Wandlung / Rücktritt Neuwagen ?

Habe vor genau 7 Tagen meinen NEuwagen, Ford Focus, in Empfang genommen.
Es ging diese Woche schon los:

- Nach nichtmal 250 km auf der Uhr schon an den Seitenwangen des Fahrersitzes Falten, seit gestern
auch am Beifahrersitz bei gerade mal 400 km, achja es sind Stoffsitze !!!

- das Automatikgetriebe macht einen sehr harten und kräftigen Schaltruck beim Wechsel der 2. in die
1. Fahrstufe, egal ob man abbremst oder ausrollen lässt

- an der hinteren Tür der Fahrerseite ist ein Pickel in der Lackierung vorhanden

- 1 Rahmen eines Parksensors ist total komisch montiert, er hängt einige mm aus der Heckschürze
raus, dafür muss die komplette Stoßstange demontiert werden

- habe eine "Solar Reflect" Windschutzscheibe, hat viele "Bläschen" im Glas

- Lenkrad steht leicht schief bei der Fahrt

- Abdeckung des Regensensors schief montiert

Das sind mir ehrlich gesgat zu viele Mängel bei einem Wagenwert von immerhin über 25000 €.
Ford rückt nichtmal ein Ersatzfahrzeug raus, dachte mit einem Neuwagen wäre ich gut abgesichert. Wie kommt ich denn bei den ganzen Werkstattterminen zur Arbeit !?

Ist in so einem Fall eine Wandlung möglich / empfehlenswert ?
Er ist ja gerade mal 8 Tage zugelassen und hat knapp 400 km auf dem Tacho..

Beste Antwort im Thema

Ich dreh jetzt mal das Messer in der Wunde.

Was hast du bei der Übergabe gemacht?

Als wir Schwiegervaters Neuen abgeholt haben, sind wir mit 2 Mann in Ruhe ein paar mal ums Auto rum.
Tür auf, Tür zu, Tür auf,Tür zu, etc pp.
Der Rahmen des Parksensors und die Bläschen in der WDS wären uns bestimmt aufgefallen. Und damit wäre für uns die Übergabe schon beendet gewesen.

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Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Wie würd eiene Wandlung laufen ? Wagen weg oder neuer ?

Gibt es keine Möglichkeit einfach für Wagen weg ?

Wandlung = Ware zurück und Geld zurück.
"Alter" Wagen weg und dafür ein praktisch gleicher neuer wäre eine Form der Nacherfüllung (neben z. B. Reparatur).
Die mögliche 3. Variante wäre die Minderung, also Wagen bleibt und dafür gibt's einen Teil des Geldes zurück, wenn man mit dem Mangel leben kann (z. B. wenn das Auto durch einen Fabrikationsfehler kleine optische Mängel aufweist und man nicht so penibel ist).

Aber 2-3 Reparaturversuche sollte man IMHO dem Händler schon lassen, wenn es nichts sicherheitskritisches ist.
Frag doch mal einen Anwalt, der kann dir das alles im Detail sagen.

notting

Wandlung gibt es seit 01.01.2002 nicht mehr. An dessen Stelle ist das Rücktrittsrecht getreten.

O.

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Hätte ich das mal alles früher gewusst, oder kann das jeder Händler ?

Kommt drauf an. Normalerweise ist exakt der Händler dafür zuständig, wo du die jeweilige Ware gekauft hast, d.h. Händler pleite = dein Pech. Im Rahmen der Hersteller-Garantie/-Kulanz kann es aber auch passieren, dass der Hersteller bei krassen Problemen die Ware zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet, um Image-Schäden etc. zu vermeiden, sprich i.A. eher unwahrscheinlich.

notting

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Wandlung gibt es seit 01.01.2002 nicht mehr. An dessen Stelle ist das Rücktrittsrecht getreten.

O.

Sorry, hat sich mal so bei mir eingebrannt :-)

notting

Ja wie gesagt Händler ist 110 km entfernt..

was bedeutet " i.A. eher unwahrscheinlich" ?

Bin mal gespannt ob Ford sich meldet und wann was von Händler vor Ort kommt wegen Rahmen des Sensors und Sitzen

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Hätte ich das mal alles früher gewusst, oder kann das jeder Händler ?
Kommt drauf an. Normalerweise ist exakt der Händler dafür zuständig, wo du die jeweilige Ware gekauft hast, d.h. Händler pleite = dein Pech. Im Rahmen der Hersteller-Garantie/-Kulanz kann es aber auch passieren, dass der Hersteller bei krassen Problemen die Ware zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet, um Image-Schäden etc. zu vermeiden, sprich i.A. eher unwahrscheinlich.

notting

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Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Ja wie gesagt Händler ist 110 km entfernt..

was bedeutet " i.A. eher unwahrscheinlich" ?

