W211 Unfall -- Kosten
Hallo mir ist jemand reingefahren bin 100%
Im recht
Die ganze beifahrer seite ist beschädigt stoßstange,scheinwerfer,kotflügel,
Beide türen und seitenwand meine frage ist
Wie viel sollte die reparatur laut gutachten bei mercedes kosten
Was ist so der richtwert
Ist ein w211 220cdi bj2004
Bilder kommen
Beste Antwort im Thema
@TE
Gehstdu Anwalt!
Der holt seine Brüda und macht Versicherung brontal krass Stress!
Du warte auf viele Geld und kannst machen de Babo in da Hood...
Oda was Du wolle?
Das haben zwar einige oben schon sinngemäß geschrieben, aber es schien der falsche Dialekt gewesen zu sein?!
54 Antworten
Zitat:
@Peer.Gynt schrieb am 27. Februar 2016 um 23:42:06 Uhr:
Zitat:
@Bernd das Brot schrieb am 27. Februar 2016 um 23:21:15 Uhr:
Bei einem fiktiven Streitwert von rund 1000 Euro (wenn überhaupt) riskieren die keinen Streitfall vor Gericht !Doch, tun sie! Genau 916,04 Euro (Restforderung, ermittelt vom Gutachter der Versicherung selbst). Und es wurde für den Unfallverursacher echt unangenehm, was ihm seine störrische Versicherung da eingebrockt hat...
Unser TS hier ist Geschädigter ! Er hatte freie Gutachterwahl und das Recht auf einen Anwalt !
Wie geschildert ist der Unfallverursacher 100 % schuldig (wobei es in der Rechtssprechung bei uns so etwas gar nicht gibt , anderes Thema)
Also ich verstehe ja eigentlich die Aufregung nicht, kenne aber auch so Geschichten vom Schwager der Nachbarin, deren Onkel etc.
Man kann eh nicht alles immer verallgemeinern, darum wirklich der Rat einen Anwalt einzuschalten, wenn man so einer Sache nicht gewachsen ist! Kommen eh noch Nutzungsausfallentschädigung, Telefongebühren, Portokosten etc. dazu !
Aber ich will niemanden rein reden , das ist hier eh nicht so einfach möglich, bringt mir nichts .
Zitat:
@manni199 schrieb am 27. Februar 2016 um 21:45:02 Uhr:
Zitat:
@kurtlu schrieb am 27. Februar 2016 um 17:09:06 Uhr:
Die reparatur ist das kleinste problem hab genug adressen wo ich das machen kann mir gehts nur um den schadenbetrag was ich kriege ist der wagen ein totalschaden wenn die reaparatur 7000bruto un der wagen 7,800 in der wiederbeschafung kostetIch würde folgende Rechnung ansetzen:
Wert vorher: 7800,-€
Wert nachher unrepariert: 2500,-€
Differenz: 5300,-€
Evtl. kannst Du dir die 5300,-€ auszahlen lassen.
Wenn Du den Wagen für 2500,-€ repariert bekommst, dann hast Du 2800,-€ verdient.Aber ich meine mal gelesen zu haben, dass von den 5300,-€ die MWST abgezogen wird.
Ich würde einfach mal mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung drüber reden.
manni199
nein 5300 wäre netto aber ist trotzdem kacke
korrekt ist wert 7800 schaden 7500brutto was so gesehen laut gesetz eigentlich kein totalschaden ist
und von den 7500-19%=6075
hier nochmal ganz klar
Betragen beispielsweise laut Gutachten die Reparaturkosten 7.500,- €, die Wertminderung 200,- € bei einem Wiederbeschaffungswert von 8.000,- € und einem Restwert von 4.000,- €, ergibt sich ein Wiederherstellungsaufwand von 7.700,- € gegenüber einem Wiederbeschaffungsaufwand von 4.000,- € (Anm.: Das Beispiel lässt die Problematik der MwSt. unberücksichtigt).
Die Versicherung muss also 4.000,- € zahlen - oder doch 7.700,- € ?
Die Antwort lautet: Es kommt darauf an! - Nämlich darauf, ob der Geschädigte sein Fahrzeug behält oder abschafft.
Verkauft oder verschrottet er sein unrepariertes Fahrzeug, muss die Versicherung nur den WBA, im Beispiel die 4.000,- € ersetzen. Behält der Geschädigte sein Fahrzeug (egal ob repariert, notrepariert oder auch unrepariert) und nutzt es weiter, muss die Versicherung hier mindestens (!) 7.700,- € zahlen. "Mindestens" deshalb, weil die Möglichkeiten der tatsächlichen Regulierung des Fahrzeugschadens vielfältig sind. Diese unterliegen Wirtschaftlichkeitserwägungen und lassen sich in 4 Fallgruppen einteilen, die im folgenden dargestellt werden. Zu beachten ist, dass die Mehrwertsteuer nur noch ersetzt wird, wenn ihr Anfall nachgewiesen werden kann, § 249 II 2 BGB.
