W212 E500 - Traumauto, aber es passt nicht
Hallo Community,
ich habe Luxussorgen. Ich war einmal in meinem Leben einen E500 gefahren, und hatte mich bei der Beschleunigung und dem wertigen Innenraum in das Fahrzeug verliebt.
Der V8 war für mich als passionierten LPG-Fahrer natürlich auch ein Traum, der vermutlich am höchsten entwickelte Motor, der noch kein Direkteinspritzer ist - und allen Unkenrufen bei Mercedes zum Trotz ein absolut gasfester Motor, der schon zigfach erfolgreich umgerüstet wurde, und Hunderttausende von Kilometern auf Gas zurückgelegt hat.
Da man als Arzt zwar viel jammert, aber doch genug zum Leben verdient, habe ich mich nach einem Jahrzehnt BMW-Fahren auf die Suche gemacht, und einen wirklich einwandfreien E500 von Privat (alte Dame, perfekt!) gekauft, mit "Junge Sterne"-Garantie, unter 50.000 gelaufen, und direkt von GM (Armin Nagel) in Holzminden umrüsten lassen, KME-Anlage mit 250 Kw-Verdampfer, läuft bestens (und für alle, die sich bemüßigt fühlen, die Jungen Sterne und das LPG negativ zu kommentieren - sowohl mein hiesiger Stern Partner als auch der Umrüster versichern mir, dass die Garantie NICHT erlischt, wenn man umbaut - nur "gesicherte" Gasschäden an den Ventilen fallen natürlich raus).
Aber jetzt merke ich im Alltagsbetrieb, dass mir die Beschleunigung und der Komfort nichts bringen, wenn meine Hand immer wieder nach dem Automatikschalthebel auf der Mittelkonsole tastet, und ihn erst findet, wenn ich den Scheibenwischer anmachen will.
Ebenso ist es mit dem Blinker - warum verbaut Mercedes den fast im Fußraum, und nicht wie alle anderen auf einer "9-Uhr-Position" vom Lenkrad aus? Jedes Mal muss ich umgreifen. Eine sinnvolle Ablage für den linken Ellenbogen finde ich auch nicht, egal, wieviel ich am Sitz verstelle - die untere ist zu tief, oben auf "dem Fenstersims" ist es zu hoch.
Es klingt echt nach Luxusproblemen, aber zufrieden bin ich momentan nicht. Habe ihn erstmal wieder bei mobile.de eingestellt - vielleicht nimmt ihn mir ja jemand mit wenig Verlust ab. Verlinken tue ich das jetzt mal nicht, es soll hier keine Werbung sein. Es gibt aber vermutlich nur einen Jungen Stern mit LPG da, falls ihn jemand suchen möchte... ;-)
Ansonsten freue ich mich über Tips, gerne auch von großen Menschen, wie sie sich in einem Mercedes eingelebt haben - möglicherweise liegt es auch an meinen 2,06 Metern, dass es irgendwie nicht so "passt", wie im 3er.
Tja, vielleicht formt man sich über die Jahre irgendwie in seinen BMW ein, vielleicht ist man dann verdammt, sein Leben lang einen zu fahren.
Beste Antwort im Thema
Ich habe Deinen Beitrag mehrfach gelesen, aber verstanden, sorry, habe ich ihn nicht.
Du kaufst einen Mercedes und fragst warum der nicht so ausgestattet ist wie ein BMW,
bzw. beschreibst diese Selbstverständlichkeit wie einen Mangel.
Da muss man (zumal als studierter Mediziner) erst einmal drauf kommen....😉
Übrigens, einleben kann man sich überall und eingewöhnen in alles.
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kammerflattern
Ne, ich muss dem TE leider recht geben. Ich weiss im "E" auch nicht wohin mit dem linken Ellbogen. In meinen Volvos und der S-Klasse passt dagegen alles wie angegossen. Es handelt sich nicht zwingend um spätpubertäres Verhalten. 😉
Linker Ellenbogen in die Tür, das passt . Sitz muss runter. Nachteil: Arm raushängen lassen geht net, weil dann der Fenstersims zu hoch ist. Find ich auch nicht so toll. Beim 211er konnte man mehr rumprollen. 😁
Die Mittelarmlehne finde ich o.k. Bin aber auch nur 178cm.
