1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. 5er F07 (GT), F10 & F11
  7. Wandlung wegen nicht behebbarer Mängel

Wandlung wegen nicht behebbarer Mängel

BMW 5er F10

Liebe Leute, ich brauche mal eine juristische Auskunft. Es geht um Folgendes. Im März 2017 habe ich einen Leasingvertrag über einen neuen 520d abgeschlossen. Schon nach wenigen Tagen stellte sich ein unerträgliches Dröhnen ein (ist in diesem Forum auch schon mehrfach behandelt worden). Ich habe mich deshalb an den BMW-Händler gewandt. Im Sommer war das Problem dann nicht mehr so gravierend, stellte sich aber etwa im September wieder ein. Ich habe das dann erneut beim Händler reklamiert. Der Werkstattleiter hat das Auto dann mitgenommen in die Werkstatt und sagte mir bei der Rückgabe, dass dieses Problem bei BMW bekannt sei und es auch einen Puma-Eintrag dort dazu gäbe. Als Lösung wurde vorgeschlagen, die Abgasanlage gegen die aus dem 518d zu tauschen. Das ist dann auch erfolgt, hatte aber keinen Erfolg. Jetzt wurde mir gesagt, dass das Problem offensichtlich nicht technisch zu lösen sei und vorgeschlagen, es "kaufmännisch" zu lösen, d.h. durch ein Neufahrzeug, bei dem dieses Problem wohl nicht mehr auftreten würde. Man wolle es durchrechnen und mir einen Vorschlag machen.

Meine Frage ist nun, wie ich mich verhalten soll, wenn das Angebot für mich unattraktiv sein sollte. Soweit ich weiß kann man bei nicht zu beseitigen Problemen Wandlung des Vertrags verlangen. Wie ist das bei einem Leasing-Fahrzeug? Ich nehme an, dass ich auch für die Nutzung des Fahrzeugs etwas zahlen muss (km-Stand ist jetzt 15.600 km).

Es wäre hilfreich für mich, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.

22 Antworten

Leute kennst sich jemand mit der Wandlung aus?
Ist es überhaupt möglich einen gebrauchten wieder zurückzugeben? Der 5er ist aus 2016 habe das Fzg am 23 Juli gekauft mit 44tkm mit 2 Jahre BPS und 1 Jahr EP. 1 Monat nach dem Kauf also so ab September hat es mit den ganzen Problemen angefangen, die bis heute nicht behoben wurden.
Problem Nr 1 . Rasterlenkung, das Lenkgetriebe wurde schon 2 Mal ausgetauscht , Problem vesteht weiterhin. Problem Nr 2. Spoiler an der Heckklappe wurde schon 5 Mal lackiert, der Lack zieht sich ständig zusammen da wo die 3 Bremsleuchte ist.
Problem Nr. 3 seit c.a November die Head Unit spinnt , erste Maßnahme vorletzte Woche ein Softwareupdate wurde aufgespielt , ohne Abhilfe.
Problem Nr 4 . Seit dem ersten Tausch vom Lenkgetriebe wurde Fzg neu vermessen und seit dem starke Vibrationen ab 130km/h . Fzg wurde seit dem noch 4 weitere Male neu vermessen , ohne Abhilfe.
Langsam habe ich kein bock mehr auf den ganzen Stress und das Auto. Das Fzg stand locker in dem Zeitraum den ich es habe 5-6 Wochen in der Werkstatt.
Gekauft habe ich das Fzg damals in Frankfurt, wohne c.a 250lm von Frankfurt weg. Muss ich mich in dem Fall an das Autohaus wenden oder direkt BMW München wenn es überhaupt möglich ist es zurückzugeben?!
Danke im Voraus!

Dein Vertragspartner ist der Händler, nicht der Hersteller.
Wenn’s was werden soll, wende dich an einen Anwalt!

Muss mich noch Mal kurz melden. Da ich de Termin bei meinem Anwalt erst in 7 Tage habe und es mir keine ruhe gibt, würd ich gern fragen evtl kennt sich jemand aus oder hatte ein ähnliches Fall wie schon oben beschrieben.
Es geht jetzt nur um die Lenkung, die anderen Mängeln lass ich erstmal.
Und zwar hat bmw an meinem 530d schon 3 Nachbesserungsversuche gehabt und das Problem besteht weiterhin mit der Rasterlenkung. 1. versuch Softwareupdate 2 versuch neues Lenkgetriebe 3 versuch wieder ein neues Lenkgetriebe. Problem besteht weiterhin.
Das alles habe ich bei mir wo ich wohne bei BMW machen lassen da der Händler wo ich das gekauft habe 250km weit weg ist und es wäre ja blöd jedes mal 500km zu fahren wegen allen Problemen die ich habe hat das auto jetzt schon locker in den letzten 5 Monate über 6 Wochen in der werkstatt verbracht.
Meine Frage, kann ich das Auto wandeln/zurückgeben oder muss ich jetzt doch das auto dem händler bringen wo ich das auto gekaufz habe und ihm wieder 2-3 nachbesserungsversuche geben oder zählen die nachbeserrungen von dem bmw händler bei mir auch? Auch jemand aus München war schon da und hat den Mangel/Defekt an der Lenkung bestätigt.

man retourniert/wandelt immer da, wo man sich vertraglich gebunden hat.

Problematisch, so man das Vertragsverhältnis mit einer weiteren Partei - bei mir wo ich wohne - befleckt.

Hier ist juristischer Rat angebracht, mehr als dem Folge leisten kannst Du nicht wirklich.

