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Vorsicht bei Garantiereparatur bei einem anderen Händler

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 21. November 2011 um 17:59

Ich wollte nochmal kurz davor warnen, eine Garantiereparatur bei einem anderen Vertragshändler durchführen zu lassen, bei dem man also nicht gekauft hat.

Natürlich weiß ich, dass das laut Vertragsbedingungen erlaubt ist, aber rechtlich ist das sehr riskant, weil der Vertragspartner eben genau der Händler ist, bei dem man gekauft hat und nicht VW oder sonst wer!

Ich war wegen eines Motorschadens nach 5 Wochen bei einem anderen Händler, weil ich der Werkstatt meines Verkäufers nicht mehr vertraut hatte. VW hat sich zunächst geweigert, mir einen neuen Motor zu geben (nur Austauschmotor) und wollte auch die Leihwagenkosten nicht komplett übernehmen. Erst nach Anwaltsbrief bekam ich "freiwillig" einen neuen Motor, aber nicht die vollen Leihwagenkosten.

Beim Versuch, die Leihwagenkosten und meine Anwaltskosten einzutreiben musste sich mein Anwalt aber an meinen Verkäufer (= Vertragspartner) wenden und nicht an VW (die an dem Rechtsstreit schuld sind). Dieser stellte sich aber auf den Standpunkt (mit Hilfe seines Anwalts), dass er nicht im Verzug gewesen sei und die Reparatur ja mittlerweile erledigt sei. Stattdessen hat er seinerseits versucht, von mir seine Anwaltskosten einzutreiben.

Da ich vor Gericht schlechte Chancen hätte (wider den gesunden Menschenverstand) belasse ich es jetzt dabei und finde mich mit einem Verlust von 240,- Euro (150,- Rechtsschutz Selbstbeteiligung und 90,- restliche Leihwagengebühr) ab, obwohl ich bei der Sache nicht der Schuldige, sondern der Leidtragende war.

Fazit: Diese Erfahrung macht besonders einen Autokauf über Vermittler eigentlich recht riskant. Denn wenn ich in Süddeutschland wohne und per Vermittler bei einem Händler in Norddeutschland kaufe, dann kann ich doch nicht wegen jeder Garantiereparatur zum Verkäufer fahren, nur weil ich vorher nicht weiß, ob daraus evtl. ein Rechtsstreit entsteht. Und die Vertragsbedingungen von wegen man kann zu jedem VW-Händler gehen, sind ein Witz.

Hier ist der Verlauf des Schades: http://www.motor-talk.de/.../...m-auspuff-beim-gas-geben-t3434668.html

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76

Die Beweislastumkehr schließt Volkswagen komplett aus.

Jeder Händler ist berechtigt und verpflichtet Gewährleistungsarbeiten für den Volkswagenkonzern durchzuführen.

DIch verstehe das Problem bei Dir nicht wirklich. Warum ist denn Dein Händler verärgert? Die Kosten trägt doch VW?

Nicht jeder Händler hat auch einen Servicevertrag, solche Händler müssen einen dann im Gewährleistungsfall übernehmend an andere VW-Servicepartner weiterreichen.

Desweiteren kann man es so nicht pauschlisieren, denn klärend wäre:

1.Wie alt war das Fahrzeug zum Vorfallszeitpunkt?

2.Bestand der Fehler schon zur Auslieferung?

Wäre 1. mit >6Monate und 2. mit Ja zu beantworten, dann ist nämlich der Verkaufende Händler derjenige der das ganze als Problem hat!

Im Grunde liegen hier 2 Sachverhalte vor:

1. Die Motorreperatur, Neumotor anstatt Austauschmotor

2. Die Kosten für den Leihwagen

Grund 1 wurde schnell erreicht, sei es wegen des Verkaufspartners oder Vergleichsgerichtsurteile.

Es konnte nicht nachgewiesen werden dass der Mangel zu Verkaufszeitpunkt bestand, deshalb wurde der Verkäufer entlastet und VW wurde aufgrund Gewährleistungs und Garantieregelungen zum Träger. Daher vermute ich eher die Vergleichsurteile als Grund was VW umstimmte.

Grund 2 ergaben sich von VW für den Geschädigten aufgrund der Vertragsregelungen keinerlei Ansprüche, wodurch der Anwalt versuchte die Kosten vom Verkäufer nach Gewährleistungsregelung einzuholen, was aber wie ersichtlich nicht Gelang und meines aktuellen Wissens auch nicht viel Erfolg hätte, wegen mangelnder Gestzregelung (Egal ob VW oder Audi, denn wenn Audi da ggü. VW was gibt, ist es eher Kulanz anstatt gesetzlicher Regelung)

Grund 2 sehe ich als unnötige aber auch traurige unkulante Sache, aber Grund 1 sehe ich auch als Frechheit das man erst einen Anwalt braucht um in so einen Fall auch wieder was neues anstatt etwas aufbereiteten zu bekommen.

