Wagen seit Wochen zugelassen, wird jedoch nicht ausgeliefert

So jetzt sind 5 Wochen rum seit mein neuer Wagen Wagen in Bremerhaven angekommen ist. Seit 4 Wochen ist er auf mich zugelassen. 1 Monat KFZ Versicherungsbeitrag für komplett nix bisher. Händler kann/will keine Auskunft geben und geht bis nächstes Jahr in den Weihnachtsurlaub. Also werden mal mindestens 6-7 Wochen vergehen nach Ankunft des Wagens in Bremerhafen bis ich es in Empfang nehmen kann (Wenn ich ihn überhaupt jemals kriege).

Da wird die nächste Versicherungsrechnung mal direkt an den Händler weitergegeben 😉. Überlege auch hier mal den Namen des Händlers zu nennen, einfach damit andere gewarnt sind.

Was sind noch meine Optionen?

505 Antworten

"zugelassen...nach 2 Wochen nichts passiert ... erneute 3 Wochen her."
Ich würde zum Anwalt gehen und mich beraten lassen.

Der Anwalt würde fragen was schriftlich vereinbart wurde.

Den Kunden hat das AH mit sicherheit verloren. Entweder ist der Händler schlecht Organiesiert oder es interessiert ihn einfach nicht. Beides keine wirklich guten Vorraussetzungen.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 29. Dezember 2022 um 10:07:52 Uhr:


Der Anwalt würde fragen was schriftlich vereinbart wurde.

Den Kunden hat das AH mit sicherheit verloren. Entweder ist der Händler schlecht Organiesiert oder es interessiert ihn einfach nicht. Beides keine wirklich guten Vorraussetzungen.

Naja für diesen speziellen Fall gibt ja glaube ich nie was schriftliches. Es geht ja nicht NUR um die Lieferung an sich. Da gibt es ja klare regeln. Fristsetzung etc. Da gibt es für mich auch sicher noch rechtlich nix zu machen.

Der Sonderfall ist aber halt hier das ein Auto schon zugelassen ist und für den Kunden Kosten anfallen, aber nicht geliefert. Gibt es dazu rechtlich etwas? Kann mir die rechtliche Frage schon recht spannend vorstellen.

Garantie läuft ab dem Tag der EZ. Aber warum sollte für einen Wagen 1 Monat Garantie abgezogen werden wenn der Wagen 1 Monat lang unbewegt am Hafen steht und der Kunde den noch nie gesehen hat. Das gleiche mit TÜV und Inspektionsintervallen. Auch die ganzen Versicherungsfragen. Neuwertentschädigung bis 12 Monate nach EZ (jetzt schon 1 Monat abgelaufen ohne das Auto zu haben) etc. etc.

Dann bleibt Dir wohl nur der Weg über eine Rechtsberatung. Evtl. helfen da auch die Verbraucherzentralen.
Wird im Endeffekt alles Geld kosten.

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Ab zum RA, das ist jetzt Rechtsberatung und die ist hier nicht gewünscht.

Aber nur kurz, ich glaub du hast so alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann und schriftlich muss ja zumindest die EVB gelaufen sein.

Ob die Zulassung bereits erfolgt ist, dürfte unerheblich sein. Das ist das Risiko des Käufers, wenn er dem zustimmt oder es wegen der Prämie sogar genau so will. Er hat ja damit wohl keinen verbindlichen Liefertermin zugesagt bekommen (?)
Die Nicht-Auslieferung dürfte auf "Unverbindlichkeit" des zugesagten Liefertermins im Leasingvertrag prallen. Bei 6 Wochen über den Jahreswechsel ist das m.E. hinzunehmen.

Dem TE wäre eine Zulassung in 23 egal gewesen. Dann hätte hyundai die Differenz der Förderung übernehmen müssen , weil sie das zugesichert haben im April.
Also war die Zulassung im November einzig und allein im Interesse vom Verkäufer/Hyundai.
Wenn ich dem Händler die evb zukommen lasse,gehe ich von aus,dass Fahrzeug unverzüglich danach übergeben zu bekommen.

Zitat:

Garantie läuft ab dem Tag der EZ. Aber warum sollte für einen Wagen 1 Monat Garantie abgezogen werden wenn der Wagen 1 Monat lang unbewegt am Hafen steht und der Kunde den noch nie gesehen hat. Das gleiche mit TÜV und Inspektionsintervallen. Auch die ganzen Versicherungsfragen. Neuwertentschädigung bis 12 Monate nach EZ (jetzt schon 1 Monat abgelaufen ohne das Auto zu haben) etc. etc.

Es wird später nur der Tag der EZ zählen.

- für die Hersteller-Garantie, wenn das so in den Garantiebedingungen steht, dann wird da keine Extrawurst mit dem Übergabe-Tag gemacht

- für den TÜV, weil die Plakette auf den Kennzeichen "Dezember 25" sagt, ebenso der Eintrag in den Papieren. Da kann man bei einer Verkehrskontrolle nicht sagen "Ich darf die HU überziehen, weil mein Auto stand als Neuwagen einen Monat angemeldet nur im Hafen"

- für die Inspektion, weil das wahrscheinlich schon so im Bordcomputer ab Werk eingespeichert ist und nicht unbedingt vom Händler bei der Übergabe zurückgesetzt werden kann

- für die Versicherungsfragen, wenn da EZ in den Bedingungen steht und die Versicherung keine Extrawurst machen will

Einzig bei der gesetzlichen Gewährleistung kann man versuchen, im Gewährleistungsfall zu argumentieren, dass die Frist erst mit der Übergabe zu laufen beginnt. Das müsste dann aber ganz klar nachweisbar sein, dass du da Fahrzeug vorher nicht nutzen konntest. (Keine Rechtsberatung von mir...)