Bin mal gespannt ob Ford sich meldet und wann was von Händler vor Ort kommt wegen Rahmen des Sensors und Sitzen

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05



Zitat:

Original geschrieben von notting


Kommt drauf an. Normalerweise ist exakt der Händler dafür zuständig, wo du die jeweilige Ware gekauft hast, d.h. Händler pleite = dein Pech. Im Rahmen der Hersteller-Garantie/-Kulanz kann es aber auch passieren, dass der Hersteller bei krassen Problemen die Ware zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet, um Image-Schäden etc. zu vermeiden, sprich i.A. eher unwahrscheinlich.

notting

Das heißt, dass es im Allgemeinen eher unwahrscheinlich ist, dass entspr. Klauseln in den Garantiebedingungen stehen bzw. der Hersteller aus Kulanz den Wagen zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet. Hab das bisher eben nur bei ganz krassen Fällen gehört.

notting

Gut ist auch verständlich, aber gerade bei einem Neuwagen sind zig Mängel doch schon sehr beschämend und evtl. Image-schädigend..

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Ja wie gesagt Händler ist 110 km entfernt..

und nochmals: was kann der händler dafür? in den sauren apfel MUSST du nunmal beissen. warum kauft man ein auto 110km weit weg?

Warum bezahlt man ein paar Tausend € mehr ?

Moin,
Wandlung in dem Sinne gibt es ja nicht. Es heißt: Rücktritt vom Kaufvertrag.

Hier wird das Fahrzeug vom Händler zurückgenommen. Es erfolgt eine Abrechnung über die gefahrenen Kilometer die der Käufer zahlen muß. Auch hier gibt es ganz klare Vorgaben.

Diese liegen ca. bei:
0,4% vom Bruttokaufpreis je 1000 KM gemäß OlG Karlsruhe 14 U 154/01 vom 07.03.2003 für Diesel-PKW
0,5% vom Bruttokaufpreis je 1000 KM gemäß gängiger Rechtsprechung für Benzin-PKW

Aber auch der Hersteller muß zahlen:

4% Zinsen auf den Kaufpreis bei Privatkunden gemäß § 246 BGB oder
5% Zinsen auf den Kaufpreis bei Geschäftskunden gemäß § 352 HGB

Ob man nun ein neues Fahrzeug bestellt oder nicht, hat mit der Rückgabe nichts zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Moin,
Wandlung in dem Sinne gibt es ja nicht. Es heißt: Rücktritt vom Kaufvertrag.

Hier wird das Fahrzeug vom Händler zurückgenommen. Es erfolgt eine Abrechnung über die gefahrenen Kilometer die der Käufer zahlen muß. Auch hier gibt es ganz klare Vorgaben.

Diese liegen ca. bei:
0,4% vom Bruttokaufpreis je 1000 KM gemäß OlG Karlsruhe 14 U 154/01 vom 07.03.2003 für Diesel-PKW
0,5% vom Bruttokaufpreis je 1000 KM gemäß gängiger Rechtsprechung für Benzin-PKW

Aber auch der Hersteller muß zahlen:

4% Zinsen auf den Kaufpreis bei Privatkunden gemäß § 246 BGB oder
5% Zinsen auf den Kaufpreis bei Geschäftskunden gemäß § 352 HGB

Ob man nun ein neues Fahrzeug bestellt oder nicht, hat mit der Rückgabe nichts zu tun.

Es gibt aber laut BGB noch die Möglichkeit, stattdessen Nacherfüllung zu verlangen, also Reparatur oder Austausch, wenn eine Reparatur nicht wirtschaftlich sinnvoll ist. Dann kommt das alles, was du hier geschrieben hast, nicht zur Anwendung, aber man ist weiterhin an den Händler gebunden, was diese Ansprüche angeht (mit dem Geld aus dem Rücktritt könnte man ja zum nächsten Händler gehen).

notting

Ich habe doch in dem ganzen Thread nichts anders geschrieben.
Man muß dem Händler 2 mal die Gelegenheit geben den Mangel zu beseitigen. Erst dann habe ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das heißt, der Kauf wird rückabgewickelt nach den vorgegebenen Richtlinien.

