Wahnsinniger Autofahrer
Hi Leute, hab vor einer Stunde echt den puren Wahnsinn erlebt:
Ich fahre mit meinem 125er Roller, auf dem Sozius meine Freundin, auf einer Landstrasse mit Tempolimit 60. Vor mir fährt ein Auto mit ca. 50-55 km/h. Nachdem weit und breit kein Gegenverkehr in Sicht war, Blinker links und vorbei - dacht ich jedenfalls, als der zu Überholende plötzlich beschleunigt, als ich an ihm schon fast vorbei war. Wie ihr sicher wisst, ist ein 125er Roller mit 2 Personen nicht gerade das schnellste und überholstärkste Gefährt. Ich musste, weil mir das ganze zu gefährlich wurde natürlich wieder hinter ihm einscheren. Als ob das noch nicht genug gewesen wäre, macht er plötzlich eine Vollbremsung (das volle Programm mit ABS und quietschenden Reifen); ich konnte gerade noch rechtzeitig bremsen, sonst wäre ich ihm mit den vollen 60 km/h hinten draufgekracht, und was das für mich und meine Freundin bedeutet hätte, daran will ich gar nicht denken.
Nachdem er wie ein Wilder wieder losfuhr zuckelte er plötzlich (extra um mich noch mehr zu ärgern) 50 km/h vor mir rum. Ich hielt extra etwas mehr Abstand zu ihm, weil mir dieser Autofahrer bereits sehr suspekt und gefährlich vorkam.
Plötzlich bremst er noch unerwarteter ein zweites Mal - so aprupt, dass ich nur durch heftiges Ausweichen sehr knapp einen Aufprall vermeiden konnte, denn mit bremsen allein hätte ich ihn mit Sicherheit gerammt. Zu allem Überfluss schrie er dann auch noch irgendetwas Unverständliches aus dem Fenster, nachdem er mir den Vogel zeigte.
Da meiner Freundin und mir so etwas natürlich noch nie passiert ist, war das für uns ein Riesenschock. Wir haben uns dann seine Autonummer gemerkt und fuhren weiter.
Rechts- ranfahren wollte ich dann auch nicht, denn obwohl er mit Sicherheit körperlich unterlegen war, möchte ich nicht mit solchen Kinderspielchen anfangen und dann selbst das Recht brechen, falls es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen wäre, was bei diesem Psychopathen mit Sicherheit nicht auszuschließen gewesen wäre.
Meine Frage an euch ist nun was ihr dazu denkt, ob sich eine Anzeige lohnt, ob jemand von euch schon Erfahrung mit solchen Situationen gemacht hat und oder wie ihr darauf reagiert hättet an meiner Stelle.
Liebe Grüße, motordude
Beste Antwort im Thema
Hallo MOTORDUDE,
ich würde dir in jedem Fall empfehlen eine Anzeige zu machen. Zumal Du ja eine Zeugin hast. In dem Fall liegt eine massive Nötigung und Gefährdung im Verkehr vor. Meiner Meinung nach haben solche Typen im Verkehr nichts zu suchen! Deine Zurückhaltung (rechts ran fahren) war richtig gut. Ich denke die Aussichten sind recht gut. Ich denke der Typ bekommt richtig Probleme mit den Behörden.
Gruß
92 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Cayman08
Mir sind auch schon Leute begegnet, die so dachten, nur mit dem Unterschied, dass sie sich dann die Zeit genommen haben anzuhalten.
Womit wir wieder bei den getroffenen Hunden wären. Nein Du hast Dir natürlich nichts vorzuwerfen richtig?
Aber im Ernst - wenn wir schon beim Unterstellen und zwischen den Zeilen lesen sind, wie wäre es im vorliegenden Fall mit folgender Intepretation: "Ich wollte zwar anhalten um diesen absolut unberechenbaren Chaoten Land gewinnen zu lassen, habe es aber gelassen, weil er es noch als Provokation hätte auffassen können und u.U. dann auch angehalten hätte um mir eine zu verpassen".