Gruß Andy
Zitat:
Original geschrieben von AndyW211320
Bin aber auch nur 178cm.Gruß Andy
Das erklärt einiges 😁
Zitat:
Original geschrieben von darksool
hier erlischt nicht nur die Garantie für den Motor sondern lt. Mercedes für das komplette Auto (Aussage NL Köln).
Das ist falsch, da es in den Garantiebedingungen anders formuliert ist (ich habe mal die entscheidenden Wörter farblich hervorgehoben).
Zitat:
Auszug Garantiebedingungen MB-100 Mercedes-Benz Garantie-Paket Stand 07/2012
§3 Garantieausschlüsse
Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für
Schäden:
e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/
Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau,
V-Max-Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder
Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
Das bedeutet, dass nur Mängel, die im direkten Zusammenhang mit der zusätzlich verbauten Gasanlage stehen und durch diese nachträgliche Veränderung verursacht wurden, nicht von der Garantie abgedeckt sind. Alle anderen Mängel müssen sehr wohl von der Garantie übernommen werden, sprich die Garantie gilt weiterhin.
Des Weiteren würde es einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, wenn es anders formuliert bzw. ausgelegt wäre, da es den Käufer dann in unangemessener Weise benachteiligen würde.
Reparaturkostengarantie auch bei Überschreitung des Wartungsintervalls gültig
Es geht in diesem Urteil zwar vorrangig um den ungerechtfertigten Ausschluss der Garantie durch Überschreitung des Wartungsintervalls, aber der Kern des Urteils kann auf jeden Ausschlussgrund angewandt werden. Dieser sagt aus, dass eine Klausel zur Befreiung der Leistungspflicht unwirksam ist, wenn Sie keine Rücksicht darauf nimmt, ob der Ausschlussgrund ursächlich für den eingetretenen Schaden ist.
Also, wenn die CarGarantie die Kostenübernahme z.B. bei einem Defekt am Comand ablehnen würde, weil in das Fahrzeug nachträglich eine Gasanlage eingebaut wurde, dann ist das ein gefundenes Fressen für einen Rechtsanwalt. Denn das ist des Anwalts Liebling: Wenig Aufwand, aber sicherer Sieg. 😁
cu termi0815
Zitat:
Original geschrieben von termi0815
Denn das ist des Anwalts Liebling: Wenig Aufwand, aber sicherer Sieg. 😁
Anwalts Liebling sind wenig Aufwand und hoher Streitwert. Gewinnaussichten sind doch egal - eine Seite wird ihn schon bezahlen. 🙂
Haben vor Jahren mal wegen einer Fahrradreparatur geklagt... glasklare Sache... nur als der Richter die 50 Mark Streitwert erwähnte, spürte man beim Anwalt eine gewisse Resignation aufsteigen.
Ähnliche Themen
@chess77: Da hast du natürlich Recht. 😉
Aber z.B. ein Comand kostet nicht 25EUR, sondern 140 mal mehr, sprich ca. 3500EUR. Und andere Defekte können beim Benz ebenfalls schnell in die tausende gehen. 😎 Dann muss der Anwalt auch keine Not mehr leiden.
cu termi0815
Wenn der Motor nen Defekt und man eine Gasanlage oder sonst etwas drin hat, dann wird doch die Schuld auf die Gasanlage geschoben.
Ebenso wenn man das eigene Öl zum Intervall mitbringt. FALLS was am Motor ist, ist man es dann laut Benz selber schuld.
Hätte hätte Fahrradkette, so ist nunmal die Realität.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von SternMB
Sorry, wieder falsch! 😁Der Unterschied zwischen D1* und D2* ist, dass bei D1* das Zündgerät im Sockel des Brenners sitzt und bei D2* im elektrischen Vorschaltgerät.
Und ja, D3* und D4* gibt es auch, die enthalten kein Quecksilber..Hm, gut das kann sein, ungewöhnlich aber durchaus möglich, obwohl sich zuerst die Lichtfarbe stark ins Violette verändert oft.
