Vorwurf wegen fahrerflucht

Ich habe mit meinem Auto einen parkrempler verursacht. Der Schaden am fremden Auto beträgt 900€ ist jedoch schlecht sichtbar. Das fremde Auto gehört einem Baumarkt und der Unfall ist vor ladenöffnung geschehen. Mir ist der Schladen am fremden Auto nicht aufgefallen und ich habe meine Auto direkt neben das Auto gestellt, welches ich angerempelt habe. Ich arbeite direkt gegenüber. Meine Gedanke war, das ich in der Pause rüber gehe und das kläre, aber die Polizei kahm mir zuvor und wirft mit fahrerflucht vor. Ich habe dem Polizisten die Situation erklärt und er hat meine Aussage aufgenommen. Darin habe ich erklärt, das mir der Schaden nicht aufgefallen ist und ich wissentlich mein Auto neben das angerempelte gestellt habe. Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte? Kann ich irgendwie eine Strafmilderung nach der Verurteilung erwirken?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@JZ2000 schrieb am 9. November 2018 um 11:28:05 Uhr:


Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte?

Nichts. Du hast Fahrerflucht begangen und die ist immer eine Vorsatztat. Deine Verpflichtung wäre gewesen, den Geschädigten oder die Polizei über den Unfall zu informieren. Das hast du nicht getan.

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Zitat:

@AS60 schrieb am 10. November 2018 um 18:39:34 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 10. November 2018 um 18:31:26 Uhr:


das könnte aber eine nötigung im sinne des 240 stgb sein. je nachdem, wer diese drohung ausspricht.

peso

Jetzt wird´s dann ganz o.T.

so ist es :-)

peso

Hier wird ein Unsinn nach dem Anderen abgelassen....

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 10. November 2018 um 19:21:09 Uhr:


Hier wird ein Unsinn nach dem Anderen abgelassen....

schön, dass du mitmachst.

peso

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 10. November 2018 um 19:21:09 Uhr:


Hier wird ein Unsinn nach dem Anderen abgelassen....

Lass uns an deinem Wissen teilhaben. Oder war das dein ganzer Kommentar.

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"fahrerflucht" wird groß geschrieben.
Sind wir nun fertig? ;-)

Zitat:

@Schubbie schrieb am 10. November 2018 um 19:43:12 Uhr:



Sind wir nun fertig? ;-)

Nein, noch nicht ganz.

Das Thema war???

Meine Damen und Herren Ich darf doch bitten.

Egal welche Spielwiese jetzt ausgewählt wird,

Themenbezogen und mit mehrwert für alle Posten.

Moorteufelchen MT-Moderation

Das Thema war Fahrerflucht. Und darüber wurde größtenteils dikutiert.

Um weiter vorne das Thema wieder auzugreifen: Wie wird denn nun das Anrempeln eines fremden Fahrzeuges angezeigt, wenn es kein Unfall ist ? Sachbeschädigung ? Vandalismus ?
Und ist auf einem Betriebsgelände kein Verkehr ? Wie nennt man das ? Ich meine, es fahren ständig Fahrzeuge aus der Parkbucht, in die Parkbucht, selbst auf dem Weg zur Parkbucht wird geparkt/angehalten. Hinzu kommen Fussgänger, Radfahrer und gelegentlich auch Motorradfahrer. Wenn das kein Verkehr ist, was dann ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 10. November 2018 um 23:25:49 Uhr:


Um weiter vorne das Thema wieder auzugreifen: Wie wird denn nun das Anrempeln eines fremden Fahrzeuges angezeigt, wenn es kein Unfall ist ? Sachbeschädigung ? Vandalismus ?

Sachbeschädigung

Zitat:

Und ist auf einem Betriebsgelände kein Verkehr ? Wie nennt man das ? Ich meine, es fahren ständig Fahrzeuge aus der Parkbucht, in die Parkbucht, selbst auf dem Weg zur Parkbucht wird geparkt/angehalten. Hinzu kommen Fussgänger, Radfahrer und gelegentlich auch Motorradfahrer. Wenn das kein Verkehr ist, was dann ?

Das ist Verkehr, jedoch kein öffentlicher im Sinne des Gesetzes bzw. des 142. Und der ist für einen Unfall zwingend erforderlich. Und ohne Unfall eben auch keine Flucht. Auch wenn auf diesem Betriebsgelände Autos über Straßen fahren, die vom Besitzer eingerichtet wurden

so ist es.

es handelt sich dann in erster linie um reines zivilrecht. wobei mir jetzt unklar ist, ob die polizei ueberhaupt das gelaende betreten darf, um wenigstens die personalien auszutauschen. in diesem fall duerfte eine zustaendigkeit nur ueber einen straftatbestand gegeben sein. hier z,b. koerperverletzung.

peso

Da das ganze aber wohl auf dem Parkplatz eines Baumarkts stattgefunden hat und dies nicht zwingenderweise auch öffentlicher Verkehrsraum darstellt, schließt sich nur wieder der Kreis. 🙂 .
Der TE hat nun ein quälendes des Wochenende vor sich Punkt bleibt zu hoffen, dass er sich hier noch mal meldet.

Zitat:

@AS60 schrieb am 10. November 2018 um 19:55:52 Uhr:


Das Thema war Fahrerflucht. Und darüber wurde größtenteils dikutiert.

Das Thema hätte Unfallflucht bedeuten können. Fahreflucht kennen wir hier nicht.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 11. November 2018 um 08:57:53 Uhr:


Das Thema hätte Unfallflucht bedeuten können. Fahreflucht kennen wir hier nicht.

Es bezeichnen beide Wörter das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Können wir mal aufhören mit der Haarspalterei ? Jeder wird im Falle des Anfahrens durch ein Kraftfahrzeug dies als Unfall bezeichnen. Ungeachtet der Tatsache, ob das nun auf Privatgelände oder in der Öffentlichkeit geschieht.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 11. November 2018 um 08:57:53 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 10. November 2018 um 19:55:52 Uhr:


Das Thema war Fahrerflucht. Und darüber wurde größtenteils dikutiert.

Das Thema hätte Unfallflucht bedeuten können. Fahreflucht kennen wir hier nicht.

Mein Gott.🙄

Wenn du so anfängst. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist korrekt. Alles andere ist uns, dir wohl nicht, zwar bekannt aber eben nicht korrekt.

Und um mal auf´s Thema zurück zu kommen.

@

TE Geh, wie dir hier glaube ich schon geraten wurde zum RA. Der wird dir weiterhelfen können.

Er soll gar nichts machen und erst einmal abwarten. Erst wenn ein juristisches Nachspiel eingetreten ist, sollte er reagieren. Da er seinen Führerschein noch hat, besteht auch keine Eile.

peso

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