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Vorwurf wegen fahrerflucht

Ich habe mit meinem Auto einen parkrempler verursacht. Der Schaden am fremden Auto beträgt 900€ ist jedoch schlecht sichtbar. Das fremde Auto gehört einem Baumarkt und der Unfall ist vor ladenöffnung geschehen. Mir ist der Schladen am fremden Auto nicht aufgefallen und ich habe meine Auto direkt neben das Auto gestellt, welches ich angerempelt habe. Ich arbeite direkt gegenüber. Meine Gedanke war, das ich in der Pause rüber gehe und das kläre, aber die Polizei kahm mir zuvor und wirft mit fahrerflucht vor. Ich habe dem Polizisten die Situation erklärt und er hat meine Aussage aufgenommen. Darin habe ich erklärt, das mir der Schaden nicht aufgefallen ist und ich wissentlich mein Auto neben das angerempelte gestellt habe. Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte? Kann ich irgendwie eine Strafmilderung nach der Verurteilung erwirken?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@JZ2000 schrieb am 9. November 2018 um 11:28:05 Uhr:


Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte?

Nichts. Du hast Fahrerflucht begangen und die ist immer eine Vorsatztat. Deine Verpflichtung wäre gewesen, den Geschädigten oder die Polizei über den Unfall zu informieren. Das hast du nicht getan.

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Wann hast du den Anwalt eingeschaltet?

Zitat:

@lemonshark schrieb am 17. Januar 2019 um 20:04:38 Uhr:


Wann hast du den Anwalt eingeschaltet?

Vermutlich zu spät.
Wenn ich mich recht erinnere, hat der TE vorher schon Angaben bei der Rennleitung gemacht.
Gruß M

Ein Fahrverbot darf max. drei Monate betragen. Wenn es ein Entzug der FE war, denk dran in spätestens einem Monat den Neuantrag zu stellen. Eine MPU ist möglich.

Nein bis 6 Monate Fahrverbot sind möglich.

Zitat:

@JZ2000 schrieb am 17. Januar 2019 um 16:37:14 Uhr:


Das Urteil Lautet:...

Ich nehme an, kein Urteil sondern ein Strafbefehl ...

Insgesamt ist das eher am unteren Ende und du kannst dich nicht beschweren.

Ja die Versicherung wird dich höchstwahrscheinlich in Regress nehmen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Januar 2019 um 22:37:51 Uhr:


Ein Fahrverbot darf max. drei Monate betragen.

Das gilt beim behördlich angeordneten Fahrverbot nach § 25 StVG, nicht aber beim gerichtlich angeordneten Fahrverbot nach § 44 StGB.

"Möchte der Versicherer eine Regressforderung durchsetzen, muss er diese innerhalb einer Frist von einem Monat nach Feststellung der Pflichtverletzung geltend machen. Zudem muss bei einer Obliegenheitsverletzung, die vor dem Versicherungsfall begangen wurde, der Vertrag seitens der Versicherung innerhalb derselben Frist schriftlich gekündigt werden"

Das hab ich auf der folgenden Seite gefunden und finde etwas seltsam. Stimmt das, dass die innerhalb eines Monats den regress fordern müssen und danach geht es nicht mehr?

https://www.google.com/.../regress

die Frist von einem Monat gilt nur bei Verletzung der Anzeigepflicht (§19 VVG). Obliegenheitsveröetzungen werden in §28 VVG geregelt und da steht nichts von einer Monatsfrist. Für Regressforderungen aus nachvertraglichen Obliegenheitsverletzungen wie z.B. Fahrerflucht gelten die BGB-Verjährungsfristen von 3 Jahren.

