Wandlung / Rücktritt Neuwagen ?

Habe vor genau 7 Tagen meinen NEuwagen, Ford Focus, in Empfang genommen.
Es ging diese Woche schon los:

- Nach nichtmal 250 km auf der Uhr schon an den Seitenwangen des Fahrersitzes Falten, seit gestern
auch am Beifahrersitz bei gerade mal 400 km, achja es sind Stoffsitze !!!

- das Automatikgetriebe macht einen sehr harten und kräftigen Schaltruck beim Wechsel der 2. in die
1. Fahrstufe, egal ob man abbremst oder ausrollen lässt

- an der hinteren Tür der Fahrerseite ist ein Pickel in der Lackierung vorhanden

- 1 Rahmen eines Parksensors ist total komisch montiert, er hängt einige mm aus der Heckschürze
raus, dafür muss die komplette Stoßstange demontiert werden

- habe eine "Solar Reflect" Windschutzscheibe, hat viele "Bläschen" im Glas

- Lenkrad steht leicht schief bei der Fahrt

- Abdeckung des Regensensors schief montiert

Das sind mir ehrlich gesgat zu viele Mängel bei einem Wagenwert von immerhin über 25000 €.
Ford rückt nichtmal ein Ersatzfahrzeug raus, dachte mit einem Neuwagen wäre ich gut abgesichert. Wie kommt ich denn bei den ganzen Werkstattterminen zur Arbeit !?

Ist in so einem Fall eine Wandlung möglich / empfehlenswert ?
Er ist ja gerade mal 8 Tage zugelassen und hat knapp 400 km auf dem Tacho..

Beste Antwort im Thema

Ich dreh jetzt mal das Messer in der Wunde.

Was hast du bei der Übergabe gemacht?

Als wir Schwiegervaters Neuen abgeholt haben, sind wir mit 2 Mann in Ruhe ein paar mal ums Auto rum.
Tür auf, Tür zu, Tür auf,Tür zu, etc pp.
Der Rahmen des Parksensors und die Bläschen in der WDS wären uns bestimmt aufgefallen. Und damit wäre für uns die Übergabe schon beendet gewesen.

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Für den Händler sind Fahrzeuge zum verleihen/Testfahrten nicht kostenlos. Viel Händler geben diese Leihwagen auch ihren Familienangehörigen um ihre Kosten zu senken.

Für mich ist der Händler, der direkt nebenan ist immer der interessanteste. Dort sind auch meistens immer mehrere Verkäufer.

Mich juckts auch nicht, was der Händler mir vorrechnet. Ich gucke auf mobile.de nach neuwagen, drucke mir die drei günstigsten mit meiner wunschausstattung aus und fahre hin. Bei den ausdrucke ist auch ein "Billigwagen" wie Reimport dabei, um zu zeigen, das es was billiges gibt. Dann mache ich ihm klar, das ich auch mit dem zweit/ drittbilligen Angebot zufrieden bin. Aber auch nur bei Wunschkennzeichen, übernahme der Anmeldung, und co.

Klar ist nicht jeder Händler verahndlungswillig, dann fahre ich halt zum nächsten. Aber weiter als 20KM würde ich nicht mehr fahren.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Es gibt für eine "Wandlung" ganz klare Vorgaben. Dazu gehört auch die zweimalige Nachbesserung.

Das ist so nicht ganz richtig, was du da schreibst.

An erster Stelle steht die Nacherfüllung. Dort gibt es dann zwei Möglichkeiten:

1) Nachlieferung (Austausch)
2) Nachbesserung (Reparatur)

Hier entscheidet der Käufer ob er eine Nachlieferung (neues Fahrzeug) oder eine Reparatur wünscht. Allerdings muss er sich auf eine Sache festlegen. Erst sagen reparier mal und 2 Tage später sagen ich möchte ein neues Fahrzeug, geht nicht.

Der Händler kann die Nachlieferung verweigern, wenn die Lieferung eines neuen Fahrzeuges nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. In diesem Fall bleibt erstmal nur die Nachbesserung.

Bei Gebrauchtwagen ist dem Händler eine Nachlieferung in der Regel nicht zumutbar, da ein Gebrauchtwagen sehr spezielle Eigenschaften aufweist und nicht mal eben so ein zweites mal aufzutreiben ist.

Bei einem Neuwagen, welcher in Massen aus der Fabrik rollt (keine Sonderausstattung, keine spezielle Lackierung, o.ä.) wird es eher schwierig einen erheblichen Aufwand nachzuweisen, damit der Händler den Austausch ablehnen kann. Im Notfall muss das ein Richter klären.

