VW Golf Heute Unfall gehabt Frondseitenschaden
Guten Tag,
ich habe heute leider einen Unfall gehabt zum Glück ist es nur ein Blechschaden keiner Verletzt.
habe auch ADAC Plus Mitgliedschaft
ich bin nicht Schuldig, die Verursacherin musste diese Kosten tragen von der Polizei.
mein Fahrzeug ist bedingt Fahrbereit, und zwar ist der Kotflügel nach innen übers Rad gedrückt und schleift bei geringes einfedern mein Reifen ist schon bei der Fahrt nach Hause kaputt gegangen also nicht Platt sondern aufgeschlitzt das profil
meine frage ist, mein Fahrzeug ist Unfallfrei 11 Jahre alt 50.000km drauf welche rechte habe ich
Meine rechte, was ich weiß
1. Schadenerstattung von Unfall
2. Pauschalbetrag 25€ (wegen übliche kosten die entstehen)
3. Nutzungsausfall oder Mietwagen
4. Wertminderungserstattung da nun nicht mehr unfallfrei ist bis Repariert ist
1. müsste ich einen Gutachten rufen oder bedingt rüber fahren
2. nur beantragen bei gegnerische Versicherung
3. was mach ich hier muss ich falls ein Auto miete über ADAC oder über die gegnerische Versicherung einen Auto mieten?
4 Wertminderung läuft nur über Anwalt da die Versicherungen sonst nicht zahlen wollen hab ich mitbekommen
könnt ihr mich korrigieren wenn ich falls liege oder habe ich noch andere Rechte & Pflichten?
Danke euch
Beste Antwort im Thema
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DjMemo
4. Wertminderungserstattung da nun nicht mehr unfallfrei ist bis Repariert ist
wertminderung wirst du aufgrund des alters wohl keine bekommen...und wenn doch, fällt diese äußerst gering aus....
Zitat:
1. müsste ich einen Gutachten rufen oder bedingt rüber fahren
ja....
Zitat:
2. nur beantragen bei gegnerische Versicherung
NEIN...KEINEN gutachter der gegn. vers. ans auto lassen!
Zitat:
3. was mach ich hier muss ich falls ein Auto miete über ADAC oder über die gegnerische Versicherung einen Auto mieten?
wo du das fz mietest ist egal, du musst nur aufpassen das du keinen unfallersatzwagen-tarif bekommst....
Du hast das Recht Dein Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl besichtigen zu lassen. Dieser erstellt dann ein Schadensgutachten, in diesem Gutachten findest Du u.a. folgende Angaben:
- Schadenshöhe
- Wiederbeschaffungswert = WBW ( Der Wert des Autos vor dem Unfall)
- Restwert ( Der Wert des beschädigten Autos, so wie es jetzt da steht)
- ggf. Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungsdauer
Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt erhälst Du von dem Verursacher den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert erstattet. Du kannst Dein Auto nach Gutachten reparieren lassen wenn die Reparaturkosten den WBW nicht übersteigen, kannst Du ein Integritätsinteresse nachweisen dann bis 30 % über dem WBW.
Bei fiktiver Abrechnung erhälst Du nur die Netto-Beträge.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647
Danke für die Antworten war hilfreich...
ist es besser direkt bei VW ein gutachten machen zu lassen
der link geht nicht
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der link geht.
VW selber macht keine gutachten, aber sie haben sicherlich kontakte wenn du keinen freien gutachter kennst.
Zitat:
Original geschrieben von DjMemo
korrektZitat:
1. Schadenerstattung von Unfall
auch korrektZitat:
2. Pauschalbetrag 25€ (wegen übliche kosten die entstehen)
ebenfalls korrektZitat:
3. Nutzungsausfall oder Mietwagen
wird es bei dem fahrzeugalter wohl nur schwer geben, einzige möglichkeit wäre aufgrund der geringen laufleistungZitat:
4. Wertminderungserstattung da nun nicht mehr unfallfrei ist bis Repariert ist
siehe 2.Zitat:
1. müsste ich einen Gutachten rufen oder bedingt rüber fahren
ruf die versicherung an, die schicken dir gern einen, dann gibts hinterher ggf. auch weniger problemeZitat:
2. nur beantragen bei gegnerische Versicherung
die versicherung vermittelt dir gerne einen mietwagen, geht alles ganz unkompliziert und gibt keine problemeZitat:
3. was mach ich hier muss ich falls ein Auto miete über ADAC oder über die gegnerische Versicherung einen Auto mieten?
siehe 4. obenZitat:
4 Wertminderung läuft nur über Anwalt da die Versicherungen sonst nicht zahlen wollen hab ich mitbekommen
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
der link geht.
