Wahl der Selbstbeteiligung
Hallo liebe Community,
folgende Ausgangssituation:
- 27 Jahre, verheiratet
- Anschaffung des ersten Autos steht an (SF 1/2)
- Peugeot 308 SW, Diesel, Automatik, 150PS
- Zustand: ca. 50-100k km, 2-4 Jahre alt, Kaufwert ca. 15.000 €
- Würde mich als sicheren und vorsichtigen Fahrer einschätzen
Nun stelle ich mir die Frage, wie ich das Auto am besten versichere, insbesondere mit welcher Selbstbeteiligung.
Check24 spuckt folgendes aus:
Der Vergleich von 300 € SB zu 1000 € SB ergibt ca. eine Ersparnis von 120-220 €, je nach Tarif
--> Ca. 3-6 Jahre unfallfrei für einen Break-Even
Check24 empfiehlt standardmäßig 300€ SB. Was meint Ihr?
Beste Grüße!
Beste Antwort im Thema
Was Check24 empfiehlt, ist doch völlig egal.
Wichtig ist doch, dass Du das auswählst, was Du willst.
60 Antworten
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 2. März 2019 um 23:34:38 Uhr:
Rabattschutz...Muss jeder für sich selbst entscheiden.
Aber sonst habe ich alle Verwicherungen auch ohne SB, kein Interesse noch in Eigenleistung zu treten
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 2. März 2019 um 23:34:38 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 2. März 2019 um 22:50:54 Uhr:
Du zahlst dann eben drauf, wenn man ein „Pipifax-Unfall“ passiert.
z.B: ich hab mal dummerweise einen Randstein mitgenommen. Nicht gesehen, mit dem Rad „angehoben“ und auf der Stoßstange gelandet. Gibt dann so Experten, die die Vk dazu bemühen. Kostet ja nur 150€ SB. Über Hochstufung etc. sind es dann zwar dreimal so viel, wie eine Stoßstange kostet, aber sowas wird dann gekonnt ignoriert.
Du meinst den Kundenbinder?
Ne danke. Habe ich zwar automatisch im Tarif drin, würde ich aber nicht „nutzen“ wollen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 3. März 2019 um 11:33:15 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 2. März 2019 um 23:34:38 Uhr:
Rabattschutz...Muss jeder für sich selbst entscheiden.
Aber sonst habe ich alle Verwicherungen auch ohne SB, kein Interesse noch in Eigenleistung zu treten
Zitat:
@guruhu schrieb am 3. März 2019 um 11:33:15 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 2. März 2019 um 23:34:38 Uhr:
Du meinst den Kundenbinder?
Ne danke. Habe ich zwar automatisch im Tarif drin, würde ich aber nicht „nutzen“ wollen.
Und wie macht man das dann?
Der Versicherung sagen im Falle eines Unfalles sie soll hochstufen und nicht den Rabattschutz einsetzen?
Nö, sich einfach nicht von diesem tollen Instrument blenden lassen und so tun, als würde man keinen haben.
Gilt natürlich nicht für Leute, die ohnehin nie die Vers. wechseln.
Jo schon. Aber ich bin mit der HUK24 zufrieden und sie ist sowieso mit einer günstigsten in meiner Konstellation.
Recht hast Du aber, ich bin dadurch gebunden
Ähnliche Themen
Um kurz zum Thema zurück zu kommen:
Vermutlich macht es noch einen Unterschied, ob das Auto geleast / finanziert / dein Eigentum ist.
Denn wenn es einen Drittinteressierten gibt (insbesondere beim Leasinggeber) - muss jede Reparatur vollständig und fachgerecht nach Herstellervorgaben gemacht werden, sonst kommt bei der Rückgabe das böse Erwachen.
Meine Empfehlung daher: Ist das Auto dein Eigentum, würde ich die SB auf max. 500 EUR setzen (1000 EUR ist ja schon fast wie selbst bezahlen, da verfliegt der gefühlte Mehrwert, eine Versicherung zu haben bei dem FZG).
