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Selbstbeteiligung

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 19:33

Hallo liebe Auto-Communtiy,

ich hab eine Frage bezüglich eines Schadens mit 50:50 Quote und der dazugehörigen Selbstbeteiligung, vlt. kann mir jemand eine Antwort geben.

Schverhalt:

Unfall gebaut, gegen Leitplanke.

-Vollkasko

-300€ Selbstbeteiligung

-Schaden 4400€.

-Bei Abholung im Autohaus meine 300€ Selbstbeteiligung gezahlt

Jetzt will die Versicherung den Schaden aber nicht komplett übernehmen, sondern nur zu 50%.

Rechnerisch also 4400 durch 2 = 2200€

Ich habe aber schon 300€ an das Autohaus gezahlt, also ich nur noch 1900€.

Die Versicherung schrieb im Vorfeld ihr Aufstellung:

"[.....

Reparaturkosten KFZ 4400€

gem. Haftungsquote 50% 2200€

Selbstbehalt -300€

Gesamtbetrag 1900€

Den Betrag haben wir an das Autohaus überwiesen...]"

 

Aber warum ziehen die die 300€ selbstbehalt ab, die müssen doch 2200€ zahlen, oder sehe ich das falsch?

MFG

 

Beste Antwort im Thema
am 30. Oktober 2019 um 23:18

Es völlig daneben hier der Versicherung den schwarzen Peter zuschieben zu wollen.

Er ist am Unfallort nicht mal stehen geblieben und hat geschaut, ob der Leitplanke was fehlt.

Er ist einfach weiter gefahren, ohne sich um den Schaden an der Leitplanke zu kümmern.

Er schreibt hier auch noch: "Ganz ehrlich, was mit dieser Leitplanke ist, interessiert mich herzlich wenig"

Er wird also kaum der Versicherung den Auftrag geben, den Schaden der Polizei und dem Geschädigten (Straßenmeisterei oder wer auch immer) zu melden.

Wer sich so verhält, der gibt bei der Verischerung an, dass der Leitplanke nichts fehlt.

Einfach aus dem Grund, damit er in der Haftpflicht nicht hochgestuft wird.

Genau das ist auch der Grund, warum er den Schaden auch selber nicht gemeldet hat.

Blöd ist jetzt nur, dass der hinzugezogene Gutachter erkennt, dass der Aufprall doch so groß war, dass auch der Leitplanke was fehlen muss.

Wer 4.400 Euro an seinem eigenen Fahrzeug an Schaden hat, der weiß genau, dass auch der Leitplanke was fehlt und dass er den Schaden zu melden hat.

Hier wird mit voller Absicht der Fremdschaden ignoriert.

Ich finde es absolut richtig, dass bei so einem Verhalten die Versicherung die Leistung kürzt.

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Ja, siehst du falsch. Bei der Vollkasko ziehen die vom zu regulierenden Betrag die SB in voller Höhe ab.

Wundere mich allerdings über Haftungsquote bei Vollkasko. War das mit Fremdbeteiligung?

grobe Fahrlässigkeit / Alkohol .... ?

Themenstarteram 29. Oktober 2019 um 19:48

ah okay, also 50:50 und meine Selbstbeteiligung noch.

Warum wundert sich das? Ist für die Versicherung doch billiger ;)

Argument war, dass das Auto über meine Mutter angemeldet ist und, weil ich es zahle, aber mein Eigentum sei. Wobei wir alle als Fahrer eingetragen sind und das im Vorfeld mit der Versicherung besprochen war. So wird es auch seit Jahren gehandhabt.

Zusätzlich sei der Gutachter der Versicherung der Meinung das die Leitplanke so stark deformiert sei, das ich hätte dies melden müssen und hätte hierdurch meine Meldepflicht verletzt.

Hättest du natürlich melden müssen, steht das in der akb das bei nicht Beachtung der vk schaden nur zu 50%gezahlt wird?

Hab schon von leistungskurzung gelesen, aber 50%sind ja der Hammer

Warum überweist man den Versicherungs-SB denn an eine Werkstatt?!?

Weil die den Schaden behebt, hab ich auch an die Werkstatt zahlen müssen bei Werkstattbindung

Habe ich auch schon so gehabt...

