Vorwurf Fahrerflucht Polizei kam nicht nach Hause
Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten, weil angeblich mit einem auf mich zugelassenen Fahrzeug, Fahrerflucht begangen wurde.
An dem besagten Tag bin ich nicht selbst gefahren, habe aber den Fahrer darauf angesprochen, welcher schwört, dass nichts passiert ist. Das Fahrzeug weißt auch keinerlei Beschädigungen auf.
Was mich allerdings wundert, in der Vorladung werde ich gebeten, das Fahrzeug für eine spurentechnische Untersuchung mitzubringen.
Ist das nicht ungewöhnlich? Ich dachte die Polizei kommt bei sowas immer sofort nach Hause und schickt keinen Brief mit einem Termin in 2 Wochen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gast356 schrieb am 10. August 2018 um 22:59:19 Uhr:
...vollkommener Schwachsinn, gegenüber der Polizei braucht niemand irgendetwas auszusagen, geschweige denn irgendwelche Autos dort vorzuführen.Der Begriff "polizeiliche Vorladung" dient lediglich der Einschüchterung um "das dumme Mäuschen zu fangen".
Mein Tipp... Rechtsanwalt fragen!
sehr klug, schon beinahe neuklug.
Rennt doch alle zum Anwalt, statt bei einer unkomplizierten und anständigen Abwicklung mitzuwirken.
Was ist wohl der Grund, dass die Prämien der Rechtsschutzversicherungen so in die Höhe gehen, die auch DU bezahlen musst.
Ich gehe immer noch davon aus, dass Koorperation die beste vertrauenbildende Massnahme ist.
!!! Wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht verstecken!!!! und die anderen werden halt dann besonders durchleuchtet. Du solltest nicht vermuten, dass die Behörden blöde sind.
Im weiteren gehe ich auch bei Dir davon aus, dass Du eine ehrliche Person bist.
166 Antworten
Schon traurig was manche Leute hier für Probleme mit der Polizei haben (komischerweise immer dieselben).
Wenn am Auto keine Unfallspuren sind, warum dann so einen Zirkus veranstalten.
Hinfahren, Polizei stellt fest Auto nicht am Unfall beteiligt, Fahrerflucht hat sich erledigt, glücklich sein.
Dauert ca. ne halbe Stunde und alles ist gut.
Alternativ: Auf die neunmalklugen Besserwisser hier hören, seine Rechte voll ausschöpfen, viel Zeit und Ärger investieren.
Zitat:
@AndreCar schrieb am 10. August 2018 um 23:40:30 Uhr:
...
sehr klug, schon beinahe neuklug.
Rennt doch alle zum Anwalt, statt bei einer unkomplizierten und anständigen Abwicklung mitzuwirken.
Was ist wohl der Grund, dass die Prämien der Rechtsschutzversicherungen so in die Höhe gehen, die auch DU bezahlen musst.Ich gehe immer noch davon aus, dass Koorperation die beste vertrauenbildende Massnahme ist.
!!! Wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht verstecken!!!! und die anderen werden halt dann besonders durchleuchtet. Du solltest nicht vermuten, dass die Behörden blöde sind.
Im weiteren gehe ich auch bei Dir davon aus, dass Du eine ehrliche Person bist.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann man nur vorsätzlich begehen. Keine Rechtsschutzversicherung zahlt die Anwalts- und Verfahrenskosten, soweit wegen dieses Deliktes eine Verurteilung erfolgt. Beim Freispruch werden die Kosten der "Staatskasse" auferlegt.
Wenn man inhaltlich nicht weiß wovon man spricht, dann ist das Nichtmitteilen von Unfug nutzbringender als die Wahrnehmung des Rechtes auf Äußerung seiner individuellen Meinung.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 10. August 2018 um 23:45:15 Uhr:
Darum schrieb ich: anhören, Klappe halten
Das bekommt kaum jemand hin.
...ein nicht vorhandener Schaden beweist erstmal garnichts. Einen Unfall kann man auch verursachen ohne sich einen Schaden am eigenen Fahrzeug zuzuziehen.