Erst wenn weder die Nachlieferung noch die Nachbesserung Erfolg hatte, kann der Käufer zurücktreten.

Mfg Zille

Bin mal gespannt was Ford sagt

Hallo Zille,
dann kannst Du mir auch bestimmt eine Link geben wo das geschrieben steht.

Gruß
Mc

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Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Hallo Zille,
dann kannst Du mir auch bestimmt eine Link geben wo das geschrieben steht.

Gruß
Mc

Nun, es ist zwar unpräzise, was "zille" schreibt, aber nicht ganz falsch.

Nach §439 BGB kann der Käufer "als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Eine magelfreie Sache wäre ein weiterer Neuwagen, dazu müsste der gelieferte Wagen schon extrem vermurkst gewesen sein. Daher muss der Kunde also zunächst akzeptieren, dass der Händler versucht, die Mängel zu beseitigen, da das für den Händler die wirtschaftlich deutlich günstigere Variante ist. Nach Abs. 3 dieses Artikels darf der Händler daher die Lieferung der neuen mängelfreien Sache verweigern und sich auf die Nachbesserung beschränken.

Das gilt entgegen "zilles" Behauptung auch für 08/15-Feld-Wald-und-Wiesen-Wagen. Es kommt auf das (aus wirtschaftlicher Sicht betrachtete) Verhältnis von Neuwert zu Schadenswert an und nicht darauf, wie einfach Ersatz beschafft werden kann.

"Zille" hat aber insofern Recht, als dass sich Käufer und Verkäufer durchaus auf die Lieferung eines neuen Wagens einigen könnten.

Erst wenn die Beseitigung der Mängel dem Händler nicht gelingt, greifen weitere Vorschriften. Der Käufer hat nach §440 BGB das recht zum Rücktritt, und zwar dann, wenn die Nachbesserung felhlgeschlagen ist. Es heißt dort:

"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

Wenn also auch nur einer der genannten Mängel nach den zweiten Nachbesserungsversuch immer noch nicht behoben ist, gilt die Nachbesserung als felhlgeschlagen und der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. In der Praxis wird das dann unter Umständen ein Gericht genauer klären müssen, wenn beide Parteien sich nicht einigen können.

@mcaudio

Keinen Link aber §§ 437,439 BGB 😉

Zitat:

Original geschrieben von cupidus


Das gilt entgegen "zilles" Behauptung auch für 08/15-Feld-Wald-und-Wiesen-Wagen. Es kommt auf das (aus wirtschaftlicher Sicht betrachtete) Verhältnis von Neuwert zu Schadenswert an und nicht darauf, wie einfach Ersatz beschafft werden kann.

Wenn ich mir die Mängel hier so durchlese, geht es ja nicht gerade um eine defekte Sonnenblende:

- Beide Sitze angeschlagen,
- Automatikgetriebe defekt
- Neulackierung der Tür
- Lufteinschlüsse in der Frontscheibe
- Fehlerhafte Lenkung

Da muss ja fast das gesamte Auto auseinandergebaut werden.

Mfg Zille

Also ich würde so sagen:

- Sitzpolster auf jeden Fall neu
- Frontscheibe austauschen
- beim Getriebe weiss ich nicht, neue Programmieren / zerlegen ??
- evtl. neuen Regensensor ?
- eine neu lackierte Tür will ich nicht, da dass nachher als Unfall gelten dürfte, oder nicht ?
Die Lackstärke usw sind ja nicht mehr original, zu mal der Wagen silber ist und das auch nicht ganz
so einfach zum nachlackieren ist
- Lenkung nachjustieren oder austauschen

Ich wäre so froh den Wagen einfach "irgendwie los zu werden"

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Ich wäre so froh den Wagen einfach "irgendwie los zu werden"

Irgendwie loswerden wird wohl nicht gehen. Das überlegt man sich vor dem Kauf (wo es doch schon fast zum Allgemeinwissen gehört, dass gewisse Marken nicht unbedingt durch ihre Qualität überzeugen).

Nicht nur der Händler, auch du musst dich an die Gesetzte halten. Wenn es mit Nachlieferung nichts werden sollte, bleibt halt nur die Nachbesserung.

Wieso sollte Silber schwierig zu lackieren sein? Als Unfall zählt übrigens weder eine Neulackierung noch Smartrepair.

Mfg Zille

Also vor dem Kauf weiss ich dass das Getriebe bei Ford sheclht schaltet und man etliche Schönheitsfehler hat ?

