Vorversicherer übermittelt keine SF Klasse

Ich bekomme heute eine neue HDI24 Rechnung und da sind für dieses Jahr SF10 und ab 01.01. SF11 eingetragen.

Jetzt werde ich mal die Sache Rekapitulieren.

Ich hatte am 22.06.2009 einen Marbella auf meinem Namen versichert (beim in 2010 pleitegegangenen Versicherer Ineas).

a)
Ineas stellte mir dann aus:
Vertragsbeginn 22.06.2009
Vertragsende: 01.01.2010
SF9 Anazahl der Schäden ist NULL

b) 2010
von 01.01.2010 bis 31.12.2010 ist DA der Versicherer
(habe hier zwar keine Unterlage...ich MUSS jedoch auf SF10 gestuft werden weil im Zeitraum a>0.5Jahre durchgehend versichert.

c) 2011 bin ich seit 01.01.2011 durchgehend bis heute bei der HDI
(Rechnung habe ich zwar nicht vorliegen aber das muß SF11 sein)

d) heute bekomme ich neue Beitragsrechnung, daß bisherige SF-Klasse 10 ist und die neue SF für 2012 SF11.

Tatsächlich müßte ich doch jetzt SF12 sein oder ?

*************************

Also nochmal:
ich habe seit 22.06. durchgehend den PKW (bei 3 verschiedenen Versicherern)
ab 22.06. 2009 also SF9

folglich muß 2010 SF10 sein
2011 SF11 (und nicht SF10)
2012 müßte ich folglich auf SF12 kommen

Wo ist da der Haken an der Geschichte. Wird die Ineas anders gezählt weils ein niederländischer ist ?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Verschwundenes SF-Jahr (nur SF11 statt SF12 eingetragen.' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Ich habe nun alle Pferd aufgescheucht und bin gespannt welches als erstes das Ziel erreicht.

Dem ersten Versicherer habe ich ein Email geschickt mit der Bitte die Übermittlung der zu bestätigen.

Der BnFin habe ich ebenfalls geschrieben.

Nun warte ich die erste Reaktion ab. Wenn ich weiter weiß, schreibe ich es hier. Danke für die hilfreichen Tips

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Natürlich!
Ein höherer Preis war noch nie ein Garant für höhere Qualität.

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 3. Juni 2016 um 01:58:15 Uhr:


Ich lese hier nur "Bavaria Direkt" und "HUK24"

Ist es jetzt ernst gemeint, dass man sich bei diesen Dumpinganbietern wundert, warum die Sachbearbeiter keine Kompetenzen haben?

Hab nicht gewußt das die HUK 24 extra Sachbearbeiter hat

Zitat:

@Matsches schrieb am 3. Juni 2016 um 06:47:21 Uhr:


Natürlich!
Ein höherer Preis war noch nie ein Garant für höhere Qualität.

Kein Garant. Aber ich denke die Wahrscheinlichkeit könnte etwas steigen! 😉

Nicht im Falle HUK / HUK24.
Die sind entweder gleich schlecht oder gleich gut.
Sind nämlich ein- und dieselben.😉

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Zum TE erstmal klären ob du AXA easy oder AXA als Unternehmen hast!
Eventuell ist hier schon eine falsche Vor-VU Nummer bei dem ADAC hinterlegt und die Fragen ständig falsch an!

Zweitens, auch wenn dein Berater bei ADAC sitzt kann er mal den Hören in die Hand nehmen und so einen Vorgang in kurze Zeit klären, wenn er es nicht kann oder meint Ihm wären die Hände gebunden, dann ist er einfach eine Pfeife!

Und wenn ich schon selbst immer als Pfennigfuchser auf jeden € sehe und ständig die Billigheimertarife und Gesellschaften wechsle, dann muss man halt auch mit abnehmender Servicequalität leben!

Versicherungsnummer ist bei allen Beteiligten identisch. Meinem aktuellen Berater sind die Hände rechtlich gebunden.
Der Vorversicherer gibt einfach die Auskunft, er hätte keine Daten und die Bescheinigung nach §5 Abs.7 des Pflichtversicherungsgesetz stellt mein Vorversicherer mir auch nicht aus, mit der Begründung es würde nur unmittelbar bei Beendigung ausgestellt werden und nicht im nach hin. Aber ich bin und bleibe am Ball. Die BaFin hat sich nun auch dazwischen geschaltet.

