VW Passat Gewährleistungsfrage Händler
Hallo Leute,
Ich habe da mal eine frage ind zwar habe ich mir Ostern 2018 ein Passat bj 2008 gekauft vom Händler.
Nun sind 2 Fehler im Speicher gewessen einmal p2015 da wurde die ansaugbrücke ausgetauscht und ich sollte 350€ eigenanteil bezahlen. Ist das normal mit dem eigenanteil?
Da er meinte mit dem Austausch der Ansaugbrücke würde der 2 Fehler p0420 (kat kaputt) auch weg gehen.
Nun nach 1 Tag ist die Kontrolleuchte wieder an und nur noch p0420 ist da.
Muss der Händler das zahlen er meint er zahlt nur ein Teil aus kulanz da der Wagen bei übergabe neu Tüv bekommen hat.
Nun habe ich in denn alten Tüv belägen einen alten Auslesezettel vom jahr 2016 gefunden habe könnten die Fehler ja schon da gewessen seon und er hat da irgendwie beim Tüv oder so getrickst.
Wäre geil wenn ihr mir Helfen könnt da man als Lehrling froh ist so ein Auto zu besitzen und nicht so viel geld hat.
Liebe grüße Marcel
Beste Antwort im Thema
Ich kann es nicht mehr lesen: "Betrüger, ver*arscht, arglistige Täuschung, Verbrecher, Trickser" usw...
Sorry, aber das Forum quillt über von den immer gleichen Threads.
Lesestoff gibt es demnach genug.
Ja, es gibt schwarze Schafe, aber redet mit den Leuten (sachlich) und wenn die Fronten verhärtet sind, hilft eh meist nur ein Anwalt.
Rat könnt ihr euch gerne auch hier einholen, aber lasst doch einfach diese Anschuldigungen sein!!!
Zur Info: Wenn ein Mangel/Fehler diagnostiziert wurde, helfen bestimmt auch viele User in den entsprechenden Fachforen des jeweiligen Fahrzeugtypes. Manchmal sieht die Welt dann auch schon ganz anders aus.
Musste ich mal loswerden...
...und jetzt seid ihr wieder dran.
27 Antworten
Zitat:
@guruhu schrieb am 4. August 2018 um 10:30:29 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 04. Aug. 2018 um 10:27:29 Uhr:
Und schon ist er durch mit der Nummer.Dann ist es am TE gegen den Händler vor Gericht zu ziehen und sein Recht einzuklagen. Auf eigene Kosten.
Nein, denn ein einfaches "Nö, mache ich nicht" ist eine direkte und endgültige Verweigerung. Das "berechtigt" den TE zur eigenständigen Selbstvornahme. Wahrlich muss er diese Ersatzkosten dann einklagen, der Händler hat es dann aber recht schwer den Nachweis des erwartungsgemäßen Verschleiß zu führen 😉
Der TE kann viel machen...wenn er dann vor Gericht auf die Nase fällt, hat er mehr Kosten am Hals, als der ganze Wagen plus neuem KAT gekostet hat.
Und da es schon ein Urteil zum KAT gibt, ist es garnicht so unwahrscheinlich, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.
Bei so einem Vorgehen, muss sich der Kunde schon 101%ig sicher sein, dass es wirklich ein Mangel ist.
Es gibt bestimmt auch hundert Urteile zum Kat. Fraglich ist halt, ob sie a) weisend sind und b) irgendwie auf den Fall übertragbar sind.
Aber ja: ein jedes Verfahren birgt immer ein Restrisiko, völlig unabhängig davon, wie glasklar die Sachlage auch ist.
Ein Kat im Benziner verbraucht sich eigentlich nicht. Aber natürlich ist auch der irgendwann mal am Ende seiner Wirksamkeit. Wenn er mit ungeeigentem Sprit oder Motoröl "vergiftet" wurde, dann gibt er auch mal ganz schnell seinen Geist auf.
Der Vorkat ist in aller Regel günstiger als der Hauptkat zu bekommen. Also erstmal analysieren, was genau kaputt ist (z.B. Kat unzureichende Wirkung).