Also ich hatte gerade einen Unfall mit einem Auto, Wert laut Gutachten 1000 Euro und Rep-Kosten 770 Euro.
Also Restwert ca. 230 Euro und ich habe nach Gutachten abgerechnet und ca.650 Euro bekommen.
So lange die Rep. Kosten nicht über Wagenwert liegen, bekommst du immer das Geld was im Gutachten steht, abzüglich Steuer!"!"!"
Ähnliche Themen
Zitat:
@Kater Mo schrieb am 2. März 2016 um 18:26:21 Uhr:
Also ich hatte gerade einen Unfall mit einem Auto, Wert laut Gutachten 1000 Euro und Rep-Kosten 770 Euro.
Also Restwert ca. 230 Euro und ich habe nach Gutachten abgerechnet und ca.650 Euro bekommen.
So lange die Rep. Kosten nicht über Wagenwert liegen, bekommst du immer das Geld was im Gutachten steht, abzüglich Steuer!"!"!"
Warum hast du nicht 770 bekommen
Oder war 770 brutto ?
Geh zu einem Karosseriebauer der einen recht guten Äußeren Eindruck macht und rede mit ihm unter Vorlage des Gutachtens.
Wenn Du aus dem Raum Unterfranken kämest wären wir in 5 Min fertig.
Bespreche mit ihm den Schaden und den Rep Ablauf, und er ( der Werkstattinhaber ) wird dir etwas von einer 30 bzw 130 % Regelung erzählen. Genau dieser willigst Du ein und wenn der Werkstattmann noch den Gang zum Anwalt empfiehlt machste des auch noch ( obwohl er das eigentlich nicht dürfte wegen Rechtsberatung was er aber auch noch sagen wird ) und dann geht alles seinen Gang. Du bekommst am Ende dein repariertes Auto zurück und wirst keinen Euro drauflegen.
Spreche aus Erfahrung mit ca 10000 facher Anwendung.
Es wird hier im Forum viel rumgelabert über ein Thema was einfach einen Fachmann erfordert , und da ist einfach zu empfehlen einen Karosseriebetrieb aufzusuchen , da denen ihre Richtbänke eh seit Jahren unausgelastet sind.
770€ brutto sind 650€ ohne MwSt
Zitat:
@saverserver schrieb am 2. März 2016 um 19:16:57 Uhr:
770€ brutto sind 650€ ohne MwSt
Richtig, werde bestimmt nicht einen Schaden den fast nicht sieht reparieren lassen.
Zitat:
@joebleifuss schrieb am 2. März 2016 um 19:16:45 Uhr:
Geh zu einem Karosseriebauer der einen recht guten Äußeren Eindruck macht und rede mit ihm unter Vorlage des Gutachtens.
Wenn Du aus dem Raum Unterfranken kämest wären wir in 5 Min fertig.
Bespreche mit ihm den Schaden und den Rep Ablauf, und er ( der Werkstattinhaber ) wird dir etwas von einer 30 bzw 130 % Regelung erzählen. Genau dieser willigst Du ein und wenn der Werkstattmann noch den Gang zum Anwalt empfiehlt machste des auch noch ( obwohl er das eigentlich nicht dürfte wegen Rechtsberatung was er aber auch noch sagen wird ) und dann geht alles seinen Gang. Du bekommst am Ende dein repariertes Auto zurück und wirst keinen Euro drauflegen.
Spreche aus Erfahrung mit ca 10000 facher Anwendung.
Es wird hier im Forum viel rumgelabert über ein Thema was einfach einen Fachmann erfordert , und da ist einfach zu empfehlen einen Karosseriebetrieb aufzusuchen , da denen ihre Richtbänke eh seit Jahren unausgelastet sind.
Der Threadersteller möchte keine Abtretung an eine Werkstatt, sondern Geld und davon viel.
Zitat:
@Kater Mo schrieb am 2. März 2016 um 19:28:15 Uhr:
Zitat:
@joebleifuss schrieb am 2. März 2016 um 19:16:45 Uhr:
Geh zu einem Karosseriebauer der einen recht guten Äußeren Eindruck macht und rede mit ihm unter Vorlage des Gutachtens.
Wenn Du aus dem Raum Unterfranken kämest wären wir in 5 Min fertig.
