VW Kostenvoranschlag €2,300; Versicherung bietet keine €1,100!?
Hallo!
Auf mein ordentlich geparktes VW ist ein anderes Fahrzeug gestoßen. Die Fahrerin erkannte Ihre Schuld problemlos.
VW Werkstatt schätzt den Schaden auf ca. €2,300 - drei Teile müssten neu bestellt werden und ein weiterer Teil noch neu lackiert werden. (Das sieben Jahre altes Auto ist bei VW scheckheftgepflegt). Einen Kostenvoranschlag habe ich noch nicht gemacht - es kostet ja €200 (ca. 10% vom Schaden).
Ich habe mich stattdessen in Verbindung mit der Versicherung der Fahrerin, die den Schaden verursacht hatte, gesetzt. Die Versicherung schickte zu mir einen Sachverständigten. Ein paar Tage danach wurde mir telefonisch €1,095 (also weniger als €1,100) als Entschädigung angeboten.
Das Auto kommt aus nicht-EU Ausland und ich bin in Deutschland nur sehr kurzfristig.
Soll ich das Angebot einfach akzeptieren oder habe ich auch andere Möglichkeiten, wie z.B. eine Reparatur + kostenloser Mietwagen oder kostenfreie bzw. kostengünstige Konsumentenschutz oder ähnliches?
Ich wohne nicht in Deutschland und kenne mich mit dem System nicht aus. Ich bin für jede Antwort und Hilfe sehr dankbar!
LG
Beste Antwort im Thema
Bevor sich hier wieder alle Schaum an den Mund reden, weil der TE einen SV von der gegnerischen Versicherung ans Auto gelassen hat und der natürlich nur den halben Schaden dokumentiert hat: Zurücklehnen, tief durchatmen und den Ausgangsbeitrag des TE lesen.
Er war bei VW und hat den Schaden "schätzen" lassen aber keinen KVA erstellen lassen.
Bedeutet, dass jemand aus der Ferne einmal ums Auto gelaufen ist und eine Zahl (mit ausreichend Luft) ausgerufen hat. Trotzdem ist das natürlich hier jetzt der korrekte Richtwert und das Gutachten, dessen Werte nichtmal der TE und schon gar keiner hier aus der Runde kennt, ist Müll. Alles klar...
Warum sollte das auch nur im Entferntesten richtig und das Gutachten eines KFZ Sachverständigen falsch sein??
Leute, ihr solltet echt lernen, die Kirche im Dorf zu lassen. Es ist nicht mehr feierlich...
23 Antworten
Bei solchen Meinungsverschiedenheiten würde ich dann eben Reparieren lassen und fertig, sollte sich der Gutachter geirrt haben, gibt es eben eine "Erweiterung" und mein Auto ist (fast) wieder wie früher.
Grüße
Steini
Prinzipiell ist das richtig, dem TE hilft das aber nicht, denn:
"Das Auto kommt aus nicht-EU Ausland und ich bin in Deutschland nur sehr kurzfristig"
Zitat:
@Oetteken schrieb am 4. Oktober 2015 um 16:58:51 Uhr:
Es dürfte aber wohl allgemein die Regel gelten, dass Gutachten eher selten gegen die Interessen des Auftraggebers erstellt werden.
Wobei die Gutachten der Versicherungssachverständigen deshalb nicht falsch sind, aber nach Vorgaben der Versicherung erstellt werden. Da geht es selten darum dass der Schaden nicht vollständig erfasst wurde, i.d.R. geht es um niedrige Stundenverrechnungssätze, Nebenkosten wie Verbringung, Reinigung etc.. oder ähnlichem.
