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Vorschuss Abwrackprämie zurückzahlen an Autohaus

Themenstarteram 9. Juni 2009 um 19:34

Hallo,

hat jemand schon mal sowas gehört? Beim Abholen des Neuwagens letzte Woche legte die Händlerin dem Kunden nahe, eine Karte von Santander (6 Monate zinsfrei) zu beantragen, damit das Autohaus sich die 2500 Euro, die das Autohaus dem Kunden als Anzahlung zum NW vorstreckte, erstmal zurückholen kann, weil das ja mit der Zahlung der UMP noch dauert (reserviert übers Autohaus am 01.04.). Wenn er die Karte nicht beantragt, müsse er eben monatlich in kleinen Raten den Vorschuss der UMP zurückzahlen.. bis ja bis irgendwann das Geld der UMP tatsächlich da ist. Nun hat aber der Kunde die 2500 Euro nicht und kann sie auch neben der Finanzierungsrate fürs Auto nicht eben so mal nebenbei an das Autohaus abstottern. Wieso auch, es wurde doch eine Abtretungserklärung unterschrieben, dh. dass Kunde das Autohaus beauftragt hat, die Prämie zu beantragen und in Empfang zu nehmen.

Wie ist das bei Euch gelaufen, ich meine diejenigen die auch bei Opel gekauft und übers Autohaus auch die UMP beantragt haben und einen Vorschuss der UMP als Anzahlung bekamen?

Muss Kunde nun die 2500 wirklich irgendwie berappen? (was dem wie gesagt neben der lfd. Finanzierungsrate einfach nicht möglich ist, der will auch keinen neuen überteuerten Kredit aufnehmen und sieht das auch gar nicht ein, er hat sich für einen Neuwagen entschieden, gerade weil es günstig schien zuzugreifen bei der zu der Zeit scheinbar einfachen Lage - Händler schießt UMP vor, beantragt diese und kümmert sich um den Ablauf und alles - Kunde braucht nichts zu tun) Wie ist die Rechtslage?

Danke!!

Beste Antwort im Thema

Bei mir hat der Händler (Fiat-Niederlassung) die Prämie komplett vorfinanziert.

Das Kundenkonto, bei ihm, wird einfach Euro 2500,- im Minus stehen gelassen - ohne Zinsberechnung - bis die UMP da ist.

Der Händler übernimmt ebenfalls die komplette Abwicklung des Schriftverkehrs mit dem BAFA - ich muß nur unterschreiben.

So gesehen, eine bequeme Sache für mich.

Wenn das BAFA allersdings mit der Auszahlung hinterherhängt, dann kann das für einen Händler schon eng werden.

Man muß nur mal rechen:

x verkaufte Autos und jeweils Euro 2500,- ausstehende Einnahmen.

Bei kleineren Familienbetrieben, könnte das für die Insolvenz reichen.

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20 Antworten
am 9. Juni 2009 um 20:23

Die Rechtslage sollte in deinem Vertrag stehen, ein Gesetz dafür gibt es nicht ;)

Ein Arbeitskollege von mir hat einen Opel gekauft (Ende Januar) und die Abwrackprämie genutzt. Ihm wurde die Abwrackprämie vom Autohaus zinslos vorgestreckt. Ich werde ihn mal fragen, ob es auch dabei geblieben ist.

am 9. Juni 2009 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von silence_DD

Wieso auch, es wurde doch eine Abtretungserklärung unterschrieben, dh. dass Kunde das Autohaus beauftragt hat, die Prämie zu beantragen und in Empfang zu nehmen.

Wenn das so ist, dann isses so.

Von einer anderen Rechtslage kann man nicht ausgehen,da hier wohl noch keine Prozesse gelaufen sind.

am 9. Juni 2009 um 20:34

Servus..also bei meinem Händler(VWN) wurde mir bei Vertragsabschluss am 2.4 mitgeteilt,dass der Betrag vorgestreckt wird(2500e),aber nachdem die Auszahlung durch das BAFA solange dauert..musste ich die Anzahlung bei Abholung des Neuwagens am 3.6. sofort zahlen..da ich den Betrag nicht hatte,musste ich über die VW-Bank finanzieren..5.25 Prozent Zins=60 euro.zusätzlich.zahlbar in 6 Monaten..

am 10. Juni 2009 um 6:48

Ich würde auch mal sagen: erstmal schauen, was im Vertrag steht - wenn da eine Frist gesetzt ist, dann müssen die 2500 Euro auch bis dahin gezahlt werden (egal, ob die vom BAFA schon ausgezahlt wurden oder nicht).

