Vorwurf wegen fahrerflucht

Ich habe mit meinem Auto einen parkrempler verursacht. Der Schaden am fremden Auto beträgt 900€ ist jedoch schlecht sichtbar. Das fremde Auto gehört einem Baumarkt und der Unfall ist vor ladenöffnung geschehen. Mir ist der Schladen am fremden Auto nicht aufgefallen und ich habe meine Auto direkt neben das Auto gestellt, welches ich angerempelt habe. Ich arbeite direkt gegenüber. Meine Gedanke war, das ich in der Pause rüber gehe und das kläre, aber die Polizei kahm mir zuvor und wirft mit fahrerflucht vor. Ich habe dem Polizisten die Situation erklärt und er hat meine Aussage aufgenommen. Darin habe ich erklärt, das mir der Schaden nicht aufgefallen ist und ich wissentlich mein Auto neben das angerempelte gestellt habe. Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte? Kann ich irgendwie eine Strafmilderung nach der Verurteilung erwirken?

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Zitat:

@JZ2000 schrieb am 9. November 2018 um 11:28:05 Uhr:


Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte?

Nichts. Du hast Fahrerflucht begangen und die ist immer eine Vorsatztat. Deine Verpflichtung wäre gewesen, den Geschädigten oder die Polizei über den Unfall zu informieren. Das hast du nicht getan.

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Hallo TE, wenn du im ADAC bist, kannst du eine kostenlose Erstberatung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen. Ebenso könntest du dich für relativ kleines Geld bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erstmal nur beraten lassen. Leider hattest du bis jetzt keine Möglichkeit, diese ganzen relativierenden Fakten zu Protokoll zu geben. Da wäre es interessant zu wissen, wie der weitere Fortgang des Verfahrens ist. Und ob du die Möglichkeit hast, dies irgendwo zu Protokoll zu geben und damit aktenkundig zu machen.. Ich denke es besteht Hoffnung, dass du mit einem blauen Auge davon kommst. Allerdings würde ich keinesfalls auf eine anwaltliche Beratung verzichten ob du dann letztlich einen Anwalt mit deiner Verteidigung beauftragt, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. November 2018 um 09:45:08 Uhr:


Hallo TE, wenn du im ADAC bist, kannst du eine kostenlose Erstberatung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen. Ebenso könntest du dich für relativ kleines Geld bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erstmal nur beraten lassen.

Bei einem Straftatbestand einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Ne, für Erbrecht 🙄

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. November 2018 um 09:54:08 Uhr:



Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. November 2018 um 09:45:08 Uhr:


Hallo TE, wenn du im ADAC bist, kannst du eine kostenlose Erstberatung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen. Ebenso könntest du dich für relativ kleines Geld bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erstmal nur beraten lassen.

Bei einem Straftatbestand einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Hallo @germania47
ich schätze deine Beiträge sehr, weil sie in der Regel fachlich sehr fundiert sind! Deshalb meine konkrete Frage was würdest du für einen Anwalt vorschlagen? Ich denke ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt sich auch mit dieser Grenzsituation gut aus. Oder denkst du ein Fachanwalt für Strafrecht wäre die bessere Anlaufstelle? Oder einfach nur mal abwarten, bis der Staatsanwalt tätig wird?

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Mir hat auf einem Parkplatz mal jemand die Stoßstange eingedrückt, Schaden waren 150,-DM, da es eine umlackierte Stoßstange war und ich die eben selbst gewechselt habe. Der Verursacher war auch abgehauen, Zeugen hatten die Polizei gerufen, welche schon da war. Als ich das Kennzeichen auf seinem Notizblock gesehen habe, sagte ich ihm, dass ich das Fahrzeug kenne und es selbst mit dem Fahrer regele (ich wusste über seine persönlichen Umstände und wollte ihm wegen so einer Kleinigkeit sein Leben nicht noch schwerer machen, zudem war die Beschädigung hinter dem Kennzeichen). Der Polizist sagte dann, dass keine Anzeige geschrieben wird, ich mich aber melden könne, falls es Probleme gibt. Die Zeugen waren dann etwas sauer, dass sie umsonst gewartet und die Polizei gerufen haben, ich habe denen dann aber gesagt, dass ich denen dankbar bin und es dadurch mit dem Verursacher direkt regeln kann.

Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, dass der Halter des Fahrzeugs die Anzeige zurück nimmt und so das ganze etwas entschärft wird? Dem kannst du vielleicht eher plausibel klarmachen, dass du dich gemeldet hättest und dem wird nur wichtig sein, dass er keine Abzüge hat, wenn er das Fahrzeug nach dem Leasing zurück gibt. Davon, dass du eine Strafe erhalten könntest, hat er ja auch nichts, außer wenn häufiger Fahrzeuge angerempelt werden und von einem Verursacher ausgegangen wird, der sich immer entfernt und er nun denkt, dass er ihn endlich ausgemacht hat. Aber dafür dürfte dein Fahrzeug zu wenige Schäden aufweisen.

Wie ist er überhaupt darauf gekommen, dass das Fahrzeug angefahren wurde, wenn der Schaden so gut wie nicht sichtbar ist?

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. November 2018 um 10:11:37 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 10. November 2018 um 09:54:08 Uhr:



Bei einem Straftatbestand einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Hallo @germania47
ich schätze deine Beiträge sehr, weil sie in der Regel fachlich sehr fundiert sind! Deshalb meine konkrete Frage was würdest du für einen Anwalt vorschlagen? Ich denke ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt sich auch mit dieser Grenzsituation gut aus.

Natürlich ist ein Anwalt für Verkehrsrecht die erste Anlaufstelle. Der macht das ja nicht zum ersten Mal.

Das ist gar keine so schlechte Idee (Beitrag schubbie) . Wenn das Fahrzeug dem Baumarkt gehört, gibt es dort ja auch direkt einen Ansprechpartner. Ich würde es versuchen.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. November 2018 um 10:11:37 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 10. November 2018 um 09:54:08 Uhr:



Bei einem Straftatbestand einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Hallo @germania47
ich schätze deine Beiträge sehr, weil sie in der Regel fachlich sehr fundiert sind! Deshalb meine konkrete Frage was würdest du für einen Anwalt vorschlagen? Ich denke ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt sich auch mit dieser Grenzsituation gut aus. Oder denkst du ein Fachanwalt für Strafrecht wäre die bessere Anlaufstelle? Oder einfach nur mal abwarten, bis der Staatsanwalt tätig wird?

Erst mal Danke,
es gibt auf Strafrecht spezialisierte Anwälte. Bei Eingang eines Anhörungsbogens würde ich einen Anwalt beauftragen.

Einer der Fälle, in denen ein Anwalt helfen kann.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 10. November 2018 um 10:12:17 Uhr:



Wie ist er überhaupt darauf gekommen, dass das Fahrzeug angefahren wurde, wenn der Schaden so gut wie nicht sichtbar ist?

Es kann ja auch ein anderer gesehen haben, dass das Fahrzeug angefahren wurde. Wenn die Polizei dann kommt, aber nur den Geschädigten vorfindet, was soll sie dann denken ?

Wobei ich mich schon frage, was hier der Anwalt noch regeln soll ? Es hätte durchaus noch eine Chance gegeben, wenn der TE wenigstens einen Zettel mit Telefonnummer und eventuell Aufenthaltsort angegeben hätte. Das könnte man dann als tätige Reue sehen.

Dann hätte die Person ihn aber auch direkt ansprechen können. Na ja, vielleicht ist er Bodybuilder und der Zeuge hatte Angst ihn anzusprechen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 10. November 2018 um 11:12:02 Uhr:


Dann hätte die Person ihn aber auch direkt ansprechen können.

Das ist ganz sicher nicht seine Aufgabe. Und wenn man bedenkt, wie manche Autofahrer drauf sind. Da reicht schon der gutgemeinte Hinweis, dass beispielsweise sein Bremslicht nicht funktioniert, um eine Antwort zu bekommen a la :,, Kümmer dich um deinen eigenen Scheiss!,,

Stimmt schon, aber dann kann man ja immer noch die Polizei rufen. Na ja, egal. Mal abwarten...

Zitat:

@Schubbie schrieb am 10. November 2018 um 11:23:34 Uhr:


aber dann kann man ja immer noch die Polizei rufen.

Das hat vermutlich auch jemand getan.:-)

Und selbst, wenn der Geschädigte den Schaden selbst entdeckt hat, hat er wohl keinen Hinweis auf den Verursacher gefunden. Demzufolge er die Polizei rufen muss, wenn er mal irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend machen möchte.

Er kann ja so unmöglich wissen, dass der Verursacher zurückkommt. Kommt wahrscheinlich auch nicht sehr häufig vor.

Vielleicht war es ja wirklich zu dunkel, dass der TE das bei direktem Hinsehen nicht erkennen konnte. Wie geschrieben, warten wir mal ab...

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