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VW Kostenvoranschlag €2,300; Versicherung bietet keine €1,100!?

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 18:42

Hallo!

Auf mein ordentlich geparktes VW ist ein anderes Fahrzeug gestoßen. Die Fahrerin erkannte Ihre Schuld problemlos.

VW Werkstatt schätzt den Schaden auf ca. €2,300 - drei Teile müssten neu bestellt werden und ein weiterer Teil noch neu lackiert werden. (Das sieben Jahre altes Auto ist bei VW scheckheftgepflegt). Einen Kostenvoranschlag habe ich noch nicht gemacht - es kostet ja €200 (ca. 10% vom Schaden).

Ich habe mich stattdessen in Verbindung mit der Versicherung der Fahrerin, die den Schaden verursacht hatte, gesetzt. Die Versicherung schickte zu mir einen Sachverständigten. Ein paar Tage danach wurde mir telefonisch €1,095 (also weniger als €1,100) als Entschädigung angeboten.

Das Auto kommt aus nicht-EU Ausland und ich bin in Deutschland nur sehr kurzfristig.

Soll ich das Angebot einfach akzeptieren oder habe ich auch andere Möglichkeiten, wie z.B. eine Reparatur + kostenloser Mietwagen oder kostenfreie bzw. kostengünstige Konsumentenschutz oder ähnliches?

Ich wohne nicht in Deutschland und kenne mich mit dem System nicht aus. Ich bin für jede Antwort und Hilfe sehr dankbar!

LG

Beste Antwort im Thema

Bevor sich hier wieder alle Schaum an den Mund reden, weil der TE einen SV von der gegnerischen Versicherung ans Auto gelassen hat und der natürlich nur den halben Schaden dokumentiert hat: Zurücklehnen, tief durchatmen und den Ausgangsbeitrag des TE lesen.

Er war bei VW und hat den Schaden "schätzen" lassen aber keinen KVA erstellen lassen.

Bedeutet, dass jemand aus der Ferne einmal ums Auto gelaufen ist und eine Zahl (mit ausreichend Luft) ausgerufen hat. Trotzdem ist das natürlich hier jetzt der korrekte Richtwert und das Gutachten, dessen Werte nichtmal der TE und schon gar keiner hier aus der Runde kennt, ist Müll. Alles klar...

Warum sollte das auch nur im Entferntesten richtig und das Gutachten eines KFZ Sachverständigen falsch sein??

Leute, ihr solltet echt lernen, die Kirche im Dorf zu lassen. Es ist nicht mehr feierlich...

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23 Antworten

Wie hoch sind die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert lt. Gutachten?

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 18:57

Kann ich leider noch nicht sagen, weil der Brief noch nicht gekommen ist (seit Freitag letzte Woche warte ich darauf). Von der Versicherung habe ich nur telefonisch die Auskunft über €1,095 bekommen.

Das Auto ist ein Golf V 1.9 TDI, BJ 2007, unfallfrei, wenn das hilft ...

am 1. Oktober 2015 um 19:07

kurz und knapp:

  • Du hast Recht auf einen Rechtsbeistand ab 500€ (Bagatellgrenze)
  • Du hattest Recht auf eigenen Sachverständigen ab 750€ (Bagatellgrenze).*
  • Du hast Recht auf eine fach- und sachgerechte Reparatur bei einer Werkstatt Deiner Wahl oder alternativ die Auszahlung.
  • Du hast Recht auf Nutzungsausfall oder einen Leihwagen für die dauer der Reparatur.
  • Du hast Recht auf eine Unkostenpauschale in Höhe von 25-30€.

*Da Du nun schon die Versicherung selbst herangelassen hast, kannst du kein zweites Gutachten bezahlt verlangen.

Wenn Du das Fahrzeug reparieren lassen möchtest, teile dies der Versicherung mit und bitte um schriftlich Kostenübernahmebestätigung bis zu dem von Fachbetrieb benannten Betrag. Setze ein Frist und teile mit, dass Du einen Rechtsbeistand (die müssen den zahlen) aufsuchen wirst, wenn Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen oder dem Begeehren nicht entsprechen.