Aber wer so knapp kalkuliert, der ist selber Schuld!

 

... ich zahle jedenfalls von den 2500 am Ende vom Jahr mein Bafög zurück, wenn sie bis dahin da sind ...

am 10. Juni 2009 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von CaptainPIVO

Aber wer so knapp kalkuliert, der ist selber Schuld!

Sehe ich genauso, wer nicht mal 2500 Euro in Reserve hat aber einen Neuwagen kauft hat sich einfach verhoben.

am 10. Juni 2009 um 8:27

Zitat:

Original geschrieben von qwertzuiopasdfg

Zitat:

Original geschrieben von CaptainPIVO

Aber wer so knapp kalkuliert, der ist selber Schuld!

Sehe ich genauso, wer nicht mal 2500 Euro in Reserve hat aber einen Neuwagen kauft hat sich einfach verhoben.

Da wird noch eine riesen Blase platzen! Würde sagen das mindestens 70% der Fahrzeuge so finanziert sind. Die anderen 30% hätten eh ein neues Auto gekauft.

am 10. Juni 2009 um 9:36

Ich hab den Fall auch im Bekanntenkreis - ebenfalls Opel. Jetzt bei der Abholung wollen sie die 2.500 Euro haben, die sie vorfinanzieren wollten.

Ich denke, dass die Autohäuser, die solche Angebote gemacht haben, einfach nicht rechnen können. Man nehme nur mal 400 Neuwagen, die im Rahmen der Abwrackprämie gekauft werden, das ergibt eine nette Million, die das Autohaus teilweise über mehrere Monate vorfinanzieren muss. Die wenigsten dürften das schmerzlos überstehen.

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Ich hab den Fall auch im Bekanntenkreis - ebenfalls Opel. Jetzt bei der Abholung wollen sie die 2.500 Euro haben, die sie vorfinanzieren wollten.

 

Ich denke, dass die Autohäuser, die solche Angebote gemacht haben, einfach nicht rechnen können. Man nehme nur mal 400 Neuwagen, die im Rahmen der Abwrackprämie gekauft werden, das ergibt eine nette Million, die das Autohaus teilweise über mehrere Monate vorfinanzieren muss. Die wenigsten dürften das schmerzlos überstehen.

Autohäuser haben sich insofern "verrechnet", als diese ebenso wie die Käufer nicht damit gerechnet hatten, dass die Auszahlung sich um Monate verzögern könnte.

Viele rechneten mit der Unerfahrenheit der Käufer, als sie bei Verkaufsgesprächen die Vorfinanzierung der Prämie anboten, aber dies nicht im Vertrag vereinbarten, sodass sie jetzt  nicht vorfinanzieren müssen.

 

O.

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 11:17

danke für eure Antworten. Man hat doch aber die Abtretungserklärung unterschrieben. Ist das nicht aussagekräftig genug in Bezug auf den "Vorschuss"?

Da steht der nette Satz drin "Die Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro wird laut Abtretungserklärung vom Kaufpreis abgezogen. Und in der Abtretungserklärung eindeutig, dass man sie sozusagen ans Autohaus abtritt.

In der Selbstauskunft der Bank die man vom Verkäufer bekam, steht auch bei Inzahlungnahme 2500,- und darunter Gesamtanzahlung: 2500,-.

Und im Darlehensantrag steht unter "Nettogutschrift (für ein in Zahlung gegebenes KFZ bzw. geschätzter Erlös aus Auftrag zur vermittlung des KFZ-Verkaufs)": 2500,-

und unter Baranzahlung steht im Finanzierungsvertrag nichts.

Und bitte, Mr Pony und PIVO: wenn man die Möglichkeit hat einen Neuwagen zu finanzieren und die Lage eindeutig ist bzw zu sein scheint (man durfte davon ausgehen), dann -wenn es die beste Möglichkeit für einen ist- tut man es auch. Es geht um die monatliche Raten (und allgemein um Unterhaltung eben dieses Fahrzeuges) was aufgebracht werden muss und wenn es hier kein Problem gibt, ist das jedem seine Sache, wie man das handhabt, alles klar?

am 10. Juni 2009 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von silence_DD

Hallo,

 

- Händler schießt UMP vor, beantragt diese und kümmert sich um den Ablauf und alles - Kunde braucht nichts zu tun) Wie ist die Rechtslage?

