Wandlung meines Fahrzeugs
Hallo zusammen,
habe heute vom Freundlichen erfahren, dass meine, nun schon seit 15 Monaten bestehenden, Mängel nicht behoben werden können. Nach inzwischen unzähligen Nachbesserungsversuchen das Knarzen beim Überfahren von Bodenwellen und Gullideckeln abzustellen wurde mir heute folgendes mitgeteilt.
- Die Geräusche können nur durch Ausprobieren beseitigt werden.
- Die Geräusche werden durch das große Schiebedach verursacht. Durch die große Öffnung fehlt es dem Fahrzeug an Steifigkeit. Beim 5er touring mit großem Schiebedach hat man vorgesorgt und ihm eine Überkreuzversteifung im Unterboden eingebaut (ähnlich einem Cabrio).
- Eine Wandlung kann nur beim Verkaufshändler eingefordert werden. Dieser sitzt ist aber ca. 500km von meinem Wohnort entfernt. Weiß jemand ob das richtig ist.
Ich bin es leid und werde den Fall meinem RA übergeben.
Wenn mir jemand zu der Wandlung Tipps geben kann, so bitte ich Euch, mir diese zu posten.
Schöne Grüße
Wolfram
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von capricorn-bonn
Muss ich im Rahmen der Wandlung bei der Fahrzeugrückgabe eigentlich auch die am Kühlergrill von mir nachträglich aufgeklebten Zierleisten wieder entfernen - oder spielt das bei der Fahrzeugbewertung keine Rolle. Die Zierleisten sind nämlich mit M3-Klebestreifen befestigt und daher nur schwer wieder entfernbar...Danke für Eure Antworten!
aber natürlich mußt du die wieder wegmachen, der will das Auto im Auslieferungszustand zurück. Versuche einmal ein Leasingfahrzeug mit Klebestreifen zurückzugeben....
lg
Peter
Mein Händler hat mir heute nach telefonischer Anfrage mitgeteilt, dass ich die Zierleisten nicht zu entfernen bräuchte, da sie keinen Makel darstellen, sondern das Fahrzeug eher sogar aufwerten (er hat die Zierstreifen selbst an meinem Fahrzeug gesehen). Er meinte, maßgeblich bei der internen Fahrzeugbewertung seien bauliche Veränderungen, Kratzer, Steinschläge, Beulen und dergleichen.
mein neuer TT klappert und knarzt an allen Enden.
Die Vorderachse poltert...
Zur Wandlung werde ich nur belächelt - habe mich schon für viel zu pingelig gehalten. Was ich auch wohl bin.
Der Vorführeffekt hat mich leider erwischt. Ist Audi an bord, ist ruhe. Vom Hof, und...
Das überhaupt gewandelt wird, aufgrund von Geräuschen, finde ich aber beruhigend.
Dein "Problem" ist, dass Du nicht bei Deinem Verkaufshändler hast "reparieren" lassen.
Alle "Reparaturen" die Du hast durchführen lassen, zählen leider nicht! Eine "Wandlung" nur mit RA durchführen lassen, alleine wird der Verkaufshändler nicht darauf eingehen....
Du mußt Deinem Verkäufer 2mal die Möglichkeit geben, Deine Mängel zu beseitigen, leider nicht bei jedem x-beliebigen Händler (das zählt bei einem evtl Prozess nicht).... Hebe aber Dein Schreiben von BMW gut auf.
So, jetzt genug verraten... Dein RA will ja auch Geld verdienen (hoffentlich ist er gut, dann kann er Deinen Verkäufer bei 500km mächtig ärgern, wenn dieser unverschämt ist 🙂
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Zitat:
Original geschrieben von slk32
Dein "Problem" ist, dass Du nicht bei Deinem Verkaufshändler hast "reparieren" lassen.
War bei meinem Passat kein Problem und auch nie ein Diskussionspunkt! Händler in Aachen, Reparaturversuche im Rheinland.
Der Verkäufer kann ja die Fahrzeugakte der Werkstatt einsehen. Auch rein rechtlich bin ich mir da nicht so sicher, solange die Reparaturversuche in einer BMW-Werkstatt gemacht wurden sollte es da eigentlich keine Probleme geben ...
Ich bin habe die Passat-Wandlung zu vernünftigen Konditionen auch ohne Rechtsanwalt geschafft. Die Kosten, die durch einen juristischen Streit entstehen, kann man sich doch vielleicht beiderseitig ersparen ...