Jeder der seinen BMW bei BMW gekauft hat, sollte - bevor er Dritte einbindet - sich das "ok" vom Vertragspartner einholen. So das vorliegt, stimmen sich diese idR ab, was gemacht/repariert wird und in welchem Umfang.

idR kennt der Händler seine Rechte/Pflichten sehr genau, 3 Versuche - den selben Mangel - zu beheben, sind idR eindeutig - so wie Du es schilderst - und der Händler lenkt ein.

Alles weitere wäre Verschwendung von Ressourcen...

Laß Deinen Anwalt machen, solange der Mangel dann später von einem Gut8er bestätigt wird und die jeweiligen Reparatur-Versuche dokumentiert sind...

Falls sich der Händler quer legt: so 2-3 Jahre, je nach Bundesland und Gerichtsstandort auch länger... bevor ein Urteil gesprochen wird. Unklug, den Wagen vor gerichtlich bestelltem Gut8en zu veräußern...

Aber darüber hat Dich Dein RA sicher aufgeklärt...

Ähnliche Themen

Zitat:

@kanne66 schrieb am 17. Januar 2020 um 10:29:11 Uhr:


man retourniert/wandelt immer da, wo man sich vertraglich gebunden hat.

Problematisch, so man das Vertragsverhältnis mit einer weiteren Partei - bei mir wo ich wohne - befleckt.

Hier ist juristischer Rat angebracht, mehr als dem Folge leisten kannst Du nicht wirklich.

Jeder der seinen BMW bei BMW gekauft hat, sollte - bevor er Dritte einbindet - sich das "ok" vom Vertragspartner einholen. So das vorliegt, stimmen sich diese idR ab, was gemacht/repariert wird und in welchem Umfang.

idR kennt der Händler seine Rechte/Pflichten sehr genau, 3 Versuche - den selben Mangel - zu beheben, sind idR eindeutig - so wie Du es schilderst - und der Händler lenkt ein.

Alles weitere wäre Verschwendung von Ressourcen...

Laß Deinen Anwalt machen, solange der Mangel dann später von einem Gut8er bestätigt wird und die jeweiligen Reparatur-Versuche dokumentiert sind...

Falls sich der Händler quer legt: so 2-3 Jahre, je nach Bundesland und Gerichtsstandort auch länger... bevor ein Urteil gesprochen wird. Unklug, den Wagen vor gerichtlich bestelltem Gut8en zu veräußern...

Aber darüber hat Dich Dein RA sicher aufgeklärt...

Ja das hab ich leider nicht gewusst, dass man bei irgendwelchen Problemen dem Händler auch mitteilen sollte . Mir wurde beim Kauf gesagt das die Garantie überall bei bmw gilt und ich kann zu beliebigen bmw vertragswerkstatt hinfahren und es wird halt gemacht.

So war auch der Fall, es wurde alles auf Kulanz am Fahrzeug übernommen aber nach mehr als 6 Wochen standzeit gesamt in der werkstatt das auto verbracht hat war ich mit den Nerven am ende und rief dann beim Händler an wo ich das Fzg gekauft habe und er hat mir dann direkt gesagt warum ich nicht gleich die informiert habe.

Jetzt wart ich ab was nächste Woche der Anwalt sagt und wie der Händler handeln wird. Ich Frag mich halt was will der jetzt noch an der Lenkung tauschen wenn die eh schon 2 Mal neu verbaut wurde.

clash68: Ruhe bewahren, dem Juristen zuhören, dem Du vertraust, überlegen, konzertiert handeln 😉

wenn erst mal der Schrieb vom Anwalt beim Händler vorliegt, mit dem GF der Kauf-Händlers sprechen und zum Ausdruck bringen, das man nicht gewillt ist klein bei zu geben, dennoch für konstruktive Lösungen ein offenes Ohr hat...

Ggf. "1" weiteren Versuch zugestehen - schnellste Lösung", gleichzeitig aber klare Kante was die Wandlungskonditionen anbelangt...

Dann weiß jeder, was Sache/Konsequenz ist.

Was sagt der Jurist dazu, das Du eine Dritte Partei eingebunden hattest?

Viele kaufen bei A günstiger in der Ferne und lassen bei B warten/reparieren, was idR unkompliziert abläuft, solange sich A&B austauschen...

BMW war leider nicht in der Lage oder willens, viele der konstruktiven Mängel der Baureihe abzustellen. Und jetzt wird man es erst recht nicht mehr tun. Dazu gehört die Thematik mit der Lenkung, aber auch die immer wieder undichten AGR-Kühler usw. Auch das Thema Fahrwerkseinstellung bzw. leichte Verstellbarkeit (z.B. durch Schlaglöcher, Bordsteinberührung) ist ein baureihenübergreifendes Problem.
Ich rate Dir, das Fahrzeug ,wenn irgend möglich, so verlustarm wie machbar wieder loszuwerden.
Es gibt Fahrzeuge, die haben mit der Aktivlenkung keine Probleme, bei denen wo es auftritt, kriegt man aber keine Ruhe rein.
Sobald Deine Garantieansprüche abgelaufen sind, werden Händler und AG nur noch Ping-Pong mit Dir spielen.
Haben das mit mir auch gemacht beim Thema Lenkgetriebe.

Ja wie gesagt der Termin beim Anwalt steht erst am kommenden Donnerstag an. Dann weis ich mehr. Werd auch berichten was er dann gesagt hat. Der Händler wo ich das Fzg gekauft habe, wollte sich bei mir bis dienstag melden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen