Wandernde Blinker! Audi könnte den US-Car Fahrern behilflich sein

Chevrolet

Wandernde Blinker, wie es sie an manchen US-Cars gibt, sind ja vielen Tüvlern ein Dorn im Auge. Jetzt habe ich gerade folgenden Artikel gelesen:

http://auto.t-online.de/.../index

Audi beschreibt hier, dass dies im R8 eingesetzt werden soll. Wenn es also jetzt wieder zulassbar ist, dann dürften den Tüvlern die Argumente ausgehen.

Beste Antwort im Thema

Mal wieder ein selten dummer und noch dazu sinnbefreiter Beitrag. Es geht nicht darum ob das LEDs oder Lampen sind sondern um die Art der Beleuchtung - aber Hauptsache man hat was gesagt was Amis und Schrott beinhaltet und den VW Kram gelobt. Der ist ja schliesslich gut und nicht einfach nur billiger Mumpitz der im Fehlerfall richtig teuer wird weil er ja eigentlich nicht kaputt geht.

Dann kauft doch den kram aber lasst die dummen Sprüche, die nerven genauso wie die dummen Gesichter an der Ampel wenn der VR6 seine Kolben als Gewölle rauswürgt.

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ohh ja, leider schon.
Allerdings, muss man dazu sagen, wir die wir ja grips im Hirn haben, können es dazu nutzen zu zeigen das die neuen Gesetze nun auch gültigkeit für diese Autos haben.

Ich glaube die Systeme sind mit dem US Wanderblinker nicht zu vergleichen. Gab es hier nicht mal ein Produktvideo davon oder so? Jedenfalls, wenn ich auch die Angaben über Millisekunden lese, muss der Blinker so super-schnell in einem Schwung blinken, dass es kaum ein riesen Unterschied macht...

Bei den langsameren US Blinkern sieht das ja ganz anders aus, ich will es nicht schlechtreden, find es ja geil 😉
Aber ich sehe da keine Chancen für mehr Toleranz bei der Zulassung / TÜV.

Chancen auf mehr Toleranz sehe ich schon. Denn die Argumentationen der Tüvler werden immer haarsträubender werden müssen. (ob das jetzt gramatikalisch korrekt ist, weiß ich nicht) Ich selber habe ja gar keine sequentiellen Blinker, finde es aber bei einigen US-Cars wirklich cool.

nun ja, die sequenzgeschwindigkeit kann man ja "einstellen".

Die müssen das so schnell machen damit das als "flüssige" Bewegung erkannt wird.
Aber es stimmt schon, mal sollte sich die EU Regelung dazu dann genauer anschauen.

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Aber anscheinend ist es nicht so, dass es gar keinen Weg gibt, die sequentiellen Blinker zuzulassen. Denn ich habe vor ein paar Wochen hier in der Stadt nen 68er Cougar gesehen, der hat original geblinkt und hatte normales H-Kennzeichen.

Ähnlich wie bei der Vergabe von Kleinkraftradkennzeichen, H-Kennzeichen, Zulassung roter Blinker, etc. ist wohl auch im Blinkerbereich die Willkür die vorherschende Prüfungsmeinung. Und diese kann evtl. jetzt eingegrenzt werden.

An sich wäre eine weitere Verbreitung begrüßenswert - so einen R8 haben die meisten TÜV-Prüfer vermutlich noch nie bewusst von hinten blinken sehen.
Dann bleibt leider immer noch das Problem der Farbe, was sich etwa bei den aktuellen Mustang nicht OEM-nah umrüsten lässt, alle Umrüstungen die ich bisher gesehen habe waren da vielleicht TÜV-konform, aber optisch eine völlige Katastrophe.

@US-Build: nicht alles was auf der Straße passiert muss auch so eingetragen sein; vielleicht deaktiviert er für die Hauptuntersuchung die sequentiellen Blinker. Ansonsten ist das bei der Willkür aber durchaus möglich.

vg, Johannes

Da geb ich meinem Vorredner völlig recht, 3 von 10 Tüvlern juckt es nicht die Bohne ob die Blinker von links nach rechst wandern oder umgekehrt und wiederrum andere haben eine Problem,wenn sie nicht im Takt blinken wie sie es gern hätten.

Und was nach dem Tüv mit den Blinkern passiert,kann ein Tüvler auch nicht beeinflussen.

Aber es wäre schön wenn wir da mal weiterkommen würden,möchte ehrlich gesagt nicht an der Blinkerschaltung rumbasteln.

