VW Golf Heute Unfall gehabt Frondseitenschaden
Guten Tag,
ich habe heute leider einen Unfall gehabt zum Glück ist es nur ein Blechschaden keiner Verletzt.
habe auch ADAC Plus Mitgliedschaft
ich bin nicht Schuldig, die Verursacherin musste diese Kosten tragen von der Polizei.
mein Fahrzeug ist bedingt Fahrbereit, und zwar ist der Kotflügel nach innen übers Rad gedrückt und schleift bei geringes einfedern mein Reifen ist schon bei der Fahrt nach Hause kaputt gegangen also nicht Platt sondern aufgeschlitzt das profil
meine frage ist, mein Fahrzeug ist Unfallfrei 11 Jahre alt 50.000km drauf welche rechte habe ich
Meine rechte, was ich weiß
1. Schadenerstattung von Unfall
2. Pauschalbetrag 25€ (wegen übliche kosten die entstehen)
3. Nutzungsausfall oder Mietwagen
4. Wertminderungserstattung da nun nicht mehr unfallfrei ist bis Repariert ist
1. müsste ich einen Gutachten rufen oder bedingt rüber fahren
2. nur beantragen bei gegnerische Versicherung
3. was mach ich hier muss ich falls ein Auto miete über ADAC oder über die gegnerische Versicherung einen Auto mieten?
4 Wertminderung läuft nur über Anwalt da die Versicherungen sonst nicht zahlen wollen hab ich mitbekommen
könnt ihr mich korrigieren wenn ich falls liege oder habe ich noch andere Rechte & Pflichten?
Danke euch
Beste Antwort im Thema
36 Antworten
Zitat:
schaden sagt man würde für die Reparatur 3 tage brauchen bis Auto wieder fahrbereit ist dann bekomm ich auch nur für 3 tage ein Mietwagen Bezahlt oder 3 Tage Nutzungsausfallentschädigung
falsch
Dir steht bei einem nicht fahrbereiten oder nicht verkehrssicherem Auto Nutzungsausfall bzw. ein Mietwagen zu für die Zeit vom Unfall bis zur erfolgten vollständigen Reparatur. Ist eine Notreparatur möglich dann verkürzt sich die Zeit entsprechend. Wichtig ist hierbei jedoch das der Anspruchsteller sich um eine zügige Abwicklung kümmert und die Zeit (im Sinne der Schadensminderung) so kurz wie möglich hält. Das bedeutet bei einem nicht fahrbereiten / verkehrsicheren Fahrzeug hast Du auch für die Zeit vom Unfall bis zur Besichtigung - und sogar darüber hinaus - Anspruch auf Nutzungsausfall / Mietwagen und genau das ist der Punkt warum andere User und auch ich hier Bedenken geäußert haben.
Ich verstehe dich aber, es widerspricht sich schau mal einmal sagt einer man kann es reparieren lassen dann auch man kann es auszahlen lassen und selber machen so nun sagt man noch dazu ob man überhaupt die Freigabe hat fürs reparieren also das ist doch ein Teufels Kreis 🙂
ich weiß von meinen Anwalt das ich bis zum gutachten nichts verändern darf nicht mal Auto waschen wegen spuren etc. und ich habe mich nun auch an alles gehalten schaue mal was nun die Gegnerische Versicherung schreibt muss abwarten
Auch wenn es jetzt zu kompliziert wird:
Die Freigabe zur Reparatur bei einem Haftpflichtschaden kann nur der Eigentümmer erteilen und das ist bei einem bezahlten Auto der Anspruchsteller.
So nun noch ne frage weil ich der Meinung bin, das ich Nutzungsausfall Entschädigung bekommen muss
mein wagen ist nicht fahrbereit gewesen weil der Kotflügel am Reifen streifte, im Gutachten steht
Im Gutachten steht
- Nutzungsentschädigung pro Ausfalltag 35,00€
Beurteilung: Reparaturwürdig
Reparaturdauer: voraussichtlich ca. 4-5 Tage (dazwischen lag noch das Wochenende).
was mich gerade nervt ich habe das Kenntnisblatt vom Anwalt bekommen was an die Versicherung ging da ist nur aufgelistet
Fiktive Reparaturkosten
Kostenpauschale
Gutachterkosten
Zwischensumme
------------------
Anwaltskosten
Gesamt €
so hab da angerufen die Sekretärin meint da es ein Fiktive Reparaturkosten ist und ich es selber reparieren lassen will hätte der Anwalt gemeint das kein Nutzungsausfall besteht
was ich komisch finde mein wagen ist ja nicht fahrbereit auch wenn ich es Reparieren lassen oder eine Werkstatt es Repariert dauert das ja ne zeit zerlegen, teile bestellen, teile lackieren, teile trocken, teile montieren u. s. w.
was kann ich hier machen die wollen sich bei mir Melden nächste Woche der Anwalt.
Was ist Fiktive Reparaturkosten - heißt das ohne Märchensteuer?
was wisst ihr?
danke schon mal im voraus!
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wenn du eine reparatur nachweisen kannst, steht dir der nutzunsgausfall zu...diesen kann man allerdings erst dann geltend machen, wenn die reparatur tatsächlich erfolgt und damit belegbar ist!
Zitat:
Was ist Fiktive Reparaturkosten - heißt das ohne Märchensteuer?
ja, das heißt es...da du ja den schaden wohl in eigenregie richten willst und deswegen keine mwst anfällt...anfallende mwst kannst du aber mit den entsprechenden quittungen geltend machen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn du eine reparatur nachweisen kannst, steht dir der nutzunsgausfall zu...diesen kann man allerdings erst dann geltend machen, wenn die reparatur tatsächlich erfolgt und damit belegbar ist!
... UND das Fahrzeug auch tatsächlich für die beanspruchte Zeit nicht zur Nutzung zur Verfügung stand!
ja hab mich mal direkt beim Gutachter erkundigt er meinte du kannst innerhalb 6 Monaten vorbei kommen ich sehe mir denn wagen an ob es anständig und vollständig der schaden Repariert ist dann bekommst du von mir eine Bestätigung damit bekomme ich die Nutzungsausfallentschädigung, er meinte egal wer das repariert ob selber oder freund oder Werkstatt es muss nur Repariert sein keine belege ob ich wenig oder mehr gezahlt habe u. s. w. der Gutachter muss es ja wissen
ja das fiktive heißt meinte er einfach Auszahlung ohne MWST
ich danke euch trotzdem