War denn nur der Brenner defekt?Grüße
Okok... was auch immer in dem Kasten an dem Glaskolben alles verbaut ist... bei den in unseren W212 (jedenfalls VorMopf) verbauten Lampen ist mehr oder weniger viel Klumpatsch mit drin und dran und wird mit jedem Brenner mitgetauscht. 🙂
Bei mir war nur der Brenner defekt. Lichtfarbe ging zuerst in Richtung rosa-rot, später violett. Dann kam auch das Flackern. Möglich, dass mehrmals versucht wird zu zünden, falls die Lampe nicht geht?
Zitat:
Original geschrieben von andy_112
Bei mir war nur der Brenner defekt. Lichtfarbe ging zuerst in Richtung rosa-rot, später violett. Dann kam auch das Flackern. Möglich, dass mehrmals versucht wird zu zünden, falls die Lampe nicht geht?
Richtig, erst geht die Lichtfarbe ins Violette. Woran es nun liegt, dass er flackert, schwer zu sagen. Dass mehrmals gezündet wird ist durchaus denkbar. Denn bei dem kleinen Volumen im Kolben ist der Lichtbogen relativ schnell da (im Gegensatz zu den echten Xenonlampen in Kinoprojektoren und FlaK-Scheinwerfern) beim Zünden. Dementsprechend kann es passieren, dass ein Flackern auftritt. Danach ist der Brenner aber echt durch!
Grüße
Zitat:
Es geht in diesem Urteil zwar vorrangig um den ungerechtfertigten Ausschluss der Garantie durch Überschreitung des Wartungsintervalls, aber der Kern des Urteils kann auf jeden Ausschlussgrund angewandt werden. Dieser sagt aus, dass eine Klausel zur Befreiung der Leistungspflicht unwirksam ist, wenn Sie keine Rücksicht darauf nimmt, ob der Ausschlussgrund ursächlich für den eingetretenen Schaden ist.
Also, wenn die CarGarantie die Kostenübernahme z.B. bei einem Defekt am Comand ablehnen würde, weil in das Fahrzeug nachträglich eine Gasanlage eingebaut wurde, dann ist das ein gefundenes Fressen für einen Rechtsanwalt. Denn das ist des Anwalts Liebling: Wenig Aufwand, aber sicherer Sieg. 😁
cu termi0815
das sehe ich etwas anders.
Bei einer Gesetzlichen Gewährleistung würde ich dir recht geben . Bei einer "Freiwilligen" Garantie (z.B Junge Sterne) kann MB beim Verbau einer Gasanlage die Garantie streichen weil es nun mal in den AGB`s so vermerkt und man diese auch akzeptiert. Außer das Fahrzeug ist für den Gasbetrieb vorgesehen (Erdgasmodelle).
Eine Gasanlage wird u.a. auch an die Elektronik angeschlossen 😉
Am Ende des Tages kommt es wie immer aus das Autohaus an wie die mit der Sache umgehen
ABER es könnte auf ein Rechtsstreit auslaufen und ob sich das lohnt ?
Das war der Hauptgrund wieso ich mir kein Fahrzeug mit Junge Sterne Garantie gekauft hatte.
Zitat:
Original geschrieben von darksool
Bei einer "Freiwilligen" Garantie (z.B Junge Sterne) kann MB beim Verbau einer Gasanlage die Garantie streichen weil es nun mal in den AGB`s so vermerkt und man diese auch akzeptiert.
- Die Junge Sterne Garantie ist keine freiwillige Garantie, sondern ein kostenpflichtige. 😰 Im Gegensatz zum identischen Service Vertrag Garantie (beide haben exakt die gleichen Garantiebedingungen), den der Käufer im Nachgang bezahlen würde, werden die Kosten für die Junge Sterne Garantie im Vorfeld direkt vom Händler bezahlt. Die Junge Sterne Garantie ist somit im Kaufpreis des Fahrzeugs enthalten und wird damit schlussendlich vom Käufer bezahlt.
