Wallbox oder mobiles Ladegerät???

BMW X3 G01

Ist ein mobiles Ladegerät nicht praktischer und zukunftssicherer, auch wenn der 30e nur max.3,7kw verträgt...incl. FI, WLAN und Abrechnungsdaten in der APP. Was ist hier die Meiunung?

BEISPIEL für ca.700 EUR ggf. Mit Adapter
go-eCharger HOME+ Mobile Ladestation Max.22kW
(22kW, Steckdose Typ2, RFID, WLAN

Integrierter FI mit Gleichstromerkennung
Kommunikation über WLAN oder Hotspot

App für Android & iOS mit zahlreichen Funktionen
Enthält Sicherheitsvorkehrungen gegen Witterung, Beschädigung und Diebstahl

Zahlreiche Adapter separat erhältlich

Quick Release Wandhalterung enthalten
Für alle Elektroautos geeignet

Beste Antwort im Thema

Ich habe mich trotz der relativ langsamen Ladegeschwindigkeit des X3 für die Installation einer Wallbox entschieden. Mit Wallbox benötigt die Volladung 3,7 Stunden, an der HaushaltssteckdoseIn 5,9 Stunden. Für mich schon ein spürbarer Unterschied. Ich erhoffe mir auch bei der Vorklimatisierung einen geringeren Verlust an Reichweite. Das muss ich allerdings erst noch austesten.

Ich habe mich für die Heidelberger Wallbox entschieden (11 kW, bis 16A). Einfaches, cleanes, aber hochwertiges Modell, das auch vom ADAC empfohlen wird. Zur Verbrauchsmessung habe ich einen Zähler im Stromkasten montieren lassen. Mehr benötige ich nicht.

Die Kosten ohne Montage mit allen erforderlichen Materialien betragen 593 € + Kabel + Montage

496,50 € Wallbox
66,50 € geeichter Zähler
15 € Sicherungsautomat
15 € FI Schutzschalter
ca. 5€/Meter für das Kabel

Das Kabel habe ich so gewählt, dass ich irgendwann auch eine 22 KW Wallbox anschließen könnte.

Folgende. Seite hat mir bei der Planung sehr geholfen:

Wallbox Installation

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Ich habe auch eine Garage die 1958 gebaut wurde und da passt auch max nur mein Z3 rein.
Habe mir deshalb in der Nachbarschaft eine große Garage für unseren X3 gemietet.

Zitat:

@Holginator71 schrieb am 19. März 2020 um 08:55:22 Uhr:


Das ist mal ne knappe Garage...nur für absolute Experten im Einparken...Respekt:-)

Zitat:

@Holginator71 schrieb am 18. März 2020 um 21:58:28 Uhr:


Ich habe übers Wochenende mit meinem Schwiegervater, seines Zeichens pensionierter Elektroingenieur, einen Go-E Charger installiert, Starkstromanschluss, separater Zähler, alles sauber verkabelt mit 3 problematischen Wanddurchbrüchen...Wahnsinn...war als Handlanger danach sowas von hinüber;-) Läuft aber alles super und ich bin froh, dass ich keine Firma beauftragen musste...

Streng genommen:

Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden
§13 NAV

Wenn es brennt und dort die Ursache vermutet wird, wird es auch eng mit der Versicherung. Die will sicherlich den Nachweis, das die Installation von einem zugelassenen Fachbetrieb/ -kraft durchgeführt wurde

Zitat:

Zitat:

@Holginator71 schrieb am 18. März 2020 um 21:58:28 Uhr:


Ich habe übers Wochenende mit meinem Schwiegervater, seines Zeichens pensionierter Elektroingenieur, einen Go-E Charger installiert, Starkstromanschluss, separater Zähler, alles sauber verkabelt mit 3 problematischen Wanddurchbrüchen...Wahnsinn...war als Handlanger danach sowas von hinüber;-) Läuft aber alles super und ich bin froh, dass ich keine Firma beauftragen musste...

Streng genommen:

Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden
§13 NAV

Wenn es brennt und dort die Ursache vermutet wird, wird es auch eng mit der Versicherung. Die will sicherlich den Nachweis, das die Installation von einem zugelassenen Fachbetrieb/ -kraft durchgeführt wurde

Das ist so nicht ganz richtig. Wenn man so argumentiert, dürfte man nicht mal ohne einen beim EVU zugelassenen Elektriker ein Handyladegerät in die Steckdose einstecken, denn das ändert und erweitert die elektrische Anlage ebenso. Mal davon abgesehen, dass es einer solchen Auslegung des Par. 13 NAV an der Verfassungsmässigkeit mangeln dürfte.

Richtig ist, dass Arbeiten zwischen HAK und Zähler nur von eingetragenen Installateuren durchgeführt werden dürfen. Was sie aber mit der Elekteoinstallation hinter dem Zähler machen, liegt in ihrem Verantwortungsbereich. Wenn dabei alle anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, dürfte auch eine Vernachlässigubg der Sorgfaltspflicht nicht in Betracht kommen, die ein Versicherer möglicherweise unterstellen würde.
Also, alles gut.

Genau! Im Grunde haben wir nur einen Starkstromanschluss verlegt...das Ladegerät ist mobil...

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