W220 VorMopf Notentriegelung aus "P"?

Mercedes S-Klasse W220

Hallo,
nun hat es auch mich erwischt. Komme aus "P" nicht heraus. Langes Klopfen oben und gleichzeitiges Wackeln hat nichts bewirkt. ADAC hat es genauso auch erfolglos probiert (mit einem schweren Gummihammer soll es klappen, aber dann ginge viel kaputt, haben wir also nicht versucht).
Habe dann youtube abgeklappert. Da gab es einige Modelle, bei denen man mit einem Stift nach Lösen der Kulisse reinstochern kann. Für den W220 habe ich aber nichts gefunden.
Vorsorglich: elektrisches Signal beim Treten der Bremse funktioniert, auch sonst elektrisch alles einwandfrei. Muss also etwas Mechanisches sein.
Wenn man die Kulisse vollständig ausbaut, soll es ja möglich sein, die (mechanische) Sperre ganz auszubauen. Diebstahlsgefahr besteht bei diesen alten Modellen eher nicht mehr.

Noch irgendein toller neuer Tipp?

57 Antworten

Vor dem hebel ist ein e magnet, wenn der nicht sauber und leichtgängig ist kannst du bald deine Zeiten beim Konsole ausbauen messen.
Wie bereits erwähnt ich würde mir das ding schenken, was nicht dran ist geht auch nicht kaputt.

Zitat:

@Rhanie schrieb am 17. Mai 2022 um 07:28:34 Uhr:


Vor dem hebel ist ein e magnet, wenn der nicht sauber und leichtgängig ist kannst du bald deine Zeiten beim Konsole ausbauen messen.
Wie bereits erwähnt ich würde mir das ding schenken, was nicht dran ist geht auch nicht kaputt.

Dazu muss der TE aber auch wissen, dass diese Sperre TÜV -relevant ist. merkt der Prüfer das bei der HU, gehts mit erheblichem Mangel und ohne Plakette nach Hause.

Richtig wurde hier von Bullethead schon angesprochen, meine Antwort steht darunter...
Ging daher davon aus das der te die Beiträge hier liest.
Ansonsten muss er halt den Magneten gängig machen, m. M. Ist das brechen des Haken eher ursächlich mit dem Ausbau begründet als Ursache für den Defekt.

@Rhanie
Außerdem verlangt die Versicherung, daß die Wegfahrsperre funktioniert !

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@Fitzcarraldo1 gibts da irgendwas zum lesen dazu?
Ich du mir gerade schwer das Dingen der Wegfahrsperre zuzuordnen.

Zitat:

@Rhanie schrieb am 17. Mai 2022 um 13:00:16 Uhr:


@Fitzcarraldo1 gibts da irgendwas zum lesen dazu?
Ich du mir gerade schwer das Dingen der Wegfahrsperre zuzuordnen.

Für den 220 weiß ich das nicht.
Bei anderen Baureihen dient die Sperre (meist dort bereits elektronisch angesteuert) als Ersatz für das Lenkradschloss und ist somit Bestandteil des Fahrberechtigungssystemes (FBS).
Beispiel dafür sind die BR ab 221, 251 uvm

Rhani Zitat:
"Ich du mir gerade schwer das Dingen der Wegfahrsperre zuzuordnen"

Ich nehme an Du willst sagen:
Du kannst das nicht der Wegfahrsperre zuordnen ?

Wie kappa9 schon richtig bemerkt , hat der W220 kein Lenkradschloss, da das WHM (Wählhebelmodul) diese Funktion (Wegfahrsperre) übernommen hat.

