VW T4 Rücksitzbank selbst gebaut, Frage bezüglich Gurten
Hallo Ihr Lieben,
ich habe meinen VW T4 (Baujahr 1993) hinten ausgebaut, Bild ist im Anhang.
Auf der Konstruktion kann geschlafen werden, jetzt ist mir in den Sinn gekommen, dass ich gerne Freunde oder Bekannte mitnehmen würde. Da aber keine Sitzbänke vorhanden sind muss ich Sie auf der selbst gebauten Bank unter bringen.
Jetzt zu meiner Frage: Was muss ich beachten beim Einbau von Gurten?
Soweit ich weis zählt da ja die Vorgabe von 1993 richtig?
Muss ich mich zum Beispiel an Befestigungspunkte von den Gurthalterungen von damals halten?
Müssen die Holzkonstruktionen einen sauberen Rahmen bekommen?
Benötige ich 3 Punkt Gurte?
Vielen lieben Dank euch im Voraus :-)
Grüße, Mike
Beste Antwort im Thema
Ist das ganze eigentlich wirklich euer Ernst, oder wollt ihr eine Spaßkiste für den nächten Herrentag basteln? Ihr könnt vor das Teil, wenn fertig gebastelt, natürlich auch 2 Hafflinger spannen, dann funktioniert das auch ggf. mit der Zulassung.
Hab nicht ganz den Sinn der Aktion erkennen können, mit Realität und gesundem Verstand hat das für mich nichts zu tun.
21 Antworten
Zitat:
@DerMitBlaubaerTanzt schrieb am 28. Juni 2018 um 14:13:29 Uhr:
Oder wie gesagt, du transportierst so viele Leute wie du willst, weil keine zugelassenen Sitze vorhanden sind -> siehe oben.
keine Ahnung, warum Du das gesagt hast. Es bleibt falsch, oder kannst Du das belegen? Das richtige Gesetz (§21 StVO) wurde Dir verlinkt. Oder meinst Du tote Menschen, da mag es anders sein, die sind Ladung.
Zitat:
Wenn hinten eine Sitzbank ist, ist die Ladefläche nicht mehr großer als die Personenbeförderungsfläche. Dann musst du das der Zulassungsstelle mitteilen und die teilen das dem Finanzamt mit und dann bekommst du einen neuen Steuerbescheid, weil der PKW / WoMo viel mehr Steuer kostet als der Transporter... Kannst auch sein lassen, dann ist es Steuerhinterziehung....
stimmt
Zitat:
Wenn die Sitze dann nicht als reguläre Sitze (Fahrrichtung, Breite, Ausstattung...) benutzt werden sollen, dann sind es Sitze, für die keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind und b]die darf man (ab und zu) benutzen
Quelle? Wie oft ist "ab und zu"? Stimmt nicht.
Zitat:
Die Strafe für "soll man nicht benutzen und benutzt sie doch" ist 0,- Euro
falsch. BKat 121130: "Sie beförderten auf der Ladefläche des Fahrzeuges Personen": 5.- €
evtl. auch 123118: "Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung/Besetzung nicht vorschriftsmäßig war.": 25.- €. Wenn die Verkehrssicherheit wesentlich leidet (z.B. weil Personen nach vorne geschleudert werden können) 80.-€ ein Punkt.
Zitat:
du muss ein Schild anbringen "während der Fahrt nicht benutzen".
wo steht das?
Zitat:
Dann müssen die Fahrgäste auf einer Bierkiste neben der Sitzbank hocken, denn das ist ja möglich, aber nicht immer und darf deswegen mal so sein...
Unfug
edit
Ich werd da mal mit den Vorgaben und dem Bus zum TÜV gehen und mich erkundigen 🙂
So viele verschiedene Meinungen🙂
Vielen Dank euch allen trotzdem !!
Im Endeffekt wird hier klar gesagt was los ist, nur dann kommen so wirre und falsche antworten.
Der von mir geschickte Link, steht im Zusammenhang mit allen was in deinen Papieren steht.
Hier ist erstmal wichtig was dort eingetragen ist.
Aber da du Lkw wahrscheinlich hast, und da auch die Lkw Steuer und co zahlst, wird das ganz schwer werden.
Der TÜV sagt dir genau was du zu tun hast.
Aber den als LKW weiter laufen zu lassen wird schwer, wenn er denn überhaupt dir die sitze abnimmt.
Denn es gibt dann noch weitere Auflagen und Gesetze zum Anbringen von sitzen.
Danach kommt dann auch die Sache mit Finanzamt und co, da er dann meist nicht mehr als LKW durch geht (Auflagen dazu gibt es auch etliche, was wie wo Lkw ist - 2/3 min Ladefläche und so).
Der oben gesendete Link, befasst sich nur mit der allgemeinen Materie des anschnallens, nicht des anbringen von sitzen.
Im Endeffekt musst du zum TÜV und dort fragen. Wird aber wohl eher schlecht werden.
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Jetzt bist Du aber schief unterwegs. Wie das mit der Eintragung der Sitze funktioniert habe ich schon in der ersten Antwort beschrieben.
Dass dann eine andere Fahrzeugart daraus wird und das mit der LKW-Steuer nicht mehr klappt, versteht sich, aber ein LKW ist es schon jetzt nicht mehr.
Ist das ganze eigentlich wirklich euer Ernst, oder wollt ihr eine Spaßkiste für den nächten Herrentag basteln? Ihr könnt vor das Teil, wenn fertig gebastelt, natürlich auch 2 Hafflinger spannen, dann funktioniert das auch ggf. mit der Zulassung.
Hab nicht ganz den Sinn der Aktion erkennen können, mit Realität und gesundem Verstand hat das für mich nichts zu tun.
Zitat:
@Tatino schrieb am 28. Juni 2018 um 22:30:42 Uhr:
Ist das ganze eigentlich wirklich euer Ernst, oder wollt ihr eine Spaßkiste für den nächten Herrentag basteln? Ihr könnt vor das Teil, wenn fertig gebastelt, natürlich auch 2 Hafflinger spannen, dann funktioniert das auch ggf. mit der Zulassung.
Hab nicht ganz den Sinn der Aktion erkennen können, mit Realität und gesundem Verstand hat das für mich nichts zu tun.
Also übertreiben muss man es auch nicht..
Ein ganz normaler kleiner ausbau im Bulli und der Fahrer will die sitze zu lassen - wo ist das Problem ?
Darf man nicht mehr fragen, wenn man es nicht weiß?
Anscheinend sind hier viele unterschiedliche Meinungen und Überzeugungen, aber klar - jetzt kommt der wichtigste Beitrag im Thread - der Protz der über alles erhaben ist.
Mit gesunden Menschen Verstand - würde man hier nur sinnvoll kommentieren - nicht so wie du.