Wandlung / Rücktritt Neuwagen ?

Habe vor genau 7 Tagen meinen NEuwagen, Ford Focus, in Empfang genommen.
Es ging diese Woche schon los:

- Nach nichtmal 250 km auf der Uhr schon an den Seitenwangen des Fahrersitzes Falten, seit gestern
auch am Beifahrersitz bei gerade mal 400 km, achja es sind Stoffsitze !!!

- das Automatikgetriebe macht einen sehr harten und kräftigen Schaltruck beim Wechsel der 2. in die
1. Fahrstufe, egal ob man abbremst oder ausrollen lässt

- an der hinteren Tür der Fahrerseite ist ein Pickel in der Lackierung vorhanden

- 1 Rahmen eines Parksensors ist total komisch montiert, er hängt einige mm aus der Heckschürze
raus, dafür muss die komplette Stoßstange demontiert werden

- habe eine "Solar Reflect" Windschutzscheibe, hat viele "Bläschen" im Glas

- Lenkrad steht leicht schief bei der Fahrt

- Abdeckung des Regensensors schief montiert

Das sind mir ehrlich gesgat zu viele Mängel bei einem Wagenwert von immerhin über 25000 €.
Ford rückt nichtmal ein Ersatzfahrzeug raus, dachte mit einem Neuwagen wäre ich gut abgesichert. Wie kommt ich denn bei den ganzen Werkstattterminen zur Arbeit !?

Ist in so einem Fall eine Wandlung möglich / empfehlenswert ?
Er ist ja gerade mal 8 Tage zugelassen und hat knapp 400 km auf dem Tacho..

Beste Antwort im Thema

Ich dreh jetzt mal das Messer in der Wunde.

Was hast du bei der Übergabe gemacht?

Als wir Schwiegervaters Neuen abgeholt haben, sind wir mit 2 Mann in Ruhe ein paar mal ums Auto rum.
Tür auf, Tür zu, Tür auf,Tür zu, etc pp.
Der Rahmen des Parksensors und die Bläschen in der WDS wären uns bestimmt aufgefallen. Und damit wäre für uns die Übergabe schon beendet gewesen.

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Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Hallo notting,

klar bekommt man ein neues Fahrzeug. Man kann doch immer ein neues Fahrzeug bestellen. Macht aber keinen Sinn wenn man das "Alte" noch an der Backe hat.

Du hast mich falsch verstanden. Nacherfüllung durch Austausch = Altes Auto weg, neues Auto in (soweit möglich) exakt selber Konfiguration da, Abwicklung über den ursprünglichen Händler -> zumindest im Computer-Bereich musste ich bei Austausch noch nie für Abnutzung bezahlen und habe auch keine Entschädigung für die entgangen Zinsen bekommen, auch wenn das System vor ein paar Jahren >2000EUR gekostet hat, was ja schon deutlich mehr ist als Otto-Normaluser für einen Rechner ausgibt.

Du hattest bisher aber nur von Rücktritt mit anschließendem Neukauf geredet, wobei der Neukauf eben ein völlig anderes Fahrzeug sein kann (sogar von einer anderen Marke) und von einem anderen Händler abgewickelt werden kann.

notting

Bei Fahrzeugen ist das eben etwas anderes als bei Compis. Ich muß da schon für die gefahrenen Kilometer bezahlen.

Das ich nicht unbedingt ein neues Auto bei dem gleichen Händler kaufen muß hatte ich auch schon geschrieben. Er bekommt das Auto zurück und ich mein Geld. Es ist so als wenn ich nie dort gewesen wäre. Nur sind die Verhandlungen etwas leichter wenn man den Kauf eines neuen Fahrzeugs in Aussicht stellt.

Gruß
Mc

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Warum bezahlt man ein paar Tausend € mehr ?

das kannst dir jetzt ausrechnen was billiger gewesen wäre. fakt ist das du jetzt zu DEM händler zu gehen hast. und wen der in mexiko liegt spielt das auch keine rolle. in den sauren apfel MUSST beissen. das hast jetzt eben davon. da kann aber der händler nix für.

Ich weiß jetzt nicht wie das bei Ford geregelt ist.
Bei Mercedes kann ich zu jeder Niederlassung fahren. Ich muß nicht zu der NL wo ich das Fahrzeug gekauft habe.

Ich hatte mein Fahrzeug damals auch bei einem Vertragshändler gekauft, die Abwicklung der Wandlung aber über die Niederlassung gemacht.
An sich ist das auch vollkommen egal. Abgerechnet wird ja mit dem Werk.

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Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Ich weiß jetzt nicht wie das bei Ford geregelt ist.
Bei Mercedes kann ich zu jeder Niederlassung fahren. Ich muß nicht zu der NL wo ich das Fahrzeug gekauft habe.

Ich hatte mein Fahrzeug damals auch bei einem Vertragshändler gekauft, die Abwicklung der Wandlung aber über die Niederlassung gemacht.
An sich ist das auch vollkommen egal. Abgerechnet wird ja mit dem Werk.

Bitte nicht die gesetzliche Sachmangel-Haftung und die Garantie verwechseln. In der Garantie kann fast beliebiges drinstehen, inkl. dass immer nur repariert aber nicht das komplette Gerät/Fahrzeug/etc. ausgetauscht wird oder halt doch. Mit der gesetzlichen Sachmangel-Haftung hat der Hersteller nichts zutun, sondern nur exakt der Verkäufer der jeweiligen Ware[1]. Was ein Verkäufer oder Hersteller aus Kulanz macht oder wie die beiden miteinander abrechnen, bleibt ihnen überlassen.

notting

[1] Hersteller und Verkäufer können aber auch identisch sein, dann hat man diese Rechte natürlich auch.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


An sich ist das auch vollkommen egal. Abgerechnet wird ja mit dem Werk.

