VW-Abgasaffäre
Da MT hinter her zu hinken scheint, poste ich es mal:
Süddeutsche Zeitung: Abgasaffäre - Vertuschungsaktion bei VW
http://www.sueddeutsche.de/.../...e-vertuschungsaktionbei-vw-1.3025299
NTV: Bericht über Vertuschungsversuch - VW-Mitarbeiter sollen Daten gelöscht haben
http://www.n-tv.de/.../...n-Daten-geloescht-haben-article17890936.html
Beste Antwort im Thema
Nur Einzelfälle und niemandem ein Schaden entstanden? 😉
http://diepresse.com/.../Neue Software neue Probleme
1554 Antworten
Artikel:
Software-Debakel bei VW - Dobrindts Lösung: einfach noch ein Update
https://detektor.fm/wirtschaft/automobil-software-debakel-bei-vw
Selten so einen unseriösen Artikel zum Thema gelesen. Er geht total am Thema vorbei, bezieht sich auf Werte im Realbetrieb. Und die Probleme sind bekannt.
"die durchgeführten Software-Updates haben nicht den gewünschten Effekt, die Fahrzeuge sprengen auch danach noch jeden Grenzwert"Zitat:
@solka schrieb am 13. Juni 2017 um 12:45:55 Uhr:
Artikel:
Software-Debakel bei VW - Dobrindts Lösung: einfach noch ein Update
https://detektor.fm/wirtschaft/automobil-software-debakel-bei-vw
Während KBA und VW mit dem "gewünschten Effekt" eine Legalisierung der illegalen Abschaltvorrichtung meinen, wünschen sich die Verbraucher eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes auch im realen Fahrbetrieb. Es gibt da m.E. eine EU Verordnung, nach der die Emmissionen auch im realen Fahrbetrieb relevant sind (auch wenn die Messungen bisher nach NEFZ nur auf dem Prüfstand erfolgten). Klar, dass das entsprechend "aufgebauscht" erscheint, für mich jedoch durchaus zurecht. Wozu der Aufwand dieses unsinnigen Updates, wenn man es gleich richtig machen könnte mit einer Umrüstung von TwinTec mit SCR-Kat und AdBlue?
Warum etwas machen, was gar nicht vorgeschrieben ist?
Das Update ist nicht unsinnig, da es die rechtlichen Vorgaben erfüllt.
Alles andere ist Traumtänzerei bis zum Vorliegen entsprechender Vorschriften. Leider! Und das geht nicht zulasten der Hersteller, sondern ist einzig und allein der nationalen und EU-Politik geschuldet.
Ähnliche Themen
Kennt jemand diese EU Verordnung und weiß, ob sie etwas in dieser Hinsicht hergibt? (eine Referenz/ein Link wäre prima)
Und zum Nachlesen bei Wiki ein paar Infos, auch wenn ich bei Wiki immer vorsichtig bin.
Hat jemand Zugriff zu folgender Publikation?
Susan Krohn und Fabiana Wolf: EU-Abgasgrenzwerte: Vom Labor ins wahre Leben
Für Abonnenten abrufbar unter
https://beck-online.beck.de/Dokument?...
Falls hierzu jemand schreiben möchte, wäre es evtl. besser im Thread "Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)" ab diesem Beitrag (dort geht es ans Eingemachte 😉). Vielen Dank.
Vorhin auf Frontal21 im ZDF...
https://www.zdf.de/politik/frontal-21/abgasaffaere-vw-100.html
aus: Frontal 21 vom 13. Juni 2017
Video verfügbar gegen 22.00 Uhr
VW: "Dagegen sind die Grenzwerte nicht im realen Fahrbetrieb einzuhalten."
Kommentar in der Sendung: Laut EU-Verordnung gelte das aber sehr wohl auch dort.
Sehr schön eben zum Ende des Themas: Das ZDF hat VW auf Herausgabe von Daten verklagt! Mal sehen, ob es dazu noch irgendwo Details gibt...
Hier der Link zu einer älteren Sendung vom 26.10.2016 mit dem Inhalt, dass die Typengenehmigung illegal sei:
https://www.zdf.de/.../...-millionen-dieselautos-rechtswidrig-100.html
http://www.spiegel.de/.../...asskandal-moeglich-machten-a-1151932.htmlZitat:
Kraftfahrt-Bundesamt - Wie die Aufseher den Abgasskandal möglich machten
Große Autokonzerne haben bei Millionen Fahrzeugen den Schadstoffausstoß manipuliert. Das Kraftfahrt-Bundesamt hätte diesen Abgasskandal verhindern müssen. Doch die Beamten schauten schon vor Jahren systematisch weg.
...
Das KBA ist und bleibt ein zahnloser Tiger.
Wenn jetzt aber Spiegel, DUH so tun, als seien Hinweise auf die Unterschiede zwischen Test und Real immer schon gleichzusetzen mit Manipulationen, ist dass fürmich billigste Meinungsmache.
Das, was ich gelten lasse, ist das Fehlen von eigenen Tests des KBA. Wie kann es sein, dass eine Typengenehmigung aufgrund von Herstellertests erfolgt!!!
Komisch, erst jetzt ist beim Porsche jemand auf die Idee gekommen, zwei unterschiedliche Messungen zu machen. Und die beide auf gleicher Grundlage des Testzyklus, aber ein Mal mit ausgetrickstem Erkennungsmodus. Das hätte für alle schon viel früher nach ersten Verdachtsmomenten kommen können und auch müssen.
Aber das KBA hat einen tiefen Schlaf.
Ob der Dauerschlaf an einer Überdosis an Sedierungsmitteln liegt?
