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VW WA-Leasing und geldwerter Vorteil

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 26. Januar 2012 um 13:55

Hallo zusammen,

ich plane mir, in den nächsten Wochen, einen Golf über WA-Leasing zuzulegen.

Da ich das Auto für den Arbeitsweg nutzen möchte,

kommt nun der "geldwerte Vorteil" ins Spiel > unglaublich!

Hier kurz mein Bsp:

- rel. einfacher Golf 25.000€ BLP

- einfacher Arbeitsweg ca. 40 km

Mit der bekannten Formel (1,0+0,03xkm usw) kommt jetzt raus,

das meine Steuerlast sich um Netto über 100€ erhöhen würde.

Ergebnis: Ein 25.000 € Golf für über 400€ Rate im Monat.

Das werde ich mit Sicherheit nicht machen, zumal wir auch noch

eine Fahrgemeinschaft haben und ich nur jede 3te Woche fahre.

Ist das wirklich so? Bzw. gibt es andere Möglichkeiten den geldwerten Vorteil zu reduzieren? (Umzug ausgeschlossen ;) )

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

Gruß Jubi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hemmi1953

Mein Bruder hat das Problem auch. Die Lösung ist, ein zweites (sehr günstiges) Fahrzeug auf den eigenen Namen zuzulassen und mit diesem dann die Fahrten zur Arbeit zu machen. Das erste (geleaste) Fahrzeug kann dann ja zum Beispiel von der Ehefrau privat gefahren werden.

Gruß Christof

Ich nehme an, dein Bruder ist auch auf einer der vielen "Steuer-CD´s" wiederzufinden. :cool:

Steuerhinterziehung fängt beim ersten Euro an, nicht erst bei Tausendern. ;)

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Zitat:

Original geschrieben von uricken

Das die Sozialversicherungsbeiträge "für die Katz'" sind, ist doch eine groteske Mutmassung.

Selbstverständlich partizipierst Du von den "Mehreinzahlungen" in die Sozialkassen.

So? Dann erkläre mir doch bitte mal, welche Mehrleistungen ich von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung durch höhere Beiträge erwarten kann. Das einzige wäre die Rentenversicherung, allerdings hätte man auch hier durch die 53,89 € Mehrbelastung keine 53,89 € mehr Rente im Monat. Würde ich diesen Betrag in eine private Rentenversicherung investieren, hätte ich mehr davon. Dem TE kann es egal sein, wer die Abzüge bekommt: Es fehlt im monatlich auf dem Girokonto.

Zitat:

Wo ist das also "verlorenes" Geld. Klar, auf Grund Deiner Mutmassungen (Rente ist eh bald nix mehr wert) magst Du ja Recht haben; diese gehen aber total an der Realität vorbei.

Du glaubst noch an eine gesicherte staatliche Rente? Wer ist hier unrealistisch? Ich investiere z.B. monatlich noch einmal 2/3 des Beitrags zur gesetzlichen Rente in private Absicherungen, nur um mein derzeitiges Nettogehalt im Alter halten zu können. Und das ist auf Basis der jetzigen Rentenberechnungen...

Zitat:

Netto 250.00 € weniger ist ein "fairer" Wert. Du kannst kein Auto für 250.00 € / Monat fahren; da kannst Du noch so schön rumrechnen.

Habe ich auch nie behauptet. Aber im Falle des TE sind es 250 € höhere Abgaben + Leasingrate + Steuer, Versicherung, Sprit. OK, Inspektion wird wohl bei einer Haltedauer von 6 Monaten keine anfallen. Setzt man statt der 1500 € Brutto ein realistisches Gehalt für einen VW-Mitarbeiter an, sagen wir mal 2500 €, ergeben sich sogar Abzüge von 277,83 €. Selbst wenn der TE nur die Leasingrate ohne Sonderzahlung zahlt, müsste diese schon seeehr niedrig sein, damit sich das rechnet.

Zitat:

Einzig die 0.03 % sind "unproblematisch" da sie in der Steuererklärung mit 0.30 € / km (einfache Strecke) wieder - teilweise - zurückgeholt werden können.

Das macht bei 220 Tagen (220 * 40 * .3) 2.640,00 €

Die kann er sich aber auch zurückholen, wenn er kein WA-Leasingfahrzeug hat, von daher kürzen sie sich beim Vergleich Privatauto vs. WA-Leasing heraus und haben hier keine Bedeutung.

Zitat:

Original geschrieben von Kiwi2011

Hallo zusammen,

auch ich bin demnächst WA und beschäftige mich mit dem Thema 6-Monats-Leasing.

1,2% Leasingrate vom BLP, inkl. Steuer und Versicherung. 15.000 km in 6 Monaten, also 30.000 km pro Jahr...

Nehmen wir mal einen BLP von 25.000 EUR an. 25.000 x 1,2% = 300,- EUR Netto

...

