VW-Abweichung

Seat Exeo 3R

Nun sind doch sicher einige unter euch mit euren Dieselfahrzeugen betroffen, ich wahrscheinlich auch exeo 2lTDI E5.
Was haltet ihr davon? Muss man denn eigentlich ein ev. Update , sofern man denn informiert wird machen lassen?
Ich befürchte hier Leistungseinbussen., das mir eigentlich gar nicht recht wäre.
Grüße!!

18 Antworten

Ja, sonst droht die Stilllegung durch das KBA

ich habe bisher keine anhaltspunkte gefunden welche seat modelle davon betroffen sind.

wir haben in der familie einen leon st 5f mit dem 150 ps tdi bj 03/14 mit euro5... ist der davon betroffen ?

Probier doch einfach mal die Fin vom Fzg einzugeben. Unter: volkswagen.de -> rechts unten "Kundeninformation"

Vielleicht bekommste ein Ergebnis.

Bei Volkswagen werden die Seat FINs nicht akzeptiert.

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Zitat:

@Sven210779 schrieb am 5. Oktober 2015 um 16:13:49 Uhr:



ich habe bisher keine anhaltspunkte gefunden welche seat modelle davon betroffen sind.

wir haben in der familie einen leon st 5f mit dem 150 ps tdi bj 03/14 mit euro5... ist der davon betroffen ?

Nein dein Leon ist nicht betroffen, zumindest noch nicht....da er schon auf dem Modularen Querbaukasten besteht und dort der neu entwickelte EA288 Motor verbaut ist !

Schwein gehabt :-) wär schade gewesen, motor ist super. Ordentliche leistung und guter verbrauch.

Zitat:

@mirage113 schrieb am 5. Oktober 2015 um 14:38:41 Uhr:


Ja, sonst droht die Stilllegung durch das KBA

NaNaNa, so schnell wird kein Fahrzeug durch das KBA stillgelegt 😉 Zumal es sich in diesem Fall ausdrücklich um keinen sicherheitsrelevanten Mangel handelt. Die Rechtsverdreher streiten gerade, ob und wie man Updatemuffel zur Nachrüstung bringen kann.

Außerdem sollten Spekulationen über fallende Motorleistung nach einem Update in das Reich der Sagen und Mythen verbannt werden. Denn diese vermeintlichen Beweistestläufe auf dem Rollenprüfstand sind totaler Schwachsinn, weil der Motor in den Notlauf geht und das ESP einregelt sobald der Wagen nur auf 2 Rollen steht.

Hier in den Kommentaren finden sich einige Interessante Infos dazu.

Ihr dürft alle nicht vergessen, dass die Presse dieses Thema immens zerfetzt und die meissten Redakteure noch nie unter ne Motorhaube geschaut haben - aber jetzt fleisig über Schummelei aufm Prüfstand schreiben 😁

Ich gebe mal einen gewagten Ausblick: im "Worst-Case" ändert sich mit einem Update das Ansprechverhalten wie es bereits beim 170er PD der Fall war, nachdem Reihenweise die Kopfdichtungen hochgegangen waren. Die Leistung blieb damals übrigens identisch

UPDATE:

Wers genau wissen will:
http://www.seat.de/ueber-seat/dieselmotoren/home.html

Dennoch - ich würde als betroffener erstmal etwas Zeit ins Land fließen lassen und abwarten was VW anstellt bevor ich zur Nachrüstung gehe...

Zur not zum Tuner des Vertrauens und alten softwarestand speichern lassen 😉

Ich würde mal die freundlichen ansprechen,ich denke das auch die Motoren im Konzern auch betroffen sein werden.
Und ob dann Leistungseinschnitte sein werden ?
Vielleicht auch nicht...

Man hört so das ein oder andere, obs stimmt, man wird sehen. Um die geforderten Abgaswerte zu erfüllen, wird durch das Update das Kraftstoffgemisch verändert, was eine verstärkte Russbildung zur Folge hat und dadurch der Partikelfilter um Einiges früher Dicht werden. Um die gleiche Standzeit zu haben, wäre also ein grösserer Partikelfilter erforderlich(gewesen). Klingt irgendwie schon plausibel. Oder?

Woher hast du diese Info mit der verstärkten Rußbildung ???

Mich würde eher interessieren ob es durch das Update zu Leistungseinbußen und/oder Mehrververbrauch kommt !!?

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 6. Oktober 2015 um 09:11:16 Uhr:


NaNaNa, so schnell wird kein Fahrzeug durch das KBA stillgelegt 😉 Zumal es sich in diesem Fall ausdrücklich um keinen sicherheitsrelevanten Mangel handelt. Die Rechtsverdreher streiten gerade, ob und wie man Updatemuffel zur Nachrüstung bringen kann.

Ganz so lässig würde ich die Situation nicht einschätzen. Wenn die Abgaswerte aus der Typprüfung nicht eingehalten / massiv überschritten werden, dann erlischt die Betriebserlaubnis. Eine entzogene BE bringt eine Menge an Problemen mit sich. Unter anderem ist eine Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich.

Das dies aktuell nicht umgesetzt wird liegt wohl daran, weil ein Beeinträchtigungen zu groß wären und weil die Mühlen langsam mahlen.

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