Vorsicht Betrug bei Online Tuning Unternehmen

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo, hier mal kurz ein Beitrag zu immer wiederkehrenden Problemen mit sogenannten Internet Tuning Versandunternehmen. Ich selbst habe einen Golf 1 Cabriolet BJ 91 und wollte ihn tiefer legen. Bestellt habe ich mir ein TA Technix Sportfahrwerk 60/40 der Firma Tevema Twente. Nix besondes!
Bestellt wurde bei der Firma tuningart in Berlin. Hab das Fahrwerk dann eingebaut bin zum TÜV gefahren und wegen zu tiefer Scheinwerferunterkanten wieder weggeschickt worden.(min 50cm untere Scheinwerferkante) Bei meinem waren die Kanten auf 43cm. Nun hatte ich ja ein TÜV Gutachten der Firma wonach ich dieses Fahrwerk hätte einbauen dürfen! Die Firma weigert sich nun das Fahrwerk zurückzunehmen da es schoneinmal eingebaut war. Bei alten VW Golf 1 mit einer EG Typengenehmigung vor 1.1.1988 ist der Einbau problemlos möglich denn erst ab 88 wurden die Scheinwerfermasse Plicht. Dann kann diese Firma aber nicht im Internet damit werben das die Fahrwerke für alle Golf 1 sind!
Deshalb Finger Weg von Artikeln der Firma TUNINGART BERLIN!

52 Antworten

die fahrwerke gibts schon verdammt lang. und selbst wenn nicht ists auch kein problem da die angeratene tieferlegung i.d.r. bei gewindefahrwerken 40-50mm beträgt

aber wo ist denn der unterschied zwischen einem 88er golf und einem 91er, die haben doch trotzdem die gleichen fronten und auch den gleichen rahmen oder nicht???

is eigentlich ziemlich egal, der gesetzgeber hat es nun mal so vorgeschrieben.

das is richtig, aber in meinen augen sind auch die gutachten nicht ganz so pralle...

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wann ist denn stichtag von dem lächerlichen gesetz? will nur wissen ob meiner 9/88 reinfällt oder ob ich nochmal davongekommen bin.

Zitat:

Original geschrieben von RDS83


wann ist denn stichtag von dem lächerlichen gesetz? will nur wissen ob meiner 9/88 reinfällt oder ob ich nochmal davongekommen bin. [/QUOTE

Stichtag ist der 1.1.1988. Es kann allerdings sein das deine EG Typengenehmigung von vor 88 ist dann hast du Glück gehabt. Musst Du in deine Papiere schauen.

Zitat:

Original geschrieben von suicide-squad



Stichtag ist der 1.1.1988. Es kann allerdings sein das deine EG Typengenehmigung von vor 88 ist dann hast du Glück gehabt. Musst Du in deine Papiere schauen.

Nicht ganz richtig. Es geht um die Erstzulassung. Vor dem 1.1.88 zugelassen = alles ok. Erstzulassung nach dem 1.1.88 = 50cm.

Also 1. die Scheinwerferkante interessiert niemanden. Die Lichtaustrittskante ist das was von Interesse ist.
2. wieso packst keine Begrenzer drunter, lässt eintragen und kickst die dann wieder?
-> kann aber Probleme mit der Rennleitung geben wenn die kontrollieren!

Zitat:

Original geschrieben von Haribo0815


2. wieso packst keine Begrenzer drunter, lässt eintragen und kickst die dann wieder?
-> kann aber Probleme mit der Rennleitung geben wenn die kontrollieren!

wie soll das gehen?

ihm felhen doch 7 cm!

die federn auseinanderstrecken und voll begrenzer machen?

falls das technisch machbar sein sollte, wuerde ich mich damit weder auf die strasse, noch zum letzten hinterhoftuev trauen!

Davon abgesehen, dass es ein TV sehen würde, ist das echt schon krass. 7 cm strecken mit Begrenzern ist etwas derbe. Da hast du auch ziemlich sicher keine Vorspannung mehr auf der Feder 😁

Zitat:

Original geschrieben von threeGGG


7 cm strecken mit Begrenzern ist etwas derbe. Da hast du auch ziemlich sicher keine Vorspannung mehr auf der Feder...

Das ist schlichtweg lebensgefährlich und würde zu einer sofortigen Stilllegung des Fahrzeuges berechtigen...

Wäre vieleicht mal eine Überlegung wert einfach die entsprechenden üblichen verdächtigen Firmen nett anzuschreiben und dort den techniker ansprechen zulassen wie sie dieses problem bei der Zulassung zum Straßenverkehr geregellt haben.

Ach ja in Stvo sateht ja auch noch was von mindesthöhe unter fahrzeug

das Ding mit dem Klötzchen ihr wisst schon.

Da das mit der lichtaustrittskante stimmt wäre da ja auch Modifikationsmöglichkeit

oder direkt Luftfederung einbauen :-)

ansonsten seid ihr eh alles Verbrecher ich auch

Mein Polo den ich vor kurzem verkauft habe war ca. 60/60 tiefer. Vermutlich noch etwas mehr. Da war die Scheinwerferunterkante bei 46cm. War aber kein Problem mit dem Eintragen, da es bei den 50cm eine Tolleranz von 5cm gibt. Hatte auch vorsichtshalber immer einen Ausdruck von dem § mit mir geführt. Man weiß ja nie. 😁

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


Ach ja in Stvo sateht ja auch noch was von mindesthöhe unter fahrzeug

das Ding mit dem Klötzchen ihr wisst schon.

Ne, weiß ich irgendwie noch nicht. Wenn du mir die Stelle IN DER STVO zeigst kriegste nen Kasten Pils.

Zitat:

Original geschrieben von aixcessive


ansonsten seid ihr eh alles Verbrecher ich auch

Nö, ich nicht 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Golf II- Power


..., da es bei den 50cm eine Tolleranz von 5cm gibt. Hatte auch vorsichtshalber immer einen Ausdruck von dem § mit mir geführt. Man weiß ja nie. 😁

Das steht noch nicht so wirklich fest. Den Ausdruck kenne ich auch, da wollte mein TÜV nichts von wissen. Hat mir schwarz auf weiß gezeigt, dass auf lichttechnische Einrichtungen am Fahrezug keine Toleranz gewährt wird.

Zitat:

Original geschrieben von threeGGG


Das steht noch nicht so wirklich fest. Den Ausdruck kenne ich auch, da wollte mein TÜV nichts von wissen. Hat mir schwarz auf weiß gezeigt, dass auf lichttechnische Einrichtungen am Fahrezug keine Toleranz gewährt wird.

Jetzt kann mir das auch egal sein. Polo is ja wech und der Golf ist Bj. 82. Hoffentlich klappt alles mit dem Baurat nächste Woche. *toi toi toi*

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