Zitat:
Original geschrieben von Nelte
Womit wir wieder bei den getroffenen Hunden wären. Nein Du hast Dir natürlich nichts vorzuwerfen richtig?Zitat:
Original geschrieben von Cayman08
Mir sind auch schon Leute begegnet, die so dachten, nur mit dem Unterschied, dass sie sich dann die Zeit genommen haben anzuhalten.Aber im Ernst - wenn wir schon beim Unterstellen und zwischen den Zeilen lesen sind, wie wäre es im vorliegenden Fall mit folgender Intepretation: "Ich wollte zwar anhalten um diesen absolut unberechenbaren Chaoten Land gewinnen zu lassen, habe es aber gelassen, weil er es noch als Provokation hätte auffassen können und u.U. dann auch angehalten hätte um mir eine zu verpassen".
Doch ich hab mir auch was vorzuwerfen. Kanns ja gleich gestehen:
Auf der AB hat mal einer rübergezogen, als ich links neben ihm war. Es half nur vollbremsung. Im Affekt gab ich ihm dann ein nicht ganz einwandfreies Handzeichen. Nun... Der Herr verfolgte mich bis zu meiner Arbeitsstelle, parkte mich zu und bedrohte mich. (körperlich)
Hätte mir bewusst sein können, körperlich unterlegen zu sein. Aber im Affekt hab ich halt net dran gedacht. 🙄
Ist ja gut, dass es der TE nicht getan hat. Ich hoffe das bleibt so.
Ok ich kann mit deiner Interpretation leben. Frieden? 🙂
In solchen Situationen sollte eine Anzeige unverzüglich erfolgen. Jede Verzögerung kann den Anzeigenden hier in Erklärungsnöte bringen.
Zitat:
Original geschrieben von Cayman08
Ok ich kann mit deiner Interpretation leben. Frieden? 🙂
Frieden! 🙂
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Verläuft wohl ins nichts... die Aussage deiner Freundin ist nicht besonders viel Wert. Er wird behaupten sie lügt für dich oder ähnliches.
Dann kommt noch dazu das du jederzeit soviel Abstand halten musst das du im Notfall bremsen kannst, ein Notfall wäre z.B eine Vollbremsung.
Sein Verhalten war dennoch nicht Ok. Mit einem Roller sollte man aber auch wirklich nicht überholen...
Falls Sie wirklich eine Anzeige machchen möchten eventuell nochmal Ihre Aussage prüfen /Räder blokiert bei ABS?könnte den ersten Anscheinsbeweiss trüben
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Verläuft wohl ins nichts... die Aussage deiner Freundin ist nicht besonders viel Wert. Er wird behaupten sie lügt für dich oder ähnliches.
Dann kommt noch dazu das du jederzeit soviel Abstand halten musst das du im Notfall bremsen kannst, ein Notfall wäre z.B eine Vollbremsung.Sein Verhalten war dennoch nicht Ok. Mit einem Roller sollte man aber auch wirklich nicht überholen...
mit dem Roller soll man nicht überholen?
Aussage nicht besonders viel Wert?
selten soviel Müll gelesen
Zitat:
Original geschrieben von Bopp19
Falls Sie wirklich eine Anzeige machchen möchten eventuell nochmal Ihre Aussage prüfen /Räder blokiert bei ABS?könnte den ersten Anscheinsbeweiss trüben
Räder blockieren auch mit ABS
Meine Meinung: ANZEIGE!!
Hatte mal eine ähnliche Situation mit so einem Vollpfosten auf der Autobahn - die Polizei meinte, wir sollten 24h vergehen lassen und wenn der Ärger bzw. die Situation sich immer noch gleich darstellt, wenn man "eine Nacht drüber geschlafen hat", dann würde die Anzeige entgegengenommen - ich habe damals 2 Nächte drüber geschlafen und dann die Anzeige erstattet. Es folgte in der Polizeistation eine Anhörung unter Schilderung des Vorfalls und Bennenung der Zeugen (bei mir waren es 3 im Auto, sowie 2 weitere vollbesetzte Autos, da wir auf dem Heimweg aus dem Skiurlaub waren) und das ganze ging an den Staatsanwalt. Einige Zeit später kam ein behördlicher Brief in dem stand, der Fall sei abgeschlossen. Hatte kein Gerichtsverfahren oder weitere Berührungspunkte mit der Beklagten. Da im Schrieb nichts von "Einstellung des Verfahrens" o.ä. stand, gehe ich einfach mal davon aus, dass es zu irgendeiner Strafe gekommen ist.
