zusammen,

in der Umgebung meiner Arbeitsstelle sieht es parktechnisch leider immer etwas düster aus.
Daher stelle ich meinen Wagen auf einem sehr großen Supermarktparkplatz ab.
(ich weiss, das ist nicht die idealste Lösung, aber geht halt aktuell nicht anders und soll auch nicht Gegenstand der Frage sein)

Nun meine Frage:
Wann darf da abgeschleppt werden:
- Nur bei Behinderung von anderen? (ist bei der Größe des Parkplatzes eigentlich nicht gegeben)
- Immer, wenn der Supermarktbetreiber es veranlasst?

Es steht weder an der Ein-/Ausfahrt noch sonstirgendwo auf dem Gelände etwas bzgl. der Parkdauer und der möglichen Abschleppkonsequenz, auch nix von Privatgelände, wie es sonst häufig auf Parkplätzen zu lesen ist.
Ein- und Ausfahrt haben jeweils einen abgesenkten Bordstein, falls dies von irgendeiner Bedeutung sein sollte.

Wer kann dazu was sagen?

Danke
Martin

Beste Antwort im Thema

Da das ein privater Parkplatz ist, wird es auch irgendwen geben, der dafür zuständig ist... Filialleiter... Vermieter...

Wenn man also zu seinem eigenen - nicht gerade geringen - Vorteil diese Parkfläche nutzt, könnte man doch, wenn man schon ordentlich Bammel hat, dass die Karre plötzlich weg ist und eine Rechnung über 200 € ins Haus flattert einmal höflich anfragen wie das nun genau ist, ob man vielleicht den Parkplatz nutzen darf, vielleicht wenn man häufiger dort einkauft oder wie auch immer...

Aber in der heutigen Zeit sucht keiner mehr ein Gespräch, das überlässt man lieber dem Anwalt und natürlich erst nachdem etwas passiert ist... Typisch...

102 weitere Antworten
102 Antworten

Ich stell meinen Wagen auch oft auf den Woolworthpark wenn ich da in der Gegend zutun habe😁 Die können mich da eh nicht abschleppen, weils viel zu eng und steil ist, da kommt man mit nem Abschlepper niemals hoch😁 Außerdem hab ich da mal als Aushilfe gearbeitet und das ist meine Rache, dass die mich einmal nach Ladenschluss nachts im Verkaufsraum eingeschlossen haben:O

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30


weils viel zu eng und steil ist, da kommt man mit nem Abschlepper niemals hoch

da wird einfach ein schlepper genommen, der mit ner kurzen brille für tiefgarageneinsätze ausgerüstet ist......üblicherweise verfügt der dann auch über allrad, genug hubraum und leistung!

Der Marktleiter darf abschleppen, wie es ihm passt, da er Eigentümer (bzw. Vertreter dessen) ist.
Allerdings muss er das dann auch begründen, wenn dort keine Parkdauer vorgeschrieben wird.
Zum Beispiel, weil du wie zugegeben gar nicht zum Bestimmungszweck (dort einzukaufen) da parkst.

Aber mal ehrlich: schonmal von Leuten gehört, die überprüfen, wer nun einkauft von den Parkenden und wer nicht? Also...!

Wenn du allerdings nach Ladenschluss erst Feierabend hast, könnten sie auch die Polizei rufen, weil sie ja nicht wissen, wieso einer da sein Auto stehen lässt, kann ja auch was passiert sein. Eventuelle Folgekosten von nem Polizeieinsatz und so weiter müsstest du dann wohl tragen.

Aber das ist alles sehr weit hergeholt, ganz ehrlich: mach dir keinen Kopp drum, interessiert keinen, wenn du vor Ladenschluss wieder wegfährst.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Es ist aber keine Frage, daß der Grundstückseigentümer auf seinem frei zugänglichen Grundstück abschleppen darf - ob er aber dann die Kosten dafür bekommt steht auf einem ganz anderen Blatt.

Das war ja die besonderheit des BGH-Urteils,es erlaubte das Pfandrecht und auch die Übertragung dieses Rechts an den Abschlepper so lange dieser keine überhöhten Beträge verlangt wie zb die umstrittenen Abschleppdienstleister die gerne mal das Doppelte oder mehr verlangen als wenn man im Auftrag der Stadt oder Polizei abgeschleppt wurde.Kurz gesagt wurde die bisherige Praxis umgedreht.Bisher mußte der Auftraggeber des Abschleppers die Summe auslegen und schauen wie er es wiederbekommt,jetzt besteht die rechtlich abgesicherte Möglichkeit dem Fahrer/ Halter die Kosten aufs Auge zu drücken und wenn der nicht einverstanden ist ist es seine Sache dem Geld hinterherzuklagen.