Sicherlich ist das schwierig und der Händler versucht das mit allen Mitteln zu umgehen.
Ich habe selbst meinen ersten W211 wegen Mängel gewandelt. Und ich habe mehr als 2 Versuche der Reparatur geduldet.
Das war auch nur mit einem Anwalt möglich. Mercedes hat sich da auch bis zum Schluß gewunden wie ein Aal.

Es kam zu einem Gütetermin wo ein Anwalt von Mercedes erschien. Die Sachlage wurde von dem Richter festgelegt und es wurde auf einen Gutachter verwiesen.

Zu einem Gutachtertermin kam es dann aber nicht mehr. Mercedes lenkte dann ein.
Ich habe dann ein neues Fahrzeug bestellt.

Und zum Thema Fahrzeug von der Stange. Bei dem gewandelten Auto wurden von mir für ca. 15.000€ Extras bestellt. Also keinesfalls ein Serienfahrzeug was die Ausstattung betraf.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Ich habe doch in dem ganzen Thread nichts anders geschrieben.

Du hattest geschrieben:

Zitat:

Ob man nun ein neues Fahrzeug bestellt oder nicht, hat mit der Rückgabe nichts zu tun.

Das klang für mich nach "Es gibt keine Möglichkeit, ohne einen Rücktritt vom Kaufvertrag an ein neues Fahrzeug zu kommen".

Zitat:

Und zum Thema Fahrzeug von der Stange. Bei dem gewandelten Auto wurden von mir für ca. 15.000€ Extras bestellt. Also keinesfalls ein Serienfahrzeug was die Ausstattung betraf.

Bzgl. den Regelungen, die früher mal "Fernabsatzgesetz" hießen, gibt's aber auch ein Urteil, dass ein "individuelles Notebook" (normaler Barebone + RAM, HD, OD, etc., die ja weitestgehend genormt sind bis auf den Barebone) keine Individual-Anfertigung im Sinne des Gesetzes ist, weil man die Komponenten wieder ohne größere Probleme entfernen und beim nächsten Kunden einsetzen kann. So wird das doch auch bei Autos sein (natürlich immer von Namensgravuren, Farben die der Hersteller normalerweise nicht anbietet etc. abgesehen).

notting

Hallo notting,

klar bekommt man ein neues Fahrzeug. Man kann doch immer ein neues Fahrzeug bestellen. Macht aber keinen Sinn wenn man das "Alte" noch an der Backe hat.

Nun ein Notebook mir einem Fahrzeug, bezüglich der Einbauten zu vergleichen, ist wohl schlecht möglich.
Wenn man dort alle Extras ausbauen wollte, wäre das zwar eine lösbare Aufgabe, würde aber von den Kosten in keinem Verhältnis stehen da man hier nicht mal eben nur ein Bauteil entfernt. Es müssten ja komplette Karosserieteile und Innenausstattungen ausgetauscht werden.

Gruß
Mc

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Gut ist auch verständlich, aber gerade bei einem Neuwagen sind zig Mängel doch schon sehr beschämend und evtl. Image-schädigend..

Das ist ja nicht völlig falsch, was Du da schreibst. Du hast aber auch geschrieben, dass Du den Wagen "nach Feierabend" mit sehr wenig Zeit vom Händler abgeholt hast. Alle Schuld auf den Händler zu schieben geht aber nicht. Auch wenn hier wohl jeder Deinen Ärger nachvollziehen kann.

Ja, der Händler hätte evtl. den Wagen sorgfältiger prüfen können, einige der Mängel feststellen und beseitigen können. Dann hättest Du Dich aber wahrscheinlich beschwert, dass der doofe Händler seinen Liefertermin nicht einhält.

Ja, Du hättest den Wagen gründlich in Augenschein nehmen müssen. Insbesondere, wenn der Händler so weit weg ist. Das hast Du aber leider versäumt. Hättest Du das getan, hättest Du jetzt zumindest noch Deinen alten Wagen. Alle Mängel hättest Du evtl. nicht entdeckt, aber viele.

Man rennt nicht zum Autohändler, schmeißt mit Geldscheinen um sich und fährt mit dem nächstbesten Blechhaufen davon. Nicht bei Gebrauchtwagen und auch nicht bei Neuwagen. Egal wie günstig das Angebot ist. Egal, wie toll man das Auto findet.

Aber die eigentlich schlimmen Sachen, Frontscheibe, Sitze und Getriebe hätte ich ja sowieso nicht bemerkt.

Außerdem schiebe ich die Schuld nicht auf den Händler, sondern den Hersteller. Wieso können die Autos so das Werk verlassen ?
Wenn ich meine Werkstücke so rausgeben würde, bin ich kurzfristig meinen Job los

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