VW Sammelklage Vergleichsangebot
Der ADAC hat eine Entschädigungstabelle ins Netz gestellt:
https://www.adac.de/verkehr/musterfeststellungsklage-vw/
Wenn die Daten Tatsache wären, würde ich sofort zustimmen (Tiguan Bj. 2012 = 3203 € Entschädigung).
Das wäre mehr als ich durch die Sammelklage zu hoffen gewagt hätte.
Meine Befürchtung ist allerdings, dass irgendwie noch ein Pferdefuß im Detail steckt, der im Augenblick noch nicht sichtbar ist.
Wenn jemand mehr weiß, würde ich mich über Informationen freuen.
Tschüss sagt Pohloh
Beste Antwort im Thema
Die Umweltzonen sind gar kein Argument, die werden immer und überall laufend strenger. Keiner hat einen Überblick, wann wo und wie weit da die Zügel angezogen werden. Auch hat VW darauf keinen Einfluss. Du wusstest aber, dass betrogen wurde und dass eine solche Konsequenz bez der Umweltzonen zu erwarten war. Ob Du damit gerechnet hast oder nicht, ist kein Argument. Wer geschäftsfähig ist, muss auch solche Risiken einschätzen können bzw in Kauf nehmen.
Wenn Du auf Betrug und Erwerb von Betrugsware ansprichst:
Du hast kein Recht auf den Besitz von Hehlerware, egal ob wissentlich erworben oder ohne. Ware beschlagnahmt, Geld weg. So einfach ist das. Du hast dann nur die Möglichkeit, dieses Geld von Hehler einzuklagen.
Hier ist der Fall weit unproblematischer, da VW ja nachgebessert hat und der Betrug nunmehr amtlich aus der Welt geschaffen wurde. Es wurde kein Auto beschlagnahmt und Du hast keinen Verlust diesbezüglich erlitten.
Kaufst Du Dir günstig ein Betrugsschnäppchen um es später wieder zu veräußern, also als Spekulationsobjekt, wunder Dich nicht, wenn der Wiederverkauf weniger Geld einbringt, als erhofft. Das ist Dein persönliches Pech.
War der Wagen zu teuer eingekauft, wurdest Du vom Verkäufer über‘n Leisten gezogen - Dein Pech
Wurdest Du beim Verkaufsversuch mit „unverkäuflich“ abgewatscht, wurdest Du vom Käufer über‘n Leisten gezogen - Dein Pech
Was Du jetzt noch tun kannst, entweder VW selbst verklagen -Ausgang seeehr ungewiss- oder Dich damit abfinden, dass Du zu hoch gepokert hast
78 Antworten
Hallo,
ihr werdet die Situation nicht mehr ändern, VW zahlt warum ?
Die Gerichte haben entschieden, ich wollte dies nicht, das wollte VW.
So nun werde ich mich nicht mehr äußern, schaut einfach in die richtigen Foren, dort gibt es hundertfache Argumente ! z.B. Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Einfach die Dinge seinen Lauf lassen!
Erwin
Ich maße mir auch nicht an, das ändern zu können/wollen.
Auch wollte das VW mit Sicherheit nicht. Die haben von außen zu viel Druck erfahren. Aber wie gesagt
Recht haben und Recht bekommen hat nichts miteinander zu tun. Und Moral und Anstand sind vor Gericht eh nicht ausschlaggebend sondern nur die cleverste Auslegung der aktuellen Gesetzeslage
Danke Beichtvater. Besser kann man es nicht ausdrücken. Bis jetzt hat der gute Erwin auch noch nicht auf deine Frage geantwortet, und uns erzählt was er denn jetzt genau für einen Schaden durch das Update erlitten hat. Schade, vielleicht hat er ja wirklich jetzt deswegen Probleme mit dem Auto und es läuft nicht mehr richtig. Weil er aber nichts erzählt hat und gekonnt der Frage ausgewichen ist gehe ich genau deshalb mal stark davon aus, das Ihm selber nichts negatives widerfahren ist. Vielleicht ist er womöglich einfach nur wie anderen „Geschädigten“ auf ein bisschen Kohle zum Nulltarif scharf. Aber gut, lass Sie einfach machen.
Hallo,
irgendwie finde ich die ganze Sache mit Euch zwei ganz lustig, by the way wir werden das Problem nicht lösen 🙂
Wir werden wahrscheinlich noch monatelang diskutieren, ich brauch keine Argumente bringen, das haben die Gerichte bereits gemacht, schaut Euch die Entscheidungen an !
Zweifelt Ihr evtl. an der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland ?