Wenn die Wählhebelsperre amputiert ist sollte man auf keinen Fall Kinder allein im Fahrzeug lassen -

Hmm, die Wegfahrsperre soll ja unberechtigte vom Fahren abhalten.
Ich hab das Auto aufgesperrt, mit dem richtigen "Schluessel" das ezs von meiner Berechtigung überzeugt, da ist eine Sperre des Waehlhebels (der auch von unberechtigten durch schlichtes bremsetreten ausser Kraft gesetzt werden kann und somit diese Bedingung auch nicht erfüllt.) imho weder notwendig noch geeignet die Funktion einer Wegfahrsperre zu erfüllen.
Gibt noch andere fzg. Ohne Lenkradschloß, meine Saab sperren z. B. Mit dem Zuendschluessel den Rueckwaertsgang.
Oldtimer haben sowas auch nicht, da war dann eine Lenkrad Kralle zur hu vorzuzeigen...
Definition siehe z. B. Auch Wikipedia :
https://www.google.com/url?...

Nein das mit der Bremse geht ja erst in Folge einer Berechtigung mittels Schlüssel.
Da ist die Logik intakt

Du mistverstehst mich, ich meine wenn ich im Besitz des schluessels bin und den in das ezs gesteckt habe (und den Motor angelassen habe und selbiger nun hoffentlich Laeuft.) ist die waehlhebelsperre nebensächlich (als wegfahrsperre, nicht um das ding am wegrollen zu hindern, m. E. Der einzige Grund für das ding.)
Als wegfahrsperre ist das wie den nippel durch die Lasche ziehen.

Zitat:

@Rhanie schrieb am 17. Mai 2022 um 19:48:53 Uhr:


Du mistverstehst mich, ich meine wenn ich im Besitz des schluessels bin und den in das ezs gesteckt habe (und den Motor angelassen habe und selbiger nun hoffentlich Laeuft.) ist die waehlhebelsperre nebensächlich (als wegfahrsperre, nicht um das ding am wegrollen zu hindern, m. E. Der einzige Grund für das ding.)
Als wegfahrsperre ist das wie den nippel durch die Lasche ziehen.

Es ist eher eine Wegrollsperre die gegen versehentliches Wegrollen und gegen "spielende Kinder" schützt und weniger eine Wegfahrsperre im Sinne einer wirksamen Diebstahlsperre.

Soweit ich das mitbekommen habe, sind die gesetzlichen Anforderungen bzw die Anforderungen an Typgenehmigung immer strenger geworden.
Dazu gehört auch bei Automatikfahrzeugen das Verhindern eines versehentlichen Einlegen einer Fahrstufe.
Deshalb muss man auch mit dem Fuß auf die Bremse treten, um aus P zu kommen...
Ebenso darf P nicht einfach heraus gehen, ohne Zündung usw...
Daher diese Sperre.

Über Sinn oder Unsinn der Vorschriften ist es müßig zu diskutieren.

oder wie die Kölner sagen: "et is wie et is"

Mir ging es darum festzustellen das es keine wegfahrsperre im Sinne des Gesetzes (Versicherung) ist, da beim herausnehmen keine weitere Berechtigung abgefragt wird. Dann wäre ein platter Reifen auch eine wegfahrsperre... 🙂
Was dir die haftpflicht erklärt wenn das ding irgendwo gegen rollt ist wieder ne andere Baustelle, sehe ich aber eher theoretisch, denn da muss je einer drinsitze.
Btw : geht die Sperre auch mit der Feststellbremse raus oder muss es die Betriebsbremse sein?

Die Berechtigung ist doch der Fahrzeugschlüssel, wie bei jeder anderen moderneren Wfs auch???

Richtig, und danach ist der drops gelutscht.
Ging darum das fitzcarraldo schrieb das die vers. Verlangt das die wegfahrsperre funktioniert und die waehlhebelsperre ist eben imho aus vorgenannten Gründen kein Teil davon.

Zitat:

@Rhanie schrieb am 17. Mai 2022 um 20:35:51 Uhr:


Richtig, und danach ist der drops gelutscht.
Ging darum das fitzcarraldo schrieb das die vers. Verlangt das die wegfahrsperre funktioniert und die waehlhebelsperre ist eben imho aus vorgenannten Gründen kein Teil davon.

Dann wäre es eine normale andere WFS ebenfalls aus den selben Gründen nicht wirksamer Teil, da jede andere "automatische" Form der WFS ja ebenfalls durch einen legitimen Schlüssel deaktiviert wird.

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