- Natürlich hat der Garantiegeber das Recht in den mit geltenden AGB den Leistungsumfang der Garantie einzuschränken, in dem er entweder grundsätzlich bestimmte Teile/Baugruppen ausschließt oder Ausschlussgründe festlegt, in denen keine Garantie besteht.
Für diese Ausschlussgründe hat die aktuelle Rechtsprechung aber klar geregelt, dass diese den Kunden NICHT in unangemessener Weise benachteiligen dürfen. Wenn also der Garantiegeber in den AGB Ausschlussgründe definiert, die keine Rücksicht darauf nehmen, ob diese ursächlich für den eingetretenen Schaden sind, dann sind diese Klauseln ganz einfach UNGÜLTIG!
Die Garantiebedingungen der Junge Sterne Garantie / Service Vertrag Garantie nehmen aber Rücksicht auf Ursache des Schadens und sind somit gültig.
Nur lässt sich beim allerbesten Willen nun mal kein kausaler Zusammenhang zwischen
- dem nachträglichen Einbau einer Gasanlage,
- einer nicht oder verspätet durchgeführten Wartung,
- einem tiefer gelegtem Fahrwerk usw.
und einem defekten Comand herstellen.
Da das Comand aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen wurde, besteht die Garantie weiterhin und der Defekt am Comand muss kostenfrei beseitigt werden. Gleiches gilt analog für alle anderen nicht ausgeschlossenen Teile/Baugruppen.
Aber letztendlich gilt:
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge! 😎 Doch wer durch Unwissenheit gleich auf sein Recht verzichtet, der zählt grundsätzlich zu den Verlierern! 😰 Und ich kann niemand zu seinem Glück zwingen! 😁
cu termi0815
Selbstverständlich lässt sich eine solche Kausalität herbeiführen. Starb das COMAND möglicherweise durch eine Überspannung, und wurde eine Gasanlage verbaut - die einen Eingriff in die Bordelektronik nötig macht - so hat man ganz schnell Argumente...
Und Mercedes ist klagefreudig.
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Selbstverständlich lässt sich eine solche Kausalität herbeiführen. Starb das COMAND möglicherweise durch eine Überspannung, und wurde eine Gasanlage verbaut - die einen Eingriff in die Bordelektronik nötig macht - so hat man ganz schnell Argumente...
Die der Garantiegeber dann aber erst einmal gerichtsverwertbar beweisen müsste. 😉
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Und Mercedes ist klagefreudig.
Kann ich nicht bestätigen. Bis dato haben meine Argumente immer ausgereicht, um letztendlich an mein Recht zukommen. Das wäre mir aber mittlerweile auch egal, denn die Erfahrungen, die ich mit einem Mercedes Händler machen durfte/musste, haben dazu geführt, dass ich nun eine Rechtsschutzversicherung habe.
cu termi0815
Du weißt doch selbst wie die Gutachten aussehen. Oftmals wird eben nicht der Auslöser zu 100% eingekreist, sondern es werden Reserveursachen vorgehalten...
Und die NL sind kampfeslustig. Ich habe hier einiges an Schriftverkehr in Kopie liegen - im Bekanntenkreis sind mehrere JS. Da wird die Nachbesserung innerhalb der ersten sechs Monate verweigert - und nur über Maastricht geht es weiter. Bei der Werksgarantie wird - trotz bekanntem Serienmangel und anlaufender Rückrufaktion (!) - der Kunde gestresst, indem nach Tuning gesucht und nach der verwendeten Kraftstoffsorte gefragt wird (A45 Motorschaden in Folge Turbo-Defekt) usw.
Niemand hat etwas zu verschenken - auch MB nicht. Ich würde auf Gas verzichten. Denn der Durchgriff auf die Garantie wird dadurch sehr, sehr schwer, sobald sich Berlin oder die CG einschaltet. So lange der kleine V/T oder die NL das selbst durchführen kann und keiner nachprüft, wird alles glatt gehen. Aber wehe eine 40.000 € Rechnung steht in Rede (z.B. Motorschaden am M156)...