Am Ende wird man überführt, weil das Fahrzeug z.B. an irgendwelchen Aufklebern, speziellen Zubehör- / Anbauteilen, welches vom vermeintlichen Geschädigten angegeben wurde identifiziert wird.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. August 2018 um 23:57:25 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 10. August 2018 um 23:45:15 Uhr:
Darum schrieb ich: anhören, Klappe haltenDas bekommt kaum jemand hin.
Dann bin ich kaum...
Könnte vvlt. daran liegen, da. Ich mir im Vorfeld Deckungszusage der RS besorgen würde, womit die Beiträge der Versicherungsgemeinschaft ins unermessliche Steigen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. August 2018 um 23:28:56 Uhr:
Da man bei der Erstellung dieser "Einladungen" real als Tatverdächtiger anvisiert, jedoch als Zeuge geladen wird, sollte man solchen "Einladungen" grundsätzlich keine Folge leisten.
Sagst du. Aber was sollst du auch sonst sagen. Und ewig grüßt das Murmeltier 😁
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. August 2018 um 00:01:14 Uhr:
....
Dann bin ich kaum...Könnte vvlt. daran liegen, da. Ich mir im Vorfeld Deckungszusage der RS besorgen würde, womit die Beiträge der Versicherungsgemeinschaft ins unermessliche Steigen.
Eine Deckungszusage würde dafür nicht erteilt werden. Allenfalls eine vorläufige Zusage unter dem Vorbehalt, dass keine Vorsatzverurteilung erfolgt.
Man kann es nicht empfehlen hinzugehen. Wirklich nicht.
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. August 2018 um 00:07:31 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. August 2018 um 23:28:56 Uhr:
Da man bei der Erstellung dieser "Einladungen" real als Tatverdächtiger anvisiert, jedoch als Zeuge geladen wird, sollte man solchen "Einladungen" grundsätzlich keine Folge leisten.Sagst du. Aber was sollst du auch sonst sagen. Und ewig grüßt das Murmeltier 😁
Wir waren uns schon mehrfach einig, dass ich da Recht habe und Du das nicht ganz abstreiten kannst. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. August 2018 um 00:12:39 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. August 2018 um 00:01:14 Uhr:
....
Dann bin ich kaum...Könnte vvlt. daran liegen, da. Ich mir im Vorfeld Deckungszusage der RS besorgen würde, womit die Beiträge der Versicherungsgemeinschaft ins unermessliche Steigen.
Eine Deckungszusage würde dafür nicht erteilt werden. Allenfalls eine vorläufige Zusage unter dem Vorbehalt, dass keine Vorsatzverurteilung erfolgt.
Man kann es nicht empfehlen hinzugehen. Wirklich nicht.
Warum solte man nicht hingehen?
Vorsatz stand doch bislang nicht im Raum, oder?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. August 2018 um 00:14:38 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. August 2018 um 00:07:31 Uhr:
Sagst du. Aber was sollst du auch sonst sagen. Und ewig grüßt das Murmeltier 😁
Wir waren uns schon mehrfach einig, dass ich da Recht habe und Du das nicht ganz abstreiten kannst. 😉
Na klar😎
Wenn du meinst
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. August 2018 um 00:20:04 Uhr:
...
Vorsatz stand doch bislang nicht im Raum, oder?
Dieses Delikt gibts nur als Vorsatzdelikt. Deshalb steht das und zwar nur das im Raum.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. August 2018 um 00:21:32 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. August 2018 um 00:20:04 Uhr:
...
Vorsatz stand doch bislang nicht im Raum, oder?Dieses Delikt gibts nur als Vorsatzdelikt. Deshalb steht das und zwar nur das im Raum.
Ja, der TS gibt an, nicht schuldig zu sein. Somit ist doch der Vorsatz erstmal diskutabel....
Ist der TE eigentlich als Beschuldigter oder als Zeuge geladen?
Als Zeuge muss er seit Mitte 2017 zwingend der Vorladung folgen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. August 2018 um 01:19:51 Uhr:
Als Zeuge muss er seit Mitte 2017 zwingend der Vorladung folgen.
Bei einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Ladung war das schon immer so, bei einer polizeilichen Ladung gilt das auch nach neuer Rechtslage nur dann, wenn die Polizei im Auftrag einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung tätig wird. Das hängt also vom Verfahrensstand und vom Wortlaut der Ladung ab, es dürfte hier aber nicht zutreffend sein.
Die Lage ist ernüchterned. Ende.