Zitat:

@motor_talking schrieb am 29. Dezember 2022 um 10:32:42 Uhr:



Zitat:

Garantie läuft ab dem Tag der EZ. Aber warum sollte für einen Wagen 1 Monat Garantie abgezogen werden wenn der Wagen 1 Monat lang unbewegt am Hafen steht und der Kunde den noch nie gesehen hat. Das gleiche mit TÜV und Inspektionsintervallen. Auch die ganzen Versicherungsfragen. Neuwertentschädigung bis 12 Monate nach EZ (jetzt schon 1 Monat abgelaufen ohne das Auto zu haben) etc. etc.


Es wird später nur der Tag der EZ zählen.

Ich habe auch nie etwas anderes behauptet.

Ich sage nur das das alles Gründe sind die noch ein schlechteres Bild auf denjenigen werfen der am Ende dafür zuständig ist (Händler, Logistiker, Hyundai). Und das das Fragen sind die vielleicht echtmal rechtlich untersucht werden müssen. Ich habe einen Rechtshintergund. Und es ist schon fragwürdig das eine Garantie anfängt zu laufen ohne das der Endverbraucher überhaupt eine Chance hatte das Auto zu benutzen.

Einige hier haben ja geschrieben das am Hafen nach Auslieferung der Papiere eventuell noch Arbeiten am Auto durchgeführt werden (Montage, Ausstattung). Wie können Garantie, Tüv und Inspektionsintervalle schon anfangen zu laufen wenn der Wagen noch nicht einmal fertig gebaut ist.....?

Man kann rechtlich hier vielleicht nicht viel machen (noch). Aber der Händler scheint hier doch recht fraglich sein.

Es ist sein gutes Recht versuchen selbst Geld zu sparen indem der Kunde den Wagen schon zulässt. Aber dazu gehört auch den Kunden über die Folgen aufzuklären. Er wird wissen das am Hafen gerade Land unter ist.

Wir leben hier alle in einer Bubble. Der Großteil der Autokäufer weiß aber nix über die Hintergründe. Und wenn der Händler mitteilt das die Papiere da sind und der Wagen 40km am Hafen steht, kann man keinem Kunden vorwerfen davon auszugehen das der Wagen innerhalb weniger Tage da ist.

Und anzubieten die 60€ Versicherung aus der Kafeetasse des Händlers zu zahlen, weil der Kunde dem Händler gerade 1500€ gespart hat......wäre für mich quasi eine Selbstverständlichkeit.

Ob die Kommunikation des Händlers wirklich schlecht sein soll wissen wir nur vom Hörensagen des Käufers.

Wir kennen dessen Seite ja gar nicht.

Man kann den ja nicht mal fragen. Ist im Urlaub

Der Händler konnte doch von Anfang an keine Zusage über die Auslieferung machen, der TE hat trotzdem der Zulassung zugestimmt, weil er "irgendwas dachte".
Wesen Schuld ist das nun?
Der TE scheint offenbar recht naiv zu sein, wenn er sich jetzt wundert, warum denn die Verbindlichkeiten "schon" am Tag der EZ anfangen zu laufen und nicht erst wenn er dazu bereit ist.
Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 29. Dezember 2022 um 12:05:21 Uhr:


Der Händler konnte doch von Anfang an keine Zusage über die Auslieferung machen, der TE hat trotzdem der Zulassung zugestimmt, weil er "irgendwas dachte".

Nach dieser Logik dürfte der TE den Wagen nie zulassen weil der Händler nie verbindliche Aussagen geben wird. Da würde Zulassung nur gehen wenn der Wagen schon in der Garage des Kunden steht.

Und es gibt Unterschiede zwischen was rechtens ist und was ich von einem halbwegs kundenorientierte Händler erwarte. Nach dem was der TE hier schreibt hat der Händler nix aber auch wirklich nix gemacht um entweder den Kunden zu informieren, zu warnen, zufriedener zu stellen oder irgendeine Form von Ausgleich zu schaffen. Jetzt sagst du vielleicht "muss er auch nicht". Richtig. Nen toller Händler ist er trotzdem nicht.

Er hat möglichst den Mund gehalten außer als es darum ging den Kunden zur Zulassung zu motivieren. 1500€ für das Autohaus gespart. Ab dem Zeitpunkt hieß es dann zurücklehnen und mit den Schultern zucken falls der Kunde nachfragt.

Mag rechtlich alles ok sein. Kacke ist es trotzdem und dürfte dann auch vollkommen zurecht in einer Rezension abgestraft werden.

Wieso nie zugelassen bekommen...
Wenn der Wagen auf dem Hof steht und quasi verfügbar ist, ist doch alles gut.
...und was soll der Händler denn sagen, wenn er keine Informationen hat? Wie wir erfahren haben, wird der Wagen erst freigegeben wenn der "Hafen" das sagt.
Gruß jaro

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