(Wobei das aber auch wieder ein gewisses Thema ist, denn wenn man Einblick hat was in so einer Aufbereitung läuft und gefordert ist, weiß man, dass man da im Grunde auch etwas neues hat!)

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Hallo,

ich will ja nichts sagen aber für mich war es noch nie ein Problem zu einem anderen Vertragshändler zu gehen, wenn ich Probleme hatte.

Besonders während einer Urlaubsfahrt irgendwie auch nicht anders möglich, oder ?

Mike

Moment, hier muss man zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Sachen die auf Gewährleistung gehen (also Mängel die beim Kauf vorhanden waren) muss der Händler bei dem gekauft wurde reparieren können. Garantie geht prinzipiell bei jeder Vertragswerkstatt...

Mag blöd gelaufen sein und schon eher Richtung Lottojackpotszufall,

aber bedenke, selbst bei deinem Partner wo du ursprünglich gekauft hast, hätte es solche Probleme geben können wo du den Anwalt gebraucht hättest.

Denn das hängt allein von der kompetenz und Freundlichkeit der Werkstatt sowie der Freigabenentscheidung von VW ab und nicht vom speziellen Händler.

I.d.R. ist es oft sogar so, dass man bei anderen Händlern besser bedient wird, weil man dich zu sich als neuen Kunden holen will!

Desweiteren die Sache mit dem Leihwagen. Sehe ich keinerlei Anlass darüber zu meckern!

Oder habe ich etwas überlesen und du bist irgendwo stehen geblieben und musstest geschleppt werden? Denn das wäre der einzige Grund für Leihwagenanspruch.

Bekommt man einen Leihwagen in so einen Fall des nicht liegen bleibens, ist das einzig die FREUNDLICHKEIT des Freundlichen ... und ja gut, da hätte man ausnamsweise wohl bessere Chancen wenn die Reperaturwerkstatt auch der Verkaufspartner ist.

Bei dingen wie Motorprobleme können die Werkstätten seltenst einfach was machen, sondern bekommen alle die gleichen Anweisungen von VW, deshalb ist es Reperaturmäsig egal wohin du gehst!

Es gibt nur bestimmte Dinge wo manch Freundlicher eben etwas freundlicher sein kann als der andere. Z.B. Fahrwerksdefekt, der eine Freundliche drückt ein Auge zu dass du Zubehörfedern hast = Garantiereperatrur, der andere gibt es brav im Formular an VW mit an = Reperatur selbst zahlen.

Aber trotzdem, mein Beileid für die Schei..!

Ein bisschen übers Ziel hinausgeschossen, von deinem speziellen Fall nun auf alle VW's hochzurechnen.

Ich habe einen Reimport, konsultiere hiesige Vertragshändler und zu keinem Zeitpunkt gab es dewegen auch nur den Hauch eines Problems...egal bei welchem ich war. Denen war es bisher völlig schnuppe, wo das Ding gekauft wurde und in welchem Land...das interessiert die nicht.

Zitat:

Original geschrieben von peppar

Ein bisschen übers Ziel hinausgeschossen, von deinem speziellen Fall nun auf alle VW's hochzurechnen.

Ich habe einen Reimport, konsultiere hiesige Vertragshändler und zu keinem Zeitpunkt gab es dewegen auch nur den Hauch eines Problems...egal bei welchem ich war. Denen war es bisher völlig schnuppe, wo das Ding gekauft wurde und in welchem Land...das interessiert die nicht.

Wir haben über einen Vermittler gekauft, der wiederum bei einem Händler, der 200 km entfernt seinen Sitz hat, Verkäufer und mein Ansprechpartner ist jedoch lt. Vertrag die Volkswagen AG, die wiederum dafür steht, dass ich Gewähr und Garantie bei jedem europäischen Händler im Falle einer Gewährleistung oder Garantiefall habe.

Themenstarteram 21. November 2011 um 22:00

Leute, das weiß ich alles. Und das ist alles OK und funktioniert, solange man sich nicht wegen der Art und Weise der Reparatur streitet.

Wenn ich gleich zum Verkäufer gegangen wäre, hätte VW natürlich auch erst mal den neuen Motor abgelehnt. Aber dann hätte sich der Verkäufer nicht damit herausreden können, dass er ja gar keine Chance hatte, den Mangel zu beseitigen.

