Vorzeitig zur HU - was passiert bei Mängeln?

Nehmen wir an, jemand bringt sein PKW ein Jahr vor Fälligeit zur HU/AU. Was passiert, wenn die Plakette aufgrund erheblicher Mängel nicht erneuert wird? Muss man das Fahrzeug dann dennoch innerhalb eines Monates wieder zur HU vorführen? Oder kann man dann warten, bis die HU/AU offiziell fällig ist (In diesem Fall ein Jahr später)?

28 Antworten

Zitat:

@Tyler_Durden schrieb am 28. Dezember 2023 um 20:51:32 Uhr:


Nein

Doch.

Ohhh

😁

Zitat:

@Tyler_Durden schrieb am 28. Dezember 2023 um 20:51:32 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Dezember 2023 um 20:47:19 Uhr:


Ja

Nein

Wie kommst Du auf den Irrglaube?

Jedes HU Protokoll wird ans KBA übermittelt(NM,GM,EM,VM, VU dann mit sofortiger BU)und kann von der Zulassungsstelle abgerufen werden. Auch bei einer ZEVIS Abfrage sieht man die letzten Protokolle zum Fahrzeug.
Mit samt Mängelbaum

Kannst ansonsten auch selbst nachlesen
§ 61 Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister

Zitat:

@Tyler_Durden schrieb am 28. Dezember 2023 um 18:41:04 Uhr:


Nehmen wir an, jemand bringt sein PKW ein Jahr vor Fälligeit zur HU/AU. Was passiert, wenn die Plakette aufgrund erheblicher Mängel nicht erneuert wird? Muss man das Fahrzeug dann dennoch innerhalb eines Monates wieder zur HU vorführen? Oder kann man dann warten, bis die HU/AU offiziell fällig ist (In diesem Fall ein Jahr später)?

Darf man fragen, warum man das machen will?

Verkauf?

Zum Beispiel. Oder auch Kauf.

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Bei Kauf oder Verkauf sollte man dann eher einen Gebrauchtwagen-Check bei ADAC/TÜV o.ä. machen lassen, ist wohl sowieso umfassender/relevanter/aussagekräftiger als nur eine HU. Und zudem (bzgl. Zulassungsstelle) folgenlos im Fall von erheblichen Mängeln - oder auch nicht?

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 29. Dezember 2023 um 02:25:21 Uhr:


Bei Kauf oder Verkauf sollte man dann eher einen Gebrauchtwagen-Check bei ADAC/TÜV o.ä. machen lassen, ist wohl sowieso umfassender/relevanter/aussagekräftiger als nur eine HU.

Nein.

Das Gegenteil ist der Fall.

Immer wenn Kunden zu mir kommen und ein Gebrauchtwagen-Gutachten wollen für ein Auto das sie zu kaufen erwägen, versuche ich ihnen lieber eine HU zu "verkaufen".

Grund: bei einem GW-Gutachten werden 1000 Dinge geprüft, die der Kaufinteressent selbst prüfen kann: Funktion von Klimaanlage, Fensterhebern, Sitzheizung, Lüftergebläse, Zustand des Innenraums und der Sitzpolster usw. , usw.

Dann lieber das Geld in eine HU investieren und mit 2 Jahren Laufzeit den Hof verlassen, falls das Auto ok ist (oder mit einem Mängelzettel: damit kann man die Kosten abschätzen, die man reinstecken muß und diese Summe beim Käufer runterhandeln etc.)

Danke, dann war meine Meinung nicht so zutreffend, dass die HU-relevanten Mängel auch beim Gebrauchtwagen-Check erkannt werden würden. Für Fensterheber und Sitzpolster braucht man tatsächlich keinen Profi, zur Erkennung verschlissener Fahrwerksteile oder schlechter Unfallreparaturen schon meist.

Gebrauchtwagencheck ist ja nun kein einheitlich definiertes Produkt. Das kann von Anbieter zu Anbieter und von Durchführer zu Durchführer unterschiedlich sein.

Wir bieten normalerweise eine "technische Untersuchung" im Umfang einer Hauptuntersuchung ohne Abgas-Anteil an und lassen dann einen der nichtamtlichen Kollegen noch kurz über die Lackschichtdicke schauen.

Aber auch wir empfehlen wie @nogel immer, stattdessen eine "richtige" HU zu beauftragen. Die Mehrkosten sind da eher gering im Verhältnis zum Mehrwert.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 28. Dez. 2023 um 22:25:40 Uhr:


Darf man fragen, warum man das machen will?
Verkauf?

....

Genau da drehen wir uns immer noch am Punkt.

Es kommt leider keine Antwort.

Warum spielt doch keine Rolle für die Antwort.

Nein für die Antwort nicht.

Vielleicht kann man aber auch beraten.
Wie schon angedeutet gibt es auch alternative Dienstleistungen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 30. Dezember 2023 um 20:25:34 Uhr:


Warum spielt doch keine Rolle für die Antwort.

Das ist richtig. Dennoch wollte ich noch auf die Frage antworten, wollte aber abwarten, bis ich im Rahmen einer Zulassung meines neuen PKW beim TÜV (letzte Woche) und bei der Zulassungsstelle (heute) war, um das direkt zu fragen.
Anwort von beiden Stellen: Die Zulassungsstelle sei angewisen auf die Beibringung des papierhaften Prüfberichts, den sie dann einscannen und entsprechend hinterlegen. Dann sei es im System. Automatisiert übertragen von der Prüforganisation zur Zulassungsstelle würde da nichts.

Eine Zulassungsstelle in D?

Die Prüforganisationen müssen alle Prüfberichte ans KBA übermitteln. Dort ruft die Zulassungsstelle die Daten bei der Zulassung eines Kfz ab.
Mir ist keine Zulassungsstelle bekannt,die das nicht kann, da es unter anderem Voraussetzung für ikfz ist. Wenn Deine Zulassungsstelle zusätzliche die Vorlage in Papierform verlangt, haben Sie das für sich so entschieden. Beim KBA einsehen,ob für ein Fahrzeug eine HU beim KBA vorliegt, kann sie aber trotzdem.

Auch sämtliche Gutachten können von den Zulassungsstellen über Schnittstellen bei den Prüforganisationen abgerufen und müssen nicht mehr abgeschrieben werden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Januar 2024 um 22:49:44 Uhr:


Eine Zulassungsstelle in D?

Die Prüforganisationen müssen alle Prüfberichte ans KBA übermitteln. Dort ruft die Zulassungsstelle die Daten bei der Zulassung eines Kfz ab.
Mir ist keine Zulassungsstelle bekannt,die das nicht kann, da es unter anderem Voraussetzung für ikfz ist. Wenn Deine Zulassungsstelle zusätzliche die Vorlage in Papierform verlangt, haben Sie das für sich so entschieden. Beim KBA einsehen,ob für ein Fahrzeug eine HU beim KBA vorliegt, kann sie aber trotzdem.

Auch sämtliche Gutachten können von den Zulassungsstellen über Schnittstellen bei den Prüforganisationen abgerufen und müssen nicht mehr abgeschrieben werden.

All das Berichtete hat sich in Baden-Württemberg abgespielt.
Wie man sieht, gibt es zwischen der grauen Theorie und der Praxis einen Unterschied.
Für mich ist die Frage damit beantwortet.

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