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VW Tiguan 2.0 TDI 4 Motin Zahlt Versicherung Garantie des Händlers A?

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 17:11

Hall leute,

Es geht um das Auto meiner Mutter, Sie hat sich letztes Jahr im September beim Händler A (VW Vertragspartner) einen gebrauchten VW Tiguan gekauft, beim kauf hat sie eine zusätzliche Werksgarantie/Versicherung von zwei jahren bekommen da die zwei inspektionen bei Händler a gemacht wurden.

Der Tiguan ist Bj. 8/2010 und hat derzeit etwa 69.000KM

Letze Woche ist ihr nun aufgefallen das die Klimaanlage nicht funktioniert, also versuchte sie beim Händler A einen Termin auszumachen, da dies öfters fehlschlug (frühster Termin in 2 Wochen/ Mehrfaches "Ich rufe sie zurück" und niemand hat sich gemeldet) hat sie sich entschlossen bei Händler B, der die Reparatur sofort startete (auch VW Vertragspartner) einen Termin zu machen, da sie im Urlaub nicht auf Klima verzichten konnte/wollte.

Bei der Reparatur Wurde der defekte Klimakompressor getauscht und es entstanden Kosten von 1300€-1500€

Nun meldete sie sich erneut bei Händler A. Dieser sagt nun die Werksgarantie greift nicht und er würde auch sonst nicht zahlen da dass Auto nicht bei ihm in der Reparatur war.

Leider sind die 6 Monate Garantie in denen der Händler beweißpflichtig ist schon vorbei, und somit müssen wir beweißen das der Schaden schon vorher war.

Besteht irgendeine chance das man den Händler A bei der Rechnung mit ins Bot nehmen könnte wegen der Versicherung/Garantie? Aus Kullanz ist nichts zu machen.... Er sagte einfach nur am Telefon das er nichts zahlen würde, auch nicht den Materialpreis.

Besteht bei solchen Fällen eine chance auf VW-Kullanz? Telefonisch habe ich bereits einen antrag gestellt, allerdings mit einer möglicher weiße "mehrwöchigen" wartezeit :/

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21 Antworten

Habt Ihr Händler B vor Reparatur informiert, dass der Wagen eine Garantie hat?

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 17:20

Kaufdatum und die Information das der Wagen Garantie bei Händler A hat wurde mitgeteilt

Händler A wirst Du nicht ins Boot holen können, da Händler B den Bock geschossen hat. Händler B hätte vor Beginn der Reparatur bei der Garantieversicherung sich die Freigabe einholen müssen. Ich vermute Ihr habt die Perfect Car Garantie, stimmts?

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 17:35

Den Namen der Garantie kann ich dir leider momentan nicht sagen, aber ist es wirklich so das Händler B sich die Erlaubnis von Händler A holen muss bevor er eine reparatur beginnt? Von der zusatzgarantie wusste Händler B nichts nur von der Standardgarantie.

Naja, die Werksgarantie ist ja bereits 08/2012 ausgelaufen. Wenn Ihr jetzt eine Gebrauchtwagengarantie habt, müsst Ihr das vor der Reparatur dem Händler schon sagen. Dann kann der bei der Garantiegesellschaft anfragen, ob er die Kosten für die Reparatur bezahlt bekommen. Die Garantiegesellschaft frägt dann beim verkaufenden Händler nach, ob er den Schaden selbst reparieren möchte, oder die Werkstatt, wo der Wagen jetzt steht, reparieren darf.

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 18:02

mit Standardgarantie meinte ich die Gebrauchtwagengarantie^^ das diese noch aktiv ist wusste händler B auf jeden fall.

am 18. Mai 2016 um 18:06

Dann ist Händler B der Ansprechpartner. Hat er die Garantie berücksichtigt oder einfach drauflosrepariert?

In der Regel gibt es ja auch eine schriftliche Auftragserteilung.

 

Gruß Frank,

Händler A ist erstmal aus dem Schneider. ;)

Dann hätte Händler B bei der Garantiegesellschaft erst anfragen müssen, ob diese die Reparatur bezahlen. Was hat Händler B wegen der Bezahlung zu euch gesagt?

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 18:13

Händler B hat uns einfach nur die Rechnung gestellt

Dann würde ich mal Händler B fragen, warum er die Rechnung nicht an die Gebrauchtwagengarantie geschickt hat.

Der TE meint aber nicht die Mobilitätsgarantie, die in Abhängigkeit von den geleisteten Wartungsarbeiten angeboten wird.

Wenn das Fzg. aus 08.10. ist, hatte es ja Garantie bis 08.12 und dann wäre ja nach zwei Jahren Neuwagen-Anschlussgarantie im August 14 die Garantie abgelaufen, oder?

Zitat:

@DennisW94 schrieb am 18. Mai 2016 um 19:11:09 Uhr:

Hall leute,

Es geht um das Auto meiner Mutter, Sie hat sich letztes Jahr im September beim Händler A (VW Vertragspartner) einen gebrauchten VW Tiguan gekauft, beim kauf hat sie eine zusätzliche Werksgarantie/Versicherung von zwei jahren bekommen da die zwei inspektionen bei Händler a gemacht wurden.

Der Tiguan ist Bj. 8/2010 und hat derzeit etwa 69.000KM

Nein wolfgear. Er mein eine Gebrauchtwagengarantie, die er im September 2015 vom Verkäufer bekommen hat.

Aber an die Mob-Garantie hatte ich kurzzeitig auch schon gedacht :D

Themenstarteram 18. Mai 2016 um 18:48

also gut, dann muss ich mich morgen erstmal bei Händler B schlau machen was der da so getrieben hat, danke erstmal für die Hilfe :D

Du verwechselst nicht zufällig Garantie und Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung?

Welche Händlergarantie geht denn 6 monate bzw. hat eine Beweislastumkehrung??

Falls doch eine Garantie besteht musst mal in den Bedingungen schauen ob die an den ersten händler gebunden ist, dann hast ziemlich sicher Pech gehabt.

Vg

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