Vorschuss Abwrackprämie zurückzahlen an Autohaus
Hallo,
hat jemand schon mal sowas gehört? Beim Abholen des Neuwagens letzte Woche legte die Händlerin dem Kunden nahe, eine Karte von Santander (6 Monate zinsfrei) zu beantragen, damit das Autohaus sich die 2500 Euro, die das Autohaus dem Kunden als Anzahlung zum NW vorstreckte, erstmal zurückholen kann, weil das ja mit der Zahlung der UMP noch dauert (reserviert übers Autohaus am 01.04.). Wenn er die Karte nicht beantragt, müsse er eben monatlich in kleinen Raten den Vorschuss der UMP zurückzahlen.. bis ja bis irgendwann das Geld der UMP tatsächlich da ist. Nun hat aber der Kunde die 2500 Euro nicht und kann sie auch neben der Finanzierungsrate fürs Auto nicht eben so mal nebenbei an das Autohaus abstottern. Wieso auch, es wurde doch eine Abtretungserklärung unterschrieben, dh. dass Kunde das Autohaus beauftragt hat, die Prämie zu beantragen und in Empfang zu nehmen.
Wie ist das bei Euch gelaufen, ich meine diejenigen die auch bei Opel gekauft und übers Autohaus auch die UMP beantragt haben und einen Vorschuss der UMP als Anzahlung bekamen?
Muss Kunde nun die 2500 wirklich irgendwie berappen? (was dem wie gesagt neben der lfd. Finanzierungsrate einfach nicht möglich ist, der will auch keinen neuen überteuerten Kredit aufnehmen und sieht das auch gar nicht ein, er hat sich für einen Neuwagen entschieden, gerade weil es günstig schien zuzugreifen bei der zu der Zeit scheinbar einfachen Lage - Händler schießt UMP vor, beantragt diese und kümmert sich um den Ablauf und alles - Kunde braucht nichts zu tun) Wie ist die Rechtslage?
Danke!!
Beste Antwort im Thema
Bei mir hat der Händler (Fiat-Niederlassung) die Prämie komplett vorfinanziert.
Das Kundenkonto, bei ihm, wird einfach Euro 2500,- im Minus stehen gelassen - ohne Zinsberechnung - bis die UMP da ist.
Der Händler übernimmt ebenfalls die komplette Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem BAFA - ich muß nur unterschreiben.
So gesehen, eine bequeme Sache für mich.
Wenn das BAFA allersdings mit der Auszahlung hinterherhängt, dann kann das für einen Händler schon eng werden.
Man muß nur mal rechen:
x verkaufte Autos und jeweils Euro 2500,- ausstehende Einnahmen.
Bei kleineren Familienbetrieben, könnte das für die Insolvenz reichen.
20 Antworten
Original geschrieben von mobile-freizeit
Das der Händler sich verhoben hat, mit den Vorschüssen, ist sein Problem.
Da hast du natürlich recht aber wenn es den Händler irgendwann nicht mehr gibt weil er insolvent ist bringts ja auch keinem was 🙄
Die Händler sind zur Zeit eben extrem belastet durch die verzögerten Zahlungen der Umweltprämie zum anderen sollte man bedenken das ein Händler durch die Verkaufsaktionen des Herstellers zunächst richtig Kohle drauflegt die weit über seine Marge hinaus geht, auch dieses Geld ( meist 1500 - 3000,- pro Auto ) das vom Hersteller zurückgezahlt wird dauert meist Monate, sicher ist das nicht das Problem des Kunden aber vielleicht versteht hier der ein oder andere auch den Händler der oft mit dem Rücken an der Wand steht der eigentlich Geld verdient aber erstmal Monate 4000 - 5500 ( incl. UMP ) pro Auto vorfinanzieren muss 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Wenn eine mündliche Vereinbarung von beiden Parteien nicht bestritten wird so braucht man doch erst kein Gericht anrufen oder?Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Diese Aussage ist in dieser allgemeinene Form nicht zutreffend. Mündliche Vereinbarungen zählen auch vor Gericht, wenn der Inhalt von keiner Partei bestritten wird.
Ich glaube, wir sind von unterschiedlichen Sachverhalten ausgegangen. Ich wollte anmerken, dass eine unstreitige mündliche Vereinbarung vor Gericht z.B. im Hinblick auf die Prüfung eines anderen Tatbestandes sehr wohl verwendet werden kann.
