Vorschriften in Österreich und Tschechien

Hallo.
Ich hoffe ich bin hier richtig..
Am Wochenende bin ich mit meinem PKW in Österreich und Tschechien.
Gibt es dort irgendwelche Vorschriften die ich beachten muss?
Gibt es in diesen Ländern eine PKW Maut und wenn ja, wo bekomme ich eine Vignette?
Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HardyPlotter


Hallo.
Ich hoffe ich bin hier richtig..
Am Wochenende bin ich mit meinem PKW in Österreich und Tschechien.
Gibt es dort irgendwelche Vorschriften die ich beachten muss?
Gibt es in diesen Ländern eine PKW Maut und wenn ja, wo bekomme ich eine Vignette?
Danke.

Es gibt eine Maut. Vignetten bekommst du beim ADAC in deiner Nähe. Die Vorschriften stehen auf dem bekannten großen Schild hinter der Landesgrenze. Da du aber eh beim ADAC bist, würde ich dort alle Daten besorgen. Dann weißt du auch Promillegrenze, was Steuerfrei mitgenommen werden darf, usw usw usw...

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Zitat:

Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434


Sorry is mir zu dumm mit dir.🙄
:

Du hast es tatsächlich noch nicht begriffen. Man befand sich noch gar

nicht auf der mautpflichtigen

Straße. Die Raststätte war der letzte Punkt, wo man die Vignette kaufen konnte. Erst danach beginnt die vignettenpflichtige Strecke. Man wollte also zur Raststätte, wurde aber bereits vor der Raststätte kontrolliert.

Ich weiß was er meint.
Aber er liegt meiner Meinung nach falsch.

Denn die Pflicht gibt es schon vorher.

Das ist in etwa so als würdest du durch ein offenes Drehkreuz im Freibad spazieren, auf dem Weg zum Büro erwischt werden und behaupten du hättest dort eine Jahreskarte/20er Karte kaufen wollen - und es wäre nicht rechtens dich vorher anzuhalten - weil man da ja "auch" Karten kaufen kann.

Da muss ich aber durch ein Drehkreuz durch, was ich nur mit der Karte selbst darf.Hier habe ich die möglichkeit, an der Kasse , welche eigentlich die letzte Möglichkeit darstellt, zu zahlen. Wenn ich dich aber gar nicht erst zur Kasse durchlasse, sondern dich bereits in der Warteschlange nach deiner Karte frage ? Nach der Kasse ist das ja in Ordnung, aber eben nicht vor.

Und so wars etwa in Österreich. Die Strecke bis zur Raststätte war vignettenfrei. Erst danach begann die Vignettenpflicht. Jeder würde nun denken, dass man nun noch schnell in die Raststätte einkehren könne, um die Vignette zu kaufen. Pustekuchen. Die Kontrolle fand auf der Zubringerstraße zu dieser Raststätte statt. Auf der Ausfallstraße von der Raststätte wäre die Kontrolle vollkommen einwandfrei gewesen.
Wie gesagt, ist sicher nicht der Alltag, aber darf eigentlich nicht passieren. Hier hatte sich sogar der ADAC stark gemacht. Ich muss mal schauen, ob ich den Beitrag noch finde.

Ah so meinst du das...
Also erst vignettenpflicht nach der Raststätte.

Sorry. 🙂

Frage:
Hast du die Raststätte auf einer offiziellen Strecke erreicht?

Dann wäre das natürlich so nicht richtig, da stimme ich dir zu.

Freibad:
Manchmal sind Drehkreuze offen bei uns... Oder mit Jahreskarte bin ich schon reingegangen ohne meine Karte zu nutzen. 😉

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Die Kontrolle hätte an dieser Stelle gar nicht stattfinden dürfen, genau. Nehmen wir als Beispiel mal den Grenzübergang Bregenz. Da hast schon ein paar Stellen, wo man die Vignette kaufen könnte. Und vor einer steht auch ein Schild, wo sinngemäss drauf steht, dass hier die letzte Möglichkeit bestünde, die Vignette zu kaufen. Erfolgt die Kontrolle nach diesem Geschäft, gibts nichts einzuwenden. Stehe ich aber schon in der Einfahrt, darf man sich schon fragen, was das soll.

Nunja, vor einiger Zeiit lief mal eine Reportage, wo man durchaus meinen könnte, AT liegt im Hindukusch.

