VW ID.7 als Firmenwagen
Ich nehme das mal auf meine Kappe und erstelle für die Diskussion rund um den VW ID.7 als Firmenwagen hier ein Thema, solange es noch kein Unterforum für den ID.7 gibt, damit sich nicht an dem Thema interessierte User in anderen Threads nicht durch diese Diskussion gestört fühlen.
Also, zukünftig alle Anfragen zum o.g. Thema, wie z.B. Leasing, Finanzierung, (Bei)Steuer(ung) bzw. E-Auto-Förderung bitte hierher.
Grüße und fröhlichen Wissensaustausch! 🙂
833 Antworten
Das wird er als Beginner mit Dienstwagenleasing noch lernen. Die Vertragsraten des Arbeitgebers sind nicht verhandelbar. Friss oder stirb. Und verstehen was man fürs Geld bekommt geht nur indem man seine Fuhrparkverwaltung/Personalabteilung fragt. Und seinen Steuerberater. Selbst wenn er den gleichen Wagen privat mieten (leasen) würde geht ohne die Steueraspekte zu berücksichtigen kein Vergleich.
Zitat:
@lex-golf schrieb am 27. März 2024 um 11:08:45 Uhr:
...Und verstehen was man fürs Geld bekommt geht nur indem man seine Fuhrparkverwaltung/Personalabteilung fragt. Und seinen Steuerberater...
Warum SteuerberaterInnen Geld hinterherwerfen? Alle steuerlichen Aspekte bezüglich Firmenwagen mit privater Nutzung im Angestelltenverhältnis lassen sich selbst klären.
Hier steht im Prinzip alles, incl. Hinweise zum Führen eines Fahrtenbuches:
https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/
https://www.finanztip.de/fahrtenbuch/
Steht da auch drin, warum ich als Leasing-Dienstwagenfahrer mit Gehaltsumwandlung die Entfernungspauschale kaum ausnutzen kann? Da werden immer nur 100-200 € angerechnet, bei 24 km zum Arbeitsort. Der Rest (der deutlich größere Teil) würde wohl irgendwie von der Firma steuerlich in Anspruch genommen und kann dann nicht mehr von mir angeführt werden oder irgendwie so?
Bisschen viel "irgendwie so" und "irgendwie" und weitere unklare Angaben in deinem Text. Infos zu deiner Frage findet man aber z.B. hier:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/.../...n_ich_einen_firmenwagen_nutze
Ach ja, (20*0,3+4*0,38)*20=150,40 EUR
Das sind ja in etwa "100 bis 200 EUR", falls damit von dir ein monatl. Betrag gemeint war.
Vielleicht lässt du dich aber besser professionell Steuerberaten, die machen das dann für dich und kassieren im Gegenzug das, was du vom FA zurück bekommst. :-)
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Der Pendlerpauschale-Rechner rechnet mir für 2023 für 24 km und 220 Tagen das hier: Absetzbare Pendlerpauschale 1.654,40 €. Das ist deutlich mehr als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Witzigerweise ist der Bescheid gerade eingetroffen für letztes Jahr (bei allerdings nur 148 Fahrten ins Büro):
Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.230
Werbungskosten
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Entfernungspauschale für 148 Tage
Wege mit PKW
148 Tage x 20 km x €. . . 888,00
148 Tage x 4 km x €. . . 224,96
Entfernungspauschale . . . . . . 1.113
ab Fahrtkostenersatz . . . . . . . . . . 1.353
Dieser "Fahrtkostenersatz" zehrt meine Entfernungspauschale vollständig auf. In diesem Fall bei den zu wenigen Fahrten nicht relevant, aber wenn ich auf die 220 Tage von oben käme würden da nur 1.654 - 1.353 = 301 € Entfernungspauschale angerechnet. Was dann mit den sonstigen Arbeitsmittelkosten immer noch weit unter der Pauschale bleibt. Was ohne "Dienstwagen" früher bei mir nicht so war...
[ Unnötiges Vollzitat durch Moderator entfernt ]
Du bekommst wohl einen Fahrtkostenzuschuss vom AG für die Fahrten Whg. - erste Tätigkeitstätte. Das ist der Grund. Die 1.353 Euro entsprechen im Übrigen 180 Tagen. Dies deckt sich mit den Lohnsteuerrichtlinien, wonach aus Vereinfachungsgründen vom AG zunächst unterstellt werden darf, dass der Mitarbeiter an 15 Tagen monatlich und damit an 180 Tagen im Jahr Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte unternimmt. Eventuell übernimmt dein AG hier sogar die Pauschalversteuerung auf den Zuschuss i.H.v. 15%-Steuersatz. Falls dem so sein sollte, heißt das aber auch, dass du zusätzlich zum Arbeitslohn einen Fahrtkostenzuschuss auf deiner Abrechnung habe solltest.
Anscheinend ist mein letzter Beitrag von gestern nicht durchgegangen. Hab jetzt soweit alles klären können, also noch mal in Kürze:
- Leaseplan Rate ist soweit jetzt verständlich, weil damit tatsächlich alles outgesourced ist und meine HR sich nur noch mit den dummen Fragen der Mitarbeiter rumschlagen muss. Ich bekomme ein Rundum-Sorglos-Paket, zahle dafür aber auch die fette Rate.