Vielleicht solltet Ihr mal darüber nachdenken.
Gruß der gute Erwin
P.S. Ihr kennt mich nicht, aber geht von bestimmten Dingen aus 🙂
Ähnliche Themen
Was nutzt ein Update, das sehr wahrscheinlich nur bei Außentemperaturen von 15-30 Grad die Grenzwerte einhält ?
Es ist und bleibt Betrug, den VW und ggfls. andere Hersteller am Kunden gemacht haben.
Unter Umständen wäre das ganze Theater über Fahrverbote nicht nötig gewesen, wenn direkt SCR-Kats eingebaut worden wären.
Das nächste Interessante ist, dass VW die 190 € Rechtsanwaltskosten nur bei einer Entscheidung des Kunden für den Vergleich übernimmt.
Ich kann auf die Entscheidung des EuGH zu den Abschalteinrichtungen und den BGH warten.
Die 2600 € sind für mein Rechtsempfinden nicht entscheidend.
Herr Scheuer sollte sich über sein Verhalten schämen und endlich den angestrebten Job bei BMW, Audi oder einem sonstigen Lobbyverband in der Automobilindustrie antreten, bei dem er sein jetziges Einkommen noch verdoppelt oder verdreifacht.
Ja Erwin ist schon ok. Mir reicht es wenn ich sehe das du immer schön der Frage von Beichtvater in Bezug deines erlittenen Schadens ausgewichen bist. Von daher. Ich werde darauf jetzt auch nicht mehr eingehen. Meine Sicht der Dinge in dieser Hinsicht habe ich nun auch oft genug erwähnt.
Nochmal zum mitschreiben. Ich nehme nicht die Handvoll der Geldgierigen Übeltäter an der Spitze eines Konzerns in Schutz, sondern nur die kleineren Leute darunter die, wie jeder andere hier wahrscheinlich auch, brav Tag für Tag ihre Arbeit verrichten. Zusätzlich der ganze Rattenschwanz dahinter wie z.B. Zulieferer usw..
Zum Thema Rechtssystem. Ganz ehrlich. Ich zweifle schon lange an dem Rechtssystem in Deutschland. Wie Beichtvater schon so schön geschrieben hat. In Deutschland sind Recht haben und Recht bekommen zweierlei Paar Schuhe. Das bezieht sich nicht nur auf den ganzen künstlich von den Medien aufrechterhaltenen Abgasquatsch. Da gibt es unzählige Beispiele außerhalb der Autowelt.
Die tun doch sogar schon den aktuelleren Euro6 Fahrzeugen Betrug vorwerfen, obwohl die im Test auf der Straße unter realen Bedingungen mehrfach getestet wurden, und als sauber gelten. Die Sache stinkt deshalb für mich gewaltig zum Himmel. Das ist alles vom Staat so gewollt und vorgegeben. Wir sollen uns alle die so sauberen E Autos kaufen. Ich fahre selber einen Euro6 und der braucht im Normalbetrieb zwischen. 1,2 und 1,5 Liter AdBlue auf 1000km, und das seit Anfang an. Das ist für eine intakte und korrekte funktionierende Abgasnachbehandlung ein optimaler Wert. Ich weiß es weil ich auch Abgasuntersuchungen durchführen darf. Jeder normal denkende Mensch weiß das der Diesel ein Verbrennungsmotor ist und hinten immer was rauskommen wird, egal wieviel man da noch filtert und umwandelt. Die Abgasnachbehandlung kann nur in einem gewissen Temperaturfenster stattfinden. Das sollte jedem klar sein. Im Stadtverkehr und bei Kurzstrecke funktioniert das halt nicht so wie es sein soll. Wenn man was suchen will findet man immer was. Soviel zum Thema.
Zitat:
@haebaeaet schrieb am 28. März 2020 um 07:02:07 Uhr:
Was nutzt ein Update, das sehr wahrscheinlich nur bei Außentemperaturen von 15-30 Grad die Grenzwerte einhält ?
Es ist und bleibt Betrug, den VW und ggfls. andere Hersteller am Kunden gemacht haben.
Die Grenzwerte stehen in den Abgasvorschriften, die sind keine Erfindung von Betrügern sondern technischer Natur. Irgendwo müssen diese nun mal sein. Da haben sich halt alle (Hersteller) dran zu halten. Wie bei anderen Gesetzen auch, die ebenfalls unter bestimmten Blickwinkeln erstmal zumindest fragwürdig erscheinen.
Und nicht
ggfls. sondern
jederHersteller wird überlegen, wie man die Vorschriften möglichst preiswert einhalten kann. Versuchst Du bei Deiner Steuererklärung auch, das beste für Dich raus zu holen?