Gruß

Du hast als Unkundiger leider den Fehler gemacht, die Angelegenheit keinem eigenen Rechtsanwalt zu übertragen und dann auch noch keinen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.

Warte erst mal das Gutachten ab.

Und 'nen Kostenvoranschlag für EUR 200,- habe ich auch noch nicht gesehen... ist der auf Gold geschrieben oder was???

Niemals wieder bei einem Schaden den ein anderer verursacht hat, den Gutachter der gegenerischen Versicherung heranlassen, die immer sparen wollen. So ein Mensch hat an Deinem Auto nichts zu suchen. Du hast Anspruch auf einen Freien Gutachter nach dem Regelwerk des Kfz-Gewerkes.

So. Nun das Gutachten abwarten und dann noch einmal mit einer/oder anderen Werkstatt sprechen, welche Positionen vom Gutachten den Arbeiten der Werkstatt abweichen. Diese Positionen genau aufschlüsseln und beziffern und das Gutachten schriftlich anfechten.

Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Oft wird dann nachreguliert.

Wenn Dein Auto 7 Jahre alt ist und jetzt Stress entsteht - Plan B bevorzugen. Hab ich auch schon so gemacht. Allen Schaden ausrechnen auch Mietwagen ect., Geld nehmen und nix machen. Zu einer freien Werkstatt fahren die alle Fahrzeuge reparieren und sagen, mir ist hier etwas passiert, ich muss den Schaden selbst zahlen. Kann man da was machen? Zur Not ein Gebrauchtteil verwenden? Da wird Dir auch geholfen. Auto sieht hinterher genau so aus als hätte VW den Schaden instandgesetzt, nur viel günstiger.

Wenn Du aus dem Nicht EU-Land hier bist, woher bist Du da? Bestimmt kann in einem Land wenn Du wieder zu Hause bist das Auto noch günstiger repariert werden als hier im Auto-Hochpreisland Deutschland.

Der TE hat Anspruch auf Wiederherstellung des vorherigen Fahrzeugzustands und nicht auf Almosen.

Ein sieben Jahre altes Auto kann durchaus noch einen erheblichen Wert haben, es kommt auf den Einzelfall an.

Allerdings ist zu hinterfragen, wie die VW-Werkstatt, ohne einen Kostenvoranschlag, die Schadenhöhe ermittelt hat.

PS: einen Kostenvoranschlag zu erstellen kostet Geld und wenn nicht repariert wird, dann ist das zu bezahlen

Die Beiträge von @phaetoninteressent und @Oetteken sind hier die besten und auch richtig.

Warte auf das Gutachten, gehe zur Werkstatt und zeig denen das.

Nun gibt es ja zwei Möglichkeiten, fiktive Abrechnung oder reparieren lassen. Bei letzterem der Werkstatt eine Abtretung unterschreiben, von der Versicherung eine Kosten Übernahmeerklärung schicken lassen (wenn das nicht die Werkstatt macht) und Fahrzeug reparieren lassen.

Ansonsten sollte man wie @phaetoninteressent beschrieben hat agieren. Eigenes Gutachten, Anwalt, ...

Bevor sich hier wieder alle Schaum an den Mund reden, weil der TE einen SV von der gegnerischen Versicherung ans Auto gelassen hat und der natürlich nur den halben Schaden dokumentiert hat: Zurücklehnen, tief durchatmen und den Ausgangsbeitrag des TE lesen.

Er war bei VW und hat den Schaden "schätzen" lassen aber keinen KVA erstellen lassen.

Bedeutet, dass jemand aus der Ferne einmal ums Auto gelaufen ist und eine Zahl (mit ausreichend Luft) ausgerufen hat. Trotzdem ist das natürlich hier jetzt der korrekte Richtwert und das Gutachten, dessen Werte nichtmal der TE und schon gar keiner hier aus der Runde kennt, ist Müll. Alles klar...

