Wandlung Kaufvertrag Passat B8

VW Passat B8

Hallo zusammen,

holt man sich alle Infos aus dem Forum und packt noch die eigenen Erfahrungen dazu, ergibt sich ein Bild von einem deutlich mängelbehafteten Fahrzeug, mit dem man sich als Käufer weder zufrieden geben noch resignierend abfinden sollte. Dabei hört man bei diversen Mängeln von der Werkstatt oft den Satz: Ist halt Stand der Serie, kann man nichts machen.

Meines Erachtens bleibt da nur noch ein Weg und somit in die Runde gefragt:

Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema Wandlung beim B8 gemacht und kann dazu Informationen geben?

Beste Antwort im Thema

Na endlich! Hat ja lang genug gedauert...

...ich möchte hier keinem zu nahe treten. Aber wenn die benannten Themen die Gründe für die Wandlung sein sollen (und dazu bedarf es ja auch einiger Voraussetzungen), [Beitrag editiert - Beitragsregeln beachten - Polmaster/MT-Moderation]

Wenn ich einen derartigen Maßstab anlege, kann ich willkürlich jedes Fzg. wandeln bzw. vom Kaufvertrag zurück treten.

Zum Rücktritt selbst: es gibt eine Suchfunktion und google. Dann kann man es sich ersparen, extra einen Thread zu eröffnen...

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Ich widerspreche dir in allen Punkten, stimme dir keinesfalls zu.

Aber zurück zum Topic. Ich bin gespannt wie das vom Threadstarter bemängelte Fahrwerkspoltern beanstandet wird.

@j.slr
Du hast vollkommen recht. Bemitleidenswert sind aber nur diejenigen, welche sich richtig Mühe geben und teilweise hervorragende Beiträge formulieren, diese dann aber als OT-Beiträge erstellen und sich dann wundern, wenn nach freundlicher Ansage diese Beiträge plötzlich von der Bildfläche verschwinden, da sie nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben.

@Cupkake
Danke, das es jetzt wieder um das eigentliche Thema geht.

@All
Ich dachte, ich könnte ein großflächiges Aufräumen hier vermeiden. Aber Pustekuchen. Daher gilt jetzt auch hier:

1. Ich habe (erneut) aufgeräumt.
2. Alle weiteren OT-Beiträge werden nach Kenntnisnahme ohne Rücksprache sofort gelöscht.
3. Ich verweise hierzu auf die NUB und die Beitragsregeln (auch verlinkt in meiner Signatur).
4. Danke für euer Verständnis.

Gruß
Polmaster
MT-Moderation

Alles hat eine Ende...

Ob nun Wandlung oder "Rücktritt vom Kaufvertrag", letztlich ist es doch egal wie man es bezeichnet. Nur das Ergebnis zählt. Ich hab das jetzt endlich durch und die mängelbehaftete Kiste ist zurück gegeben, der Rücktritt vollzogen. Leid tut mir nur der, der ihn irgendwo angedreht bekommt.

Fazit: Nie wieder Passat. Und das sage ich nicht durchweg hasserfüllt, sondern als treuer Passat-Fahrer seit 22 Jahren. Das, was sich VW mit dem aktuellen Passat-Modell erlaubt hat, ging zumindest für mich deutlich zu weit und meine Bereitschaft, sozusagen als "Testfahrer" zur Verbesserung eines völlig unausgegorenen Fahrzeugs beizutragen und dafür auch noch zu bezahlen, war und ist gleich Null.

Doch eine Antwort bleibe ich hier ja noch schuldig:

@ cupkake:

Audi Q5, 3 Liter TDI, Vollausstattung - und da liegen ganze Welten zwischen. Ja, natürlich auch beim Preis. Doch da der aktuelle Q5 gerade ausläuft, gab's ihn deutlich billiger als den Passat. Da stellt sich keine Frage mehr... Und Mängel an dem Ding? Bisher gar keine - looft!!!

Nunmehr also Tschüss, Ade und Auf Wiedersehen - vielleicht im Q5 Forum. :-)

Welcher Mangel wurde dann als der erhebliche angesehen? War es das Poltern des Fahrwerks?

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@Galak1975:

Die hier zu Beginn des Threads erstellte Liste wuchs und wuchs... Es kamen andauernd neue Mängel hinzu. Was letztlich der Grund genau war, wurde mir nicht mitgeteilt und ich bin mittlerweile auch sicher, dass es zumindest gegenüber dem Hersteller nicht DEN EINEN MANGEL mit besonders hoher Ausschlagkraft geben muss. Vielleicht mag das vor Gericht so sein, doch diesen Weg der Auseinandersetzung ging ich gegen VW ganz bewusst nicht. Letztlich hatte mein Passat 47 Werkstattbesuche hinter sich, war innerhalb einen Jahres zusammengerechnet 146 Tage in der Werkstatt. Die Mängel meines Fahrzeugs brachte letztlich zwei extra deswegen angereiste VW Werksingenieure völlig aus der Fassung - das reichte aus!

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