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Gebrauchtwagen Händler hat weitere Unfallschäden verschwiegen Rücktritt vom Kaufvertrag Rückgabe

Themenstarteram 22. April 2020 um 19:36

Hallo,

Ich habe am 22.11.2019 im Internet bei einem Gebrauchtwagen Suchportal, bei einem Mercedes Händler (640km Entfernung) ein Mercedes S350 für 41.000€ angefragt und bestellt. Im Inserat stand nichts über einem Unfall. Am 02.12.2019 den Kaufbetrag auf dem vom Verkäufer angegebene Bankkonto überwiesen und am 04.12.2019 durfte ich das Fahrzeug abholen, also von Berlin nach Passau gereist und Fahrzeug abgeholt.

Vor Ort setzte der Verkäufer mich von einem bei Mercedes reparierten Heckschaden in Höhe von 10470€ in Kenntnis. Dieser sei dem Vorbesitzer in Tschechische Republik passiert und wurde dort von Mercedes Niederlassung repariert (das habe ich auch schriftlich von ihm bekommen). Im Kaufvertrag bzw. Rechnung von Mercedes steht Unfall lt. Vorbesitzer Ja dadrunter Unfalltext rep. Heckschaden 10470€.

Da es ja ein Mercedes Händler ist und ich vor Ort mit bloßen Auge keine Mängel feststellen konnte habe ich in voller Vertrauen den Kaufvertrag unterschrieben. Am 05.03.2020 stellte ich an meinem Fahrzeug ein Lackriss (auf dem Dach des Fahrzeugs hinter dem Radio Antenne) fest, also nahm ich Kontakt mit dem Verkäufer auf, dieser sagte mir ich soll in Berlin ein Mercedes Niederlassung besuchen und ein Kostenvoranschlag machen lassen soll.

Am 24.03.20 habe ich die Mercedes Benz Niederlassung in Berlin besucht, der Mitarbeiter vor Ort stellte am Fahrzeug rundum (Vorderseite, Kotflügel vorne rechts, Fahrzeugseite rechts also Beifahrer Tür und Tür hinten rechts, Heckseite rechts, B und C Säule, Dach, Heckseite links, Fahrertür und Tür hinten links und auf dem Motorhaube) mehrere Lackmängel fest und sagte das der Wagen mehrere Unfälle bzw. Unfallschäden aufweist und fragte ob ich es nicht gewusst hätte.

 

Der Mitarbeiter gab mir Noch den Rat, den Verkäufer zu kontaktieren und sprach von eine Seite im Internet bei der ich kostenpflichtig eine Fahrzeughistorie besorgen kann. Dort sollen alle Unfallschäden aufgelistet sein. Das habe ich dann auch getan, auf der Seite AutoDNA habe ich kostenpflichtig eine Historie erhalten. Dort sind 2 große Unfallschäden aufgelistet;

1. in Tschechische Republik im Jahre November 2018 bei der die Vorderseite des Fahrzeugs, Kotflügel rechts, ganze rechte Seite des Fahrzeug, Heckteil rechts und das Heck betroffen sind.

2. auch in Tschechische Republik bei der wieder das Heck, Heckteil rechts und linke Seite also Fahrertür und Tür hinten links betroffen sind.

Nun habe ich den Verkäufer wieder Kontaktiert und das alles angesprochen und ihm auch gesagt, dass es meinerseits nicht zum Kauf käme, wenn er mir die anderen Unfallschäden mitgeteilt hätte und das ich das Fahrzeug zurückgeben möchte.

Der sagte, dass er aktuell Aufgrund der Corona Krise im Homeoffice sei und erst kommende Woche wieder auf Arbeit sein wird, das prüfen wird und anschließend sich bei mir melden wird. Er bat mich noch ihm per Email den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs zu schicken. In ca. Monaten habe ich ca. 8.000km mit dem Fahrzeug gemacht.

Frage:

1. Was sollte ich am besten noch tun?

2. Kann ich das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis erhalten?

3. Wie schaut es mit Schadenersatzansprüche aus, schließlich habe ich den Kaufbetrag als Kredit genommen und halt dadurch aktuell ein Kredit von 46.000 inkl Zinsen offen habe.

4. Muss ich ihm das Fahrzeug wieder 640km fahren und bringen oder sollte er es abholen?

Ich möchte das Fahrzeug nicht haben, wie gesagt hätte er mich vor oder beim Kauf von den anderen Unfallschäden in Kenntnis gesetzt käme es meinerseits nicht zum Kauf.

Eine Rechtsschutzversicherung hatte ich zum Zeitpunkt des Kaufs bei der ARAG, am 15.12.2019 habe ich die Rechtsschutzversicherung gewechselt, aktuell bin ich bei ADAC versichert.

Beste Antwort im Thema

Zumindest kannst du schonmal froh sein, für dein Geld überhaupt ein Auto erhalten zu haben.

41000 € ins unbekannte zu überweisen, ohne vorher das Fahrzeug/den Händler gesehen zu haben, ist sportlich.

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Abgesehen davon das ich den Vertrag nach dieser Enthüllung gar nicht erst unterschrieben hätte.

Gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten.

Bei einem ehemaligen Kollegen musste der Händler das Auto wieder zurücknehmen, da war auch nur ein leichter Frontschaden angegeben aber die Kiste wurde laut Versicherung als Totalschaden abgerechnet.

