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VW-Mitarbeiter-Jahreswagen: Kaufen?

Themenstarteram 7. August 2003 um 8:53

Hi all,

hier werden Jahreswagen mit sehr guenstiger Finazierung angeboten:

2.9%, 48 Monate bei 10% Anzahlung.

http://www.autoscout24.de/.../detail.asp?...

Koennt Ihr solche Golfs empfehlen?

Die Vorbesitzer sollen VW-Mitarbeiter sein.

Worauf muss man hier achten?

Schon mal danke im voraus.

Gruss

Stefan

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11 Antworten
am 7. August 2003 um 9:26

Also ich finde den Preis absolut in Ordnung und ich würde sagen die Autos von VW-Mitarbeitern sind normalerweise auch sehr gepflegt und gut behandelt worden. Ansonsten hast du ja die Garantie vom Händler. Da kann eigentlich nicht viel schief gehen.

Und das beste Argument: Es ist ein Golf :D

am 7. August 2003 um 9:29

Hi,

also der Golf hört sich gut an. Ist ein guter Preis.

Mein Bruder hat sich seinen Passat auch als Mitarbeiter-Auto in WOB gekauft und der war TOP - weil der damit nur in der Stadt rumgedüst ist.

Themenstarteram 7. August 2003 um 9:42

Danke Leute,

oder besser der hier?

 

http://www.autoscout24.de/.../detail.asp?...

Hat Klimaautomatik!

Gruss

Stefan

am 7. August 2003 um 11:10

Jahreswagen von VW-Mitarbeitern

 

Hallo Stefan,

erst mal zur Aussage von Bel Air '57

Zitat:

"Ansonsten hast du ja die Garantie vom Händler. Da kann eigentlich nicht viel schief gehen"

Das stimmt so leider nicht! Garantie vom Händler, kriegst Du nur, wenn Du das Fzg auch beim Händler kaufst!

Da es sich aber bei einem Werksangehörigen in der Regel um Privatleute handelt, können die Dir auch keine Garantie geben. Allerdings hast Du noch Neuwagengarantie, wenn das Auto eine Erstzulassung nach 11/01 hat. Seit diesem Datum gab es bei VW nämlich die 2Jährige Neuwagengarantie.

Du kannst dir dann sogar über einen VW-Händler eine Neuwagenanschlußgarantie kaufen, die für weitere 2Jahre gilt!

Ansonsten kann ich Dir den Tip geben Dich mal nach einem Neuwagen umzuschauen. Die sind zzt. sehr günstig, weil der Golf V vor der Tür steht. Hab mir selbst erst kürzlich einen neuen Golf gekauft, der war als Sondermodell richtig "günstig". Die differenz zu einem JW war hier verschwindend gering!

Viel spaß bei der Suche

Themenstarteram 7. August 2003 um 11:17

Danke mrdata,

 

kannst Du mir hier gute Startpunkte

nennen?

Ich moechte meinen "alten" Golf auch in Zahlung geben...

Gruss

Stefan

moin moin,

also erstmal zum thema gebrauchtwagengarantie:

1: kann die jeder der ein auto verkauft selber abschliessen...also wenn du ein auto kaufst muss der verkäufer die abschliessen!!!gibts bei jeder Versicherung zwischern 120-300 euro!!!

2: bei VW ist IMMER ne selbstbeteilungspauschale von 50euro...diese abzocker!!!

und zu dem thema Firmenangehörigenautos sich ich nur:

was würdet ihr machen, wenn ihr wiesst ihr hohlt euch jedes jahr sowieso wieder ein neues??

ordentlich einfahren??das glaub ich net!!meine freundin kriegt jedes jahr nen neuen A3 und verkauft den noch wieder mit gewinn im folgejahr...aber ehrlich eingefahren sind die dinger NIEMALS :=/

MfG

am 7. August 2003 um 11:46

Das ist schade, dass deine Freundinn die Autos so schrotet. Der Käufer ärgert sich dann hinterher.

