Wandlung bedeutet?

VW Passat B6/3C

Nachdem meinem Passat 170PS TDI DSG problemen am Motor von anfang an erwiesen hat (siehe Link: http://www.motor-talk.de/showthread.php?... ), mein f. spricht langsam von "Wandlung".

Was beduetet genau? bekommt man das Geld zurück und kauft man sich eine beliebige andere Auto oder muss man beim gleiche Hersteller eine andere bestellen?

Mein f. hat mir Audi und VW zur Auswahl angeboten, da es in der Schweiz zusammen gehören (AMAG).

In diesem Forum, hab ich von "Geld zurück" gelesen.

Weiss jemand wie eine Wandlung funktioniert?

Danke

Dass sollte nicht bedeuten dass Passat nicht gut ist, einfach Pech.

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von panamie



Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


Sicherlich nicht.

Gruß Axel

waruimm eigentlich "sicherlich"?
Das EU Kaufrecht scheint doch eindeutig zu sein

Na dann nenn es

GARANTIERT

nicht! Ja, das EU-Recht ist mittlerweile so schlau, dass es zwischen der 9,99€-Wergwerf-Kaffeemaschine und einem Auto für 40 T€ unterscheiden kann...

Zitat:

...Eine schriftliche Zusage bezüglich Wandlung habe ich auch bekommen. Mein Fall ist kein Umtausch, sondern eine Wandlung. Dies hat sowohl mein Anwalt, als auch das Autohaus bestätigt. Offizielle Bezeichnung ist "Rückabwicklung des Kaufvertrages". So steht es auch auf der Bestätigung vom Autohaus.
 
Es gibt aber immer noch einige, die es nicht glauben wollen.

Gruß

.. wer glaubt Dir das denn nicht. Zu Deiner Wandlung incl. ausgehandelte Konditionen herzlichen Glückwunsch. Allerdings hat das EuGh Urteil mit Wandlung nix zu tun. Sei froh, wenn der Händler den Kaufvertrag rückabwickelt. Muss aber nicht!

Gruß geomensor

Zitat:

Sei froh, wenn der Händler den Kaufvertrag rückabwickelt. Muss aber nicht!

Gruß geomensor

nach 2 erfolglose versuche kannst du wandeln. da hat auch der händler keine chance.

Zitat:

Original geschrieben von lhkojak



Zitat:

Sei froh, wenn der Händler den Kaufvertrag rückabwickelt. Muss aber nicht!

Gruß geomensor

nach 2 erfolglose versuche kannst du wandeln. da hat auch der händler keine chance.

... dann zitiere doch mal den § im BGB, wo Wandlung definiert ist!?! GIBT es NICHT!!!!!!!

Ähnliche Themen

hier kannst du es lesen. viel spass beim lesen.

nun ist dazu gekommen, wenn man den gleichen gegenstand (ofen, auto, etc.) beim gleichen verkäufer bestellt (neuer kaufvertrag), entfällt die nutzungsentschädigung.

ich verstehe nicht, was euer problem ist. ich gebe hier die informationen weiter, die ich von meinem anwalt bekomme, ebenso meine erfahrungen vor ca. 4 wochen bei der wandlung. trotzdem habe ich das gefühl, dass einige hier im forum zwanghaft das gegenteil beweisen wollen.

hier könnt ihr lesen, was ich ca. vor 3 wochen geschrieben habe.

hier ein beitrag vom letzten jahr, bevor das urteil ausgesprochen wurde. achtet bitte auf den letzten satz.

Zitat:

Original geschrieben von lhkojak


hier könnt ihr lesen, was ich ca. vor 3 wochen geschrieben habe.

hier ein beitrag vom letzten jahr, bevor das urteil ausgesprochen wurde. achtet bitte auf den letzten satz.

... und dort wurde Dirt eigentlich auch schon der Unterschied zwischen dem was das deutsche Rercht hergibt und was Wandlung, als freiwillige "Vereinbarung" bedeutet, erklärt!!!!!!

Zudem: Eu-Recht bricht nicht automatisch Landesrecht der Mitgliedstaaten. Vielmehr wird es überlagert und muss angepasst werden. Das ist in Deutschlad bisher noch nicht geschehen, daher gilt noch das alte Recht.

Wenn Du meinen ersten Beitrag in diesem Thread gelesen hättest, hättest du kapiert, worum es mit eigentlich ging.

Zitat:

Original geschrieben von lhkojak


hier kannst du es lesen. viel spass beim lesen.

nun ist dazu gekommen, wenn man den gleichen gegenstand (ofen, auto, etc.) beim gleichen verkäufer bestellt (neuer kaufvertrag), entfällt die nutzungsentschädigung.

ich verstehe nicht, was euer problem ist. ich gebe hier die informationen weiter, die ich von meinem anwalt bekomme, ebenso meine erfahrungen vor ca. 4 wochen bei der wandlung. trotzdem habe ich das gefühl, dass einige hier im forum zwanghaft das gegenteil beweisen wollen.

Hallo,

freue Dich, wenn es bei Dir durchgeht, evtl. ist Dein Freundlicher nicht ganz so schlau wie Du und Dein Anwalt. Ich habe Dir ja schon mal erklärt, warum ein Umtausch und eine Wandlung 2 versch. Dinge sind.
Noch hast Du Deine alten Wagen nicht zurückgegeben, bei mir kam die Rechnung mit der Nutzung auch erst nach der Rückgabe.

Aber ich freue mich für Dich, wenn Du ohne Zahlung davon kommst, aber sei gewiss, dass es nicht der Normalfall sein wird. Und darum finde ich es nicht richtig, dieses hier im Forum als Normal zu bezeichnen.

Gruß Axel

Deine Antwort
Ähnliche Themen