OT: schon komisch, als ich das erste Mal auf den Link klickte, kam ein 404-Fehler, beim Reload kam dann die FAQ. Der TE hatte also nicht so ganz unrecht.
Scheint wohl ein Foren-Problem zu sein, ist mir schon bei mehreren FAQ-Links passiert.
Zitat:
Original geschrieben von LoMa44
OT: schon komisch, als ich das erste Mal auf den Link klickte, kam ein 404-Fehler, beim Reload kam dann die FAQ. Der TE hatte also nicht so ganz unrecht.Zitat:
Original geschrieben von Harry999
der link geht.Scheint wohl ein Foren-Problem zu sein, ist mir schon bei mehreren FAQ-Links passiert.
genau des selbe problem hatte ich auch 404
Der Gutachter macht denn Schadensanspruch muss ich ihn sagen oder sagt er mir ob ich es fahren kann oder nicht also wenn es nach mir geht will ich damit nicht fahren da jederzeit der Kotflügel denn reifen aufschlitzen kann
also Nutungsausfall wird beim gutachten festgestellt?
&
Wertminderung macht das auch der Gutachter schreibt er es ins gutachten rein oder wie wo muss ich das beantragen oder feststellen zu lassen?
Der Sachverständige stellt im Rahmen der Begutachtung u.a. auch fest, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und ermittelt die Dauer der Instandsetzung, die als Anhaltspunkt für die Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung dient. Eine Wertminderung würde ebenfalls durch den Sachverständigen beziffert werden, in Deinem Fall würde ich jedoch eher mit einem Vorteilsausgleich zu Deinen Ungunsten rechnen - Stichwort "Neu für Alt".
mhh mal Schauen wie das der Gutachter sieht Auto ist zwar alt aber wie neu hat noch ne neue LPG Anlage und HiFi Anlage in wert 2000€ also autowert wird schon hoch sein besonders das wenig Km drauf ist und es ist Voll Checkheftgepflegt mit gute Ausstattung Extras nachgerüstet in Original
Zitat:
Original geschrieben von DjMemo
hat noch ne neue LPG Anlage
diese wirkt sich im allgemeinen nicht gearde verkaufspreisfördernd aus! da damit der potenzielle käuferpreis stark eingeschränkt wird!
die hifi-anlage kannst du im übrigen ausbauen und woanders weiterverwenden...also auch hier wirklicher "gewinn"...
und wenn das auto eine verkehrsgefährdung darstellt - weil die reifen beim lenken aufgeschlitzt werden - darfst du damit NICHTmehr am straßenverkehr teilnehmen! d.h. entweder kommt der gutachter zu dir, oder das auto per abschlepper zum gutachter!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und wenn das auto eine verkehrsgefährdung darstellt - weil die reifen beim lenken aufgeschlitzt werden - darfst du damit NICHTmehr am straßenverkehr teilnehmen! d.h. entweder kommt der gutachter zu dir, oder das auto per abschlepper zum gutachter!
und wie wäre es mit einem einfachen wechseln des kaputten Reifen gegen einen heilen ?
Immer dieses aus eine Mücke einen Elefanten machen.....🙄
Man,man..........
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und wie wäre es mit einem einfachen wechseln des kaputten Reifen gegen einen heilen ?
Dagegen spricht wohl, dass…
Zitat:
der Kotflügel nach innen übers Rad gedrückt [ist] und schleift bei geringes einfedern mein Reifen ist schon bei der Fahrt nach Hause kaputt gegangen also nicht Platt sondern aufgeschlitzt das profil
Man könnte natürlich alles soweit zurecht biegen, dass nichts mehr schleift, aber der TE will vermutlich nichts durch Eigeninitiative verschlimmbessern.