Wandlung / Rücktritt Neuwagen ?

Habe vor genau 7 Tagen meinen NEuwagen, Ford Focus, in Empfang genommen.
Es ging diese Woche schon los:

- Nach nichtmal 250 km auf der Uhr schon an den Seitenwangen des Fahrersitzes Falten, seit gestern
auch am Beifahrersitz bei gerade mal 400 km, achja es sind Stoffsitze !!!

- das Automatikgetriebe macht einen sehr harten und kräftigen Schaltruck beim Wechsel der 2. in die
1. Fahrstufe, egal ob man abbremst oder ausrollen lässt

- an der hinteren Tür der Fahrerseite ist ein Pickel in der Lackierung vorhanden

- 1 Rahmen eines Parksensors ist total komisch montiert, er hängt einige mm aus der Heckschürze
raus, dafür muss die komplette Stoßstange demontiert werden

- habe eine "Solar Reflect" Windschutzscheibe, hat viele "Bläschen" im Glas

- Lenkrad steht leicht schief bei der Fahrt

- Abdeckung des Regensensors schief montiert

Das sind mir ehrlich gesgat zu viele Mängel bei einem Wagenwert von immerhin über 25000 €.
Ford rückt nichtmal ein Ersatzfahrzeug raus, dachte mit einem Neuwagen wäre ich gut abgesichert. Wie kommt ich denn bei den ganzen Werkstattterminen zur Arbeit !?

Ist in so einem Fall eine Wandlung möglich / empfehlenswert ?
Er ist ja gerade mal 8 Tage zugelassen und hat knapp 400 km auf dem Tacho..

Beste Antwort im Thema

Ich dreh jetzt mal das Messer in der Wunde.

Was hast du bei der Übergabe gemacht?

Als wir Schwiegervaters Neuen abgeholt haben, sind wir mit 2 Mann in Ruhe ein paar mal ums Auto rum.
Tür auf, Tür zu, Tür auf,Tür zu, etc pp.
Der Rahmen des Parksensors und die Bläschen in der WDS wären uns bestimmt aufgefallen. Und damit wäre für uns die Übergabe schon beendet gewesen.

101 weitere Antworten
101 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


und wieviel contra urteile gibts dafür? und reis doch die postings nicht aus dem zusammenhang....eine wandlung (oder wie es sich auch immer nennen mag) OHNE dem händler chancen auf nachbesserung zu geben die gibts net!

Contra-Urteile gibt es dazu keine, da dies bereits vor dem BGH verhandelt wurde und dieser zu Gunsten des Käufers entschieden hat.

Ein Rücktrittsrecht ohne Nacherfüllung gibt es nicht. Das ist richtig. Aber es gibt die Möglichkeit der Nachlieferung anstatt der Nachbesserung. Ob diese im hier vorgestellten Fall zumutbar ist, kann am Ende vermutlich nur ein Richter entscheiden.

Das unkomplizierteste wird im diesem Fall die Nachbesserung sein. Und hier ist es egal ob der Händler 8 oder 800km weit entfernt ist. Der Händler hat für alle Kosten aufzukommen, die mit der Nachbesserung zu tun haben. Materialkosten, Personalkosten, Transportkosten zum und vom Händler. Den Kunden kostet es nicht eine müden Cent.

Deswegen ist es völlig egal ob der Händler 110km weit weg ist, oder nicht. Der TE hat deswegen weder Pech noch Kosten.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Hör bitte auf deinen selbstausgedachten Unfug hier zu verbreiten.

Die Nacherfüllung hat dort zu erfolgen, wo sich das Fahrzeug befindet. Wenn der Wagen zum Händler muss, hat dieser die Kosten für den Transport zu übernehmen.

Dies ist zur Zeit gültige Rechtssprechung.

Mfg Zille

das mag ja sein, aber es wird anders entschieden.

Ich war damals 13 mal in der Werkstatt zur Beseitigung der Mängel. Es waren Fehler in der Elektronik die mal für eine zeit weg waren und dann wieder auftauchten. Ich hatte also viel Geduld.

Ich habe auch versucht die dafür gefahrenen Kilometer und den Zeitaufwand geltend zu machen. No Chance. Und ich habe das über einen sehr guten Anmalt abgewickelt.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



und wieviel contra urteile gibts dafür? und reis doch die postings nicht aus dem zusammenhang....eine wandlung (oder wie es sich auch immer nennen mag) OHNE dem händler chancen auf nachbesserung zu geben die gibts net!

Das ist 100% richtig so. Man muß dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.

Noch eine kleine Info dazu.
Bei mir war bei der Abholung im Werk schon der Navirechner defekt. Der wurde dort im Werk schon ausgetauscht und ich war der Letzte der die heiligen Hallen in Stuttgart verlassen hatte.
Nach 2 Tagen war die Sitzerkennung defekt und ich war das erste Mal in der Werkstatt und dann..............noch 12 mal bis ich die Schna.....voll hatte.

Gruß
mc

@Zille,

Du vertrittst hier immer vehement die Gesetze.
Hier sei mir doch mal die Frage erlaubt, hast Du schon mal einen Neuwagen "Gewandelt"?
Ich schon. Ich kann Dir aus dem w211er Forum Einige nennen bei denen es auch so war wie bei mir. Das sind alles Erfahrungen und nicht nur Zitate aus den Gesetzen.
Es ist halt immer so, in der Realität sieht es meistens anders aus.

Gruß
Mc

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


das mag ja sein, aber es wird anders entschieden.
Und ich habe das über einen sehr guten Anmalt abgewickelt.