Warum sollte das auch nur im Entferntesten richtig und das Gutachten eines KFZ Sachverständigen falsch sein??

Leute, ihr solltet echt lernen, die Kirche im Dorf zu lassen. Es ist nicht mehr feierlich...

Würde doch genau so geschrieben.

am 3. Oktober 2015 um 11:21

Hey Hafi,

was ist denn los? Ich hab mir den Thread komplett zweimal durchgelesen. Ich sehe kein Schaum.

Bis jetzt hat lediglich romanusko in seinem Beitrag impliziert, dass das Gutachten dem Umfang nicht korrekt ist. Aber mal ganz ehrlich; das ist doch noch harmlos; da wurden hier doch schon ganz andere Blaskapellen gespielt.

Inhalt partiell entfernt - Passage musste doch nicht sein ;) - twindance/MT-Moderation

Gruß

Phaeti

am 3. Oktober 2015 um 17:58

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 2. Oktober 2015 um 23:07:15 Uhr:

Trotzdem ist das natürlich hier jetzt der korrekte Richtwert und das Gutachten, dessen Werte nichtmal der TE und schon gar keiner hier aus der Runde kennt, ist Müll. Alles klar...

Warum sollte das auch nur im Entferntesten richtig und das Gutachten eines KFZ Sachverständigen falsch sein??

Leute, ihr solltet echt lernen, die Kirche im Dorf zu lassen. Es ist nicht mehr feierlich...

Warum? Allgemeine Lebenserfahrung.

Hattest du schon mal das Vergnügen mit einem "Gutachter" der einer gegnerischen Versicherung? Ich schon, der hat das gemacht, was du hier bemängelst: einmal ums Auto gelaufen und eine willkürliche Zahl ausgespuckt (ca. 20% des tatsächlichen Schadens aus dem KVA einer Fachwerkstatt).

Die Schätzung einer Werkstatt, die den Schaden evtl. Reparieren wird, ist erfahrungsgemäß wesentlich genauer als die Schätzung eines Gutachters, dessen Auftraggeber möglichst wenig zahlen will.

Ich habe beruflich jeden Tag damit zu tun und hatte in den letzten Jahren viele Tausend Gutachten in den Fingern, von selbständigen SV, von großen Organisationen und von Versicherungen. ;)

Und ich kann Dir guten Gewissens sagen, dass es in jeder der genannten Gruppen gute SV und schlechte SV gibt. Und es gibt immer einen, der einen guten oder schlechten Tag hat und einen, der (nach oben oder nach unten) übers Ziel hinaus schießt.

Gutachten sind immer auch subjektive Bewertungen. Ist z. B. die Delle jetzt so tief, dass man tauschen MUSS oder kann man sie fachgerecht instandsetzen? Da gibt es oft kein 100% richtig oder falsch.

Was ich aber nicht bestätigen kann, dass die Gutachten von selbständigen SV immer richtig sind und die von der Versicherung in Auftrag gegebnenen immer falsch sind. Das ist einfach Quatsch.

Tatsächlich führen die wenigsten Schadensfälle zu Prozessen und meist geht es dabei dann auch noch um andere Themen (Haftung oder Plausibilität des Schadenbilds) und die reine Schadenhöhe ist eher ein Nebenkriegsschauplatz.

Leider wird das aber hier im Forum regelmäßig so dargestellt, entweder, weil man einfach auch mal was zum Thema sagen wollte, weil der Freund von nem Kollegen mal sowas erzählt hat oder weil man, sorry, aus einer Erfahrung eine Regel macht...

Es dürfte aber wohl allgemein die Regel gelten, dass Gutachten eher selten gegen die Interessen des Auftraggebers erstellt werden.

Den Spielraum, den ein Gutachter hat, möchte ich möglichst zu meinen Gunsten genutzt wissen.

Deshalb würde ich, soweit zulässig, den Gutachter selbst aussuchen.

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