VK Schaden ca. in 2011 bei Ford Vertragswerkstatt

Hallo,

ich bekomme da gerade 2 Dinge nicht zusammen...

Also, Dein Fahrzeug hat eine Leitplanke geküsst. Was dann... Ein Gutachter wird schwerlich zur Unfallstelle geeilt sein, selbst wenn Du die Polizei gerufen hättest.

Woher kann der Gutachter mit Sicherheit aussagen, dass eine erhebliche Beschädigung an der Planke eingetreten sei. Ok, durch Rückschluss anhand der Fahrzeugschäden. Aber, ist das wirklich eine zuverlässige und zulässige Methode?

Da kenne ich ganz andere Fälle von Totalschaden- PKW und nur leicht deformierten Leitplanken- und umgekehrt.

Wenn das ein Vollkaskoschaden war, wer hat denn den Versicherungsgutachter zur <Feier> geladen ? Oder ging das so ganz "automatisch"?

ICH würde da etwas vorsichtig sein, denn mit der Zustimmung zu 50:50 stimmst Du auch dem Fakt der Fahrerflucht zu.

Mein unwichtiger Rat: Hol Dir rechtliche Hilfe. Sehe ich unter dem Aspekt "Pflichten im (Kasko- )Schadensfall und Folgen einer Pflichtverletzung" (GDV AKB - Empfehlung Stand 10/2017) für recht sinnvoll. Zudem, wenn Du behauptest, dass die Planke für Laien nicht sichtlich beschädigt erschien, sollen die doch den Gegenbeweis antreten. Wird mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich sein, aber nicht mit absoluter Sicherheit, da das corpus delicti entweder bereits ausgetauscht wurde, ein LKW nach Dir dort hineingefahren sein könnte ( und es nicht gemeldet hat) oder die Unfallstelle mangels beschädigter Planke nicht eindeutig lokalisierbar ist.

Allerdings wäre eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sinnvoll. In wieweit Du schlafende Hunde dabei weckst, sagt Dir ein Anwalt.

Gruss vom Asphalthoppler

In der Kasko bestimmt die VS den SV. Hier wird es vermutlich um eine Verletzung der Obliegenheitspflicht gehen.

@ TE: gibt es aus dem Schaden auch einen KH-Schaden bzgl. der deformierten Leitplanke?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 29. Oktober 2019 um 22:51:33 Uhr:

In der Kasko bestimmt die VS den SV. Hier wird es vermutlich um eine Verletzung der Obliegenheitspflicht gehen.

@ TE: gibt es aus dem Schaden auch einen KH-Schaden bzgl. der deformierten Leitplanke?

Hallo,

ja, völlig richtig... Verwechsle ich laufend. Entschuldigung!

Gruss vom Asphalthoppler

@asphalthoppler

Bitte nicht bös verstehen, aber Du interpretierst grad ziemlich viel rein. Vielleicht sollte sich @Kilrick mal detaillierter zum Schadenverlauf äußern.

Ich verstehe hier aber auch noch nicht, welche Obliegenheitspflicht hier verletzt worden sein sollte?

Ich habe, bezogen auf die VK, zunächst mal eine einzige Pflicht: den Schaden unverzüglich zu melden. Was dann im Hintergrund passiert, ist ja erstmal mein Problem und im Zweifelsfall ein Problem der Haftpflicht.

Er hat den Unfall an der Leitplanke ja nicht gemeldet, er wird wahrscheinlich nur geschildert haben das sein Auto defekt ist und im anhorungsbogen gefragt wurde was passiert ist,das war wahrscheinlich nach 7tagen nach den Unfall.

Es wird sich natürlich auch auf die HP auswirken, da wird wahrscheinlich dann noch eine Anzeige wegen fagrerflucht kommen wenn der den Schaden an der Leitplanke nicht gemeldet wurde

am 30. Oktober 2019 um 10:15

Hier gehts um die Obliegenheit "Fahrerflucht"

Einen Schaden an der Leitplanke muss man natürlich melden.

Macht man das nicht, begeht man Fahrerflucht und die Vollkasko ist Leistungsfrei.

Wie die Versicherung hier allerdings auf 50/50 kommt finde ich bedenklich.

Wenn es keine Anzeige wegen Fahrerflucht gibt, haben die meiner Meinung nach auch nichts zu kürzen.

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