Ist es Eigentum eines Leasinggebers, würde ich die SB bei max. 300 EUR setzen, weil hier Beschädigungen vernünftig repariert werden müssen.
Ist der Wagen dein Eigentum, ist es egal, wenn Kratzer mal mit nem Lackstift beseitigt werden - ist es ein Leasingwagen, würde ich von solchen Gedanken Abstand nehmen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 3. März 2019 um 17:50:55 Uhr:
Nö, sich einfach nicht von diesem tollen Instrument blenden lassen und so tun, als würde man keinen haben.
Gilt natürlich nicht für Leute, die ohnehin nie die Vers. wechseln.
Hi, was ich noch nicht ganz verstehe was du für ein genaues Problem mit dem Rabattschutz/Retter hast.
Könntest du mir das noch mal so erklären als wenn du das einem 6-jährigem erklären würdest?😉
Ich habe mich für meinen Neuwagen für eine VK Komfortvariante mit Rabattschutz und 300€ SB entschieden. Dadurch habe ich u.a. den Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Reparaturzeit.
Bei einem VK Fall vor 3 Jahren (ca. 5 Tage Reparaturzeit) habe ich auf den Ersatzwagen verzichtet, was die Werkstatt dankend mit der SB Übernahme belohnt hatte. Somit kostete mich die Reparatur 0€ SB (SB Erstattung) und ich bin in der SF nicht zurückgestufft worden (Rabattschutz). Der Aufpreis für die VK hat sich in dem Fall mit der SB, die ich hätte zahlen müssen, und der potentieller SF-Rückstufung ausgeglichen.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 4. März 2019 um 10:17:52 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 3. März 2019 um 17:50:55 Uhr:
Nö, sich einfach nicht von diesem tollen Instrument blenden lassen und so tun, als würde man keinen haben.
Gilt natürlich nicht für Leute, die ohnehin nie die Vers. wechseln.Hi, was ich noch nicht ganz verstehe was du für ein genaues Problem mit dem Rabattschutz/Retter hast.
Könntest du mir das noch mal so erklären als wenn du das einem 6-jährigem erklären würdest?😉
In erster Linie die Art wie er beworben/benannt wird.
Leuten wird suggeriert, dass sie ihren Rabatt tatsächlich retten würden. Das tun sie nur und ausschließlich bei dieser Versicherung, in exakt diesem Vertrag. Alles darüber hinaus ist dann goodwill des Vertragspartners. Sprich: wechselt man den Vertrag, kann es sein, dass man Regulär eingestuft wird (als hätte man den Unfall ohne "Rabattretter" verursacht) - wenn dieses Szenario innerhalb einer Versicherung auch eher unwahrscheinlich ist.
Wechselt man die Versicherung, wird man mit ziemlicher Sicherheit so eingestuft, als hätte man keinen Rabattretter gehabt.
Mir wird also erzählt "Man hat jedes Jahr einen Bumms frei" (sic!), dann zahle ich ein Jahr den tollen niedrigen Beitrag und bin dann quasi an die Versicherung gebunden. Die wenigsten Leute werden die Versicherung wechseln, wenn sie dann plötzlich 400€ pro Jahr mehr zahlen müssten.
Natürlich ist das am Ende in Summe durch den Rabattretter nicht teurer, als hätte man keinen.
Zitat:
@Relaxolator schrieb am 4. März 2019 um 10:02:37 Uhr:
Um kurz zum Thema zurück zu kommen:Vermutlich macht es noch einen Unterschied, ob das Auto geleast / finanziert / dein Eigentum ist.
Denn wenn es einen Drittinteressierten gibt (insbesondere beim Leasinggeber) - muss jede Reparatur vollständig und fachgerecht nach Herstellervorgaben gemacht werden, sonst kommt bei der Rückgabe das böse Erwachen.Meine Empfehlung daher: Ist das Auto dein Eigentum, würde ich die SB auf max. 500 EUR setzen (1000 EUR ist ja schon fast wie selbst bezahlen, da verfliegt der gefühlte Mehrwert, eine Versicherung zu haben bei dem FZG).