Ich habe hier nichts gegen "billigste Meinungsmache".
Außerdem scheint die EG Verordnung ja doch auch für den normalen Betrieb zu gelten.
Meinungsmache ist es dann, wenn man fernab von seriösem Journalismus arbeitet. Und das ist der Fall.
Und nicht mit einer bestehenden, aber nicht rechtlich verbindlichen EG-Richtlinie argumentieren, so schön die Gültigkeit auch wäre.
Wieso ist die EU-Verordnung nicht rechtlich verbindlich?
Verordnung (EG) 715/2007 vom 20.06.2007
Laut Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 715/2007 gilt:
http://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32007R0715&%3Bfrom=deZitat:
(1) Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht.
Siehe auch Ausarbeitung des Deutschen Bundestags (Az. PE 6 - 3000 - 1/16) mit dem Titel "Art. 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Anforderungen und Prüfungen des Emissionsverhaltens von Kfz" vom 21.06.2016 ab Seite 7 (sehr lesenswert):
Zitat:
Fraglich ist, wie die Vorgabe des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu verstehen ist, insbesondere im Hinblick auf den Begriff der normalen Betriebsbedingungen. Dem Wortlaut nach scheint mit Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte im Straßenverkehr vorgeschrieben zu werden, also die Einhaltung beim alltäglichen Betrieb eines Kfz. Für ein solches Verständnis könnte die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2015 zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie herangezogen werden. Dort schreibt das Parlament, dass die Hersteller gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dazu verpflichtet sind, ihre Fahrzeuge so auszustatten, dass sie unter normalen Betriebsbedingungen den Emissionsanforderungen entsprechen.15 Die Deutsche Umwelthilfe argumentiert in Bezug auf den Begriff der „normalen Nutzungsbedingungen“, der in Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Verwendung findet, die Vorschrift gelte „nicht nur fürs Labor, sondern auch für die Straße, da der Autohalter sein Fahrzeug üblicherweise auch auf der Straße und nicht in Prüflaboren fährt.“16
In einer der seltenen Ausführungen zu Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 in der rechtswissenschaftlichen Literatur wird Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 so verstanden, dass es für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auf den realen Fahrbetrieb, das wahre Leben, ankommt.17 Allerdings wird dem angefügt, dass der Emissionsausstoß nach den einschlägigen Umsetzungsvorschriften nicht durch Tests auf der Straße, sondern mittels einer Kontrolle im Labor geprüft wird.17 Da das Emissionsverhalten eines Kfz momentan in Europa nur im Labor nach dem rechtlich vorgegebenen Prüfverfahren kontrolliert wird, geht es bei der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 de facto um eine Einhaltung der Grenzwerte im Prüfverfahren. In einem Factsheet der Kommission steht diesbezüglich: „Nach den Typgenehmigungsvorschriften müssen Pkw die Grenzwerte „unter normalen Betriebsbedingungen“ einhalten. In der Praxis wird dabei so vorgegangen, dass ein Prüfzyklus entwickelt wird, mit dem das Fahrzeug in allen Gängen gefahren und dabei auf die Einhaltung der Grenzwerte für den Prüfzyklus geprüft wird.“18
________________
15 Europäisches Parlament, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2015 zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (2015/2865(RSP)), abrufbar unter http://www.europarl.europa.eu/.../getDoc.do?...
16 Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung vom 19.1.2016, Deutsche Umwelthilfe beantragt Widerruf der Typgenehmigung für Opel Zafira 1.6 CDTi wegen zu hoher Stickoxid-Emissionen, abrufbar unter http://deredactie.be/.../160119_Pressemitteilung_Zafira%20Final.pdf
17 Krohn/Wolf, EU-Abgasgrenzwerte: Vom Labor ins wahre Leben, ZUR 2015, S. 65, für Abonnenten abrufbar unter
https://beck-online.beck.de/Dokument?...
18 Kommission, Factsheet – Fragen und Antworten zu Emissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe, 25.9.2015, abrufbar unter
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5705_de.htm
Quelle: https://www.bundestag.de/.../pe-6-001-16-pdf-data.pdf
Hat übrigens jemand Zugriff zu folgender Publikation?
Susan Krohn und Fabiana Wolf: EU-Abgasgrenzwerte: Vom Labor ins wahre Leben
Für Abonnenten abrufbar unter
https://beck-online.beck.de/Dokument?...
Zitat:
@UliBN schrieb am 14. Juni 2017 um 16:33:22 Uhr:
Meinungsmache ist es dann, wenn man fernab von seriösem Journalismus arbeitet. Und das ist der Fall.Und nicht mit einer bestehenden, aber nicht rechtlich verbindlichen EG-Richtlinie argumentieren, so schön die Gültigkeit auch wäre.
Ich vermute, dass mir niemand eine für mich verständliche Begründung geben kann, weshalb die zuvor genannte EU-Verordnung nicht rechtlich verbindlich sein soll.
Und da ich daher davon ausgehe, dass sie rechtlich verbindlich ist, betrachte ich Artikel mit Berichten zu Überschreitungen der Abgasgrenzwerte im realen Fahrbetrieb als seriös.
Etwas anderes - was ist mit folgenden Bedenken?
http://www.focus.de/.../...legal-adac-fordert-klarheit_id_7227912.htmlZitat:
Die nachgerüsteten Autos erfüllen die Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und sind damit gesetzeskonform. Allerdings ist die Möglichkeit einer nachträglichen Nebenbestimmung, mit der die Umrüstung überhaupt rechtlich möglich wurde, umstritten. Zudem verweisen einige Rechtsexperten auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz, nach dem Grenzwerte auch auf der Straße eingehalten werden müssen.