Zitat:
Original geschrieben von termi0815
[list=1]Zitat:
Original geschrieben von darksool
Bei einer "Freiwilligen" Garantie (z.B Junge Sterne) kann MB beim Verbau einer Gasanlage die Garantie streichen weil es nun mal in den AGB`s so vermerkt und man diese auch akzeptiert.Die Junge Sterne Garantie ist keine freiwillige Garantie, sondern ein kostenpflichtige. 😰 Im Gegensatz zum identischen Service Vertrag Garantie (beide haben exakt die gleichen Garantiebedingungen), den der Käufer im Nachgang bezahlen würde, werden die Kosten für die Junge Sterne Garantie im Vorfeld direkt vom Händler bezahlt. Die Junge Sterne Garantie ist somit im Kaufpreis des Fahrzeugs enthalten und wird damit schlussendlich vom Käufer bezahlt.
Da das Comand aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen wurde, besteht die Garantie weiterhin und der Defekt am Comand muss kostenfrei beseitigt werden. Gleiches gilt analog für alle anderen nicht ausgeschlossenen Teile/Baugruppen.
Aber letztendlich gilt:
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Dinge! 😎 Doch wer durch Unwissenheit gleich auf sein Recht verzichtet, der zählt grundsätzlich zu den Verlierern! 😰 Und ich kann niemand zu seinem Glück zwingen! 😁cu termi0815
zu 1.
Die Garantie ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).
Es ist unerheblich ob diese Geld kostet oder nicht.
2.Ich selbst habe eine Klage gegen MB am laufen weil in der MB Werkstatt mein Comand (beim Kodieren) kaputt gemacht wurde, die MB Niederlassung sieht bei sich keine Schuld und obwohl die Sachlage Glas klar ist.... (Recht haben und Recht bekommen 😉 ) zieht sich die Sache schon 10 Monate hin.
3.Vor Gericht wird sich meist geeinigt ABER dieses ist keine Schuldeingeständnis seitens des Hersteller 😉
Natürlich sollte keiner bei einem defekten Luft-balg behaupten das die Gasanlage schuld ist.... aber das liegt in erster Linie beim Ermessensspielraum vom Händler und dieser sucht nur eine Möglichkeit NICHT zu Haften.
Entschieden wird das ganze aber meist vor Gericht (leider)
Neuigkeiten - nachdem gestern ein Interessent anrief, und mich auf die hier beschriebenen Probleme mit dem Fahrzeug ansprach, wollte ich zumindest mal meinen Status hier aktualisieren:
Es läuft alles. Beim zweiten Besuch in der Werkstatt wurde alles nochmal geprüft, und ein Massekabel saß wohl nicht richtig drauf, hier wird der Gasumbau schuld gwesen sein, und nachdem das wieder fest eingesteckt war, und die Software nochmal geprüft war, ist jetzt alles gut.
Licht funktioniert IMMER, und die seltsamen Geräusche sind weg - lt. dem Sternpartner war für alle von mir beschriebenen Probleme auch ein Fehler hinterlegt, und ließ sich durch die Sache mit dem Massekabel bzw. der Software erklären und beheben.
Das Auto ist mir auf jeden Fall durch die neue Zuverlässigkeit deutlich sympathischer geworden, sogar so sympathisch, dass ich, als der Interessent am Telefon handeln wollte, ehrlich sagen konnte, dass ich ihn für weniger nicht hergeben werde - leiden tue ich jedenfalls nicht mehr darunter, einen E500 zu fahren. Randbemerkung - die Anlage hat einen genialen Klang, jedenfalls für ein "Originalradio", und das Navi fährt viel bessere Strecken als mein altes TomTom im BMW.
Dass ich trotzdem von einem 5er mit Automatikschalthebel und Blinker am richtigen Ort träume, steht auf einem anderen Blatt.
Mal sehen, wie sich das entwickelt - vielleicht gewöhne ich mich weiter, vielleicht kauft ihn ja auch jemand, je nachdem, was zuerst eintrifft. Auf jeden Fall habe ich nicht mehr das Gefühl, einen Fehlkauf gemacht zu haben. Ist halt ein Mercedes, und entweder, ich lerne ihn doch noch zu lieben, oder jemand anders. Mal schauen.