Danke!!

Unter Vertragspartnern besteht Vertragsfreiheit demnach sollte alles im Vertrag stehen, und alles was schriftlich vereinbart wurde muss eben eingehalten werden.

Ggf. sollte man das Kleingedruckte auf der Rückseite mal genauestens lesen, und danach handeln oder es unterlassen:p

Mündliche Vereinbarungen zählen nicht, da sie keine Beweiskraft vor Gericht haben.

 

Außdrücklich schließe ich mich der Meinung von CaptainPIVO und qwertzuiopasdfg mal an ohne weiter Kommentare von mir hier einzubringen.

Zitat:

Original geschrieben von silence_DD

Und bitte, Mr Pony und PIVO: wenn man die Möglichkeit hat einen Neuwagen zu finanzieren und die Lage eindeutig ist bzw zu sein scheint (man durfte davon ausgehen), dann -wenn es die beste Möglichkeit für einen ist- tut man es auch. Es geht um die monatliche Raten (und allgemein um Unterhaltung eben dieses Fahrzeuges) was aufgebracht werden muss und wenn es hier kein Problem gibt, ist das jedem seine Sache, wie man das handhabt, alles klar?

o.O ... und nächstes Jahr klingelt Herr Zwegat ...

... natürlich kann man sein Auto finanzieren (hab ich ja auch gemacht, weil ich gerade keine 15k rumliegen hatte), aber trotzdem muss ich doch schauen, dass ich das Auto dann auch bezahlen kann, wenn irgend etwas nicht rund läuft - müssen ja jetzt nicht gerade die 2,5k vom Staat sein, kann ja auch sein, dass der Boiler der Heizung platzt ...

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von silence_DD

Hallo,

 

- Händler schießt UMP vor, beantragt diese und kümmert sich um den Ablauf und alles - Kunde braucht nichts zu tun) Wie ist die Rechtslage?

Danke!!

Unter Vertragspartnern besteht Vertragsfreiheit demnach sollte alles im Vertrag stehen, und alles was schriftlich vereinbart wurde muss eben eingehalten werden.

Ggf. sollte man das Kleingedruckte auf der Rückseite mal genauestens lesen, und danach handeln oder es unterlassen:p

Mündliche Vereinbarungen zählen nicht, da sie keine Beweiskraft vor Gericht haben.

 

Außdrücklich schließe ich mich der Meinung von CaptainPIVO und qwertzuiopasdfg mal an ohne weiter Kommentare von mir hier einzubringen.

Zitat:

"Mündliche Vereinbarungen zählen nicht, da sie keine Beweiskraft vor Gericht haben."

 

Diese Aussage ist in dieser allgemeinene Form nicht zutreffend. Mündliche Vereinbarungen zählen auch vor Gericht, wenn der Inhalt von keiner Partei bestritten wird. Bestreitet aber eine Partei den Inhalt der mündlichen Vereinbarung, steht Aussage gegen Aussage. Da keine Partei die Richtigkeit seiner Aussage hinsichtlich der Vereinbarung beweisen kann, zählt vor Gericht die Vereinbarung nicht.

 

O.  

am 10. Juni 2009 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von silence_DD

Man hat doch aber die Abtretungserklärung unterschrieben. Ist das nicht aussagekräftig genug in Bezug auf den "Vorschuss"?

Da steht der nette Satz drin "Die Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro wird laut Abtretungserklärung vom Kaufpreis abgezogen. Und in der Abtretungserklärung eindeutig, dass man sie sozusagen ans Autohaus abtritt.

Richtig.Die Abtretungserklärung müßte dann auch geändert werden, damit das Geld nicht an den Händler geht.Ich würde garnichts machen.So wie es ist, ist es für dich ok.Das der Händler sich verhoben hat, mit den Vorschüssen, ist sein Problem.

am 10. Juni 2009 um 15:31

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Diese Aussage ist in dieser allgemeinene Form nicht zutreffend. Mündliche Vereinbarungen zählen auch vor Gericht, wenn der Inhalt von keiner Partei bestritten wird.

Wenn eine mündliche Vereinbarung von beiden Parteien nicht bestritten wird so braucht man doch erst kein Gericht anrufen  oder?

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