Und was den Leihwagen angeht: Ich kenne die schachsinnigen Garantiebestimmungen von VW, nach denen man nur dann einen Leihwagen bekommt, wenn man sich abschleppen lässt. Meines Wissens sagt der Gesetzgeber aber was anderes in so einem Fall. Nämlich dass mir ein Schaden entstanden ist, weil die Sache nicht funktioniert hat. Noch dazu hätten die 5 Tage Leihwagen, die VW freiwillig bezahlt hat ausgereicht, wenn sie gleich dem neuen Motor zugestimmt hätten.

Naja, das mit dem Leihwagen ...

Finde es steht klipp und klar in den seitenlangen Unterlagen und daher kein Streitgrund. Aber wenn es denn der Gesetzgeber angeblich so besagt, werde ich mir das wohl merken und beim nächsten Defekt irgendeines Elektronikgerätes im Hause sofort ein Leihersatz für die Reperaturzeit fordern. Ist mir nämlich schon paar mal passiert und konnte da z.B. nicht Fern sehen. ... Aber diese Regelung ist mir in direkten Wortlaut neu.

Zum anderen muss ich sagen wie es bereits erwähnt wurde, es stimmt zwar, aber du haust da etwas durcheinander und deshalb ist dein Threadtitel zu deiner Problematik eigentlich Falsch.

Nämlich hast du Gewährleistung und Garantie vertauscht!

Gewährleistung entspricht der Sachmangelhaftung die für Privat zwei Jahre beträgt! Die Gewährleistungsansprüche richten sich an den Verkäufer, nicht an den Hersteller! Anspruch auf Reparatur oder Ersatz besteht nur, wenn der Mangel bei Auslieferung schon unerkannt bestanden hat, sich aber erst in der Folgezeit zeigt!

Und das ist ein heftiger Knackpunkt für Fälle wie deinen, selbst wenn du bei deinem Händler gewesen wärst!!! Denn hat dieser Mangel wirklich schon zur Ausliefurung bestanden?

Hier ist die 6-Monatsregelung mehr oder weniger der Schlüssel! Sie besagt:

"Die ersten 6 Monate trägt der Verkäufer die Beweislast, danach gilt Beweislastumkehr, also der KÄUFER muss belegen dass der Mangel noch nicht bei Auslieferung bestand" ... Und daran scheitern häufig selbst gute Anwälte!

Am Rande: Die von dir erwähnte Garantie ist eine freiwillige Leistung zuzüglich der Gewährleistung des Herstellers und richtet sich daher auch direkt an den Hersteller ohne irgendwelche Beweißlasten!

Wie schon gesagt, dein Vorfall wünsch ich niemand anderen, ich hoffe du weißt was ich damit sagen will!

Ich weiß jetzt nicht ob dein Fahrzeug schon älter 6 Monate zum Vorfallzeitpunkt war, denn davon war ich bei letzter Aussage vorschnell Ausgegangen, weil meiner Meinung ist es bei Fahrzeug älter 6 Monate "fast" egal zu welchen Partner ich gehe, da man dort zwar noch gesetzlich im Gewährleistungsbereich liegt, aber Aufgrund eigener Beweislast schon so gut wie im Garantiebereich dem Verkäufer unterlegen ist und daher prinzipel nur noch den Garantieherstelleranspruch hat.

Von daher stimm ich dir nun eigentlich schon zu mit dem "was du meinst (also Gewährleistungszeitraum anstatt Garantiezeitraum)" zu, aber dort nur binnen der ersten 6 Monate, danach ist es eher umgedrehtes Lotto spielen wie ich finde.

Die Beweislastumkehr schließt Volkswagen komplett aus.

Jeder Händler ist berechtigt und verpflichtet Gewährleistungsarbeiten für den Volkswagenkonzern durchzuführen.

DIch verstehe das Problem bei Dir nicht wirklich. Warum ist denn Dein Händler verärgert? Die Kosten trägt doch VW?

am 21. November 2011 um 23:53

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76

Die Beweislastumkehr schließt Volkswagen komplett aus.

Jeder Händler ist berechtigt und verpflichtet Gewährleistungsarbeiten für den Volkswagenkonzern durchzuführen.

DIch verstehe das Problem bei Dir nicht wirklich. Warum ist denn Dein Händler verärgert? Die Kosten trägt doch VW?

Nein !

Es gibt auch Händler, die NUR Handelsverträge mit der VW-AG haben.

Um Garantien / Kulanzen gegenüber der VW-AG abrechnen zu können muss auch ein Servicevertrag bestehen.

Zitat:

Original geschrieben von Mauke76

Die Beweislastumkehr schließt Volkswagen komplett aus.

