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VW Tiguan 2 Allspace (AD)

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Zitat:

@Greys0n schrieb am 22. Juli 2018 um 01:36:33 Uhr:



Zitat:

Ich habe keine Lust mehr gehabt zu schauen aber das könnte sein. Ich hoffe es.

Die Frage war Rhetorisch, es hat bereits angelegt. 🙂

Was das Dorf angeht.
Mach mir bitte keine Angst, ich überlege aktuell selbst ins Umland in ein 600 Einwohner Dorf zu ziehen. 🙄

Es hat schon Vorteile wenn man sich mit der direkten Nachbarschaft versteht so wie wir. Aber man kennt das ja das übliche Gerede... wir haben Kontakt wenn wir wollen aber auch unsere Ruhe wenn wir wollen.

Einzigster Nachteil ein Nachbar denkt er kann machen was er will. Abends um 22:00 rasen mähen sonntags früh mit dem Stemmeisen usw. da platzt uns irgendwann mal der Kragen aber bislang alles okay.

Zitat:

@matikl schrieb am 17. Juli 2018 um 13:15:03 Uhr:


Was Stand den bei Dir in der schriftlichen Auftragsbestätigung (vom Werk) für ein voraussichtliches Lieferdatum?

Da stand „unverbindlich Juli 2018“.... - regulärer deutscher Händler. Daran geglaubt hatte ich nicht wirklich, nach dem was man hier so liest. Mal schauen, noch sitze ich ja nicht drin ;-)

BR

Das ist normaler Wahnsinn. Die Händler die sich nicht bemühen habe. Glaub ich selber keine Ahnung wann die Fahrzeuge kommen.

Meiner sagte bei Bestellung April maximal Mai. Bestätigt hat er unverb. Juli.

WE sagte mal 28, dann 32 nun 31. mein Händler auf mehrfache Nachfrage immer 29. KW.

Wie wir wissen, die 29 ist rum. Auto hab ich keins .. bleibt nur ruhig bleiben, den Händler wöchentlich unter Druck setzen und dann so leid es mir tut für die Unfähigkeit irgendwo drücken. Im Preis. Bei der Wartung was auch immer ..

Ich denke der Händler kann nicht wirklich etwas für die Ladezeiten und Verschiebungen.
Wichtig ist es die Verkaufsbedingungen zu lesen. In der Regel nach 6 Wochen Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins muss man den Händler in Verzug setzen und 2 Wochen Frist zum liefern geben.
Tut man das nicht hat man keine rechtlichen Ansprüche.
Dann wird es schwer vom Vertrag zurück zu treten und/ oder Schadenersatz verlangen.

Am besten einen Anwalt fragen.

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Wie sieht es aus, wenn dieser Termin sich mehrfach verschiebt?

Der unverbindliche Liefertermin auf der Auftragsbestätigung ist der ausschlaggebende. Ist der abgelaufen fangen die 6 Wochen Kulanz für den Händler an.

Hat sich um ein Jahr verschoben!
Habe drei oder vier von diesen Beschäftigungen.

In der Regel schließe ich einen Kaufvertrag und bekomme für diesen Vertrag eine Auftragsbestätigung. In dieser ist das Fahrzeug mit dem Sonderausstattungen aufgelistet und dort sollte auch ein Liefertermin vereinbart sein. Dieser gilt dann und bei Überschreitung der Lieferzeit ist der der ausschlaggebende. Alle Verschiebungen danach müssen meiner Meinung nach gut begründet sein und schriftlich bestätigt. Ändern aber nichts am ursprünglich vereinbarten Vertrag. Aber ich bin kein Jurist.
Falls kein Liefertermin vereinbart ist kann der Händler ja liefern wann er will und ist an nichts gebunden.

Viele haben doch auch mal erwähnt mehrere AB mit geänderten Liefertermin bekommen zu haben. Inwiefern muss man dies akzeptieren ?

Ich denke man muss die nicht akzeptieren. Außer ich ändere etwas am Vertrag, wie z.B. Sonderausstattung, Farbe oder so.
Ansonsten habe ich einen Vertrag geschlossen der bestätigt wurde. Das gilt dann. Alles andere ist Willkür.
Aber wie gesagt. Ich bin kein Jurist, sondern habe mich nur schlau gemacht. Z.B. gibt es vom ADAC eine Broschüre für den Neuwagenkauf die ich z.T. sehr interessant fand.

Zitat:

@-Gorgar- schrieb am 22. Juli 2018 um 15:41:59 Uhr:


Ich denke man muss die nicht akzeptieren. Außer ich ändere etwas am Vertrag, wie z.B. Sonderausstattung, Farbe oder so.
Ansonsten habe ich einen Vertrag geschlossen der bestätigt wurde. Das gilt dann. Alles andere ist Willkür.
Aber wie gesagt. Ich bin kein Jurist, sondern habe mich nur schlau gemacht. Z.B. gibt es vom ADAC eine Broschüre für den Neuwagenkauf die ich z.T. sehr interessant fand.

Hallo,
damit jetzt nicht alle verzweifelt die Suchmaschinen malträtieren;
hier ist der Link!

Gruß

Hannes

Somit lese ich raus, dass der erste Termin in der AB zählt.
Dieser ist aber unverbindlich!?!?!

Schon richtig aber lies mal die Verkaufsbedingungen. Sollen beim Vertrag mit dabei sein.

Auszug aus den Neuwagen-Verkaufsbedingungen:

IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern.
[...]

Darin geben die Händler sich selber eine Kulanz von 6 Wochen. Erst dann geraten sie in Verzug.
Nach Rechtsprechung sollte man ihnen Nachfrist von 2 Wochen für die Lieferung geben. Dann kann man seine Ansprüche geltend machen (z.B. Rücktritt, Schadensersatz usw).
Teilweise allerdings schwer da man für Schadensersatz den Schaden auch nachweisen muss.

Gruß

Gestern soll laut Aussage vom Händler mein Wagen angekommen sein in Emden , hat jemand Erfahrung wie lange das dauert bis er ca beim Händler steht ? 2-3 Wochen ?

Bei mir warens 3 Wochen von Emden bis nach Mittelfranken zum Händler.

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