Und auch wenn nicht - die Dame wird sicherlich Post bekommen haben und somit hatte sie die Chance, über ihr Verhalten zu reflektieren und ev. neue Erkenntnisse für ihr weiteres Autofahrerleben zu gewinnen. Diese Möglichkeit sollte doch jedem gegeben werden; schon allein deswegen sind hier weitere Schritte angebracht.
Was mich bei der Schilderung etwas stutzig macht ist die Aussage, dass das unerwartete und noch abruptere 2. Bremsmanöver fast wieder zu einem Auffahrunfall geführt hätte. Da scheint es mit dem Sicherheitsabstand - gerade in dieser Situation - nicht ganz gestimmt zu haben.
Trotz allem: Eine Anzeige könnte nicht schaden.
@ TE Ich bin der Meinung Ihr solltet diesen Fahrzeugführer anzeigen.
Es wird Euch zwar nicht viel bringen ausser Zeit die investiert werden muss für die Aussagen und unter Umständen Termine beim Gericht. Aber wie viele bereits erwähnt hatten, wird wenn er Post bekommt dann denkt er vielleicht über sein Fehlverhalten nach.
Ich hatte vor einiger Zeit einen Fall, da meinte einer mich auf ner schmalen Strasse (1 1/2 Fahrzeuge breit) teilweise mit Schotterparkplatz rechts bei erlaubten 30 anzuschieben und auch noch rechts zu überholen. Er hat es dann irgendwann links über den Gehweg geschafft. Wir waren zu zweit, der andere alleine. Sind dann auch sofort zur Polizei und haben Anzeige erstattet (wegen Nötigung und Gefährdung des Strassenverkehrs). Ein paar Wochen später kam Post von der Staatsanwaltschaft. Verfahren wurde eingestellt weil mich der andere und ein Zeuge!!! der mit im Auto gesessen haben soll mich ebenfalls wegen Nötigung angezeigt haben. Da muss man sich mal vorstellen wie dreist manche sind. Ich weiß zu 100% das keiner weiter im Auto war da ich rübergeschaut habe als er überholt hat um zu sehen wer fährt.
Als ich das gelesen habe, habe ich den Glauben an unser Rechtssystem verloren. Ich würde aber immer wieder diesen Schritt tun und Anzeige erstatten. Schon allein darum, daß derjenige Post bekommt und über sein Verhalten nachdenkt. (hoffentlich)
Gruß
Hallo
Beid diesem Vorfall handelt es sich nicht nur um eine Nötigung und anschließender Beleidigung im Straßenverkehr, sonder hier greift zusätzlich noch der § 315 c Absatz 2 StGB
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und das ist dann für den Betroffenen/Beschuldigten nicht mehr ganz so lustig.
Immer vorausgesetzt, die ganze Sache hat sich so zugetragen. Die Vorgeschichte ist hier eigentlich für den Verstoß an sich nicht mehr so wichtig.
So ein Verhalten gehört nicht auf die Straße und schon gar nicht gegen Zweiradfahrer, bei denen die Gefährdung durch so ein Verhalten noch wesentlich größer ist, als bei einem Pkw-Fahrer.
Also ganz klar. Auf zur Polizei und Anzeige erstatten. Bei solch einem Sachverhalt darf es auch seitens der Polizei kein Zögern geben, die Sache aufzunehmen. Auch so Tips der Polizei wie "schlafen sie noch mal drüber und das bringt nichts" sind hier völlig unangebracht und schon fast strafbar. Hier besteht Strafverfolgungszwang.
Die Ausage der Freundin auf dem Sozius dürfte hier sehr wohl Gewicht haben, zumal sie selbst Geschädigte des ganzen Vorgangs ist.
Gruß Andreas
Zitat:
Original geschrieben von AS60
zumal sie selbst Geschädigte des ganzen Vorgangs ist.
was die Aussage eher ungewichtig macht 😁
aber das is egal
wann verstehen die Leute das es kein Aussage gegen Aussage gibt
der Angeklagte darf lügen.
Der Kläger nicht.