Jeder Händler ist berechtigt und verpflichtet Gewährleistungsarbeiten für den Volkswagenkonzern durchzuführen.

DIch verstehe das Problem bei Dir nicht wirklich. Warum ist denn Dein Händler verärgert? Die Kosten trägt doch VW?

Nicht jeder Händler hat auch einen Servicevertrag, solche Händler müssen einen dann im Gewährleistungsfall übernehmend an andere VW-Servicepartner weiterreichen.

Desweiteren kann man es so nicht pauschlisieren, denn klärend wäre:

1.Wie alt war das Fahrzeug zum Vorfallszeitpunkt?

2.Bestand der Fehler schon zur Auslieferung?

Wäre 1. mit >6Monate und 2. mit Ja zu beantworten, dann ist nämlich der Verkaufende Händler derjenige der das ganze als Problem hat!

Im Grunde liegen hier 2 Sachverhalte vor:

1. Die Motorreperatur, Neumotor anstatt Austauschmotor

2. Die Kosten für den Leihwagen

Grund 1 wurde schnell erreicht, sei es wegen des Verkaufspartners oder Vergleichsgerichtsurteile.

Es konnte nicht nachgewiesen werden dass der Mangel zu Verkaufszeitpunkt bestand, deshalb wurde der Verkäufer entlastet und VW wurde aufgrund Gewährleistungs und Garantieregelungen zum Träger. Daher vermute ich eher die Vergleichsurteile als Grund was VW umstimmte.

Grund 2 ergaben sich von VW für den Geschädigten aufgrund der Vertragsregelungen keinerlei Ansprüche, wodurch der Anwalt versuchte die Kosten vom Verkäufer nach Gewährleistungsregelung einzuholen, was aber wie ersichtlich nicht Gelang und meines aktuellen Wissens auch nicht viel Erfolg hätte, wegen mangelnder Gestzregelung (Egal ob VW oder Audi, denn wenn Audi da ggü. VW was gibt, ist es eher Kulanz anstatt gesetzlicher Regelung)

Grund 2 sehe ich als unnötige aber auch traurige unkulante Sache, aber Grund 1 sehe ich auch als Frechheit das man erst einen Anwalt braucht um in so einen Fall auch wieder was neues anstatt etwas aufbereiteten zu bekommen.

(Wobei das aber auch wieder ein gewisses Thema ist, denn wenn man Einblick hat was in so einer Aufbereitung läuft und gefordert ist, weiß man, dass man da im Grunde auch etwas neues hat!)

Themenstarteram 22. November 2011 um 6:09

Ich hatte doch geschrieben, dass das Auto erst 5 Wochen alt war. Kilometerstand war 1700.

Ich habe auch nicht wegen der Leihwagenkosten den Anwalt gebraucht und genommen, sondern weil VW nur einen Austauschmotor statt Neumotor genehmigen wollte.

Nachdem das endlich durch war, wollte ich natürlich nicht auf meinen Kosten (90,- Leihwagen und 150,- Rechtsschutzselbstbeteiligung) sitzen bleiben.

Da das Ganze wohl als Gewährleistungsfall einzustufen ist, konnte ich aber wegen der Kosten nur den Verkäufer angehen und nicht VW. Und der hat natürlich ablehnend reagiert, weil er bis dahin nicht beteiligt war und er keine Chance hatte, den Mangel zu beseitigen (was er aber auch nicht besser hätte machen können, da ja VW zunächst abgelehnt hatte).

Wie auch immer: Ich wollte damit nur warnen, dass es bei einem Rechtsstreit wegen einer eigentlich kostenfrei durchzuführenden Reparatur nachteilig sein kann, wenn man damit nicht zum Verkäufer gegangen war. In meinem Fall war es völlig unerheblich, dass in den Vertragsbedingungen steht, dass ich im GARANTIEfall überall hingehen kann, weil ich wohl als GARANTIEfall nicht auf einen NEUEN Motor hätte bestehen können.

Und noch was: VW war rechtlich nie mein Gegner bei der Sache.

Ich werde jetzt natürlich in der Zukunft bei jedem weiteren Mangel genau überlegen, ob ich damit nicht zum Verkäufer gehen muss, obwohl ich deren Werkstatt inkompetent finde.

am 22. November 2011 um 9:47

soweit ich das jetzt überblicken konnte war deine Reparatur doch kostenfrei! Also was regst du dich da hier so auf?... VW hat genau das gemacht, was in den Bedingungen für die Mobilitätsgarantie steht! Diesen Bedingungen hast du mit deiner Unterschrift zugestimmt!

http://www.volkswagen.de/.../die_longlife_mobilitaetsgarantie.html

Ich zitiere einmal:

Zitat:

Im Falle einer Panne (Liegen bleiben infolge eines technischen Defektes) oder eines Unfalls – daheim oder unterwegs: Wir setzen alles Nötige in Bewegung, um Ihnen zu helfen.

