Wandlung / Rücktritt Neuwagen ?

Habe vor genau 7 Tagen meinen NEuwagen, Ford Focus, in Empfang genommen.
Es ging diese Woche schon los:

- Nach nichtmal 250 km auf der Uhr schon an den Seitenwangen des Fahrersitzes Falten, seit gestern
auch am Beifahrersitz bei gerade mal 400 km, achja es sind Stoffsitze !!!

- das Automatikgetriebe macht einen sehr harten und kräftigen Schaltruck beim Wechsel der 2. in die
1. Fahrstufe, egal ob man abbremst oder ausrollen lässt

- an der hinteren Tür der Fahrerseite ist ein Pickel in der Lackierung vorhanden

- 1 Rahmen eines Parksensors ist total komisch montiert, er hängt einige mm aus der Heckschürze
raus, dafür muss die komplette Stoßstange demontiert werden

- habe eine "Solar Reflect" Windschutzscheibe, hat viele "Bläschen" im Glas

- Lenkrad steht leicht schief bei der Fahrt

- Abdeckung des Regensensors schief montiert

Das sind mir ehrlich gesgat zu viele Mängel bei einem Wagenwert von immerhin über 25000 €.
Ford rückt nichtmal ein Ersatzfahrzeug raus, dachte mit einem Neuwagen wäre ich gut abgesichert. Wie kommt ich denn bei den ganzen Werkstattterminen zur Arbeit !?

Ist in so einem Fall eine Wandlung möglich / empfehlenswert ?
Er ist ja gerade mal 8 Tage zugelassen und hat knapp 400 km auf dem Tacho..

Beste Antwort im Thema

Ich dreh jetzt mal das Messer in der Wunde.

Was hast du bei der Übergabe gemacht?

Als wir Schwiegervaters Neuen abgeholt haben, sind wir mit 2 Mann in Ruhe ein paar mal ums Auto rum.
Tür auf, Tür zu, Tür auf,Tür zu, etc pp.
Der Rahmen des Parksensors und die Bläschen in der WDS wären uns bestimmt aufgefallen. Und damit wäre für uns die Übergabe schon beendet gewesen.

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wen der händler nun ne ecke weg ist dann is das deine sache.

Und wieder so eine halbgare Weisheit 🙄

Zitat:

Nach der Rechtsprechung ist, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, der maßgebliche Ort der Nacherfüllung der momentane Belegenheitsort der Sache. Das sei der Ort, an dem sich die Sache zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens befinde. Demnach ist der Verkäufer verpflichtet, die Nachbesserung am Belegenheitsort durchzuführen. Im Falle der Nachlieferung muss der Verkäufer die mangelfreie Sache an den Belegenheitsort liefern und bei berechtigtem Interesse des Käufers die mangelhafte Sache vom Belegenheitsort entfernen.

In der rechtswissenschaftlichen Literatur erfährt diese Rechtsprechung größtenteils Zustimmung. Zum Teil wird sie kritisiert und der Ort, an dem der Verkäufer nach dem ursprünglichen Vertrag seine Leistung erbringen musste, auch als Ort der Nacherfüllung angesehen. Das hätte zur Folge, dass der Käufer die mangelhafte Kaufsache regelmäßig zu dem Ort bringen muss, an dem er die Sache gekauft hat bzw. sie geliefert wurde.

Für die tatsächlich geltende Rechtslage ist allein die Ansicht der Rechtsprechung maßgeblich.

Quelle: Wikipedia.de | Bestätigt durch den BGH im Januar 2008

Wie du siehst ist es das Problem des Verkäufers und nicht des TE.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von cupidus



Nun, es ist zwar unpräzise, was "zille" schreibt, aber nicht ganz falsch.

Nun, es ist zwar nicht ganz falsch, was Du schreibst, aber auch nicht ganz richtig.

Autokauf fällt unter Stückkauf und hierfür gibt es kein Recht auf Nachlieferung einer mangelfreien Ware.

 
Beispiel:
- Wenn ein Bügeleisen defekt ist, kann ein neues verlangt werden (Gattungskauf).
- Wenn eine maßgeschneiderte Küche defekt ist, kann keine Neulieferung verlangt werden, da es eine individuelle Anfertigung ist. (Stückkauf)

Durch Wahl bestimmter Ausstattungsmerkmale bei Vertragsabschluss wird ein Fahrzeug individualisiert und fällt damit unter Stückkauf.

Einigung mit dem Händler über die Neulieferung eines Fahrzeuges ist zwar möglich, aber hier geht es um die Rechte, die ein Käufer hat.

O.

Weil meinen alten Wagen nun mein Großvater fährt...

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Autokauf fällt unter Stückkauf und hierfür gibt es kein Recht auf Nachlieferung einer mangelfreien Ware.

Das wird ja immer besser hier 🙄

Zitat:

Dem Anspruch stünde auch nicht die - bestrittene - Behauptung der Bekl. entgegen, es habe sich beim Kauf um einen „Stückkauf“ gehandelt, da ein konkretes Fahrzeug ausgewählt worden sei, das bereits auf dem Hof der Bekl. gestanden habe. Das Gericht ist der Ansicht, dass auch im Falle des Stückkaufs die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung grundsätzlich möglich ist, sofern es sich um Sachen handelt, die einer vertretbaren Sache wirtschaftlich entsprechen und das Leistungsinteresse des Käufers zufrieden stellen (Bitter/Meidt, ZIP 2001, 2114 [2116]; Palandt/Putzo, § 439 Rdnr. 15; Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland-Haas, Das neue SchuldR, S. 184). Eine Unterscheidung ist deshalb nicht mehr erforderlich, da das neue Schuldrecht bezüglich der Rechte des Käufers bei mangelhafter Lieferung nicht zwischen Stück- und Gattungsschuld differenziert (a.A. Huber, NJW 2002, 1004 [1006]). Teilweise wird sogar die Möglichkeit der Nachlieferung eines gebrauchten Vorführwagens bejaht (Canaris, Schuldrechtsmodernisierung 2002, zitiert nach Palandt/Putzo, § 439 Rdnr. 15).