Ich hatte mal eine Anfrage an die Dekra gestellt,bezüglich der sequentiellen Blinker.
Diese wurde mir sehr freundlich beantwortet,ich hab die Antwort angehängt:-)

@Pyanitsa: Interessant, danke fürs teilen! Da hat sich ja jemand auch wirklich mal die Zeit genommen, finde ich super.

Das mit dem R8 wird wie ich schon meinte vermutlich nicht viel weiterhelfen leider, weil dieses Lauflicht bei den neuen Audis wahrscheinlich so schnell in einem "Schwung" an und aus geht, dass die in der Antwort erwähnte "Leucht- und Dunkeldauer" eingehalten wird... sowas bekommt man bei den langsameren amerikanischen Lichtern einfach nicht hin denke ich. Das ist wohl eins der Hauptprobleme wie ich es verstanden habe.

aahhh, da gibts shcon ein paar ganz kritische Punkte wo ich da was gegen sagen könnte.

Aber das, werd ich mal machen wenn ich Zeit und Muße hab

Zitat:

Original geschrieben von _TX2000_


@Pyanitsa: Interessant, danke fürs teilen! Da hat sich ja jemand auch wirklich mal die Zeit genommen, finde ich super.

Das mit dem R8 wird wie ich schon meinte vermutlich nicht viel weiterhelfen leider, weil dieses Lauflicht bei den neuen Audis wahrscheinlich so schnell in einem "Schwung" an und aus geht, dass die in der Antwort erwähnte "Leucht- und Dunkeldauer" eingehalten wird... sowas bekommt man bei den langsameren amerikanischen Lichtern einfach nicht hin denke ich. Das ist wohl eins der Hauptprobleme wie ich es verstanden habe.

So wirds wohl aussehen! Deshalb schrieb ich ja schon das es mit den Amiblinkern wohl nicht klappt.

Wobei die amerikanischen Leuchten vermutlich überhaupt kein e-Prüfzeichen haben und damit per se überhaupt unzulässig wären. Und genau da beißt sich doch die Katze in den Schwanz.

Da wird zwischen unzulässig und unzulässig unterschieden, auch nach dem Umbau auf gelbe Blinker ist es noch nicht zulässig, wird aber irgendwie toleriert weil es keine zulässigen Leuchten für diese Fahrzeuge gibt. Daher ist die Argumentation so m.E. schwierig.
(natürlich müssen wir froh sein, dass es überhaupt möglich ist ein Fahrzeug mit diesen in Europa nicht zugelassen Leuchten fahren zu dürfen)

vg, Johannes

Also bei meiner vollabnahme wurden “nur “ die sequentiellen Blinker bemängelt, aber nicht die Gläser auf denen kein Prüfzeichen drauf ist.solche gibt es ja auch garnicht für mein Fahrzeug, also unmöglich behebbar.

Die einzige Möglichkeit für Laufleuchten ist, diese nachdem TÜV wieder zu ändern.
Eine Gesetzes wird es wohl nicht geben...

Da ein Auto ohne jedes gültige E- oder KBA-Kennzeichen eh im Prinzip "illegal" ist, wird das mit den Blinkern dann den Kohl auch nicht mehr fett machen...

Somit stehen wir alle stets mit einem Bein im Knast.

Zitat:

Original geschrieben von Pyanitsa


Die einzige Möglichkeit für Laufleuchten ist, diese nachdem TÜV wieder zu ändern.
Eine Gesetzes wird es wohl nicht geben...

Das kann man ja machen, ebenso wie andere die Felgen nach der TÜV-Vorfahrt wieder ändern, oder auch den Auspuff. Aber falls es zu einem Unfall kommt, könnte es unangenehm werden. Ob ein Scheinwerfer nun eine KBA-Nummer hat, wird ein auffahrender Audi-Pilot (nur als Beispiel, denn die fahren erfahrungsgemäß am nächsten auf) wohl nicht bemerken, aber sagen er war von den wandernden Blinkern überrascht, oder konnte es nicht einordnen. Also quasi unschuldig!

Ich kenne jemand, welcher außerhalb geschlossener Ortschaft mit 129 geblitzt wurde und jetzt dagegen vorgehen will, weil er ja nur einen kurzen Augenblick unaufmerksam war. Ich hoffe nur, dass ich diesen unachtsamen Trottel nicht mit meinem Pontiac begegne.

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