Wenn der grundlegende Reparaturweg der gleiche ist wie im Kostenvoranschlag kann man reparieren lassen und Rechnung einreichen. Problematisch wird es nur wenn die Werkstatt irgendwo sagt "kann man nicht mehr wirtschaftlich instandsetzen" und im Gutachten steht "instandsetzen". Da aber am besten den Sachverständigen ins Boot holen, das hängt oft auch an den Stundensätzen. So können 3h instandsetzen in einer Partnerwerkstatt der Versicherung zu entsprechenden Konditionen wirtschaftlich sein, 2h in einer Markenwerkstatt aber nicht mehr. Abhängig von der Werkstatt kann also sogar der wirtschaftlichste Reparaturweg ein anderer werden.
Ein Schaden wird wenn sich die Parteien nicht anderweitig einigen sollten nach der Rechtslage in dem Land abgewickelt in dem der Unfall passiert ist.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 1. Oktober 2015 um 21:10:07 Uhr:
Du hast als Unkundiger leider den Fehler gemacht, die Angelegenheit keinem eigenen Rechtsanwalt zu übertragen und dann auch noch keinen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.
Warte erst mal das Gutachten ab.
Keinen RA zu beauftragen war noch kein Fehler.
Er hat aber einen anderen Fehler gemacht:
Er hat seine Forderung gegenüber der Versicherung nicht beziffert (er hat eine VW - Werkstatt mal grob schätzen lassen, konnte der Vers. aber kein Gutachten und keinen KV vorlegen, da er beides nicht erstellen lies).
Nun hat die Versicherung den Schaden selbst beziffert und daran ist er zunächst mal gebunden.
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Zitat:
@romanusko schrieb am 2. Oktober 2015 um 02:38:39 Uhr:
Niemals wieder bei einem Schaden den ein anderer verursacht hat, den Gutachter der gegenerischen Versicherung heranlassen, die immer sparen wollen. So ein Mensch hat an Deinem Auto nichts zu suchen. Du hast Anspruch auf einen Freien Gutachter nach dem Regelwerk des Kfz-Gewerkes.
Eine Frage hätte ich dazu:
Wenn ein von der Versicherung beauftragter Gutachter nicht unabhängig, sondern im Sinne der Versicherung begutachtet weil er von der Versicherung beauftragt wird, wie unabhängig begutachtet dann ein vom Geschädigten beauftragter Gutachter wenn er vom Geschäfigten beauftragt wurde?
Oder anders gefragt: Warum spielt der Auftraggeber für die Unabhängigkeit eines Gutachtens im einen Fall eine Rolle, und im anderen keine?
Zitat:
@Matsches schrieb am 5. Oktober 2015 um 12:16:52 Uhr:
Warum spielt der Auftraggeber für die Unabhängigkeit eines Gutachtens im einen Fall eine Rolle, und im anderen keine?
Es kommt darauf an, wessen Interessen hier im Vordergrund stehen.
Also wie ich es vermutet habe:
Wenn für mich möglichst viel heraus springt ist es ein neutrales Gutachten nach dem Regelwerk des Kfz-Gewerkes, wenn nicht dann ist es ein Gefälligkeitsgutachten für die Versicherung.
Soweit richtig verstanden?
Zitat:
@Matsches schrieb am 5. Oktober 2015 um 17:15:18 Uhr:
...
Soweit richtig verstanden?
Nein!
Es gibt immer Spielräume und die Frage ist, zu welcher Seite ich tendiere.
"Wes Brot ich ess des Lied ich sing"
Wenn du ein Fahrzeug von zehn verschiedenen Gutachtern bewerten lässt, bekommst du elf Ergebnisse 😉
Zitat:
@Oetteken schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:22:50 Uhr:
Es gibt immer Spielräume und die Frage ist, zu welcher Seite ich tendiere.
"Wes Brot ich ess des Lied ich sing"
Deine Worte für bare Münze genommen, scheinen Gutachten also generell im Sinne des Auftraggbers erstellt zu werden.
Mit diesem Wissen im Hintergrund sollte man sich dann allerdings Begriffe wie "unabhängig", "neutral" oder "nach dem Regelwerk des Kfz-Gewerkes" verkneifen.
Wie Du selbst sagst: "Wes Brot ich ess des Lied ich sing".