VW Golf Heute Unfall gehabt Frondseitenschaden
Guten Tag,
ich habe heute leider einen Unfall gehabt zum Glück ist es nur ein Blechschaden keiner Verletzt.
habe auch ADAC Plus Mitgliedschaft
ich bin nicht Schuldig, die Verursacherin musste diese Kosten tragen von der Polizei.
mein Fahrzeug ist bedingt Fahrbereit, und zwar ist der Kotflügel nach innen übers Rad gedrückt und schleift bei geringes einfedern mein Reifen ist schon bei der Fahrt nach Hause kaputt gegangen also nicht Platt sondern aufgeschlitzt das profil
meine frage ist, mein Fahrzeug ist Unfallfrei 11 Jahre alt 50.000km drauf welche rechte habe ich
Meine rechte, was ich weiß
1. Schadenerstattung von Unfall
2. Pauschalbetrag 25€ (wegen übliche kosten die entstehen)
3. Nutzungsausfall oder Mietwagen
4. Wertminderungserstattung da nun nicht mehr unfallfrei ist bis Repariert ist
1. müsste ich einen Gutachten rufen oder bedingt rüber fahren
2. nur beantragen bei gegnerische Versicherung
3. was mach ich hier muss ich falls ein Auto miete über ADAC oder über die gegnerische Versicherung einen Auto mieten?
4 Wertminderung läuft nur über Anwalt da die Versicherungen sonst nicht zahlen wollen hab ich mitbekommen
könnt ihr mich korrigieren wenn ich falls liege oder habe ich noch andere Rechte & Pflichten?
Danke euch
Beste Antwort im Thema
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und wie wäre es mit einem einfachen wechseln des kaputten Reifen gegen einen heilen ?Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und wenn das auto eine verkehrsgefährdung darstellt - weil die reifen beim lenken aufgeschlitzt werden - darfst du damit NICHTmehr am straßenverkehr teilnehmen! d.h. entweder kommt der gutachter zu dir, oder das auto per abschlepper zum gutachter!Immer dieses aus eine Mücke einen Elefanten machen.....🙄
Man,man..........
Gruß
Delle
der schlitz denn neue reifen doch wieder auf ist keine gute idee
also solange der utachten nicht gemacht ist fass ich da nichts an soll so bleiben der zustand wie nach dem unfall der soll ja sehn das der kotflügel mein neuen reifen beschädigt hat
Zitat:
also solange der utachten nicht gemacht ist fass ich da nichts an soll so bleiben der zustand wie nach dem unfall der soll ja sehn das der kotflügel mein neuen reifen beschädigt hat
Und warum ist Dein Auto noch nicht von einem unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl besichtigt?
weil das erst gestern war und Termin ist nächste Woche zuviel los anscheinend
gute frage wie lang hat man denn zeit anch einem unfall fürs Gutachten würde mich mal Interessieren?
Das muß ich jetzt nicht verstehen, bei mir muß kein Kunde solange auf den Besichtigungstermin warten, es geht immerhin um die Beweissicherung und auch um die Schadensminderungspflicht.
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Eine Frist von x Tagen gibt es dabei nicht, jedoch ist der Geschädigte im Rahmen der Schadensminderungspflicht dazu verpflichtet den Schaden nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Zur Beweissicherung sollte die Schadensaufnahme natürlich möglichst zeitnah erfolgen.
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Eine Frist von x Tagen gibt es dabei nicht, jedoch ist der Geschädigte im Rahmen der Schadensminderungspflicht dazu verpflichtet den Schaden nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Zur Beweissicherung sollte die Schadensaufnahme natürlich möglichst zeitnah erfolgen.
