vw golf 2
hallo an alle
ich hab ne kleine frage ich habe einen golf 2 1.6 benziner bj 86 und es ist arbeit drann denn dursch nen kleinen unfall dabei sind kotflügel und fahrer tür kapput gegangen und der auspuff ist die nat gerisses jetzt zu meiner frage was könnte ich mir dafür kriegen kleine beschreibung was neu ist ich habe ein 5 gang einbauen lassen mit neuer kupplungsscheibe und druckplatte die membrane ist neu und hab noch nen neuen zahnriemen dabei aber noch nicht drauf also wenn ihr mir sagen könnt was ich noch dafür krigen könnte währe es super ich habe 1 bilder vom unfall hinzugefügt und gestern habe ich einen golf 2 1.6 diesel geschenkt bekommen und habe keine lust den benziner zu machen
schonmal danke im vorraus mfg andy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
danke erstmal für die goldene arschkarte bist nicht alein der mir die gibt und die versicherung hir ist beschissen weill ich den anderen fahrer nicht berürt habe krige ich keinen pfenig trotz rechtschutz usw die meiten das so und haben alles zu den akten gelegt
Dann empfehle ich Dir von Deiner Rechtschutzversicherung und einem anständigen Juristen der Fachrichtung Verkehrsrecht Gebrauch zu machen. Ansonsten kann das sonst nur heissen: Wer ausweicht verliert. ICh kenne zwar das belgische Recht nicht - aber sooo viel anders als das Deutsche kann es doch nicht sein...
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Red_Rabbit
also da der golf vor bj. 87 ist (kleine spiegel) und dann nur mit nem 1,6er versager ausgestattet ist kannst du froh sein wenn du im guten zustand 250€ dafür bekommst. ob da neuteile dran sind oder nicht interessiert den käufer eines solchen autos herzlich wenig.
wenn du selber 450€ dafür geblecht hast verleih ich dir hiermit die goldene arschkarte 😁 mehr als 150€ wirst du dafür nicht bekommen, da er durch den unfall garantiert nen wirtschaftlichen totalschaden hat.
dass das seitenteil dabei nichts abbekommen hat kann ich mir nicht vorstellen...
mal ganz abgesehen davon, wenn du wegen einem zu schnellen, entgegenkommenden auto deinen golf auf die seite legst, bekommst du doch kohle von der versicherung. und der gutachter der gegnerischen versicherung wird einen restwert für das auto ermitteln, genauer kannst du es doch nicht haben 😉
danke erstmal für die goldene arschkarte bist nicht alein der mir die gibt und die versicherung hir ist beschissen weill ich den anderen fahrer nicht berürt habe krige ich keinen pfenig trotz rechtschutz usw die meiten das so und haben alles zu den akten gelegt
Zitat:
danke erstmal für die goldene arschkarte bist nicht alein der mir die gibt und die versicherung hir ist beschissen weill ich den anderen fahrer nicht berürt habe krige ich keinen pfenig trotz rechtschutz usw die meiten das so und haben alles zu den akten gelegt
Dann empfehle ich Dir von Deiner Rechtschutzversicherung und einem anständigen Juristen der Fachrichtung Verkehrsrecht Gebrauch zu machen. Ansonsten kann das sonst nur heissen: Wer ausweicht verliert. ICh kenne zwar das belgische Recht nicht - aber sooo viel anders als das Deutsche kann es doch nicht sein...