...

...

Irgendetwas stimmt bei eurer Rechnung nicht.

Kann mal jemand die genauen Bedingungen für das "WA-Leasing" online stellen?

Wenn ihr tatsächlich Leasing-Gebühren zahlen müsst, dann kann unmöglich noch die 1% Regelung greifen.

Oder wird euch die Leasing-Gebühr auf das Brutto raufgerechnet und dann wieder netto abgezogen?

am 6. Februar 2012 um 15:22

Bringen wir mal Licht ins Dunkel:

VW-MA haben die Möglichkeit, verschiedene Modelle als "WA-Leasing" zu nutzen. Dies geschieht, wie gesagt, prozentual zum Bruttolistenpreis (zwischen 1,0 und 1,3%, je nach Modell und km-Leistung).

Der MA (nicht-dienstwagenberechtigt) hat diesen Wagen natürlich mit 1% + 0,03% je km zu versteuern = geldwerter Vorteil.

Die zu zahlende Leasingrate wird als "Eigenbeteiligung" vom geldwerten Vorteil abgezogen.

Beispiel:

BLP 30.000 EUR

gwV = 390 EUR (300 EUR (1%) + 90 EUR (0,03%, angenommene 10 km Wohnung - Arbeitsstätte))

Leasingrate 300 EUR (bei 1%)

ergo zu versteuernder Geldwerter Vorteil: 90 EUR (390 - 300).

Wenn der WA noch Tankungen dokumentiert (per Quittung und Kennzeichen des Fzg), dann kann er diese später beim Finanzamt geltend machen und, wenn er für 90 EUR / Monat tankt, den gwV aof 0 drücken.

Ahaaaa, jetzt macht die Regelung von VW auch Sinn. Das klingt doch auch erheblich attraktiver als die Vermutung, dass Leasingrate + Versteuerung gezahlt werden muss.

Das konnte ich mir auch kaum vorstellen, sonst würde kein Mensch der einigermaßen rechnen kann Werksleasing machen...

am 15. Februar 2012 um 12:45

Zitat:

Original geschrieben von CColumbus

Bringen wir mal Licht ins Dunkel:

VW-MA haben die Möglichkeit, verschiedene Modelle als "WA-Leasing" zu nutzen. Dies geschieht, wie gesagt, prozentual zum Bruttolistenpreis (zwischen 1,0 und 1,3%, je nach Modell und km-Leistung).

Der MA (nicht-dienstwagenberechtigt) hat diesen Wagen natürlich mit 1% + 0,03% je km zu versteuern = geldwerter Vorteil.

Die zu zahlende Leasingrate wird als "Eigenbeteiligung" vom geldwerten Vorteil abgezogen.

Beispiel:

BLP 30.000 EUR

gwV = 390 EUR (300 EUR (1%) + 90 EUR (0,03%, angenommene 10 km Wohnung - Arbeitsstätte))

Leasingrate 300 EUR (bei 1%)

ergo zu versteuernder Geldwerter Vorteil: 90 EUR (390 - 300).

Wenn der WA noch Tankungen dokumentiert (per Quittung und Kennzeichen des Fzg), dann kann er diese später beim Finanzamt geltend machen und, wenn er für 90 EUR / Monat tankt, den gwV aof 0 drücken.

Für mich konkret bedeutet das aber:

Beispiel:

BLP 25.000 EUR

gwV = 1.075 EUR (250 EUR (1%) + 825 EUR (0,03%, angenommene 110 km Wohnung - Arbeitsstätte))

Leasingrate 300 EUR (bei 1,2%)

ergo zu versteuernder Geldwerter Vorteil: 775 EUR (1.075 - 300).

Und das ich die Tankkosten i.H.v. ca. 350 EUR/Monat noch abziehen kann glaube ich nicht -

siehe Wikipedia ("Dienstwagen"): "Eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den Anschaffungskosten des Fahrzeugs mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.")

:-( :-( :-(

Gibt es denn keine Beratungsstelle bei VW? Die werden doch sicher alle Details kennen.

Rechnen wir mal nach:

Inhalt BLP KM T / M %/Euro Wert (Euro)
§6 Abs. 1 Nr.4 EStG 25.000 12 1 + 3.000
§4 Abs. 5 Nr. 6 EStG 25.000 110 220 0,03 + 9.900
§4 Abs. 5 Nr. 6 EStG 25.000 110 220 0,30 - 7.260
Wegfall WK-Pauschale + 1.000
Summe + 6.640

 

Bei einem zvE von 48.000 Euro und einem Steuersatz von 25% fährst du also für ((6.640 * 25% )/ 12) = 138,34 Euro im Monate einen NEUWAGEN und nudelst damit 48.000 KM im Jahr runter.

Das ist doch nicht zu teuer?

Oder willst du das komplett geschenkt haben?