Edit: "die blauen" easy

Zitat:

@sldl82 schrieb am 5. Juni 2016 um 15:57:09 Uhr:


Versicherungsnummer ist bei allen Beteiligten identisch. Meinem aktuellen Berater sind die Hände rechtlich gebunden.
Der Vorversicherer gibt einfach die Auskunft, er hätte keine Daten und die Bescheinigung nach §5 Abs.7 des Pflichtversicherungsgesetz stellt mein Vorversicherer mir auch nicht aus, mit der Begründung es würde nur unmittelbar bei Beendigung ausgestellt werden und nicht im nach hin. Aber ich bin und bleibe am Ball. Die BaFin hat sich nun auch dazwischen geschaltet.

Edit: "die blauen" easy

Das ist ja eine seltsame Auslegung des § 5 Abs. 7. Da wird das BaFin wohl belehrend eingreifen. Der Sinn dieser Formulierung ist ausschließlich, dass der Vertrag beendet sein muss.

Das ist wirklich so etwas von daneben. Wenn der Vertrag beendet ist und nicht "gleichzeitig" die Bescheinigung verlangt wird, ist die Berechtigung auf Ausstellung erloschen? 😕

Zitat:

@patrice9279 schrieb am 5. Juni 2016 um 15:47:23 Uhr:


Eventuell ist hier schon eine falsche Vor-VU Nummer bei dem ADAC hinterlegt und die Fragen ständig falsch an!

selbst wenn tatsächlich der falsche vorversicherer benannt wurde, halte iches für ziemlich unwahrscheinlich bis unmöglich, dass die Anwort negativ ausfallen würde.

Sowohl der GDV-DL also auch der Versicherer selbst haben hochgradig komplexe Bereinigungsysteme, so dass man den positiven Bescheid von einer anderen Versicherung zu mindestens 95% mit entwender einer anderen VorVr-Nummer und/oder einer anderen/andersartig formatieren VSNR zurückbekommt.

Das eine Anfrage negativ zurück geht, weil die falsche Konzerngesellschaft gewählt wurde halte ich daher eigentlich für ausgeschlossen.

Zitat:

@sldl82 schrieb am 5. Juni 2016 um 15:57:09 Uhr:


Versicherungsnummer ist bei allen Beteiligten identisch. Meinem aktuellen Berater sind die Hände rechtlich gebunden.

Der Vorversicherer gibt einfach die Auskunft, er hätte keine Daten und die Bescheinigung nach §5 Abs.7 des Pflichtversicherungsgesetz stellt mein Vorversicherer mir auch nicht aus, mit der Begründung es würde nur unmittelbar bei Beendigung ausgestellt werden und nicht im nach hin.

Aber ich bin und bleibe am Ball. Die BaFin hat sich nun auch dazwischen geschaltet.

Dein Berater brauch eigentlich nur eine Vollmacht von Dir. Dann kann er in Deinem Namen tätig werden. Ob er das will ist eine andere SAche.

Ich würde Dir auch keine §5-Bescheingung ausstellen. Mit einer §5-Bescheinigung hälst Du den SFR in den Händen. Du entziehst Dich als dem elektronischen Verfahren. Der SFR muss aber vorhanden sein.
Aus Sicht des Versicherer A ist der SFR abgeben und somit nicht mehr vorhanden. Eine Bescheinigung käme einer Dopplung des SFR gleich.
Aus Sicht der AXA easy ist kein SFR vorhanden, da nie bestätigt.

Die Bafin wird an diesen Fakten nichts ändern.

Nochmal: Die Lösung ist hier die Zweitschrift, also eine Kopie der SF-Bestätigung.

OFFTOPIC:
Es ist durch aus denkbar, dass garkein Versicherer schuld ist. Aus der Praxis weiß ich, dass es durchaus passiert, dass beim GDV (zentrale Stelle) Bestätigungen verloren gehen oder Bestätigungs- und/oder Empfangssysteme der Versicherer sich verschlucken.
Absicht zu unterstellen halte ich für verwegen. Da für schätzt Du die Wichtigkeit von Dir als Kunden zu hoch ein :-). Gerade im Breitengeschäft. Einer geht, einer kommt, so what...

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. Juni 2016 um 18:30:06 Uhr:



Zitat:

@sldl82 schrieb am 5. Juni 2016 um 15:57:09 Uhr:


Versicherungsnummer ist bei allen Beteiligten identisch. Meinem aktuellen Berater sind die Hände rechtlich gebunden.