Soviel dann zum Thema Stückkauf...

Mfg Zille

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Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Weil meinen alten Wagen nun mein Großvater fährt...

Zusammenhang? -> Bitte die Zitat-Funktion benutzen.

notting

Ja es ging drum warum ich meinen alten Wagen nicht mehr habe !?

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Ja es ging drum warum ich meinen alten Wagen nicht mehr habe !?

Achso, in den Postings direkt davor ging's um was ganz anderes.

Braucht er das Auto täglich? Kannst du da evtl. mit ihm verhandeln, dass du (gegen entspr. Kostenerstattung) das Auto noch eine Woche oder so fahren darfst?

notting

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Nun, es ist zwar nicht ganz falsch, was Du schreibst, aber auch nicht ganz richtig.
Autokauf fällt unter Stückkauf und hierfür gibt es kein Recht auf Nachlieferung einer mangelfreien Ware.

"Nicht ganz richtig" gibt es nicht. Das nennt man dann "falsch".

Leitsatz nach BGH VIII ZR 209/05 (Urteil vom 07. Juni 2006): "Die Nachlieferung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach den Vorstellungen beider Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann."

Bei einem Neuwagen, dessen Zusatzausstattung keine speziell auf Kundenwunsch angepasste Sonderanfertigungen umfasst, wäre die Ersatzlieferung damit durchaus problemlos denkbar.

Zitat:

Original geschrieben von cupidus



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Nun, es ist zwar nicht ganz falsch, was Du schreibst, aber auch nicht ganz richtig.
Autokauf fällt unter Stückkauf und hierfür gibt es kein Recht auf Nachlieferung einer mangelfreien Ware.
"Nicht ganz richtig" gibt es nicht. Das nennt man dann "falsch".

Leitsatz nach BGH VIII ZR 209/05 (Urteil vom 07. Juni 2006): "Die Nachlieferung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach den Vorstellungen beider Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann."

Bei einem Neuwagen, dessen Zusatzausstattung keine speziell auf Kundenwunsch angepasste Sonderanfertigungen umfasst, wäre die Ersatzlieferung damit durchaus problemlos denkbar.

IANAL, aber es gab IIRC mal ein Urteil, wo ein Händler ein "individuelles" Notebook gemäß Fernabsatzgesetz zurücknehmen musste. "individuell" bedeutete hier, dass da ein Notebook-Barebone genommen wurde und CPU, RAM, HD, OD usw. reingesteckt wurde, also wieder ohne große Umstände zerlegt werden konnte. Sprich, das was du da schreibst, hört sich für mich plausibel an.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting


Sprich, das was du da schreibst, hört sich für mich plausibel an.

Ich nehme wohlgemerkt an, dass der Neuwagen eine Zusatzausstattung "laut Liste" hat.

Für die Praxis glaube ich aber, dass das eh nur selten Relevanz haben wird, da kein normal denkender Händler auf die Idee kommen wird, ein neues Auto zu liefern. Außerdem wäre es für den Kunden in vielen Fällen eh von Nachteil:

Was dauert länger? Ein paar Tage Reparatur, oder ein paar Wochen warten, bis das identische Ersatzauto geliefert werden kann?

Wie würd eiene Wandlung laufen ? Wagen weg oder neuer ?

Gibt es keine Möglichkeit einfach für Wagen weg ?

Zitat:

Original geschrieben von cupidus


Leitsatz nach BGH VIII ZR 209/05 (Urteil vom 07. Juni 2006): "Die Nachlieferung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach den Vorstellungen beider Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann."

Bei einem Neuwagen, dessen Zusatzausstattung keine speziell auf Kundenwunsch angepasste Sonderanfertigungen umfasst, wäre die Ersatzlieferung damit durchaus problemlos denkbar.

Der o.a Text setzt Einigung zwischen den Parteien auf eine gleichartige und gleichwertige Kaufsache voraus (Vorstellungen beider Parteien). Dies habe ich ja auch bejaht.

Ausgeschlossen habe ich das Recht auf eine Ersatzlieferung des gleichen Gegenstandes und keines Aliuds.

O.

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05



Gibt es keine Möglichkeit einfach für Wagen weg ?

ja -> verkaufen!

nochmals:
du MUSST dem händler die möglichkeit geben die mängel auszubessern. ohne das geht keine wandlung.

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Wie würd eiene Wandlung laufen ? Wagen weg oder neuer ?

Gibt es keine Möglichkeit einfach für Wagen weg ?

Wandlung = Ware zurück und Geld zurück.

"Alter" Wagen weg und dafür ein praktisch gleicher neuer wäre eine Form der Nacherfüllung (neben z. B. Reparatur).

Die mögliche 3. Variante wäre die Minderung, also Wagen bleibt und dafür gibt's einen Teil des Geldes zurück, wenn man mit dem Mangel leben kann (z. B. wenn das Auto durch einen Fabrikationsfehler kleine optische Mängel aufweist und man nicht so penibel ist).

Aber 2-3 Reparaturversuche sollte man IMHO dem Händler schon lassen, wenn es nichts sicherheitskritisches ist.
Frag doch mal einen Anwalt, der kann dir das alles im Detail sagen.

notting

Hätte ich das mal alles früher gewusst, oder kann das jeder Händler ?

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