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Neues Fahrzeug versichern, altes Fahrzeug aber noch nicht abgemeldet: SF-Klassen?

Hallo,

ich bekomme demnächst ein neues Auto und gebe mein jetziges beim Händler in Zahlung (zum ersten Mal mache ich das so).

Die Anmeldung mache ich selbst. Meine Idee war es das neue Fahrzeug anzumelden, mit den Kennzeichen zum Händler fahren, das alte Auto dort stehen lassen und das neue Fahrzeug mitnehmen. Das alte Auto würde ich dann später beim Straßenverkehrsamt abmelden.

Wenn ich das neue Fahrzeug anmelde, dann habe ich jedoch für eine kurzen Zeitraum zwei Fahrzeuge auf mich versichert. Das neue Auto dann entsprechend mit einer niedrigen SF-Klasse. Kann ich später dann, wenn das alte Auto Fahrzeug abgemeldet ist, die SF-Klassen vom alten Auto auf das neue übertragen?

Danke vorab!

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20 Antworten

Für diese paar Tage kannst du den gleichen SF für beide Fahrzeuge nutzen. Kannst gleich den bisherigen SF für das neue Auto nutzen.

Gilt das für alle Versicherungen?

Ich will nichts falsch machen, weil ich Angst habe meinen Rabatt zu verlieren.

für max. 10 Tage spielen meist alle Versicherungen da mit solange der VN der gleiche ist bei beiden FHZ , kannst aber zur Vorsicht nochmal bei deiner aktuellen Versicherung anfragen wie die es händeln , zumal du ja eh zur Anmeldung deines neuen eine Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle brauchst .

Ich hab es schon zwei mal durch und ja es geht ohne Probleme nur muss das alte innerhalb der max. 10 Tagen abgemeldet werden und es darf jeweils nur 1 FHZ in den laufenden Verkehr gebracht werden , also es darf nicht mit beiden gleichzeitig gefahren werden , das abstellen auf öffentlicher Fläche jedoch ist gestattet .

Zitat:

@sir_d schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:15:30 Uhr:

Gilt das für alle Versicherungen?

Ich will nichts falsch machen, weil ich Angst habe meinen Rabatt zu verlieren.

Wenn du absolute Sicherheit willst dann kläre das schriftlich mit DEINER Versicherung!

Dann hast du auch eine Rechtsverbindliche Aussage :cool:

 

die Eckdaten hast du ja jetzt :D

Ich werde die Versicherung wechseln, weil meine jetzige Versicherung teuer ist. Ich weiß aber noch nicht welche ich dann nehmen werde, deswegen kann ich nicht einfach irgendeine Versicherung anschreiben.

das bedeutet aber dann das 2 Versicherungen im Spiel sind.....

Dann nimm den SF doch dorthin mit, im schlimmsten Fall musst du dann für das alte Fahrzeug den Beitrag nach SF 1/2 bezahlen. Für die paar Tage kostet das ein paar Euro. Ist zu vermachlässigen

Und wie wäre es mit solcher Reihenfolge: Am Tag der Abholung vom neuem Auto, du fährst mit dem alten Auto zur Zulassungsstelle - meldest das neue Auto an und gleichzeitig meldest das alte ab. Mit dem abgemeldetem Auto fährst du direkt zum Händler (nach der Abmeldung du kannst du noch bis 24.00 Uhr fahren) erledigst in einem Zug alles...

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. Dezember 2018 um 12:08:23 Uhr:

das bedeutet aber dann das 2 Versicherungen im Spiel sind.....

Genau.

Zitat:

@gumajan schrieb am 10. Dezember 2018 um 13:49:18 Uhr:

Und wie wäre es mit solcher Reihenfolge:

Ah, das wäre wunderbar. Ich wusste nicht, dass das funktioniert.

Zitat:

@gumajan schrieb am 10. Dezember 2018 um 13:49:18 Uhr:

Und wie wäre es mit solcher Reihenfolge: Am Tag der Abholung vom neuem Auto, du fährst mit dem alten Auto zur Zulassungsstelle - meldest das neue Auto an und gleichzeitig meldest das alte ab. Mit dem abgemeldetem Auto fährst du direkt zum Händler (nach der Abmeldung du kannst du noch bis 24.00 Uhr fahren) erledigst in einem Zug alles...

Geht aber nur wenn man nicht gleichzeitig das alte Kennzeichen auch noch mitnehmen möchte , dann geht es definitiv nicht , da auf ein und das selbige Kennzeichen keine 2 FHZ mit gleicher Versicherung laufen dürfen , da ist es dann so das ab dem Zeitpunkt der Abmeldung mit dem alten nicht mehr gefahren werden darf auf öffentlichen Straßen , vergesst dies bitte nicht . Außer man bekommt von der Versicherung eine Versicherungszusage (schriftlich) , nur dann geht´s .

oder man liest seine AKB

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 10. Dezember 2018 um 14:27:02 Uhr:

Geht aber nur wenn man nicht gleichzeitig das alte Kennzeichen auch noch mitnehmen möchte

Mitnehmen bedeutet in dem Fall, dass das neue Fahrzeug das gleiche Kennzeichen bekommt wie das alte?

[

Mitnehmen bedeutet in dem Fall, dass das neue Fahrzeug das gleiche Kennzeichen bekommt wie das alte?

Korrekt - wenn das neue Fahrzeug andere Kennzeichen bekommt, kannst du die alten für die Fahrt zum Händler benutzen und ohne Probleme alles auf einmal erledigen.

Okay, danke. Dann muss ich mal sehen, ob ich das so organisiert bekomme. Das wäre natürlich charmant, dann bräuchte ich nur einmal zum SVA.

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