Wie gesgat solche Probleme hatte ich an meinem Mondeo von 2001 nicht, na klar ein defektes ZMS oder solche Sachen aber nicht dass irgendlwehce sachen krumm und schief oder falsch montiert sind...

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


- Beide Sitze angeschlagen,
- Automatikgetriebe defekt
- Neulackierung der Tür
- Lufteinschlüsse in der Frontscheibe
- Fehlerhafte Lenkung

Sitze tauschen, Getriebe wechseln, Türen bekommt der Händler auch einzeln als Kompletteil und Windschutzscheiben kann man wechseln. Auch die Lenkung kann man tauschen. Das kommt zusammen mit Sicherheit alles billiger, als ein neues Auto.

Der Austausch der Tür durch eine neue vom Werk ist auch kein Unfallschaden. Bei sachgerechter Repartur haben die Mängel auch keine Auswirkungen auf den Restwert des Wagens.

Zitat:

Da muss ja fast das gesamte Auto auseinandergebaut werden.

Mag sein, aber kein Händler zahlt das selbst. Er kann dies nach Vorgaben des Herstellers kostenneutral durchführen. Ob und wie seine Arbeitszeit vom Hersteller getragen wird, braucht den Kunden nicht zu interessieren.

Bevor ein Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache besteht, muss das Auto wahrscheinlich schon ziemlich am Ende sein und kurz vor dem Zusammenbruch stehen.

Zitat:

Original geschrieben von cupidus



[...]

Erst wenn die Beseitigung der Mängel dem Händler nicht gelingt, greifen weitere Vorschriften. Der Käufer hat nach §440 BGB das recht zum Rücktritt, und zwar dann, wenn die Nachbesserung felhlgeschlagen ist. Es heißt dort:

"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."

Wenn also auch nur einer der genannten Mängel nach den zweiten Nachbesserungsversuch immer noch nicht behoben ist, gilt die Nachbesserung als felhlgeschlagen und der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. In der Praxis wird das dann unter Umständen ein Gericht genauer klären müssen, wenn beide Parteien sich nicht einigen können.

Es gab IIRC sogar schon Gerichtsurteile, wo die Wandlung nach dem ersten erfolglosen Reparaturversuch genehmigt wurde. War aber IIRC was gravierendes, vermutlich was sicherheitsrelevantes.

notting

Ich hoffe Ford meldet sich zeitnah zu dem Vorfall, weil was bringt mir das wenn das Ding 5 Tage in der Werkstatt steht. Wer zahlt mir den Weg zur Arbeit ?

Hat sich ja sehr gelohnt ein neues Auto zu kaufen

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Ich hoffe Ford meldet sich zeitnah zu dem Vorfall, weil was bringt mir das wenn das Ding 5 Tage in der Werkstatt steht. Wer zahlt mir den Weg zur Arbeit ?

Hat sich ja sehr gelohnt ein neues Auto zu kaufen

Meine Renault-Vertragswerkstatt will IIRC 8EUR/Tag für ein Ersatzfahrzeug, wenn ich meine Karre dort reparieren lasse (vermutlich ohne Kraftstoffkosten, d.h. man wird die Karre wohl wieder mit dem gleichen Tankstand zurückbringen müssen).

Erlaube mir bitte trotzdem eine dumme Gegenfrage: Wieso ist deine alte Karre schon weg? Bei meiner Versicherung darf es IIRC bis zu 4 Wochen Überschneidung von Alt- und Neufahrzeug geben. Die doppelte Steuer hätte zumindest in meinem Fall (beides Benziner ohne Riesen-Motor) den Kohl nicht fett gemacht. Außerdem habe ich meine neue Karre an einem Samstag abgeholt und hatte entspr. viel Zeit.

notting

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Händler ist 110 km entfernt, kann da nicht für jeden Fehler hin.
Es gibt ja nichtmal einen Ersatzfahrzeug im Garantiefall, alles ein wenig beschämend

sorry aber was kann der händler denn dafür?

das is wieder so´n typischer fall....WAS willst du uns jetzt den damit sagen? wen du mängel hast dann mach diese beim händler geltend. wen der händler nun ne ecke weg ist dann is das deine sache. der händler MUSS eine chance zur nachbesserung haben. fertig.

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Hat sich ja sehr gelohnt ein neues Auto zu kaufen

Tja, Autokauf ist halt immer so eine leidige Angelegenheit...

Etwas OT, aber trotzdem passend ist folgendes Video von Gerhard Polt...

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