also ich habe bilder und videos gemacht vom Unfallschaden daher müsste es ja keine probleme geben auch wenn nach 1 Woche der Gutachter kommt
also ich habe gelesen das das Gesetz hier sagt das der geschädigte so zu behandeln ist wie ob der schaden nicht entstanden ist
wie soll ich denn schaden hoch treiben haha ich möchte ja nur mein recht und das sollte der Gutachter hinbekommen mehr oder weniger will ich nicht
ich habe auch leider von negativen gutachten gehört
zum Beispiel kam das in TV letztens, gutachten z.B. 2000€ schaden nun repariert VW es und es kommt 2500€ raus und die Versicherung zahlt nur die 2000€ nun gibt die VW denn wagen an denn Besitzer nicht raus weil der betrag offen ist, ist auch blöd wenn man so ne Geschichte hat
Zitat:
wie soll ich denn schaden hoch treiben haha ich möchte ja nur mein recht und das sollte der Gutachter hinbekommen mehr oder weniger will ich nicht
Die Ausfallzeit des Fahrzeuges und damit die Dauer von Nutzungsausfall bzw. Mietwagen sollte schon so gering wie wirtschaftlich vernünftig gehalten werden. Eine Woche Mietwagen bis zur Besichtigung des nicht mehr fahrbereiten und verkehrssicheren Fahrzeuges halte ich perönlich für viel zu lange.
Ich merk schon hier sind einige von der Branche Versicherung unterwegs 🙂 Spaß auf Seite Gutachten ist erledigt endlich kann ich es Reparieren lassen sieht ja scheußlich aus.
Die Besichtigung ist nach 5 Tagen erfolgt und diese Nutzungsausfall läuft (Beispiel - sagen wir mal es handelt sich um 10 Tage Nutzungsausfall) das fängt ab denn Unfallzeitpunkt ab und nicht nach der Besichtigung Tag
Das mit dem Wertminderung ist bis 4 Jahre geregelt meinte er und maximal hat er 6 Jahre gesehen und das wenn wirklich der Zustand Top ist und wenig Laufleistung und so weiter also bekomm ich da nichts. Beim Kaufen habe ich leider mehr gezahlt da Unfallfrei war nun besitze ich ein Auto mit Unfallschaden KOTZ, Wertminderung und keine Entschädigung ist ja Doof geregelt
Ich danke jeden der mir Infos gegeben hat ihr wart Hilfreich
Zitat:
Original geschrieben von DjMemo
endlich kann ich es Reparieren lassen
hast du hierzu schon die freigabe der gegn. versicherung?
brauch ich nicht, läuft alles über meinen Anwalt er meinte ich soll noch warten bist das Geld da ist ich hab vorhin erst angerufen 😎 aber wenigstens kann ich die Teile schon mal besorgen
Zitat:
Original geschrieben von DjMemo
brauch ich nicht, läuft alles über meinen Anwaltd er meinte ich soll noch warten bist das Geld da ist ich hab vorhin erst angerufen 😎 aber wenigstens kann ich die Teile schon mal besorgen
Immer diese Legastheniker hier....😁
Gruß
Delle 😉
wieso hat es 5 tage gedauert, bis der gutachter da war? bedenke mal bitte deine schadenminderungspflicht, du kannst nicht ewig mit allem warten und dann denken, die versicherung zahlt die ewig nutzungsausfall! sobald du weißt, dass es sich um einen reparaturschaden handelt und dir dein gutachter die freigabe erteilt hat, kannst du reparieren lassen. du kannst natürlich auch auf nummer sicher gehen und die kostenübernahme der versicherung abwarten. aber denke nicht, dass dir dann 10 oder mehr tage nutzungsausfall gewährt werden..
die Nutzung Ausfall wird vom Gutachter berechnet er entscheidet vom zustand des Fahrzeug und nicht ich ob ich es am ersten tag durchführen konnte oder nach 5 tagen es ging nicht früher. Er weiß ja wie lang die Rep. dauern kann nach dem Unfall mehr oder weniger auch nicht sagen wir mal Beispiel ich führe denn gutachten nach 2 Wochen durch der Gutachter sieht denn schaden sagt man würde für die Reparatur 3 tage brauchen bis Auto wieder fahrbereit ist dann bekomm ich auch nur für 3 tage ein Mietwagen Bezahlt oder 3 Tage Nutzungsausfallentschädigung ich weiß nicht warum du hier drauf immer rum hackst ?