Alles klar danke ^^

Zitat:

@JZ2000 schrieb am 17. Januar 2019 um 16:37:14 Uhr:


Hallo Leute,
also nach 5 Monaten ist dieser Schwebezustand beendet. Am 17.01.2019 erhielt ich für den Unfall Post vom Amtsgericht. Das Urteil Lautet:
450 Euro (30 Tagessätze zu je 15 Euro) + Gerichtskosten (Keine Ahnung was da noch kommt)
+ je nachdem ob die Versicherung mich Regress nimmt
4 Monate Fahrverbot
Fazit Meinerseits:
Der Verkehrsrechts-anwalt meint das Strafmaß sei in Ordnung mit Tendenz zu gnädig.
Ich würde sowas keinem empfehlen! 0 von 5 Sternen XD
Nochmals vielen dank für eure zahlreichen Antworten und euch einen schönen Tag

Die hauptsächliche Lehre, die du daraus ziehen solltest: mache NIE Angaben gegenüber der Polizei ohne deinen Anwalt. Ehrlichkeit zahlt sich in solchen Fällen überhaupt nicht aus. Klappe halten, gar nix sagen, da alle Aussagen nur zu deinem Nachteil verwendet werden. Du dürftest sogar lügen, ohne dass dir daraus Nachteile entstehen.

Die hätten dir in diesem Fall nachweisen müssen, dass DU mit DEM Auto DEN Schaden verursacht hast.

Zitat:

@Koi-Karpfen schrieb am 18. Januar 2019 um 21:39:56 Uhr:



Zitat:

@JZ2000 schrieb am 17. Januar 2019 um 16:37:14 Uhr:


Hallo Leute,
also nach 5 Monaten ist dieser Schwebezustand beendet. Am 17.01.2019 erhielt ich für den Unfall Post vom Amtsgericht. Das Urteil Lautet:
450 Euro (30 Tagessätze zu je 15 Euro) + Gerichtskosten (Keine Ahnung was da noch kommt)
+ je nachdem ob die Versicherung mich Regress nimmt
4 Monate Fahrverbot
Fazit Meinerseits:
Der Verkehrsrechts-anwalt meint das Strafmaß sei in Ordnung mit Tendenz zu gnädig.
Ich würde sowas keinem empfehlen! 0 von 5 Sternen XD
Nochmals vielen dank für eure zahlreichen Antworten und euch einen schönen Tag

Die hauptsächliche Lehre, die du daraus ziehen solltest: mache NIE Angaben gegenüber der Polizei ohne deinen Anwalt. Ehrlichkeit zahlt sich in solchen Fällen überhaupt nicht aus. Klappe halten, gar nix sagen, da alle Aussagen nur zu deinem Nachteil verwendet werden. Du dürftest sogar lügen, ohne dass dir daraus Nachteile entstehen.
Die hätten dir in diesem Fall nachweisen müssen, dass DU mit DEM Auto DEN Schaden verursacht hast.

So blöd wie das für den TE, der ja augenscheinlich tatbestandsmäßig eine Unfallflucht begangen hat, gelaufen ist. Was hätte das geändert, wenn er seine Aussage, die er gegenüber der Polizei gemacht hat, dann vor Gericht wiederholt. Nichts. Wenn er vor Gericht nichts sagt, gehts vermutlich auch nicht besser aus, evtl. sogar noch schlechter, weil er seine Version nicht darlegen kann, die ja wohl berücksichtigt wurde - laut Anwalt.

Oder soll er lügen. Darf er unbenommen. Diese Tips sind hier sehr weit verbreitet, allerdings selten von Leuten, die selbst schon mal Geschädigter einer Unfallflucht waren.

@TE

Als Lehre daraus: Wenn´s mal knallt, kümmer dich sofort. Wenn du nicht weißt, wem die beschädigte Karre gehört, Polizei rufen, dann bist du raus hinsichtlich Unfallflucht.

Dieses Märchen - Polizei will dir immer nur was anhängen, ist völliger Blödsinn und eine beliebte Stammtischparole. Wird hier aber oft immer wieder vorgebracht, hauptsächlich von Ahnungslosen oder von Leuten, die ihr Geld mit dieser Materie verdienen. Das kann man ja noch verstehen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 18. Januar 2019 um 22:44:28 Uhr:



Dieses Märchen - Polizei will dir immer nur was anhängen, ist völliger Blödsinn und eine beliebte Stammtischparole. Wird hier aber oft immer wieder vorgebracht, hauptsächlich von Ahnungslosen oder von Leuten, die ihr Geld mit dieser Materie verdienen. Das kann man ja noch verstehen.

Richtig und selbst wenn, kostet es höchsten 35€. Alles nichts dramatisches.

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