Bespreche mit ihm den Schaden und den Rep Ablauf, und er ( der Werkstattinhaber ) wird dir etwas von einer 30 bzw 130 % Regelung erzählen. Genau dieser willigst Du ein und wenn der Werkstattmann noch den Gang zum Anwalt empfiehlt machste des auch noch ( obwohl er das eigentlich nicht dürfte wegen Rechtsberatung was er aber auch noch sagen wird ) und dann geht alles seinen Gang. Du bekommst am Ende dein repariertes Auto zurück und wirst keinen Euro drauflegen.
Spreche aus Erfahrung mit ca 10000 facher Anwendung.
Es wird hier im Forum viel rumgelabert über ein Thema was einfach einen Fachmann erfordert , und da ist einfach zu empfehlen einen Karosseriebetrieb aufzusuchen , da denen ihre Richtbänke eh seit Jahren unausgelastet sind.Der Threadersteller möchte keine Abtretung an eine Werkstatt, sondern Geld und davon viel.
Korrekt
@TE
Wenn ein 12 Jahre altes Auto nicht nachweislich ausschließlich in einer Fachwerkstatt repariert und gewartet wurde, dürfte das Gutachten von Mercedes, bzw. ein Gutachten auf Basis von Teile/Stundensätze einer Markenfachwerkstatt schwer geltend gemacht werden können. Man hat dann ausschließlich ein Anrecht auf zeitwertgerechte Instandsetzung + Wertminderung. Eine Instandsetzung in einer freien Werkstatt dürfte für deutlich weniger als den Wiederbeschaffungswert machbar sein. Das ein 12 Jahre alter 220cdi noch 8000€ kostet, wage ich zu bezweifeln. Das bekomme ich gerade mal für meinen 2007er Kombi. Daher rate ich Dir dringend zu einem Anwalt, um Deine Forderungen auch nur annähernd durchsetzen zu können.
PS: Mir hat man damals einen Vogel gezeigt, weil ich 6000€ für einen Opagepflegten W124 hingeblättert habe.
Von der Versicherung habe ich gerade mal nach "Dauerleihgabe" den marktüblichen Restwert bekommen. Das war die Hälfte!
Die meisten hier haben wohl eine rosarote Brille auf, wenn es um ihr Schätzchen geht. 12 Jahre ist schon "End of Life" und wird nicht mehr in der Schwacke-Liste geführt. Ab dem 13. Jahr musst Du schon ein aktuelles Gutachten vorweisen können, was VOR dem Unfall erstellt wurde, damit der außergewöhnliche Pflegezustand überhaut berücksichtigt wird.
Na ganz so ist es nicht, du hast Anrecht auf eine Reparatur in einer Fachwerkstatt und dem entsprechend ist das Gutachten zu erstellen,, bei einen Haftpflichtschaden darf die Versicherung die Art der Reparatur nicht vorschreiben.
Gutachten immer nur vom Gutachter seiner Wahl und nicht der Wahl der Versicherung machen lassen.
Bei dem Schadensbild, kann ich nur empfehlen sich das Geld auszahlen zulassen und die Teile günstig vom Verwerter zu holen. Farbunterschiede werden später mit hoher Wahrscheinlichkeit zusehen sein, egal ob jetzt frisch lackiert wurde oder die Teile vom verwerte kommen. In beiden fällen kann man glück haben, das die Teile vom Verwerter ähnlich gealtert sind oder der Lacker sich die mühe gemacht hat die Farbe anzugleichen.
Mir geht es nur um den bertrag was Ich ausbezahlt kriege einer sagt differenz restwert der eine netto reparatur ich hab die rechnung oben reingestellt
Ich weiß aber nicht warum hier noch diskutiert werden muss, wenn nicht repariert wird, dann gibt es genau 5930,24 Euro von der Versicherung.
Ansonsten muss man zum Anwalt, aber mehr oder weniger gibt es mit diesem Gutachten nicht!!!!
Außer man weißt nach, das man sich ein anderes Auto gekauft hat, dann gibt es noch das Geld für die maximal 12 Tage a 59 Euro Nutzungsausfall.
Zitat:
@Kater Mo schrieb am 3. März 2016 um 17:11:30 Uhr:
Ich weiß aber nicht warum hier noch diskutiert werden muss, wenn nicht repariert wird, dann gibt es genau 5930,24 Euro von der Versicherung.
Ansonsten muss man zum Anwalt, aber mehr oder weniger gibt es mit diesem Gutachten nicht!!!!
Außer man weißt nach, das man sich ein anderes Auto gekauft hat, dann gibt es noch das Geld für die maximal 12 Tage a 59 Euro Nutzungsausfall.
Danke erstmal für die antwort
Kann die versicherung auch versuchen aus dem schaden ein totalschaden zu machen
Wenn ja muss ich das akzeptieren?
Weil hab gelesen mann kann sich den nettobetrag nur auszahlen lassen wenn der betrag den wiederbeschafungswert nicht übersteigt und das auto noch weitere 6 monate nutzt korrekt?