Dann verwehre das nicht anderen.
Zitat:
Unter Umständen wäre das ganze Theater über Fahrverbote nicht nötig gewesen, wenn direkt SCR-Kats eingebaut worden wären.
Auf jeden Fall! Im Laufe der Jahre gibt es auch neue Techniken, Erkenntnisse, mit denen sich die Abgaswerte verbessern. In der Zukunft wird nochmals verbessert werden, das nennt sich technische Weiterentwicklung. Diese will aber erstmal fast kein Kunde zahlen und die muss erst einmal marktreif in ein lange geplantes und entwickeltes Modell einfließen. Auch muss diese Forschung, Entwicklung usw finanziert werden, was die Modelle teurer macht.
Zitat:
Die 2600 € sind für mein Rechtsempfinden nicht entscheidend.
Rechtsempfinden ist immer noch nicht geltendes Recht...
Da es Dir Deiner Aussage nach nicht um die Kohle ging... das Geld spendest Du doch sicherlich an ein Umweltprojekt, richtig? 😛
Zitat:
Herr Scheuer sollte sich über sein Verhalten schämen und endlich den angestrebten Job bei BMW, Audi oder einem sonstigen Lobbyverband in der Automobilindustrie antreten, bei dem er sein jetziges Einkommen noch verdoppelt oder verdreifacht.
Um unfähige bis korrupte Politiker geht es nicht. Whataboutism ist auch jetzt nicht zielführend. 😉
@ Beichtvater
Lassen wir es einfach gut sein. Wir haben da keine Chance gegen. Wenn es um Kohle geht kannst du Argumente bringen wie du willst. Lass sie einfach in dem Glauben das man mit solchen Aktionen alles richtig macht. Ich weiß nur eins. Jeder bekommt auf irgendeine Art und Weise sein Fett weg. Der eine früher und andere später. War auch in meinem direkten Umfeld bis jetzt immer so. Herrlich.
Hallo,
hat von euch noch jemand seine Rechte an MyRight (Financialright) abgetreten und möchte trotzdem das Angebot aus der Musterfestellungsklage annehmen?
Es ist mögliche die Rechte von MyRight zurückzufordern, allerdings möchte MyRight dann 25 % Erfolgshonorar aus dem Angebot der Musterfeststellungsklage.
Ist das rechtens? Sollt ihr auch 25% bezahlen, oder seid ihr drum rumgekommen?
Wie steht es mit denen die nach dem 01.01.2016 gekauft haben.
Wäre mit dem Vergleichsangebot zufrieden, habe aber 2016 gekauft.
Wer kann Tips und Einschätzungen geben?
Hallo,
alle eure Fragen werden im folgenden Bereich beantwortet:
Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Gruß
Erwin
Zitat:
@Pohloh schrieb am 11. April 2020 um 10:20:17 Uhr:
Wer nach dem 31.12.2015 gekauft hat, wird beim Vergleichsangebot von VW nicht berücksichtigt.
Das war nicht meine Frage. Dass das so ist habe ich leider erfahren müssen. Meine Frage geht dahin was können wir die nach dem 31.12.2015 gekauft haben unternehmen und wie ist die Chanceneinschätzung?
Also in etwa so:
Du hast durch alle Presseorgane und -medien wissen müssen, dass VW betrogen hat, hast danach den Wagen erworben, von dem Du wusstest, dass da die betrügerische Software drin steckt und willst jetzt Geld von VW, weil/obwohl Du von dem Betrug wissen musstest?
Danke für Deine Stellungnahme - ich beichte Dir jetzt lieber Beichtvater - So wie Du argumentiert VW. Meine Frage war aber was kann ich der nach dem 31.12.2015 gekauft hat tun?
Trotz des damaligen Wissens hat VW noch damals argumentiert, dass kein "Betrug" vorläge.
Ich möchte Dir beichten:
Die Städte haben die Umweltzonen ausgeweitet, damit habe ich nicht gerechnet. Ich wollte das Fahrzeug bei VW in Zahlung geben und bekomme Tränen in die Augen was der freundliche mir bietet, das Fahrzeug sei schliesslich unverkäuflich meinte er. Und Betrug bleibt Betrug. Es gibt in der Rechtsprechung auch einen Grundsatz: Gutgläubiger Erwerb von Gestohlenem / Betrogenem ist keine Legimitation für den rechtmäßiges Eigentum.
So, und nun möchte ich über meine damalige Kaufmotivation / Situation nicht weiter eingehen und bitte um Tips für meine Frage aus dem Forum.
Danke