Soweit ich nun wieder verfolgen konnte, bist du NICHT liegengeblieben infolge eines technischen Defekts! Sondern bist zum Händler selbst gefahren. Dabei hast du deinen "Anspruch auf 3 Tage kostenlosen Leihwagen" weggeworfen.

Was VW im Falle eines Defekts für Reparaturen macht, kann dir doch egal sein! Lieber einen funktionierenden und getesteten, wenn auch überholten Motor, als einen Motor, der nur nen Prüfstand gesehen hat. Aber das ist jetzt mal beiseite gestellt.

Themenstarteram 22. November 2011 um 11:23

Sicher war die Reparatur kostenfrei (alles andere wäre ja gesetzeswidrig), aber darum ging es mir ja nicht.

Ich habe nicht eingesehen, dass ich für einen fast neuen Motor nur einen Austauschmotor bekomme. Daher ist das nicht "beiseite gestellt", sondern das war der Kernpunkt.

Diese dumme Leihwagenregelung von VW (ist bei Audi übrigens nicht so) ist ja auch noch ein Punkt für sich. Wieso muss ich weiterfahren, bis der Motor ganz im Eimer ist??? Ja, ich weiß, dass ich das unterschrieben habe, aber aus meiner Sicht ist mir ein Schaden entstanden, weil ich 11 Tage ohne Auto war. Somit sehe ich den Leihwagen als Schadenersatz.

Im Übrigen hatte ich von den 11 Tagen nur 8 Tage einen Leihwagen. VW hat mir dann "aus Kulanz" einen Leihwagen zugesagt für 5 Tage a 50 Euro. Weil ich wenig KM gefahren bin waren es dann nur 30 Euro pro Tag und dennoch haben sie nur 5 Tage bezahlt. Diese Firma hat ja wohl keinen Plan von Kundenzufriedenstellung!

Bei einem Motorschaden nach 5 Wochen hätte ich erwartet, dass VW alles tut, um mich als Kunden wieder zufriedenzustellen. Stattdessen musste ich mir alles (mit Anwalt) erkämpfen und habe bei einem unverschuldeten (und peinlichen) Defekt nur Verlust gemacht.

Mir ging es darum aufzuzeigen, dass es im Falles eines Defekts sehr wohl Probleme geben kann, wenn man nicht zum Verkäufer geht. Nämlich dann, wenn es ein Gewährleistungsfall ist. Als Kunde hat man dann ja in den ersten 6 Monaten mehr Rechte, als bei den willkürlichen Hersteller-Garantiebestimmungen.

am 22. November 2011 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von sidamos77

Diese dumme Leihwagenregelung von VW (ist bei Audi übrigens nicht so) ist ja auch noch ein Punkt für sich.

Jop... stimmt... bei Audi steht nur im "Pannenfall" da... ohne eine direkte Klärung was ein Pannenfall ist... ;)

Und außerdem steht bei Audi da, dass ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt gestellt wird... Und in Klammern Mietwagen... Der Unterschied zu einem Leihwagen liegt ja auf der Hand... leihen ist kostenlos, mieten kostet Geld...

Aber eigentlich ist ja klar, dass sich der übliche Mensch aufregt übers Geld. Irgendwo findet halt jeder etwas, wo er seinen Unmut freien Lauf lassen kann!

Die Probleme die du dann hattest, die du auf deinen "Kauf beim falschen Händler" schiebst, hast du dir ja dann theoretisch selbst zuzuschreiben, oder sehe ich hier was falsch? Egal welches Produkt, mein erster Anlaufpunkt für eine Beanstandung ist immer der Laden wo ich es gekauft habe. Erreiche ich den Laden nicht mehr, habe ich einfach Pech gehabt (Pech natürlich immer in Relation zum Wert des Produktes. Je nach Wert gebe ich mir natürlich mehr Mühe zum Erreichen)

Klar wirbt VW für ein problemlosen Ablauf von Garantieansprüchen bei jedem geeigneten Händler. Dem sind sie ja auch nachgekommen und deshalb sehe ich hier keinen wirklichen Sinn in dem Thread den Leuten einzureden, dass sie bei Garantie vorsichtig sein sollen. Denn die Abwicklung ist immer einfach, egal wo es gekauft wurde.

 

Ach hier: zum selber Nachlesen:

http://www.audi.de/.../mobilitaetsgarantie.html

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