So egal ist das gar nicht, denn der TE hat mit seinem Händler einen Vertrag geschlossen und muß sich folglich auch an diesen wenden. Anders als bspw. Mercedes oder BMW betreibt Ford keine Niederlassungsverbünde, in denen Werksniederlassungen und Stützpunkthändler zusammengeschlossen sind.

Ford sich ja bestimmt in irgendeiner form melden....

Zitat:

Original geschrieben von notting



Bitte nicht die gesetzliche Sachmangel-Haftung und die Garantie verwechseln. In der Garantie kann fast beliebiges drinstehen, inkl. dass immer nur repariert aber nicht das komplette Gerät/Fahrzeug/etc. ausgetauscht wird oder halt doch. Mit der gesetzlichen Sachmangel-Haftung hat der Hersteller nichts zutun, sondern nur exakt der Verkäufer der jeweiligen Ware[1]. Was ein Verkäufer oder Hersteller aus Kulanz macht oder wie die beiden miteinander abrechnen, bleibt ihnen überlassen.

notting

[1] Hersteller und Verkäufer können aber auch identisch sein, dann hat man diese Rechte natürlich auch.

Ich verstehe jetzt nicht was Du mir damit sagen willst.

Wir schreiben hier von einem neu bestellten Fahrzeug. Dieses Fahrzeug hat Mängel. Das hat mit der Garantie nun mal nichts, aber auch gar nichts zu tun. Es geht ausschließlich um die Beseitigung der Mängel und darum, dass wenn das nicht möglich ist um eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Oder sehe ich das falsch.

Nun mal eine Frage zum Fordhändler. Der Händler baut das Fahrzeug doch nicht selbst, sondern verkauft die Autos doch nur. Er bezieht sie vom Hersteller Ford und gibt die Ware an mich weiter. Wenn es nun um eine Rückabwicklung geht, wird diese über den Händler mit dem Werk gemacht. Anders geht es doch nicht. Der Händler kann ja nichts für die Missstände.
Warum sollte das bei Ford anders sein.

Warum sollte sich ein unbeteiligter Händler mit Dingen herumschlagen, mit denen er überhaupt nichts zu tun hat? Der TE hat einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen, ergo muß er sich an diesen wenden, wenn zurücktreten will. Der Händler hat zwar den Mangel nicht ursächlich zu verantworten, hat aber eine mangelhafte Sache geliefert und muß dafür gerade stehen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Warum sollte sich ein unbeteiligter Händler mit Dingen herumschlagen, mit denen er überhaupt nichts zu tun hat? Der TE hat einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen, ergo muß er sich an diesen wenden, wenn zurücktreten will. Der Händler hat zwar den Mangel nicht ursächlich zu verantworten, hat aber eine mangelhafte Sache geliefert und muß dafür gerade stehen.

Prinzipiell richtig, es gibt aber gewisse Rechtsformen wie z. B. GbR oder Verträge z. B. mit dem Hersteller, wodurch ein anderer Händler zu sowas verpflichtet sein kann.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting


Prinzipiell richtig, es gibt aber gewisse Rechtsformen wie z. B. GbR oder Verträge z. B. mit dem Hersteller, wodurch ein anderer Händler zu sowas verpflichtet sein kann.

Das berifft aber i.d.R. nur die Beseitigung von Mängeln, die auch von "durch den Hersteller autorisierte Betriebe" erfolgen kann bzw. darf.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von notting


Prinzipiell richtig, es gibt aber gewisse Rechtsformen wie z. B. GbR oder Verträge z. B. mit dem Hersteller, wodurch ein anderer Händler zu sowas verpflichtet sein kann.
Das berifft aber i.d.R. nur die Beseitigung von Mängeln, die auch von "durch den Hersteller autorisierte Betriebe" erfolgen kann bzw. darf.

Zumindest was die GbR angeht ist das AFAIK falsch. Wenn mehrere Gewerbetreibende (z. B. drei Maler) in einer GbR zusammenarbeiten, kannst du bei einem der anderen beteiligten Maler die Sachmängel geltend machen als von dem Maler, der ganz offensichtlich für die Mängel verantwortlich ist. Wie die das untereinander verrechnen, ist deren Sache.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Zumindest was die GbR angeht ist das AFAIK falsch. Wenn mehrere Gewerbetreibende (z. B. drei Maler) in einer GbR zusammenarbeiten, kannst du bei einem der anderen beteiligten Maler die Sachmängel geltend machen als von dem Maler, der ganz offensichtlich für die Mängel verantwortlich ist. Wie die das untereinander verrechnen, ist deren Sache.

notting

Das nennt man dann gesamtschuldnerische Haftung der Maler.

O.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


und nochmals: was kann der händler dafür? in den sauren apfel MUSST du nunmal beissen. warum kauft man ein auto 110km weit weg?

Und auch nochmals:

Hör bitte auf deinen selbstausgedachten Unfug hier zu verbreiten.

Die Nacherfüllung hat dort zu erfolgen, wo sich das Fahrzeug befindet. Wenn der Wagen zum Händler muss, hat dieser die Kosten für den Transport zu übernehmen.

Dies ist zur Zeit gültige Rechtssprechung.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Dies ist zur Zeit gültige Rechtssprechung.

und wieviel contra urteile gibts dafür? und reis doch die postings nicht aus dem zusammenhang....eine wandlung (oder wie es sich auch immer nennen mag) OHNE dem händler chancen auf nachbesserung zu geben die gibts net!

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