Anscheinend war der sehr gute Anwalt doch nicht so gut, wie du dachtest. Sonst hätte er sich auf das BGH Urteil berufen können, in dem klar festgestellt wurde, dass der Händler die Transportkosten zu erstatten hat. Oder es war vor 2008, da das Urteil erst 2008 gesprochen wurde.

Mfg Zille

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Hier sei mir doch mal die Frage erlaubt, hast Du schon mal einen Neuwagen "Gewandelt"?

Hier geht es nicht um "Wandeln" sondern um Nachbesserung. Und da ist die Sprache der Richter eindeutig. Wenn man sich natürlich vom netten Händler immer wieder bequatschen lässt, wird es schwierig sein Recht auch durchzusetzen.

Da kommen dann die lustigsten Aussagen von Verkäufern zustande um sich rauszureden. Man muss dann halt nur standhaft bleiben und sich nicht den Wind aus den Segeln nehmen lassen.

Mfg Zille

@Zille,

es war vor 2008.

Aber Du hast meine Frage noch nicht beantwortet.
Hast Du schon mal ein neues Fahrzeug, aufgrund von Mängeln, an den Händler zurückgegeben?

Es gibt einen Spruch der sich immer wieder bewahrheitet.

Recht haben ist die eine Geschichte, Recht bekommen eine Andere.

In diesem Sinne

Gruß
Mc

- der Sensor wird richtig eingepasst
- Sitze werden nicht behandelt, ist wohl bei Ford bekannt, es gibt aber keine Abhilfe
- Scheibe kann nicht fotografiert werden, habe am 23. einen Termin in Köln, da wird es sich angeschaut..

gebe mal Info wie es ausgegangen ist.

Bitte mal weg mit dem Schrott 🙂

Also wie verfahre ich am besten ?

Dem ausliefernden Händler ein Einschreiben mit Fristsetzung zur Nacherfüllung senden ?

In mehreren Urteilen habe ich gelesen, der Verkäufer muss alle anfallenden Kosten tragen. Wie sieht das aus ? Der Wagen muss ja irgendwie zu ihm hin kommen...

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


In mehreren Urteilen habe ich gelesen, der Verkäufer muss alle anfallenden Kosten tragen. Wie sieht das aus ? Der Wagen muss ja irgendwie zu ihm hin kommen...

Die Kosten werden nicht übernommen,

denn du hättest ihn ja auch dalassen können. 😉

Alles was übernommen wird ist die Reperatur.
Fahrtkosten oder Leihwagen ist nicht mit drin.

Lasst euch keinen Bären aufbinden, dass ein Fehler mehrmals auftreten muss.
Das sieht das Gesetz nicht vor. Es heißt Mangel an der Sache, damit ist das ganze Auto gemeint.

Das Gesetz sieht vor dass der Endverbraucher wählen kann was er möchte. Nachbesserung, Preisnachlass, Austausch oder Rückgabe des Fahrzeuges.

Der Händler kann aber sagen, dass aufgrund der Verhältnismäßigkeit er Preisnachlass, Austausch oder Rückgabe ablehnt.
Bei 25000 Euro und ne Reparatur im Bereich von vielleich 2000 Euro wäre eine Rückgabe unverhältnismäßig.

Das ganze kann er zweimal Ablehnen. Beim dritten mal sieht es schlecht aus. Dennoch entscheidet über die Rückgabe im Endeffekt ein Richter, daher ist es besser eventuell 3 Nachbesserungsversuche zu machen. Beim 3. mal sollte man aber Ankündigen das wenn es nicht klappen sollte, den Kaufvertrag rückgängig machen wird.

Das ganze wird aber nur die ersten 6 Monate nach Kauf funktionieren.
Danach ist man in der Beweispflicht, dass der Wagen von Anfang an defekt war.
Der Nachweis gelingt selbst mit Gutachter nicht, da ein Gutachter nie 100% sagen wird, dass der Defekt schon immer vorhanden war.

Die Garantie vom Autohersteller ist egal. Diese sieht nur Reparaturen vor und keine Wandlungen.

Zitat:

In mehreren Urteilen habe ich gelesen, der Verkäufer muss alle anfallenden Kosten tragen. Wie sieht das aus ? Der Wagen muss ja irgendwie zu ihm hin kommen...

Du kannst alle Kosten, die dir hierdurch entstanden sind, geltend machen. Diese müssen aber verhältnismäßig sein. Wer einen Corsa fährt, darf also keinen Aston Martin DB9 als Leihwagen nehmen.

Nicht erstattet werden aber z.B. verpaßte Geschäftsabschlüsse, die durch den Defekt während der Fahrt entstanden sind.

Zitat:

Original geschrieben von acer2k



Das Gesetz sieht vor dass der Endverbraucher wählen kann was er möchte. Nachbesserung, Preisnachlass, Austausch oder Rückgabe des Fahrzeuges.

Dann zitiere mal das Gesetz, nach dem Anspruch auf Preisnachlass besteht.

Es gibt zunächst nur Anspruch auf Nachbesserung und Austausch (Nacherfüllung). Erst danach kommt  Rückgabe.

O.

Wie verfahre ich denn am besten ?

Der Verkäufer sagte immer ich solle zum Händler vor Ort, vor Ort werde ich aber nicht so 100 % betreut, sicher auch verständlich.

Sitze werden von Ford wohl nicht ausgetauscht, Frontscheibe haben die gesgat können wir so nicht fotografieren und zu Ford schicken.

Alles ne komische Sache

Deine Antwort
Ähnliche Themen