Wie gesagt, ich kann nur von meinem Bruder reden, der ein sehr ausgereiftes Auto (war einer der letzten Passat 3B) gekauft hat und der braucht sehr sehr wenig Benzin, bei jeder Fahrweise und Öl hat er noch nie nachgekippt oder sonst welche Probleme. Deswegen geh ich mal davon aus, dass der gut Eingefahren war.

am 7. August 2003 um 18:07

Nochmal zum Thema Gebrauchtwagengarantie

 

@grh

Zitat:"kann jeder die Versicherung selbst abschließen...."

 

Soweit richtig grh, jeder kann für sein Fahrzeug eine Gebrauchtwagen-Garantie abschließen. Allerdings schreibst Du, das jeder der ein Auto verkauft Garantie geben muß! Tut mir ja leid Dir in diesem Punkt devinitiv widersprechen zu müssen, aber als Privatperson kannst Du nicht gezwungen werden Garantie zu geben. Als Privatperson mußt Du keine Garantie geben!!

Garantie geben muß allerdings jeder Gewerbetreibender, auch wenn er kein Autohändler ist.

Re: Jahreswagen von VW-Mitarbeitern

 

Zitat:

Original geschrieben von mrdata2712

Hallo Stefan,

erst mal zur Aussage von Bel Air '57

Zitat:

"Ansonsten hast du ja die Garantie vom Händler. Da kann eigentlich nicht viel schief gehen"

Das stimmt so leider nicht! Garantie vom Händler, kriegst Du nur, wenn Du das Fzg auch beim Händler kaufst!

Da es sich aber bei einem Werksangehörigen in der Regel um Privatleute handelt, können die Dir auch keine Garantie geben.

Stimmt nicht,es ist egal wo der Wagen gekauft wurde,ich bin Werksangehöriger und habe noch nie ein Auto bei irgendeinem Händler gekauft,der Wagen hat immer die normale,mittlerweile 2-jährige Gewährleistung.Ich kann zu jedem Händler Fahren und der Käufer meines Jahreswagens auch

Gruß

So sieht es aus !!! Auch für Privat !!!!!

 

Gewährleistung bei Gebrauchtwaren

Autor: Jörg Weber

Kauf aus 2. Hand – bisher erschien das vielen als Risiko. Schließlich galt "gekauft wie besichtigt". Und wenn doch eine Gewährleistung gegeben war, dann nur für sechs Monate. Seit Anfang 2002 gibt es eine neue Rechtslage: "Beim Kauf gebrauchter Sachen hat der Käufer die gleichen Rechte wie beim Neukauf. Vor allem zwei Jahre Gewährleistung. Zeigt sich in dieser Zeit ein Mangel, kann der Käufer zunächst einmal Nachbesserung durch den Händler verlangen. Klappt das nicht oder ist der Verkäufer dazu nicht bereit, kann der Käufer notfalls den Kaufpreis zurück verlangen", sagt Jürgen Schröder, Experte der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.

Das gilt für gebrauchte Autos genauso wie für Computer oder Fahrräder. Ausgenommen von der Gewährleistung sind alle Teile, die sich durch den Gebrauch automatisch abnutzen – so genannte Verschleißteile. "Das sind beim Fahrrad Bremsbeläge, Birnen, Reifen", erläutert Manfred Fohrmann von dem Dortmunder Laden "Fahrräder aus 2. Hand". Aber Lenker, Rahmen, Schaltung und alles sonstige, was nicht Verschleißteil ist, müssen in Ordnung sein. Deshalb prüfen seriöse Händler alle Teile gründlich, weil sie dafür haften. Fohrmann: "Bei uns macht sogar der Werkstattleiter eine Probefahrt, bevor er das Rad an den Kunden übergibt."

Die neue Gesetzeslage ist gegenüber professionellen Händlern in einem Punkt streng: Behauptet der Kunde in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf, die Sache sei fehlerhaft, dann muss nicht er beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war – der Händler muss beweisen, dass die Sache beim Kaufzeitpunkt fehlerfrei war bzw. nur die Fehler hatte, die er dem Kunden offen gelegt hatte! Danach haftet der Händler weitere sechs Monate. In dieser Zeit aber muss der Kunde belegen, dass der Fehler schon vor dem Kauf vorhanden war. Das ist schwierig. Ein Rechtsstreit wird hier Kosten verursachen, beispielsweise für Gutachten und Anwalt – und für das Gericht.