=
Schuldig.
Sollte derjenige keinen nachweisbaren Grund haben zu der Zeit nicht an diesem Ort gewesen zu sein ist er fällig
dann wird ein Richter sich noch fragen wieso man einfach einen Wildfremden zum Spass Anzeigen sollte wenn man keinen Profit daraus schlägt (es wurde ja nichts beschädigt und niemand verletzt)
in dem genannten Fall ist eine Verurteilung sagen wir zu 98% drin
1% für die Freundin erzählt komplett was andres wie der Fahrer
das restliche 1% würde ich auf (derjenige kennt den Richter oder ist selbst im "Rechtssystem" vertreten) einordnen
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Er wird behaupten sie lügt für dich oder ähnliches.
Das darf er behaupten. Wird allerdings nicht gewertet, da reine Schutzbehauptung des Täters.
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Hallo
Beid diesem Vorfall handelt es sich nicht nur um eine Nötigung und anschließender Beleidigung im Straßenverkehr, sonder hier greift zusätzlich noch der § 315 c Absatz 2 StGB(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
Gruß Andreas
Soweit können wir nicht gehen m.E. nach.
Der 1. Objektive Tatbestand ist das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Führen liegt vor, Fahrzeug liegt vor, rechtlich öffentlicher Verkehrsraum liegt ebenfalls vor.
-> Tatalternative in (1) schließe ich aus
-> Tatalternative (2) kommt in Betracht
Es könnte ein Regelverstoß gemäß §315c(1) Nr.2b StGB vorliegen.
Dazu müsste es sich um eine Situation handeln die im Zusammenhang mit dem Überholen steht. Das Verzögern oder Vereiteln des Überholens durch Erhöhung der Geschwindigkeit des Eingeholten ist definitv eine solche Situation.
-> Jetzt muss dieser Verstoß auch noch grob verkehrswidrig oder rücksichtslos sein.
a) Grob verkehrswidrig heißt gesteigerte, über dem Durchschnitt liegende, Missachtung der Verhaltensvorschriften.
b) Rücksichtslos heißt eigensüchtig oder gleichgültig.
Jetzt kommt es stark auf den Sachverhalt an und die Aussagen des Beschuldigten, ob man das unterstellen kann.
Die grobe Verkehrswidrigkeit kriegt man mit dem Verhalten des VT im Straßenverkehr, die Verstöße z.B. das nicht überholen lassen, das mehrfache Abbremsen etc etc
Das rücksichtslose kriegt man nur über eine Aussage raus, ob er sein Ziel über die Sicherheit anderer stellt, oder ob es im Gleichgültig ist was mit anderen passiert.
-> dann ist es ein konkretes Gefährdungsdelikt, sprich es muss eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder beudetende Sachwerte vorliegen.
Auch schwierig, da in der Rechtsprechung z.B. bei einem Überholmanöver in den Gegenverkehr wo der andere VT abbremsen musste und leicht über einen Grünstreifen ausweichen musste, keine konkrete Gefährdung vorlag da er die Situation immer unter Kontrolle hatte. Da kommt es bei dir auch wieder auf die Schilderungen an und auf die Fakten bzgl. Geschwindigkeit, Abstand, Bremsverhalten etc etc.
-> Es muss eine Kausalität zwischen dem falschen Verhalten und der Gefährdung geben. Ich denke das ist eindeutig.
Interessant wird jetzt auch der Subjektive Tatbestand
-> Vorsatz? Schwer bis gar nicht zu beweisen
-> Fahrlässigkeit? Ist Gleichglültigkeit vor der billigenden Inkaufnahme des Gefährdungseintrittes, so kann man unter Umständen von Fahrlässigkeit ausgehen.
-> Rechtswidrigkeit? Schuld? Sachen wie Notwehr, Rücktritt vom Versuch oder sonstige Rechtfertigungsgründe sind denke ich nicht ersichtlich.
==> Für mich liegt hier juristisch gesehen kein 315c vor. Evtl. nen 240 prüfen, aber ein 315c war das nicht.
Ich würde die Person trotzdem anzeigen und Strafantrag stellen (wenn nötig) für alle in Frage kommenden Tatbestände. So deckt man alles ab 🙂