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Rechnen wir mal nach:

Inhalt BLP KM T / M %/Euro Wert (Euro)
§6 Abs. 1 Nr.4 EStG 25.000 12 1 + 3.000
§4 Abs. 5 Nr. 6 EStG 25.000 110 220 0,03 + 9.900
§4 Abs. 5 Nr. 6 EStG 25.000 110 220 0,30 - 7.260
Wegfall WK-Pauschale + 1.000
Summe + 6.640

 

Bei einem zvE von 48.000 Euro und einem Steuersatz von 25% fährst du also für ((6.640 * 25% )/ 12) = 138,34 Euro im Monate einen NEUWAGEN und nudelst damit 48.000 KM im Jahr runter.

Das ist doch nicht zu teuer?

Oder willst du das komplett geschenkt haben?

Sehr übersichtlich dargestellt. Lediglich den Punkt mit dem Wegfall der Werbungskostenpauschale und den Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten: Beides hätte er genau so auch mit seinem Privatwagen, von daher sollte es in den Vergleich nicht einfließen...

Sicher gibt es die, sogar in der Autostadt gegenüber vom Zubehörshop, steht groß und breit dran. Per e-Mail und per Telefon sind die auch zu erreichen, Konditionen und versteuerung stehen im Netz.

 

Es gibt eigentlich keinen Grund hier über solche internen Dinge zu plaudern und kritisch sehe ich das allemal ! Aber das muss der TE und diejenigen die hier posten wissen .. das ist nicht mein Bier.

 

Btw. wird hier auch wieder einiges durcheinander geworfen (z.B. die 1% Versteuerung) von Dienstwagen mit dem WA-Leasing etc.

 

Mein Tipp: In der Autostadt anrufen oder die Formel die auf der WA Leasing Seite genannt wird einfach in eine Excel übertragen ... Kilometer und Rate als variable einsetzen und fertig ist dein eigener kleiner Leasing Recher ;) ... wer das benötigt kann sich gerne melden (per PN).

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

 

Sehr übersichtlich dargestellt. Lediglich den Punkt mit dem Wegfall der Werbungskostenpauschale und den Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten: Beides hätte er genau so auch mit seinem Privatwagen, von daher sollte es in den Vergleich nicht einfließen...

Ich wollte so nur aufzeigen, was ihn der Wagen im Monat kostet. Beim Privatwagen müsste man dann aber noch den Wertverlust und eventuelle Reparaturen hinzurechnen. ;)

Hallo,

muss den Thread mal wieder nach vorne holen!

Wieso muss man eigtl beim VW WA Leasing wo ich die Leasingrate selber bezahle, eigtl Versteuern wenn ich damit zur Arbeit fahre???

Was ist der Grund das ausgerechnet die Strecke Wohnung - Arbeit versteuert werden muss???

Ich zahle die Leasingrate schliesslich selber, genau wie Sprit und habe ja nur den Vorteil der günstigeren Leasingrate ohne Anzahlung!

Also wieso geldwerter Vorteil???

Und was passiert wenn ich Angebe das ich das geleaste Fahrzeug als Zweitwagen benutze, den geldwerten Vorteil also nicht zahlen muss und aber trotzdem damit zur Arbeit fahre?

Fragen über Fragen :)

Danke im Vorraus

am 15. April 2012 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von Duploprinz

 

Wieso muss man eigtl beim VW WA Leasing wo ich die Leasingrate selber bezahle, eigtl Versteuern wenn ich damit zur Arbeit fahre???

Was ist der Grund das ausgerechnet die Strecke Wohnung - Arbeit versteuert werden muss???

Siehe § 8 EStG. Das ist der Grund.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Duploprinz

 

Und was passiert wenn ich Angebe das ich das geleaste Fahrzeug als Zweitwagen benutze, den geldwerten Vorteil also nicht zahlen muss und aber trotzdem damit zur Arbeit fahre?

Dann bist du - genau genommen - ein Steuerbetrüger.

So noch mal zurück zu dem Rechenbeispiel Nr.5 lebt:

Bei einem zvE von 48.000 Euro und einem Steuersatz von 25% fährst du also für ((6.640 * 25% )/ 12) = 138,34 Euro im Monate einen NEUWAGEN und nudelst damit 48.000 KM im Jahr runter.

Was genau sind diese 138,34 Euro jetzt genau? Sind das zusätzliche Kosten pro Monat oder der Endbetrag zusätzlich Leasingrate? Sorry aber ich würde einfach gerne wissen was an hand dieses Beispiel zu zahlen ist am Monatsende. Wie wird das angerechnet bzw. wie wird das mit dem Gehalt des Mitarbeiters gemacht.

Gehen wir mal von einem Gehalt von 3000 Euro Brutto aus.

Steuerbetrüger will ich natürlich nicht sein! Na dann hilfts wohl nicht! Dann entweder angeben und versteuern oder mit der alten Krücke in die Arbeit fahren!

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