Gebrauchte Sachen sind nicht neuwertig, und deshalb gilt auch das nicht als Fehler, was dem Alter einer Sache entspricht. Wird ein zehn Jahre altes Auto verkauft, darf dieses die regelmäßigen Mängel eines zehn Jahre alten Wagens aufweisen, ohne dass es sich bei diesen um Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechts handelt. Nur Fehler, die dem Alter und dem Nutzungsgrad der Sache nicht entsprechen, stellen Eigenschaften dar, über die der Käufer aufgeklärt werden sollte.

Die normale Gewährleistungsdauer von zwei Jahren kann der Händler auf ein Jahr verkürzen. Ganz ausschließen kann er sie nicht. Selbst wenn man bei einem Gebrauchtwagenhändler die Klausel "gekauft wie besichtigt" unterschrieben hat – das ist rechtlich nicht gültig!

Tipp: Schauen Sie auch ins Kleingedruckte des Kaufvertrages, ob dort ein oder zwei Jahre Gewährleistung angegeben sind. Manche Händler lassen in dem Punkt mit sich handeln.

Da Verkäufer nun zwei Jahre für den Zustand der verkauften Sache haften, sollten sie daran interessiert sein, den Zustand ihrer Sache vor dem Verkauf genau festzuhalten. Gebrauchtwagenhändler schalten jetzt oft einen Sachverständigen ein, der die Fehler des Autos dokumentieren soll. Denn Fehler, die der Kunde kennt, kann er einem Verkäufer nicht vorhalten. Andererseits wird der Kunde kaum ein Fahrzeug erwerben, in dessen Begutachtung eine ganze Reihe von Fehlern erwähnt werden.

Sondersituation: Steht im Kaufvertrag eine Formulierung wie "nur für Bastler" oder "zum Ausschlachten", gibt es keine Gewährleistung.

Wenig nutzen dürfte es Händlern, wenn sie versuchen, das neue Recht zu umgehen. Erste Beispiele sind bekannt geworden: Unternehmer verkaufen ihr Auto erst an die Ehefrau, die verkauft es dann als Privatperson weiter. Solche so genannten Umgehungstatbestände sind nicht zulässig, vor Gericht hat der Käufer in einem solchen Fall gute Chancen.

Auch der private Verkäufer haftet nach der neuen Rechtslage zwei Jahre für den ordnungsgemäßen Zustand der Sache, die er verkauft. Im Unterschied zum Gebrauchtwaren-Händler kann er aber diese Haftung komplett ausschließen. Tobias Strömer, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, sagt: "Beim Kauf von Privat gilt erst einmal: Ist nichts besonderes vereinbart, dann haftet der Verkäufer zwei Jahre für die Ordnungsgemäßheit der Sache. Eine lange Zeit. Man sollte daher die Haftung ausschließen, und zwar schriftlich, im Kaufvertrag, beispielsweise mit den Worten gekauft wie besichtigt."

Tipp also: Ob Sie privat Ihr Auto verkaufen oder irgendetwas anderes, ob über die Zeitung oder den Flohmarkt: Schließen Sie einen Kaufvertrag. Und schreiben Sie hinein: "gekauft wie besichtigt". Wo man nichts besichtigen kann, beispielsweise beim Internetkauf, führen Sie die Fehler der Sache schon in dem Beschreibungsfeld auf der Internetseite auf.

Doch Vorsicht: Dass man die Gewährleistung weiterhin ausschließen kann, ist kein Freibrief. Arglistig Verschweigen darf man Mängel, z.B. einen Unfallschaden am Auto, nicht. Wer es doch tut, begeht eventuell einen Betrug, außerdem gilt dann sogar eine dreijährige Gewährleistungsfrist.

Die Gewährleistungsfrist gibts von Privat und bei Gebrauchtwaren zwar auch,aber nur 1 Jahr.

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