Einzige Bedingung ist eben das der Abschlepper keine überhöhten Kosten in Rechnung stellt.Wenn er dieselbe Summe verlangt als wenn die Polizei Auftraggeber gewesen wäre dürfte man aus der Nummer kaum noch rauskommen da das BGH auch klarstellte das es unerheblich ist wieviele freien Plätze noch vorhanden waren.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von matt13


Rund 30 Autos waren vergangenen Mittwoch vom Parkplatz am Real-Markt in der Mainzer Straße abgeschleppt worden, weil sie dort unerlaubt standen. Ihre Besitzer mussten bis zu 300 Euro sofort auf den Tisch legen, sonst hätte ihnen der Abschleppdienst Parkräume KG nicht verraten, in welche Straße ihr Auto umgeparkt wurde.

Das sind dann die Firmen und Umstände die der BGH ausdrücklich ausgenommen hat,Abzockfirmen haben dieses Pfandrecht nicht.Bzw haben deren Auftraggeber nicht dieses Recht.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,694107,00.html

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,694107,00.html

Der hätte von mir gleich eine geballert gekriegt,

Es ist leider eine Unsitte sich auf Stellplätze zu stellen auf denen man nichts zu suchen hat...

Wie groß wäre denn das Geschrei, wenn sich einfach jemand auf eure Garagen/hofeinfahrt etc. stellt.
Es gehört sich schon anstandshalber nicht, sich auf Parkplätze zu stellen zu denen man eigentlich kein Recht hat, da kein Kunde etc.

Das nur abgeschleppt werden darf wenn es mit entsprechendem Hinweis angezeigt wurde ist auch ein Irrglaube.
Ein Supermarktparkplatz, bzw. ein Betriebshof ist meist auf den ersten Blick zu erkennen... Dies auch ohne Schild!

Haben hier in unserem betrieb auch immer wieder dreiste "Falschparker". Ist ne Fahrzeuglackiererei mit Hofeinfahrt und Hinweis auf Kundenparkplatz. Steht hier jetzt ein Wagen der hier nicht reingehört und wir keinen Platz mehr zum rangieren etc. mit unseren Kundenfahrzeugen haben, so wird abgeschleppt.

Hier zählt immer noch das Recht des Eigentums!
Und Probleme hatten wir bis jetzt auch noch nicht dadurch.. und das seit einigen Jahren..

Wer falsch parkt, hat auch mit den Konsequenzen zu leben. GANZ EINFACH 😛

Zitat:

Original geschrieben von passionfruit83


Es ist leider eine Unsitte sich auf Stellplätze zu stellen auf denen man nichts zu suchen hat...

Wie groß wäre denn das Geschrei, wenn sich einfach jemand auf eure Garagen/hofeinfahrt etc. stellt.

och nöööö...nicht schon wieder diese leier von jemandem, der den thread nicht mal ansatzweise gelesen hat.... Rolleyes:

Warum er hat doch Recht, selbst wenn 2000 Parkplätze frei sind, so hat man dort nicht zu parken.

es geht um den recht unpassenden vergleich riesiger Supermarktparkplatz mit nur 40% auslastung in spitzenzeiten und eigener hofeinfahrt, wo nur platz für ein einziges fahrzeug ist.

klar ist es "moralisch verwerflich"....aber nunja, das ist es auch, wenn ich in der 50er zone mit 52km/h fahre.
man kann nicht immer und überall Gutmensch sein. und wenn dann, wie in diesem fall, absolut niemand einen nachteil aus der sache hat, kann ich nach wie vor ruhigen gewissens nachts schlafen. 😉

Würdest du Falschparker auf deinem Grundstück dulden, wenn dein Hof nur eine Auslastung von 40 % hätte?

wie gesagt, ich bin kein gutmensch und will es auch nicht werden.
ich kann mit der für mich getroffenen entscheidung sehr gut leben, ohne gewissensbisse zu haben. 😉

Ich bin auch kein Gutmensch und trotzdem hast du meine Frage nicht beantwortet.

Warum dann dieser Thread wenn du keine Gewissensbisse hast?

Deine Antwort
Ähnliche Themen