- Leaseplan wäre auch bereit, an der Laufleistung zu drehen. HR besteht aber auf Standardkonditionen, weil ich ja innerhalb der 3 Jahre abhauen kann (oder mir gerade mein eigenes Grab geschaufelt habe..) und dann jemand anderes den Wagen zu meinen Sonderkonditionen übernehmen müsste. Also entweder mit weniger Laufleistung oder mit Zuzahlung. Also Njet.
- Der Leaseplan Kollege meinte auch, dass die Raten insbesondere durch den Wegfall der Förderungen gestiegen seien und die meisten Firmen entsprechend ihre Konditionen angepasst habe. Bei uns sollte auch demnächst eine Anpassung anstehen, dass wird aber nicht in Deutschland entschieden
Zusammengefasst: Sollte da nicht noch ordentlich was bei VW ins Rutschen geraten, werde ich leider keinen ID.7 bekommen.
Danke für Eure Anteilnahme. Evtl. hilfts ja auch noch jemand anderem weiter.
Zitat:
@knollox schrieb am 5. Januar 2024 um 22:29:55 Uhr:
Weiß jemand, wann das Wachstumschancengesetz nun final verabschiedet wird?
Nun ist es endlich verabschiedet und die Wertgrenze für die 0,25% Versteuerung ist jetzt 70.000€.
Damit stehen zumindest beim Pro alle Ausstattungsoptionen offen.
Gilt rückwirkend für Überlassungen ab 01.01.2024.
Zitat:
@krani42 schrieb am 28. März 2024 um 21:21:18 Uhr:
Zitat:
@knollox schrieb am 5. Januar 2024 um 22:29:55 Uhr:
Weiß jemand, wann das Wachstumschancengesetz nun final verabschiedet wird?Nun ist es endlich verabschiedet und die Wertgrenze ist jetzt 70.000€.
Damit stehen zumindest beim Pro alle Ausstattungsoptionen offen.
Gilt rückwirkend für Anschaffungen ab 01.01.2024.
Super! Kan jemand bestätigen, dass mit „Anschaffung“ das Zulassungsdatum gemeint ist?
Anschaffungsdatum ist relevant, also Kaufdatum oder Beginn der Miet- oder Leasingzeit.
Okay, also bei mir Bestellung in 2023, Zulassung und Leasing-Beginn im April 2024. Dann 0,25% bei unter 70k€ BLP?
So lese ich das Gesetz.
Zitat:
@rioroy schrieb am 28. März 2024 um 13:10:55 Uhr:
Die 1.353 Euro entsprechen im Übrigen 180 Tagen. Dies deckt sich mit den Lohnsteuerrichtlinien, wonach aus Vereinfachungsgründen vom AG zunächst unterstellt werden darf, dass der Mitarbeiter an 15 Tagen monatlich und damit an 180 Tagen im Jahr Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte unternimmt.
Ist ja nett vom Finanzamt, dass sie dann die Anzahl Tage erhöhen. Also auf 180 obwohl ich wahrheitsgemäß nur 148 angegeben hatte.
Zitat:
Eventuell übernimmt dein AG hier sogar die Pauschalversteuerung auf den Zuschuss i.H.v. 15%-Steuersatz. Falls dem so sein sollte, heißt das aber auch, dass du zusätzlich zum Arbeitslohn einen Fahrtkostenzuschuss auf deiner Abrechnung habe solltest.
Also da steht nichts von einem Fahrtkostenzuschuss auf der Gehaltsabrechnung. Es gibt neben dem mit Minus markierten Posten Barlohnumwandlung Kfz (Leasingrate für Superb iV) von 462,17 € drei weitere Posten, welche das Gehalt erhöhen:
- Whg/Arbeit P. St 112,80 €
- Privatfahrten 293,00 €
- Whg/Arbeit St+SV Pfl 98,16 €
Bietet sich da was als Fahrtkostenzuschuss an? Eher nicht: Der erste und der letzte zusammen müssten die zu versteuernden Entfernungskilometer sein (warum die gesplittet sind weiß ich nicht). Der mittlere Posten ist wohl die Versteuerung des geldwerten Vorteils zu 0,5 % (da PHEV).
Posten 1 und 3 ergeben zusammen 210,96€, was exakt der 0,03% Versteuerung bei 24km Arbeitsweg (PHEV Faktor) entspricht. Das Finanzamt denkt sich den Fahrtkostenersatz nicht aus, der wurde gemeldet oder in der Steuererklärung angegeben. Aber lass uns doch von den allgemeinen Leasing- und Steuerthemen wieder zum ID.7.
Zitat:
@blue_G8 schrieb am 28. März 2024 um 22:14:08 Uhr:
Okay, also bei mir Bestellung in 2023, Zulassung und Leasing-Beginn im April 2024. Dann 0,25% bei unter 70k€ BLP?
Im Amtsdeutsch steht "Überlassungsdatum ab 01.01.2024". Bei Dir ist das der April.
Im allgemeinen wird es das Zulassungsdatum sein.