Da wurden die Kontrollen tatsächlich vor der nächsten Kaufmöglichkeit durchgeführt. Argument: Man hätte sich ja vorher informieren können und eine Vignette beschaffen können. Scheint eine nette Einnahmequelle zu sein, die man gern mitnimmt und auf "Freundlichkeit" Touristen gegenüber pfeift.

Und da es ja im Rahmen der Legalität ist, kann man nichtmal was dagegen sagen.

AB-Raststätten sind bereits Teil der mautpflichtigen Autobahn.
Die Situation wird dann ganz blöd, wenn das Auto auf der "falschen" Seite der Raststätte geparkt wird.
Parkplätze hinter der Raststätte = Zufahrt über die Bundesstraße (Mautfrei)
Parkplätze vor der Raststätte teil der AB.
Die Vignette MUSS auf der Windschutzscheibe KLEBEN.
Liegt sie nur im Auto wie ein Parkschein ist das nicht gültig.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Nunja, vor einiger Zeiit lief mal eine Reportage, wo man durchaus meinen könnte, AT liegt im Hindukusch.

Da wurden die Kontrollen tatsächlich vor der nächsten Kaufmöglichkeit durchgeführt. Argument: Man hätte sich ja vorher informieren können und eine Vignette beschaffen können. Scheint eine nette Einnahmequelle zu sein, die man gern mitnimmt und auf "Freundlichkeit" Touristen gegenüber pfeift.

Und da es ja im Rahmen der Legalität ist, kann man nichtmal was dagegen sagen.

Genau das meinte ich. Nach Senden hat man dann aber bei der Asfinag eingesehen( oder einsehen müssen ?) , dass man hier übers Ziel hinausgeschossen hat.

Dass die Vignette ordnungsgemäss aufgeklebt werden muss, versteht sich von selbst. Selbst ein Tesastreifen ist streng verboten. Und hier wäre ein Strafgeld vollkommen richtig.

Eine Besonderheit noch:
In Österreich hat man auf der Bundesstraße Vorfahrt, war zumindest früher so.
http://de.wikipedia.org/wiki/Straßensystem_in_Österreich

Ist das nicht sowieso ausgeschildert ? Ich habe zumindest bei keiner Österreichfahrt Probleme mit der Vorfahrtszuordnung gehabt. War soweit alles in Ordnung. Allerdings bin ich hier immer nur bis Innsbruck und Südtirol gekommen.

oh ach richtig, wir sind eigentlich bei Besonderheiten.

Österreich:
Also Sonderrechtsfahrzeuge haben Wegerechte auch ohne Lalü. (in Deutscherland anders)

Dann heben Ortstafeln nicht immer Geschwindigkeitsbegrenzungen auf.

Dann bei Alkohol wenn man nicht pustet kann einem pauschal 1.6 ‰ vorgeworfen werden.

Die Anonymverfügungen...

Section Control...

Du bist automatisch Organspender wenn du nicht widersprochen hast.

...
(nicht abschließend)

Ich mag Österreich irgendwie... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Dann bei Alkohol wenn man nicht pustet kann einem pauschal 1.6 ‰ vorgeworfen werden.

Das Verweigern des Pustens würde aber nur Sinn machen, wenn man weiss, dass der Alkoholspiegel höher als 1,6 ist. Aber gut, wenn man so voll am Steuer sitzt, kann man sicher nicht mehr denken.

Ich will darauf hinaus:
In Deutschland mußt du nicht pusten. In Österreich kann das problematisch sein.

Wäre aber eine Überlegung wert pusten in Deutschland verpflichtend zu machen - oder viel Geld und dann noch ne MPU (wegen pauschaler Annahme von 1.6 ‰) für nicht pusten zu verlangen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ich will darauf hinaus:
In Deutschland mußt du nicht pusten. In Österreich kann das problematisch sein.

Wie ist das nochmal in D.

Erst pusten gut und dann zur "Gerichtsverwertbarkeit" genauer "hinsehen mit Blutprobe.

Bei uns wir im Anschluß auch genauer hingeschaut.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ich will darauf hinaus:
In Deutschland mußt du nicht pusten.

Das nicht, aber die Polizei kann dich zu einer Blutentnhame verdonnern, um den Alkoholspiegel festzustellen. Ich frage micht gerade, ob das dann so intelligent ist ? Es sei denn, bis zur Blutentnahme dauert es noch Stunden, in welchen sich der Spiegel erheblich verringern kann.

Verweigern wird eigentlich nur der, wer auch was zu verbergen hat.Oder er ist Anwalt:-)

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