Noch nie einen zerbröselten Kat gesehen? 200.000 Erschütterrungen sind auch Verschleiß
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Ihr wisst doch gar nicht, was jetzt genau kaputt ist, also ist das Diskutieren, ob das der Kat ist, sinnfrei.
Definitiv befindet sich der Wagen noch in der Gewährleistung und die Aufgabe des Händlers ist, den Schaden zu finden. Wenn er das in einem vernünftigen Rahmen nicht schafft, dann darf der Kunde den Kauf gerne rückabwickeln und sucht sich woanders ein anderes Auto heraus.
Dieser Händler scheint ein wenig dubios zu sein, von daher ist das wohl die bessere Lösung.
Zitat:
@augenauf schrieb am 4. August 2018 um 12:09:19 Uhr:
Definitiv befindet sich der Wagen noch in der Gewährleistung und die Aufgabe des Händlers ist, den Schaden zu finden.
Das ist nicht korrekt.
Der Kunde muss nachweisen, dass ein Sachmangel vorliegt.
Die Beweislastumkehr befreit den Kunden nur davor, nachweisen zu müssen, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag.
477 BGB "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."
Ob sich im Falle des TE ein Sachmangel gezeigt hat oder Verschleiß vorliegt, ist hier strittig.
Somit muss der Händler hier garnix 😉
Nein, für den unwissenden Kunden reicht da ein "dort hinten Scheppert es", "es wird ein Fehler angezeigt", "Warnleuchte XY blinkt", oder sonst ein Symptom aus. Damit hat er seine Pflicht getan und der Händler ist am Zug.
Da braucht es keine Beweise, kein Fehleranalyse und erst recht keinen Beweis, dass es kein Verschleiß ist.
Zitat:
@guruhu schrieb am 4. August 2018 um 12:24:17 Uhr:
Nein, für den unwissenden Kunden reicht da ein "dort hinten Scheppert es", "es wird ein Fehler angezeigt", "Warnleuchte XY blinkt", oder sonst ein Symptom aus. Damit hat er seine Pflicht getan und der Händler ist am Zug.
Der Händler hat den Fehler ausgelesen, hat festgestellt "KAT defekt", hat festgestellt "Verschleißteil"
Jetzt ist der TE wieder dran
Zitat:
@zille1976 schrieb am 04. Aug. 2018 um 12:25:52 Uhr:
hat festgestellt "Verschleißteil
Genau da ist dein Denkfehler. Er muss nicht feststellen, sondern beweisen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 4. August 2018 um 12:27:11 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 04. Aug. 2018 um 12:25:52 Uhr:
hat festgestellt "VerschleißteilGenau da ist dein Denkfehler. Er muss nicht feststellen, sondern beweisen.
Nein, muss er nicht. Der Kunde muss beweisen, dass ein Sachmangel vorliegt, nicht der Händler das es keiner ist.
1) Nach deiner Logik könnte ich mit abgefahrenen Reifen zum Händler gehen und sagen "Hier, kaputt"
2) Händler sagt dann "Reifen sind Verschleiß"
3) Kunde sagt "Beweis mir das"
4) Händler sagt "Hier sind 10 Urteile"
5) Kunde sagt "Egal, Einzelfälle"
6) Händler sagt "Ok, hier haste 4 neue Reifen, Klagen wird mir zu teuer"
Wäre toll, oder? Funktioniert aber so nicht.
So gehts real weiter:
4) Händler sagt "Ist so, wenn du neue Reifen willst zahle dafür oder fahre von dannen"
5) Kunde klagt
6) Kunde verliert
7) Kunde zahlt
Richtig, weil Reifen einem bestimmungsgemäßen Verschleiß unterliegen.
Passiert dir diese Geschixhte bei einem Neuwagen oder nach 20km Fahrt mit ebendiesem ändert sich das 6) in Kunde gewinnt und das 7) in Händler zahlt.
Und bei 4) braucht der Händler nicht 100 Urteile, sondern zB ein Gutachten.