Vorne 17Zoll Alu und hinten 15 Zoll Stahlfelgen erlaubt.

Am Wochenende hat sich ein Reifen verabschiedet.
Hab dann vorne meine 17 Zoll Alus montiert. Werde heute die hinteren Stahlfelgen ebenfalls umziehen.
Sieht schon sehr auffällig aus.
Ist evtl. ein Bußgeld fällig?
Ford Focus Mk2, alle Reifen zugelassen und Original.

23 Antworten
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 1. Juli 2025 um 10:23:34 Uhr:
PS: dass alle vom Fahrzeughersteller „erlaubten“ Reifengrößen ausschließlich als Quartett zu nutzen sind, davon kannst Du dich durch einen Blick in die Zulassungsbescheinigung überzeugen.

Ich habe diese Fragestellung vor kurzem für mein Fahrzeug durchgekaut.

Daß alle vom Fahrzeughersteller „erlaubten“ Reifen- / Felgen-Kombinationen ausschließlich als Quartett zu nutzen sind, das steht so mit keinem Wort in der Zulassungsbescheinigung und auch nicht im CoC Certificate. Die reine Logik der Dokumente würde es erlauben, pro Achse irgendein Räderpaar aus der Hersteller-Liste zu montieren, also eine "gemischte Bestückung" der Achsen. Im "Fahrzeugschein" stehen Achse 1 und Achse 2 separat, ohne Abhängigkeit voneinander.

Allein in der Typzulassung meines Fahrzeugs steht laut Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes: „.. wie Achse 1. Die Genehmigung des Herstellers sieht eine Mischform nicht vor".

Leider bekomme ich als Endkunde diese schriftliche Typzulassung meines Fahrzeugs garnicht zu sehen.

Die Zulassungsbescheinigung enthält unter 15.1 und 15.2 die Reifengröße, die achsweise eingesetzt werden darf, was nach meiner Auffassung keinerlei Handlungsspielraum erlaubt.

ZB 1

Ich schätze mal, die 17er dürften breiter sein als die 15er – und wundere mich, daß Du nicht die breiteren hinten hast ... (jaja, käme noch 1x zusätzlich ummontieren (15er von hinten nach vorn) dazu, wenn sich ein vorderer verabschiedet hat) ...

Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 1. Juli 2025 um 16:01:48 Uhr:
Die Zulassungsbescheinigung enthält unter 15.1 und 15.2 die Reifengröße, die achsweise eingesetzt werden darf, was nach meiner Auffassung keinerlei Handlungsspielraum erlaubt.

Handlungsspielraum: Das CoC Certificate listet zu 15.1 und 15.2 vom Hersteller alternativ zugelassene Reifen-Felgen-Kombinationen auf, die achsweise montiert werden dürfen, siehe die Liste im Anmerkungsfeld 52.

Es steht aber weder im CoC Certificate noch in der Zulassungsbescheinigung ausdrücklich daß man für 15.1 und 15.2 (= Achse 1 / 2) - also für beide Achsen - dieselbe Reifen-Felgen-Kombination montieren muss. In der Zulassungsbescheinigung steht ja nur die bei Auslieferung vormontierte Reifen-Felgen-Kombination.

Das „.. wie Achse 1 = die Genehmigung des Herstellers sieht eine Mischform nicht vor" hat der Hersteller meines Fahrzeugs - nicht öffentlich zugänglich - nur in die Genehmigungsunterlagen hineingeschrieben. Siehe hierzu die Beschreibungsunterlagen der Typgenehmigung unter Punkt 6.6.1.1.1 (Vorderachse) und 6.6.1.1.2 (Hinterachse). Die kompletten Typgenehmigungs-Dokumente macht das KBA aber bestimmt nicht öffentlich.

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Hier lese ich im COC auch nur Achse 1+2 als identische Größen.

Bild #211584918
Zitat:
@Pepe Mod schrieb am 1. Juli 2025 um 16:57:01 Uhr:
Hier lese ich im COC auch nur Achse 1+2 als identische Größen.

In deinem Dokument steht ja ausdrücklich "(1 + 2)" hinter den Größen-Angaben.

In meiner Auflistung stehen nur mögliche Reifen-Felgen-Kombinationen. Kein Hinweis darauf daß man die Achsen nicht unterschiedlich bestücken darf.

Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 1. Juli 2025 um 16:01:48 Uhr:
Die Zulassungsbescheinigung enthält unter 15.1 und 15.2 die Reifengröße, die achsweise eingesetzt werden darf, was nach meiner Auffassung keinerlei Handlungsspielraum erlaubt.

"Achsweise" wäre doch das Gegenteil von dem, was du meinst. Vorne eine Größe und hinten eine andere Größe = achsweise dieselbe Größe.

Zitat:
@Pepe Mod schrieb am 1. Juli 2025 um 13:42:47 Uhr:
Danke, Danke nochmals. Gerade alles getauscht. 31Grad Hitze kein Problem. Insekten aber. 4 Stiche. Jetzt unter die Dusche.

Andere Länder, andere Sitten? Mücken werden bei uns nicht geduscht, sondern platt gemacht.

Nachdem in den letzten paar Monaten schon 2mal in dieser Situation war möchte ich auch noch meinen Senf dazu geben. In der Realität sieht es leider meist so aus, dass man nicht mal eben zum Reifenhändler fährt und sofort einen neuen Reifen aufgezogen bekommt. Zumindest wenn man keine sehr geläufige Reifengröße hat und auf identisches Fabrikat zu den bereits montierten Reifen besteht. Mir wurden Termine im Bereich von 2-3 Tagen bis 1 Woche genannt. So bin ich dann bei der letzten Panne auch 4 Tage mit Notrad unterwegs gewesen (kürzere Strecken <10km). Das mag zwar nicht ganz im Sinne des Erfinders sein, hat aber funktioniert und ich wurde nicht angehalten.

Wenn man einen vollständigen zweiten Radsatz hat (war bei mir nicht gegeben) würde ich aber auch alle Räder wechseln.

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