Du meintest mit Deinem Satz, dass eine mündliche Vereinbarung, die von einer Partei behauptet und von der anderen Seite bestritten wird, vor Gericht nicht zählt, da der Inhalt der Vereinbarung nicht nachgewiesen werden kann.
O.
Zitat:
Original geschrieben von silence_DD
danke für eure Antworten. Man hat doch aber die Abtretungserklärung unterschrieben. Ist das nicht aussagekräftig genug in Bezug auf den "Vorschuss"?
Da steht der nette Satz drin "Die Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro wird laut Abtretungserklärung vom Kaufpreis abgezogen. Und in der Abtretungserklärung eindeutig, dass man sie sozusagen ans Autohaus abtritt.In der Selbstauskunft der Bank die man vom Verkäufer bekam, steht auch bei Inzahlungnahme 2500,- und darunter Gesamtanzahlung: 2500,-.
Und im Darlehensantrag steht unter "Nettogutschrift (für ein in Zahlung gegebenes KFZ bzw. geschätzter Erlös aus Auftrag zur vermittlung des KFZ-Verkaufs)": 2500,-
und unter Baranzahlung steht im Finanzierungsvertrag nichts.Und bitte, Mr Pony und PIVO: wenn man die Möglichkeit hat einen Neuwagen zu finanzieren und die Lage eindeutig ist bzw zu sein scheint (man durfte davon ausgehen), dann -wenn es die beste Möglichkeit für einen ist- tut man es auch. Es geht um die monatliche Raten (und allgemein um Unterhaltung eben dieses Fahrzeuges) was aufgebracht werden muss und wenn es hier kein Problem gibt, ist das jedem seine Sache, wie man das handhabt, alles klar?
Welche Forderung, welcher Anspruch wurde dann in der Abtretungserklärung abgetreten?
Bei Vertragsabschluss konnte der Anspruch auf die Umweltprämie nicht abgetreten werden, da ja noch kein Anspruch auf diese Prämie bestand (s. BAFA: kein rechtsanspruch auf Prämie). Erst mit Erhalt des Reservierungsbescheides erhält man einen Anspruch auf die Prämie.
O.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainPIVO
... natürlich kann man sein Auto finanzieren (hab ich ja auch gemacht, weil ich gerade keine 15k rumliegen hatte), aber trotzdem muss ich doch schauen, dass ich das Auto dann auch bezahlen kann, wenn irgend etwas nicht rund läuft - müssen ja jetzt nicht gerade die 2,5k vom Staat sein, kann ja auch sein, dass der Boiler der Heizung platzt ...
Völlig korrekt. Ich halte als goldene Regel immer 3 Monatsgehälter auf einem Tageskonto vor, wenn mal was größeres sein sollte.
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Bei mir hat der Händler (Fiat-Niederlassung) die Prämie komplett vorfinanziert.
Das Kundenkonto, bei ihm, wird einfach Euro 2500,- im Minus stehen gelassen - ohne Zinsberechnung - bis die UMP da ist.
Der Händler übernimmt ebenfalls die komplette Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem BAFA - ich muß nur unterschreiben.
So gesehen, eine bequeme Sache für mich.
Wenn das BAFA allersdings mit der Auszahlung hinterherhängt, dann kann das für einen Händler schon eng werden.
Man muß nur mal rechen:
x verkaufte Autos und jeweils Euro 2500,- ausstehende Einnahmen.
Bei kleineren Familienbetrieben, könnte das für die Insolvenz reichen.
Und trotzdem hat der Haendler deswegen Kosten - und die wird er dann eben im Zweifelsfall ueber den Verkaufspreis weiter geben ...
... ich habe Anfangs auch nichts von der Praemie gesagt, bis ich den Preis so weit gedrueckt hatte, wie ich es fuer noetig hielt - als ich dann mit der Praemie ankam meinte der Verkaeufer nur, dass er das nicht auch noch machen koenne - er wuerde das auto fuer mich entsorgen und mir die papiere geben aber mit Vorstrecken der Praemie waer eben nicht - war ja auch OK, ich wollte die Praemie ja eh nicht in die Finanzierung einfliessen lassen...
(wollte eigentlich von der Praemie dann nen schoenen Urlaub machen, aber dann kam diese Bafoeg-Rueckzahlung ins Haus ...)