Ist es Eigentum eines Leasinggebers, würde ich die SB bei max. 300 EUR setzen, weil hier Beschädigungen vernünftig repariert werden müssen.
Ist der Wagen dein Eigentum, ist es egal, wenn Kratzer mal mit nem Lackstift beseitigt werden - ist es ein Leasingwagen, würde ich von solchen Gedanken Abstand nehmen.
Was haben die Eigentumsverhältnisse des PKW mit der Wahl der SB zu tun?!
Der Schaden ist immer der gleiche. Das Geld, was ich auf dem Konto zur Verfügung haben muss ebenso.
Wobei, anders herum wird ein Schuh draus. Habe ich einen Leasing-PKW, habe ich wesentlich mehr freies Kapital zur Verfügung und kann leichter "mal eben" 1000€ SB bezahlen, als wenn ich 50k€ Cash an das Autohaus überwiesen habe.
Mein Vater hatte einen Unfall mit Rabattschutz. Nach seinem Tod habe ich den Vertrag mit Rabattschutz und den zum Zeitpunkt vor dem Unfalls hinterlegten SF übernommen. Der Rabattschutz wurde also weitervererbt.
Den Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter scheinen immer noch nicht alle hier immer vertretenen Wissenden verstanden zu haben 🙄.
Das hat schlicht was damit zu tun: ist es ein Leasingwagen, muss ich JEDEN Schaden vernünftig reparieren sonst kommt das böse Erwachen bei der Rückgabe. Ist es kein Leasingwagen mache ich bei kleineren Schäden ggfls mal Smart Repair..... dann ist es nicht das Gleiche
Zitat:
@Relaxolator schrieb am 4. März 2019 um 12:02:14 Uhr:
Das hat schlicht was damit zu tun: ist es ein Leasingwagen, muss ich JEDEN Schaden vernünftig reparieren sonst kommt das böse Erwachen bei der Rückgabe. Ist es kein Leasingwagen mache ich bei kleineren Schäden ggfls mal Smart Repair..... dann ist es nicht das Gleiche
Was hat anständig oder nicht mit dem Selbstbehalt zu tun? Ist Smart-Repair schlechter?
Ich persönlich bevorzuge immer Smart-Repair vor Neulack. Neulack ist für mich eine Wertminderung, den Originallack so weit wie möglich zu erhalten ist für mich wichtiger.
Anständig gemacht fällt Smart-Repair weniger auf als ein Neulack.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 4. März 2019 um 11:57:44 Uhr:
Mein Vater hatte einen Unfall mit Rabattschutz. Nach seinem Tod habe ich den Vertrag mit Rabattschutz und den zum Zeitpunkt vor dem Unfalls hinterlegten SF übernommen. Der Rabattschutz wurde also weitervererbt.Den Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter scheinen immer noch nicht alle hier immer vertretenen Wissenden verstanden zu haben 🙄.
Wo liegt der Unterschied?
Wurde hier schon x-Mal besprochen. Zuletzt hier.
Zu dem Thema gibts auch von anderen Usern noch Beiträge welche aber teilweise schon länger zurück liegen.
Hier noch was zum Rabattretter.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 4. März 2019 um 11:57:44 Uhr:
Mein Vater hatte einen Unfall mit Rabattschutz. Nach seinem Tod habe ich den Vertrag mit Rabattschutz und den zum Zeitpunkt vor dem Unfalls hinterlegten SF übernommen. Der Rabattschutz wurde also weitervererbt.Den Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter scheinen immer noch nicht alle hier immer vertretenen Wissenden verstanden zu haben 🙄.
Solange du nicht die Versicherung wechselst. Der SF bei Schaden mit Rabattschutz, trotzdem komplett an dich übertragen.
Im übrigen hat der Rabattretter immer nur den Rabatt gerettet und nicht den SF geschützt