:D Der Witz ist das er die Kiste eigentlich behalten wollte, nur eine Preisminderung wäre ihm genehm gewesen. Denn eine andere Werkstatt meinte das die Karre perfekt repariert wurde, ohne den Hinweis auf einen Totalschaden hätten sie die Kiste wahrscheinlich als Unfallfrei angesehen.

Was Schadenersatz angeht, deswegen Anwalt. Auch weil die Sache vermutlich nicht reibungslos abgehen wird.

Kann aber sein das der Verkäufer das Auto anstandslos zurücknimmt, nur kann man das nie vorher wissen.

War das wirklich ein offizieller Mercedes Händler bzw. eine Niederlassung? Kann ich mir bei so einem Fall irgendwie nicht vorstellen. Wenn ja, wäre das schon sehr krass und ungewöhnlich.

S350, Preis 41.000€ für 46.000€ Kredit incl. Zinsen mit diversen Schäden gekauft.

 

Sorry, da kann ich mir ein schadenfreudiges Grinsen einfach nicht verkneifen, bei einer, nennen wir es über 100% Finanzierung.

 

Ich wünsche dir trotzdem Erfolg bei der "Abwicklung"

 

Nichts für ungut ;-)

Es ist relativ egal was er alles erzählt oder nicht erzählt hat.

Ab zum Fachanwalt und abklären lassen ob sich der Verkäufer nicht auf

„Unfall lt. Vorbesitzer Ja dadrunter Unfalltext rep. Heckschaden 10470€.“

rausreden kann.

Klingt nach einer arglistigen Täuschung, die mit den Dokumenten gut nachgewiesen werden kann. (Das ist auch kein Fall, in dem Schadenfreude angebracht ist, finde ich.)

Das berechtigt zur Rückabwicklung und zum Schadenersatz. Es hört sich nicht so kompliziert an, dass man sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, solange der Anspruchsgegner kooperiert. Sobald er zickt: zum Anwalt. Dessen Kosten gehören zum Schaden.

Themenstarteram 23. April 2020 um 6:17

Zitat:

@NOMON schrieb am 23. April 2020 um 07:27:49 Uhr:

Klingt nach einer arglistigen Täuschung, die mit den Dokumenten gut nachgewiesen werden kann. (Das ist auch kein Fall, in dem Schadenfreude angebracht ist, finde ich.)

Das berechtigt zur Rückabwicklung und zum Schadenersatz. Es hört sich nicht so kompliziert an, dass man sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, solange der Anspruchsgegner kooperiert. Sobald er zickt: zum Anwalt. Dessen Kosten gehören zum Schaden.

Danke

Zumindest kannst du schonmal froh sein, für dein Geld überhaupt ein Auto erhalten zu haben.

41000 € ins unbekannte zu überweisen, ohne vorher das Fahrzeug/den Händler gesehen zu haben, ist sportlich.

Zitat:

@Knergy schrieb am 23. April 2020 um 08:46:10 Uhr:

Zumindest kannst du schonmal froh sein, für dein Geld überhaupt ein Auto erhalten zu haben.

41000 € ins unbekannte zu überweisen, ohne vorher das Fahrzeug/den Händler gesehen zu haben, ist sportlich.

Dieser Schritt, eine Vorabüberweisung von 41.000 € erschließt sich mir hier auch nicht.

MB Autohaus hin oder her. Aber besonders bei einem gebrauchten Wagen will ich mir die Eigenschaften (Zustand innen / aussen, evtl. Auffälligkeiten im Fahrverhalten usw) doch ganz genau vor Ort ansehen...

 

Und für 46.000 Euro incl. Zins müssen viele lange Stricken, darunter auch ich...

 

Themenstarteram 23. April 2020 um 7:29

Ja

Themenstarteram 23. April 2020 um 7:33

Nichts für ungut Holgert-123 aber Um meine Kredit oder Zinsen geht es bei meiner Frage nicht. Also lass doch bitte deine Kommentare was das Kredit angeht.

Überweisung an MB ohne das Fahrzeug gesehen zu haben da habt ihr Recht, war anscheinend zu Gutmütig oder Naiv. Letztendlich hätte ich so etwas von einem Autohaus wie Mercedes nicht erwartet.

Du musst dem Händler schriftlich mitteilen, dass Du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest.

Alles reinschreiben was Du in Erfahrung gebracht hast und eine Frist setzen.

Telefonische Kontaktaufnahme reicht nicht.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 23. April 2020 um 12:41:15 Uhr:

bitte mit Einwurfeinschreiben!

auf jeden Fall ;)

am 23. April 2020 um 10:41

bitte mit Einwurfeinschreiben!

Und bei Vertragshändlern könnte man immer noch den Konzern kontaktieren ob die eine Meinung dazu haben wie man da als Kunde behandelt wird.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 23. April 2020 um 12:41:15 Uhr:

bitte mit Einwurfeinschreiben!

Wenn schon "sicher", dann mit Zustellung per Post über einen Gerichtsvollzieher. Ist auch nicht viel teurer, aber wirklich sicher. Das Einwurfeinschreiben beweist nur, dass dem Verkäufer ein Brief zugestellt worden ist, nicht, welchen Inhalt er hatte. Aber genau darauf kommt es an.

Grüße vom Ostelch

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