VW ID.7 als Firmenwagen
Ich nehme das mal auf meine Kappe und erstelle für die Diskussion rund um den VW ID.7 als Firmenwagen hier ein Thema, solange es noch kein Unterforum für den ID.7 gibt, damit sich nicht an dem Thema interessierte User in anderen Threads nicht durch diese Diskussion gestört fühlen.
Also, zukünftig alle Anfragen zum o.g. Thema, wie z.B. Leasing, Finanzierung, (Bei)Steuer(ung) bzw. E-Auto-Förderung bitte hierher.
Grüße und fröhlichen Wissensaustausch! 🙂
839 Antworten
Ohne den Bundesrat wird das nix. Da ist aktuell keine Mehrheit absehbar, da Steuerausfälle in den Kommunen entstehen würden. Ich schlage vor, wir warten diesmal auf die veröffentlichten Gesetzestexte im Bundesanzeiger. Kabinettsbeschluss hatten wir vor 12 Monaten bereits.
[quote][i]@Hoofy [url=/forum/aktion/PostJump.html?postId=72034533]schrieb am 5. Juni 2025 um 15:07[/url]:[/i] Unter anderem scheint sich wohl noch vor der SOmmerpause im Bereich der 0,25% Versteuerung was zu tun : Zitat: "Ebenfalls in diesem Kabinettsbeschluss enthalten ist der Satz, dass sich „die Bemessungsgrundlage von E-Fahrzeugen beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht“. Ergo will die Bundesregierung die Preisgrenze für die umgangssprachlich „0,25-Prozent-Regelung“ genannte Passage bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen anheben: Künftig sollen E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro von der Regelung Gebrauch machen. Die letzte Anhebung von 60.000 auf 70.000 Euro erfolgte im Frühjahr 2024" Artikel vom 04.06.2025 electrive.net Das würde mich freuen und ich würde das erste mal seit 20 Jahren mein Fahrtenbuch zuklappen 🥳[/quote]
Aber auch nur für neue Fahrzeuge ;) Die zwischen vorheriger Regierung und den Plänen dort und jetzt einen Wagen bekommen haben schauen in die Röhre... zumindest im aktuellen entwurf...
Man weiß es nicht. Zusätzlich sind ja auch noch interessante AfA Möglichkeiten angedacht um da den Firmen und den Herstellern unter die Arne zu greifen.
Schön für die Fahrer eines Firmenwagens, aber meiner Meinung nach werden so die falschen Anreize gesetzt. So werden noch mehr hochpreisige Autos gefördert und die Hersteller auch noch belohnt, anstatt bezahlbare Klein- und Mittelklassewagen zu entwickeln.
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Da bin ich anderer Meinung:
Gerade als Dienstwagen werden Elektrofahrzeuge favorisiert, die eine möglichst große Reichweite anbieten. Und diese gibt es leider nicht zum Preis des Kleinwagens. Oft ist der "große Akku" mit einem kräftigen Paket-Aufpreis versehen, nicht selten im 5-stelligen Bereich.
Ich hätte es evtl. auch sinnvoller gefunden, die 1% Regelung für besonders teure oder PS-starke Verbrennerfahrzeuge zu erhöhen. Auich dadurch wird das e-Fahrzeug als Dienstwagen attraktiver.
Für Kleinwägen benötigt es eine andere Strategie, aber sicher keine Kaufprämie. Auch hier könnte die KFZ Steuer für Verbrenner ansteigen - oder der Ladestrom günstiger werden (und das Laden vereinfacht werden, z.B. EC Karten Pflicht an Säulen zum attraktiven Festpreis).
P.S. Der elektrische A6 meines Kollegen mit über 70k LP wurde leider heute zugelassen :-(
Würde das auch rückwirkend gelten? Ich habe meinen GTX vor 14 Tagen übernommen mit BLP von 78T€?
Habe es eben selbst gelesen... Pech gehabt :-(
Ich bin mir nicht sicher ob der 01.07.2025 nicht nur für die Sonder AfA gilt.
wie war das denn beim Wechsel 60 auf 70 k bei den 0,25 wenn der Wagen 15.12.zugelassen wurde? Wäre natürlich echt Mist und ich müsste echt überlegen nicht noch die 4 Wochen zu warten….
https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100323.pdf
siehe auf Seite 6 Änderung des Paragraph 52 oder auch Tabelle auf Seite 12
Man sollte die listenpreisabhängige Besteuerung durch eine einheitliche Regelung mit zum Beispiel 0,4% ersetzen. Dann hören diese Diskussionen auf, wann man bestellt und welcher Preis maßgeblich ist und so weiter.
Zitat:
@MaxLustig schrieb am 5. Juni 2025 um 21:42:43 Uhr:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100323.pdf
siehe auf Seite 6 Änderung des Paragraph 52 oder auch Tabelle auf Seite 12
ok das ist natürlich extrem kacke, dann muss ich schauen wie ich die 2 Wochen überbrücken kann, den. Am 12.06. zulassen wenn aber dem 01.07. was günstigeres gilt (voraussichtlich) wäre natürlich extrem ärgerlich.
Zitat:
@maigabs schrieb am 5. Juni 2025 um 21:14:29 Uhr:
Was soll man auch erwarten
Das es kommt? Das erwarte ich jetzt wieder und das ist mehr, als vor ein paar Tagen absehbar war.
Also kurz, ich verstehe den Kommentar nicht, es sei denn man möchte mal wieder jammern, spalten und alles schlecht reden. Oder ging es um etwas anderes?