Der Vorversicherer gibt einfach die Auskunft, er hätte keine Daten und die Bescheinigung nach §5 Abs.7 des Pflichtversicherungsgesetz stellt mein Vorversicherer mir auch nicht aus, mit der Begründung es würde nur unmittelbar bei Beendigung ausgestellt werden und nicht im nach hin.

Aber ich bin und bleibe am Ball. Die BaFin hat sich nun auch dazwischen geschaltet.

Dein Berater brauch eigentlich nur eine Vollmacht von Dir. Dann kann er in Deinem Namen tätig werden. Ob er das will ist eine andere SAche.

Ich würde Dir auch keine §5-Bescheingung ausstellen. Mit einer §5-Bescheinigung hälst Du den SFR in den Händen. Du entziehst Dich als dem elektronischen Verfahren. Der SFR muss aber vorhanden sein.
Aus Sicht des Versicherer A ist der SFR abgeben und somit nicht mehr vorhanden. Eine Bescheinigung käme einer Dopplung des SFR gleich.
Aus Sicht der AXA easy ist kein SFR vorhanden, da nie bestätigt.

Die Bafin wird an diesen Fakten nichts ändern.

Nochmal: Die Lösung ist hier die Zweitschrift, also eine Kopie der SF-Bestätigung.

OFFTOPIC:
Es ist durch aus denkbar, dass garkein Versicherer schuld ist. Aus der Praxis weiß ich, dass es durchaus passiert, dass beim GDV (zentrale Stelle) Bestätigungen verloren gehen oder Bestätigungs- und/oder Empfangssysteme der Versicherer sich verschlucken.
Absicht zu unterstellen halte ich für verwegen. Da für schätzt Du die Wichtigkeit von Dir als Kunden zu hoch ein :-). Gerade im Breitengeschäft. Einer geht, einer kommt, so what...

Gib mal ein Beispiel für Faktenänderung. Ich habe noch nie gehört, dass Fakten geändert werden können. Deswegen wird sich das BaFin noch nicht einmal ansatzweise darum bemühen.

Eine Änderung der Fakten würde sich ergeben, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die sf bestätigung doch angekommen ist. Ich versteh aber nicht was das mit der Sache zu tun hat.

Der TE hat gesagt, dass er sich an die BAFIN gewendet hat und ich wollte damit lediglich zum Ausdruck bringen, dass die BAFIN nichts an den Fakten ändern kann. Allenfalls bekommt sie ein schreiben, in dem nett aufgehübscht das drin steht, was dem TE auch schon mitgeteilt wurde.

Dann hat das BaFin immer noch keine Fakten geändert.

Der TE kommt nur weiter, wenn die Versicherer seitens des BaFin angeschrieben werden. Ob er, ein Vermittler mit Vollmacht oder irgendjemand anders da hinterher geht, ändert nichts.

Ich denke also schon, dass die BnFin etwas in diesem Fall bewirken kann. Zumindest wird sie klären ob und wann die entsprechenden Daten von Versicherer A zu B übermittelt wurden. Versicherer A hat zwar schon bestätigt, dass 2014 zwei positive Übermittlungen stattgefunden haben, jedoch kommt es dann von offizieller Seite und ich werde mich damit direkt entweder an einen Anwalt wenden oder an den Ombudsmann der Versicherungen. Natürlich sollte Versicherer B dann immer noch behaupten, dass sie nie Daten von Versicherer A erhalten haben.

Das BaFin geht anders vor.

Es schreibt alle betroffenen Versicherer an. Der Versicherer A wird zu belegen haben, dass die Bescheinigung rausgegangen ist. Wohlgemerkt nicht erzählen, sondern belegen. Der Versicherer B wird erklären müssen, warum die Bescheinigung dort nicht angekommen ist. Du benötigst weder einen Anwalt noch den Obudsmann. Wenn hier ein Prozess fehlerhaft verläuft, kann nur das BaFin die Änderung des Prozesses mit Fristsetzung anweisen. Gleichzeitig wird Dein SFR "auftauchen". Das kann ich Dir versprechen.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 5. Juni 2016 um 19:12:01 Uhr:


Das BaFin geht anders vor.

Der Versicherer B wird erklären müssen, warum die Bescheinigung dort nicht angekommen ist.

Wenn die Bescheinigung beim Versicherer B nicht angekommen ist, ist es ihr nicht möglich zu erklären, warum sie nicht angekommen ist.

O.

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